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le stehender Gränzstci'u gehoben, welcher abervon den Unterlagen entblößt oder vielleicht sei-ner Zeugen beraubt ist; so wird man diesen wirk-lich ächten Gränzstein als falsch ansehcn undverwerfen.
Aus beyden angeführten Fällen erhellet, daßsowohl die äußere als innere Bezeichnung derGranzsteine nicht immer untrüglich deren Aecht-heit erweisen, und daß man andere zweckdien-lichere Mittel anwenden müsse, die Granzcn be-stimmter festzusetzen, und gegen alle Verände-rung und Beeinträchtigung zu sichern.
8 - 2Z.
Haupt u r sa chen d e r Granzstrcitigkeit e n>
Um die Gränzen aufrecht zu erhalten undgegen alle Benachtheiligungen sicher zu stellen,müssen die Quellen verstopft werden, aus wel-chen Gränzstreitigkeiten entspringen können.
Die Hauptursachcn, welche zu Gränzstrei-tigkciten Anlaß geben, und daher eine Untersu-chung und Berichtigung derselben nothwcndigmachen, sind:
:) Wenn eine Gränze noch gar nicht mit Gränz-zeichen versehen oder vermarket ist.
Wenn in diesem Falle auch gleich die Gran-zen von beyden aneinander stoßenden Ländern,
Acm-