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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
Seite
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Gränznachbarn vornehmen läßt, und dann diefey erliche Granzvisitati on, die einGränzzug, eine Gränzbeziehun g ge-nannt wird, die aber ohne Gegenwart der Nach-barn niemals vorgenommen werden kann, wofernder ganze Wctus nicht null und nichtig seynsoll.

§- 65. ^

Von der einseitigen Granzbesichtigung'

Die einseitige Gränzbesichtigung hat bloßdie Absicht, dieLandesgränze durch öfteres Nach-sehen und Visitiren in ihrem richtigen Zustandezu erhalten. Gemeiniglich liegt den Beamtender landesherrlichen an der Grunze gelegenenAcmtern und Domainen, wie auch den Forstbe-dienten, deren Forstgränzcn zugleich die Landes-gränze ausmachen, ob, auf die Erhaltung der-selben ein wachsames Auge zu haben, und ini dieser Absicht dieselben fleißig oder doch wenig-stens jährlich einmal mit Zuziehung einiger, be-1 sonders junger Leute aus den nächsten Gcmein-' den zu begehen. Bey dieser Beziehung müsseni sie alle Gränzsteine auf das sorgfältigste unter-suchen und Nachsehen, ob sie auch noch sämtlichvorhanden und noch im gehörigen Stande sichst befinden, oder ob welche gänzlich fehlen, oder! ob einige umgcfallcn, herausgerissen oder schad-! F