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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
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Fortsetzii ng.

Wenn nun auch dergleichen Charten mitallem möglichen Fleiß und mit der größten Ge-nauigkeit nach dem verjüngten Maaßstabe ver-zeichnet werden; so ist cs doch ohne die A'nneh-rnung eines sehr großen Maaßstabe's nicht mög-lich, die Länge der Linien bis auf einzelne Zolle,und die Größe der Winkel bis auf einzelne Mi-nuten anzugeben, oder umgekehrt die wahrenGrößen der Linien und Winkel nach dem aufge-tragenen, wiederum so genau, als es erforder-lich ist, zu bestimmen, deswegen ist cs rathsam,das genaue Maaß der Linien auf dem Felde ne-ben den Linien aus der Charte, so wie auch diewahre Größe der Winkel in die Winkelfpitzen aufder Charte zu bemerken, damit man das eigent-liche Maaß einer jeden Linie und eines jeden Win-kels, wenn es nöthig ist, eine Linie ober einenWinkel auf dem Felde abzumeffen, sogleich ausdem Grundrisse ersehen kann. Zeuch gewährtdieß Verfahren noch den Vorlheil einer bessernUebersicht bey Vergleichung beyderseitigen Char-ten, oder bey Zufammenhaltung der Charteund der Gränzbeschrcibung, um sich von derenGleichförmigkeit zu überzeugen.