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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
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ganzen G ranze habe abstecken und in jedem vomGeometer angezeigten Winkel einen Stein inBevseyn der ?lngranzer, entweder durch oderohne die geschworncn Steinsetzer habe setzen las-sen, und im Falle man sich dabey geheimer Un-terlagen bedient, ob diese in Ziegel, Schlacken,Kohlen, Glas, Medaillen, Rechenpfennigen w.bestanden, und in welcher Figur sie beygcgebenworden, ob dieses unter den Stein selbst oderneben denselben geschehen sey.

Ferner darf nicht unbemerkt bleiben, daßman von einem Steine zum andern in geradesRichtung und horizontal alle Linien und Win-kel habe messen lassen, imgleichen was für ei-ner Ruthe man sich bey dem Messen bedient habe,ob die angegebenen Füße und Zolle, nach derDreimal - oder Duodeeimal- Eintheilung gerech-net, damit man nach beschriebener Länge derLinien in Zukunft wissen kann, mit was füreiner Meßruthe man ehemals gemessen habe.

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Fortsetzung dev Granzbeschreibung.

Nachdem dieses angeführt, wird der erste' Stein mit seiner Ucbcrschrift, Jahrzahl undWappen beschrieben: z. B. der mit iXwo.I. derJahrszahl 1807, und mit dem Fürstlich Fuldai-