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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
Seite
78
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§- Ü2.

Mittel zur Si ch e r er n g der Landes-g ranzen.

Es ist aber nicht genug, daß die Landes-granzen in Ordnung und Nichtigkeit gebrachtsind; sondern cs erfordert auch die Wohlfahrtdes Staats, daß sie in solcher Richtigkeit be-ständig unverletzt erhalten und wider alle Ein-griffe und Störungen, so von Seiten der Gränz-nachbaren geschehen können, geschützt werden.Ungewisse und in Unordnung gerathene Landes-granzen können unter benachbarten Staaten zuden größten Uneinigkeiten, die oft sogar in Ge-waltthatigkeiten ausbrechen, Gelegenheit geben.Eine weise Regierung muß demnach ihre Für-sorge hauptsächlich auch darauf richten, daß ihreLandcsgranzen nicht in Unordnung gerathen,damit die Nachbarcn daher keine Gelegenheitnehmen, ihre Gräuzen hinaus zu rücken.

ES ist demnach sehr zweckmäßig, wenn dieVeräußerung solcher Güter, die an der Landes-granze liegen, an auswärtige Nachbarn, denVasallen und Unterthanen gesetzlich verbotenwird, damit dadurch alle Gelegenheit abgeschnit-ten werde, wodurch die landesherrlichen Gerecht-same in Unordnung gerathen könnten, oder derNachbar die sc ins gen über die Gebühr auödehncn