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8- iZ.
Aeußere Form der Grattzsteine.
Was die äußere Form und Größe derGränz-steine betrifft, so läßt sich hierüber nichts Gewis-ses bestimmen, und hängt solches von hoher Ver-fügung und von der Landesgewohnheit ab. Ge-wöhnlich aber sind sie viereckigt, und man pflegtsie nach ihrer Bedeutung, durch verschiedeneGröße, zu unterscheiden. Die Landesgränz-steine sind die größesten, und die übrigen werdenvcrhältnißmäßig kleiner, nachdem sie eine» ge-ringer» District umfaßen, oder eine minder be-deutende Gerechtsame Anzeigen.
§. l6»
Innere Besch affe nh eit der Granzst eine.
Was die innere Beschaffenheit der Gränzstei-ue betrifft, so muß man nur solche Bruchsteinedazu nehmen, welche fest sind, einen grobkiesig-ten Sand haben und der Witterung gut wider-stehen können.
Die Festigkeit und Dauerhaftigkeit desSteins wird durch starkes Schlagen geprüft.Db er der Witterung gehörig widersteht, er-kennt man, wenn er einige Jahre an der Luftgelegen hat, ohne schadhaft geworden zu scyn.