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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
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SLO-AODS

verschüttet werden, wenn ein Gränzsiußsein Bette verlaßt und einen andern Laufnimmt.

s) Durch Gewalt, z. B. wenn der Nachbarseine höchste Gerichtsbarkeit und die damitverbundene Gerechtsame über die Landesgränzeauszuüben sucht, und mit gewaffnetcr Mann-schaft über dieselbe geht.

z) Heimlich und hinterlistigerweise,wenn nämlich die Gränzsteine smmo civIoLoausgegraben, verändert oder sonst beschädigtwerden.

tz. 64.

Von den Granzvisrtationcn.

Das beßte und heut zu Tage gebräuchlichsteMittel, die LandeSgränzen in beständiger Rich-tigkeit zu erhalten, ist die zu vorgcschriebencnZeiten anzustellende Gränzvisitation; denn beyderselben wird man sogleich gewahr, ob mit denGränzcn eine Veränderung vorgegangcn ist, odernicht.

Es ist aber diese Gränzrcvifr'on zweierlei),nämlich die einseiLige, so man eine G nz-besichtigung oder G r ä n z b esnch un gnennt, und welche ein Landesherr allein für sich,ohne alle Feierlichkeit und ohne Concurrcnz der

Grän;-