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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
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Haup ist eine sind diejenigen, welche manzu Anfänge und am Ende der Gränzlimen, d. h.in jeder Winkelspitze setzt, oder auch da anbringt,.wo verschiedene Gränzcn zusammen treffen, unddurch welche man erkennt, wohin die Landcs-gränzen gehen.

Die Nebensteine hingegen, welche vielkleiner sind und Läufer genannt werden, setztman zwischen den Hauptsteinen. Diesen Nebensiei-«en wird nun eine sogenannte Runse, Schleifeoder kleine Vertiefung auf den Kopf eingchauen,welche aus einer geraden Linie besteht, und dieRichtung der Granzlinie angiebt. Auf denHauptsteinen in der Landesgränze sind die Wap-pen derjenigen Landcsherrn, deren Lerritoria sieunterscheiden sollen, eingegraben, und werdendaher auch gewappnete Steine genannt;denn das Wappen, so den Gränzsteinen einge-

*) Bey den übrigen Gra'nzen, wo nicht ein so großer Un-terschied ;wischen Haupte und Nebensteinen statt findet,erhalten sowohl die Ecksteine, oder die,eiligen, welche inden Winkelspitzen stehen, als die Zwischensteine, eineRunse; bey erster» wird diese winklicht, und die Win-kel richten sich nach der Richtung der Granzlinie, welchesie bilden, bey letzteren ist solche gerade.

Bey alte» Gra'iizversteinungkn findet mau noch häufigSteine mit einer schlangenfvrmigen Runse, wodurch an-gezeigt werden sollte, daß die fortlaufende Gränze z. B.an We, Graben ,c. in einer krummen, unregelmäßigenRichtung fortgehe.