Druckschrift 
Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen
 

6

§- 5 -

Verschiedenheit und Eintheilung derGränze n.

Die einen Staat betreffenden Gränzen sind:

I. Aeußere Granzen, welche allein die Lan-desgränzen begreifen. Sie sind diejenigen,welche ganze Reiche, Staaten und Lcrritoria( und zwar nicht allein fremde und benachbar-te Staaten und Territoria, sondern auch ver-schiedene Staaten und Provinzen eines unddesselben Reichs) von einander scheiden.

II. Innere Gränzen, welche nur blos in-nerhalb der LandeSgränzcn sich befinden, als:

1. Landesherrliche Gränzen, welche die Kam-mer- und Domaincn - Güter, Regalien undGerechtsame innerhalb des Landes einschlie-ßen.

2. Gränzen von adlichen Gütern, Stiften, Klö-stern und andern weltlichen oder geistlichenVasallen.

Z. Umtsgranzen.

4. Stadt- und Dorfmarkungsgränzen.

Z. Forst- und Waldgränzen.

6. Jagdgränzcn.

7. Hut- und Tristgränzen.

8. Zehentgranzen.

9. Fischerey- und Waffernutzungsgränzen.