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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
Entstehung
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§- 4 -

Anordnung der Gränzett.

Obgleich nun im Allgemeinen die gute An-ordnung der Gränzen in einem Lande bald ersicht-lich ist; so zeigt sie sich doch insbesondere bey kei-ner Gelegenheit deutlicher als bey einer speciellenLandesvermessung. Denn wo bis dahin noch man-ches hie und dorr unbeseitigt geblieben, wird esdann Erfordcrniß, alles dazu gehörige zu berich-tigen, und jede Differenz zu beseitigen, um ei-ner so wichtigen und für das Land so wohltha-tigen Unternehmung den größten Grad von Zu-trauen und Vollkommenheit zu verschaffen , wienicht weniger dadurch für die Zukunft allen Ir-rungen und Zweifeln über Grundbesitzungen undandre Gerechtigkeiten vorzubeugcn.

Die Revision und Regulirung sämtlicherGränzen, muß daher billig einer vorzunehmen-den speciellen Landesvermessung vorangehen,oder doch wenigstens mit selbiger gleichen Schritthalten; damit etwa statthabendc Differenzen undStreitigkeiten bey Zeiten auszugleichen sind, undin dem Vermeffungsgeschäfte selbst kein Aufent-halt entsteht, oder dasselbe gar unterbrochenwerde, sondern diese Arbeit ruhig, unausgesetzt,und daher um desto geschwinder, ordnungsmä-ßiger und weniger kostspielig geschehen könne.