ssSASss
65
8 - 52 .
Fortsetzung.
Da die Richtung der Magnetnadel unbe-stimmt ist, und sich von Jahr zu Jahr verän-dert; so muß aus einer Gränzcharte genau der-jenige Winkel angegeben seyn, welchen zur Zeitder Aufnahme, die Richtung der Magnetnadelmit der Mittagslinie des Hauptorts vom Landemacht, und nach der eigentlichen Mittagslinie jedeHimmelsgegend angezeigt werden, um nach diesendie Charte beständig wieder in die rechte Lagebringen oder sich orientiren zu können. Fernermüssen alle Gränzsteine mit Beysetzung ihrerNummern, auf dem Grundrisse in allen Win-keln, die Wappen aber, welche auf beiden Sei-ten der Gränzsteine eingehauen sind, an demRande der Charte gezeichnet, und die Namen derangränzendcn, benachbarten Länder und Ortschaf-ten an ihren gehörigen Stellen bemerkt werden.
8 - 53 -
Vorsicht bei dem Aufnehmen einerGranzch a r t e.
Im Falle daß die von beyoerseitigen Geo-metern auf vorgezeigtc Art verfertigten beidenGränzcharten nicht übereinstimmeu; so muß durcheine sogleich vorgenommene Revision auf demFelde, der Fehler ausfindig gemacht und be-
E