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man sie finden kann. Bald hat hier, balddort ein Nachbar des andern seinen Acker oderseine Wiese nach und nach durch Ueberpflügenoder Uebermähen sehr geschmälert, oft ist einGrundbesitzer ganz und gar und zuweilen ausder Mitte einer Flur völlig herausgedrängt wor-den, der oder dessen Erben und Nachkommenihren Acker und Wiese zwar auf dem Papiereoder in ihrem Briefe und Saalbuchs - Extractehaben, auf dem Felde aber nicht finden können.
Wird auch einem Gutsbesitzer sein Acker rc.nicht ganz entzogen; so sucht doch der habsüch-tige Nachbar von jeder Seite beständig davon«twas abzuzwacken, so daß oft der Eigenthü-mer kaum die Hälfte dessen, was ihm im Flur-oder Lagerbuche zugeschrieben steht, übrig be-halt.
Diese Unordnungen rühren nun von nichtsandern , als davon her, daß die Grundstückenicht gehörig versteint oder vermarket sind. DerSchaden aber, den diese Unordnungen verursa-chen, kann allen denen nicht unbekannt seyn, wel-che aus Erfahrung wissen, was für eine Men-ge Processi solcher streitigen Gränzen wegen,jährlich geführt werden.
Will man aber die Unterthanen ruim'ren,ja will die Herrschaft sich selbst die Quellen ihrergrößten Einkünfte verstopfen; so darf man den