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indem meistens die Chronik des Andreas von ßegensburgund diejenige Ebrans, auch etwa Königshofen zu Grundegelegt wird. Besonders ausführlich wird die Geschichteder Jacobaea von Holland (no. 289—312) erzählt. Von daan ist Ebran die Hauptquelle. Der Kampf bei Seckenheim(no. 325) scheint auf mündlicher Ueberlieferung zu beruhen l .Für die neueste Zeit ist neben einzelnen Notizen, die wohlauf Münchner Annalen zurückgehen, eigene Erfahrung mass-gebend, welche besonders bei der Schilderung der Lands-huter Wirren (no. 352—354) hervortritt. Leider erlahmtgerade da, wo die Quellen aufhören, der Mut des Chronistensehr schnell, und die Chronik versandet in wenigen magerengenealogischen Notizen.
Freilich hat Füetrer, wie das Nachwort S. 214 zeigt,sein Werk weder für vollkommen, noch für abgeschlossenbetrachtet, er wünscht, dass es ein tüchtigerer Kennerbessere, erweitere und fortführe, und an einigen Stellen imInneren der Chronik hebt er das Bedürfnis einer Ergänzungbesonders hervor; er hat auch, wie ich glaube, selbst Nach-träge für die 2. Bearbeitung z geliefert. Aber dem innernZusammenhang der Ereignisse, ihrer Bedeutsamkeit für dieFolgezeit, für das Werden und Wachsen der Kultur seinerZeit steht er ratlos gegenüber.
Als Chronist 2 steht er daher auf einer niedrigen Stufe,die kaum über diejenige eines blossen Kompilators hinaus-geht. Hauptaufgabe ist ihm das „zusamenrefeln, -klawbenund -ersuechen" von zerstreuten Notizen, was er mit an-erkennenswerter Geschicklichkeit besorgt, so dass ihm beider kurzen Wiedergabe des Inhaltes seiner Quellen nurselten ein Missverständnis mit unterläuft. Berichten zweiQuellen in abweichender Weise über ein Ereignis, so hälter sich zunächst an diejenige, deren Darstellung mehr Folge-richtigkeit, einen natürlicheren Kausalzusammenhang bietet,e in Grundsatz, der ihn schon bei der Abfassung seiner
1 Es Hesse sich denken, dass Ebran, der selbst in diesem Kriegeim Felde stand, Füetrer Mitteilungen gemacht hätte, die ja nicht durch-wegs Selbsterlebtes zu enthalten brauchten.
* Hiezu ist zu vergleichen das sehr zutreffende Urteil von Riezler,Geschichte ßaierns III, 910 ff.