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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
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io. Granzcn einzelner Grundstücke der Un-tcrthanen.

lll. Aeußere und innere Gränzen be-zeichnen nicht allein innerhalb des Landes ge-wisse Gerechtigkeiten, sondern erstrecken sichöfters in die Territoria benachbarter Länder,als da sind:

1. Geleitsgränzen,

2. Zollgränzen,

Z. Bcrgwerksgränzen.

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Allgemeine Eintheilung der Granz-Zeichen.

Zur Regulirung und Bestimmung der Grän-zen wird erfodert, daß diese sorgfältig fest-gesetzt und durch gewisse' Zeichen deutlich undkenntlich angezeigt werden. Man theitt dieseGränzzeichen in

1. natürliche und

2. künstliche.

§- 7 - ^

Natürliche Gränzzeichen.

Die natürlichen Gränzzeichen bie-tet die Natur selbst, oder die Lage des Ortsdar; man nennt sie auch gewachseneMar-