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Bayerische Chronik
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das Recht der bayerischen Herzöge auf Regensburg mitjuristischer Findigkeit verteidigt wird (228,18 ff.), als argediplomatische Unklugheit hervor {230,7), tadelt an seinerinnern Politik die Bedrückung des Volkes, auch der Geist-lichkeit, wegen seiner leidenschaftlichen Liebe zur Jagd(259,35. 260,1-5. 21-25) und sein Misstrauen, das ihn inseinen spätem Jahren dazu führte, den Kreis seiner Beraterimmer mehr einzuschränken (260,6-15). Man gewinnt denEindruck, der Verfasser habe sich selbst auch zurückgesetztgefühlt. Während Kaiser Maximilian als Kriegsherr, be-sonders als Leiter seiner Artillerie hoch gerühmt wird(241,23), werden doch verschiedene, Bayern ungünstige,Bestimmungen desselben, besonders sein Anspruch auf dassogenannte Interesse (267,22), nicht gebilligt. Man merktaber, dass sich der Verfasser Zwang antut, seine tadelndenAusdrücke gegenüber der Haltung des noch lebenden Kaiserszu mildern. Das ist aber keineswegs der Fall gegenüber demGrafen Eytelfritz von Zollern, dem vomKaiserAlbrechtdemlV.zugeordneten Feldobersten, der scharf kritisiert wird (240,1).2. Persönliches. Die Art, wie er vom Adel spricht(243,29 ff. 268,9), zeigt, dass er jedenfalls nicht demAdel entstammte und ihm auch nicht gerade gewogen war;doch ist er tüchtigem ritterlichem Tun zugetan und bewundertHerzog Christofs ausserordentliche Kraft und Tapferkeitmit einer gewissen Begeisterung, so wenig er auch mitdessen Ansprüchen auf einen Anteil an der Regierung ein-verstanden ist. Das Urteil über die Berechtigung HerzogGeorgs, seinen Eidam Rueprecht als Erben einzusetzen(221,4. 231,13-24) und über die Berechtigung Kaiser Maxi-milians, sein Interesse einzufordern (267,23 ff.), sowie Aus-drücke wie angnaten (235,16) fürtrag und fürtrager (237,22),">nit peyständen wol gevasst (237,24) weisen deutlich auf einenJuristen mit guter staatsrechtlicher Bildung hin, der,gleich Herzog Albrecht, seine Studien in Italien gemachthaben mag, worauf wenigstens der ungewöhnliche AusdruckPerpundt (it. per punto) deutet. Da Originalabschriftenhöchst wichtiger Urkunden in seinem Privatbesitze waren,so dass er sie zu Einlagen in der Chronik verwenden konnte,ist anzunehmen, dass er gerade bei jenen Handlungen eineRolle spielte, also an den Verhandlungen der Land-