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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
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mit einer blechernen oder hölzernen Tafel ver-sehen, auf welcher die Warnung befindlichist: daß allen Zigeunern, Landstreichern und^ Vagabunden, die Betretung des Landes, beyf namhafter Strafe untersagt wird.

In neuern Zeiten hat man auch angefangen,während eines benachbarten Krieges, dieNeutralität eines Landes, durch eigens da-zu auf den GränZcn errichtete Säulen, zubezeichnen. Diese Pfahle, welche nur tem-porell, und keiner großen Dauerhaftigkeitbedürfen, sind von Holz und enthalten, aneiner oben daran befestigten Tafel, gewöhn-lich blos die Aufschrift: Neutrales Land,neutre.

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Benennung der Theile des Gränzsteins.

An jedem Gränzsteine wird dessen obersterTheil, der Kopf, der dickere Theil aber, wel-cher in die Erde kommt, der Fuß, der untereTheil, worauf er ruhet, das Gesäß, dasübrige die Seiten genannt. Die Grube oderdas Loch, worinn er gesetzt wird, heißt dasLager.