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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
Seite
119
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^ Schritt bis Nro. 7. Rechts liegt der Acker^ von Johann Müller, und links stoßen zweyL Eigenthümer an, als von Nro. 6 auf i?r

» Schritt Ernst Müller, und auf die übri-f gen iSchritt Christoph F a g er.l Kurz vorher, ehe man zum Nummcrpfahle

« Nro. 7 kommt, paffirt man den Hauptweg zwi-schen Sodenl ach und Rabenau.

^ > Von Nro. 7 geht die Gränze unter beynah: rechtem Winkel rechts ab, am besagten Wege her-

l unter, so daß der Weg rechter Hand bleibt.

^ Man hat Jo h a n n M üllern aufgegeben, bey! > der Verstcinung seines Ackers, diesen jeht überdie Gebühr erweiterten Weg, bis auf die Brei-^ te von 16 Fuß einzuschränken. Die Länge der^ Linie zwischen Nro. 7 und 8 ist 160 Schritt.

Eine sich hierbei) äußernde Gränz-Differenzzwischen Johann Witte und JohannMüller, wurde gütlich ausgeglichen, und zubeider Zufriedenheit beseitigt.

Von Nro. 8 geht es unter einem etwask stumpfen Winkel links ab, rechts liegt der Ackerk von Anton Blum und links der Acker vonE Johann Witte. Die Linie zwischen Nro.^ 8 und 9 ist 190 Schritt lang.

! Von Nro. 9 zieht sich die Gränze unter ei-- nein fast rechten Winkel rechts; man hat bisNro. 10 70 Schritt; rechts ist der Acker von