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Gränzrevision und Gränzregulirung in rechtlicher und mathematischer Hinsicht
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Auch bey den Griechen hat man, noch vorden Römern, sich der Gränzsäulen bedient, wel-che Herrn ae genannt und dem Hermes oderMerkurius als Erhalter und Beschützer derGränzen zu Ehren errichtet wurden.

Obgleich RomuluS, der Srifter des römi-schen Reichs, zu seiner Zeit die römische Herr-schaft nicht mit Granzen und Marken versähe;so hat doch Numa Pompilius, sein Nach-folger, welcher zur Zeit Manasses, Königsin Juda, im Jahre nach Erschaffung der Welt

auf Ackerbau, «nd ahmte dabey ägyptische Einrichtungennach- Die Israeliten waren bisher Nomaden, MvseSwollte sie auf leine höhere Stufe der Eulrur bringen,wenn er sie an Ackerbau gewöhnte.

Jedem Israeliten war daher ein Erbacker, der bey se-ner Familie unveräußerlich bleiben mußte, bestimmtSo wurde den drittehalb Stammen jenseits des Jordanssogleich ihr gehöriges Ackerland angewiesen. Jos. 14, ?.» 8 ,7. den übrigen Stämmen aber erst durch Iosua,Ios.-> 8 , 19. Kein Acker konnte, wie gesagt, veräußert wer-den, und wenn ihn der Eigenthümer aus Noch verkauf-te, so mußte er im Halljahre der Familie unentgeldlichzurück gegeben werden. ; Mos. 10. ,r.

Der Erbacker hieß: und weil er mit der Schnur

abgemessen war Zach. -, r. §j» Gränzstem

trennte ihn von dem Äcker des Nachbarn ; Mos. -s, >4«