Druckschrift 
Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
Seite
35
Einzelbild herunterladen
 

ssSASss

35

matbematischen Grundsätzen vollkommen ent-sprechende, sondern dunkle, unvollständige,einseitige, keine Beweiskraft habende Gränz-beschreibungen oder Gränzcharten verfertigtwerden. Denn die bey der Versteinung vonden angranzenden Ortschaften zugegen gewe-senen Leute, welche einzig von der GranzeKenntniß haben, sterben aus, und im Falledie Steine verloren gehen und die Gränzenstreitig werden, hat man keine, oder dochnur sehr unsichere Beweismittel.

5) Wenn die Granzbegehung nicht legal undzweckmäßig von beyderseitigen Interessenten,sondern einseitig vorgenommen wird; wenndabey nicht alle Granzzeichen untersucht wer-den, ob sie noch unverrückt an ihren rechtenStellen stehen, ob sie an ihrer äußern Be-zeichnung noch unverletzt sind; wenn nichtdie verrückten sowohl als fehlenden Steinenach Ausfindigmachung ihres Orts von bey-derseitigen Interessenten neuerdings gesucht,die an der Ueberschrift beschädigten nicht er-neuert, und keine legale Registratur überdie vorgenommene Granzbegehung geführetwird.

C 2