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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
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ssSASs»

Anton Blum» und links der von ErnstFröhlich, u. s. w. f. bis zu

Nro. i y. . Hier endigt sich die Markungs-Gränze des Dorfes Rabenau, welche unter ei-nem sehr stumpfen Winkel rechts fortgeht.

6. Die Regulirung der Gränze zwi-schen der Sodenbacher und Baden-burger Markung.

Hier fand sich der Ortsvorstand aus Ba-Lenburg Namens Peter Rum brecht ein,um der Gränzcinrichtung beyzuwohnen.

Die Gemarkungs-Gränze des Dorfs Ba-denburg geht von dem Nummerpfahle Nro. 19unter fast rechtem Winkel links ab und bis Nro.24 in gerader Linie über eine gemeine Huthund Weide fort. Die Entfernung zwischenNro. 19 und 24, ist 900 Schritt, auf welcheWeite, da sie ziemlich lang ist, an schicklichePlatze, noch vier Nummerpfähle, als: 20, 2 l,22 und 23 dazwischen, so gesetzt sind, daß

19 bis 20

IZO

Schritt,

20 - 21

- 170

21 -

-22

180

22 -

- 23

150

23 -

- 24

250

beträgt.

Auf 24 Schritt von Nro. 22 passirt manden Hauptfahrweg zwischen Sodenbach und