Druckschrift 
Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
Seite
177
Einzelbild herunterladen
 

«sSASss

i7?

suchen, ob die Größe des Überschussesmit der Größe der Hecken-Gerechtigkeitnach demFiächenmaaß übercintrifft. Fin-det sich letzteres; so wird durch diesen Um-stand die Klage gehoben

c. Uebertrifft hingegen der Ueberschuß dieHecken - Gerechtigkeit um vieles, so kannalsdann der Beklagte an denjenigen An-spruch machen, was nach Abzug der He-cken - Gerechtigkeit übrig bleibt.

Z) Wenn keine von beydcn Parteycn die Größeihres Grundstücks anzugeben weiß,sondern nurjeder Theil eine andere Scheidung behauptet.3. Kann die angegebene Scheidung oderGränzlinie des einen Theils erwiesen wer-den, so ist ohne weitere Untersuchung hier-bcy zu entscheiden, weil der Stamm derHecke von der Scheidelinie Z Fuß ein-wärts entfernt seyn muß.b. Wenn aber keine von beyden angegebenenGränzen bewiesen werden kann, so wirdder zwischen denselben liegende Platz, soklein er auch ist, mit möglichster Genauig-keit gemessen, nach einem großen Maaß-stabe aufgetragcn, alsdann zuerst aus demPapier, und demnächst an Ort und Stellein die Hälfte getheilt. Von der abge-M