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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
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Einrichtung und Sicherung der Landes - wie auchder Domainen-Gränzcn zu beobachten ist; sowird man dieses bey den übrigen vorkommendcnGränzen leicht in Anwendung bringen, und injedem verkommenden Falle das Nöthige zu be-obachten wissen. Es würde daher größtenteilseine Wiederholung des Vorigen seyn, wenn manalle die folgenden Granzen auf die nämliche Weisedurchgehen wollte. Bey der Einrichtung derfolgenden innern Gränzen schränkt man sich da-her blos darauf ein, nur dasjenige davon anzu-führen , was dabcy vorgenommen wird, und alsVorbereitung zu einer darauf folgenden speciel-len Landesvermessung nothwendig geschehen muß,um solche mit möglichster Vollkommenheit zuStande zu bringen. In dieser Hinsicht bedarfes daher nicht bey der .Regulirung dieser oderjener Gränze eine Gränzbeschreibung oder Gränz-charte nach Anleitung des Vorhergehenden auf-zunehmcn, sondern es ist hinlänglich, vorläufigein Protocoll darüber abzufassen, in welchemdie Länge der Linien nur nach Schritten, unddie Größe der Winkel nur ungefähr angegebensind, und diesem einen Grundriß beyzufügen.

Soll demnächst bey vorgenommener speciellcrLandesvermessung über eine oder andere Gränzeeine vollkommene Gränzbeschreibung und eine ei-gentliche Gränzcharte verfertigt werden, oder