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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
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Aemtern,. Dorsschaftcn re. außer allem Streitund ohne Granzzeichen augenfällig wären;so ist es doch, um künftigen Differenzen vor-zubeugen, nöthig, die Gränzen mit Zeichenzu versehen.

Es grunzte z. B. das Ackerfeld einer Ge-meinde an die unbestrittene Waldgränze derandern Gemeinde; so könnte doch, mit der Zeitund unter gewissen Umstanden, die eine Ge-meinde durch Anrotten mit ihrem Felde tie-ser in den Wald einrücken, oder anderseitsdurch Fortwachsen des Holzes, das Feld derandern Gemeinde beeinträchtigt werden.

2) Wenn eine Gränze zwar vcrmarket, abermit keinem dauerhaften Granzzeichen verse-hen ist.

In dieser Hinsicht ist cs nicht gut, Bäu-me, Hecken, kleine Graben, Wege rc. zuGranzzeichen zu wählen, wie in alten Zeitensehr häufig geschehen ist; woher denn auchviel Granzstreitigkeitcn entstanden sind, nach-dem die Loch - oder Mahlbaume abgchauen,vom Winde ausgerissen, abgebrannt, die ein-gehauenen Zeichen bey unterlassener Erneue-rung überwachsen, oder in andern Bäumenähnliche Zeichen eingehauen waren; die zur'Anzeigung der Gränzen aufgeworfenen Gra-ben durchs Regenwasser an einem Orte zu-C