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Crev
Crim.
Crim
die Spieiftn in den Mund steckte. Sie sind unempfind-lich gegen Hitze, Kalte und die heftigsten Schlage, ge-wöhnlich taubstumm." Encyklopädisches Wörterbuch.Der Name ist vermuthlich von Creta, die Kreide, ge-bildet, wegen der unnatürlichen Weiße ihrer Haut. Ichhabe daher Kreidlinge dafür gesagt.
Creve-eoeur (spr. Kräme Köhr), Hcrzleid, Kummer,Verdruß.
Crimen , ein Verbrechen. Das Lat. Wort kommt mitfolgenden Zusätzen vor:
Crimen capitale, ein Halsverbrcchen, d. i. woraufTo-dcsstrafe steht.
Crimen expilatae kaereäitätis, das Verbrechen derErbschaftsplünderung.
Crimen falsi, das Verbrechen der Verfälschung, wennman eine Bcwcisschrift verfälscht, oder eine falsche un-terschiebt.
Crimen flag'-ans, ein standhaftes Verbrechen, d. i. wo-bei der Verbrecher auf der That ergriffen wird.
Crimen laesae Najestatis, wofür man auch wol ab-gekürzt Crjrnen laesae hört, wird gewöhnlich durchMaiestatsverbrechen übersetzt; allein das Wort Maje-stät ist selbst undeutsch. Zuweilen kann man Hochver-rath oder Staatsverbrechen dafür sagen. . Wenn aber,wie gewöhnlich/ nicht ein Verbrechen gegen den ganzenStaat, sondern bloß gegen die Person des Oberhaupts,gemeint wird, so weiß ich nur die Umschreibungen: Ver-brechen gegen die Person des Königs, des Fürsten ».f. w. dafür vorzuschlagen. Indeß da auch in diesemFalle der ganze Staat oder die Verfassung desselben, inder Person des ersten Staatsbeamten, verletzt wird: st»kann man, scheint es, auch hier füglich Hochverrachdafür sagen.
Crimen legitimum, ein ^urdfk Gesetz mit einer bestimm-ten Strafe belegtes Verbrechen.
Crimen peeulatus., die Veruntreuung oder Entwendungöffentlicher Gelder.
Crimen perduellionis, der Hochverrath. Man unter-scheidet Majestatsverbrechen, crimen laesae maje-statis, undHochverrach, crimen perduellionis, ge-meiniglich so, daß man unter jenfm ein Verbrechen ge-gen die Person des Regenten, und unter diesem ein Ver-brechen gegen den Staat versteht; allein das Wort Hoch-verrath wird auch oft in beiden Bedeutungen gebraucht,und, in Freistaaten wenigstens, wo die Regierung durchfreigewählte Stellvertreter des Volks besorgt wird, fal-len beide Begriffe völlig in-einander. Eben dieses istim Grunde auch in monarchischen Staaten der Fall.Denn wer hier die Person des Herrschers verletzt, derverletzt die Verfassung,- und ist folglich des Hochver-raths schuldig.
Crimen raptus, >r Jungfern - oder Madchenraub;und wenn er an einer verheiratheien Person begangenwird, der Weiberraub.
Cric
Crimen repetundarum, daS Verbrechen einer in öffent-lichem Amte stehenden Person, die sich bestechen läßt oderErpressungen ausübt.
Crimen sacrilegii , das Verbrechen des Kirchenraubes.
Crimiual oder erimiuell, peinlich; z. B. das peinliche9recht; eine peinliche Rechtssache. Zuweilen wird esauch durch Zusammensetzungen mit Hals oder Blut ge-geben, z. B. das Halsgericht oder der Blutbann, fürCrirninalgericht. Die Sache wird criminell behan-fcelt-, d.i. als eine Halsfache, oder nach peinlichen Rech-ten. Im O, D. hakte man (wenigstens ehemahls ) eineigenes Deutsches Wort für Eriminalgericht, näm-lich die Fraiß oder Fraisch, welches, nach Frisch,sowol das Recht über Leben und Tod, als -auch denKreis oder Sprengel bezeichnet, innerhalb welches die-ses Recht ausgeübt wird. Man hat auch die Ableitungfraißlich, f. criminel, davon; und es wäre wol zuwünschen, daß wenigstens diese wieder gangbar gemachtwürde. Dann könnten wir eine sraißliche Sache, s.Criminalsache, eine sraißliche Untersuchung, f. Crimi-nal-untersuchung, und einen fraißlich belangen, f. cri-minaliter belangen, sagen. Allein das Wort ist zudunkel, und in N. D. zu unbekannt, als daß manhoffen kann, es auch außerhalb O. D. eingeführt zusehen.
Criminalist, ein Lehrer des peinlichen Rechts.
Crise. Man meint im Allgemeinen damit den Punkt, wodieSache im Begriff steht, eine entscheidende Wendung,zum Bessern oder zum Schlimmern, zu nehmen; alsoder Entscheidungspunkt. Die Krankheit, das Schicksaldes Mannes, dic.Staakshändel u. s. w. stehen auf demEntscheidungspunkle, nähern sich demselben, haben ihnerreicht. In einigen Fällen kann man auch Entschei-dungszeichen, in andern Enkscheidungszustand dafürsagen. Es zeigen sich gewisse Enlscheidungszcichen, d.i. eine Crise. Der Entschcigungszustand ( die Crise)ist noch nicht vorüber, bauet t noch fort. Hcynatz hatKrankheitswechsel dafür angesetzt, welches in einigenFällen, aber auch nur in einigen, gleichfalls brauch-bar ist. Man bemerktZeichen eines Krankhcitswechsels.
Criterium, das Merkmahl, das Unterscheidungszeichen.
Critieaster, der Krittler. S. Criticus.
Critic; t. als Kunst betrachtet, die Pröskunst, nachPrüfstein gebildet. „Der Schöpfer der Deutschen Prüf-kunst." I. Löwe. 2 . Als eine Handlung, die zurAusübung dieser Kunst gehört, betrachtet, die Beur-theilung und die Musterung. Meyer schrieb eineBe-urtheilung der Messiade. Mackenfens Beitrage zurMusterung (Kritic) der Deutschen Sprache. Kunst-richterci kann nur im Scherz oder in verächtlichem Ver-stände dafür gebraucht werden. Kant hat das WortCritic, wie viele andere Ausdrücke, in einer neuen,wittkührlich angenommenen Bedeutung, gebraucht. DenAnfang dazu machte er, indcin er eine Critic der rei-nen
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