Druckschrift 
Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
Seite
21
Einzelbild herunterladen
 

Ll

8- iZ.

Aeußere Form der Grattzsteine.

Was die äußere Form und Größe derGränz-steine betrifft, so läßt sich hierüber nichts Gewis-ses bestimmen, und hängt solches von hoher Ver-fügung und von der Landesgewohnheit ab. Ge-wöhnlich aber sind sie viereckigt, und man pflegtsie nach ihrer Bedeutung, durch verschiedeneGröße, zu unterscheiden. Die Landesgränz-steine sind die größesten, und die übrigen werdenvcrhältnißmäßig kleiner, nachdem sie eine» ge-ringer» District umfaßen, oder eine minder be-deutende Gerechtsame Anzeigen.

§. l6»

Innere Besch affe nh eit der Granzst eine.

Was die innere Beschaffenheit der Gränzstei-ue betrifft, so muß man nur solche Bruchsteinedazu nehmen, welche fest sind, einen grobkiesig-ten Sand haben und der Witterung gut wider-stehen können.

Die Festigkeit und Dauerhaftigkeit desSteins wird durch starkes Schlagen geprüft.Db er der Witterung gehörig widersteht, er-kennt man, wenn er einige Jahre an der Luftgelegen hat, ohne schadhaft geworden zu scyn.