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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
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möchte, und dieses um so mehr, wenn solcheausländische Nachbarn Vasallen eines mäch-tigen Fürsten sind. Fritsch sagt daher vondergleichen Veräußerungen ganz richtig: "Wenndas Eigenthum, der Äcker weg ist; so machtman Prätension an die Jagden, nach diesemwird die Jurisdiction angefochten, sodann dieSteuerbarkeit und endlich das Territorium."

Da cs sich nicht selten zuträgt, daß dirGrunzen, so anfangs richtig waren, mit der Zeitdurch einen oder den andern Zufall zweifelhaftund dunkel werden; so muß die Regierung dar-auf, sehr aufmerksam seyn, und wenn sie beyihren LandeSgränzen eine vorgegangeue Verän-derung wahrnimmt, sogleich veranstalten, daßsie in den vorigen Stand gesetzt weroeü.

8- 6z.

Ursachen, w 0 dur eh L andesg r anzs >rzweifelhaft werden können.

Die Landesgranzen können auf verschiedeneArt zweifelhaft und ungewiß werden; als:

1) durch Zufalle, z. B. durch Erdbeben,Überschwemmung, da dis Gränzsteine ausder Erde gerissen sind; imgleichen wenn di:Zeichen in den Gränzbäumen verwachsen undunkenntlich gemacht, wenn die Gränzgraden