Druckschrift 
Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
Seite
105
Einzelbild herunterladen
 

22SAE0S

705

wünscht diese oder jene Gemeinde von ihrerDorfschaftS-Gemarkung eine genaue Gränzchartezu besitzen; so wird es alsdann sehr leicht scyn,diesem Verlangen Genüge zu leisten.

Ungeachtet dieser Abänderung im Vertrageaber, wird man nicht versäumen, hier und da,wo es erforderlich ist, dasjenige anzusühren,was die eigentliche Regulirung und Sicherstel-lung dieser oder jener Gränze zunächst betrifft.

8 - 83 -

Regulirung der Amtögranzen.

Die Amtsgranzen werden von den benach-barten Justizbcamten, mit Zuziehung der Amts-feldmeffer, der respectiven Ortsvorstände, derForstbedienten und sämtlicher dabey intercssirterEigenthümcr, deren Grundstücke an die Amts-gränze anstoßen, revidirt, und vorkommendeDifferenzen in der Güte berichtigt oder im WegeRechtens entschieden.

Das Protocoll über die Regulirung einesAmts, muß in so viele Abschnitte getheilt seyn,als verschiedene benachbarte Amts- und Hoheits-gränzen statt haben, wo alsdann jede unter zweybenachbarten Beamten abgefaßte Beschreibungüber die zusammentreffenden Amtsgranzen vonihnen gemeinschaftlich zu unterschreiben ist.