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1 (1808) A - E
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Comm

Conim

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andere die Geschäfte verrichtet. Cs ist also eine vertre-tende Gesellschaftshandlung.'

Commando , der Befehl, die Anführung. Man verstehtaber, auch eine gewisse Anzahl Soldaten darunter, dieunter Anführung eines Officicrs oder Unterofficicrs ir-gend einen Befehl ausrichten müssen. In dieser Bedeu-tung genommen, ist es so viel als Trupp oder Zug,mit dem Beiworte abgeordneter oder abgeschickter.Cotnnie il saut ,(spr. komm i foh); eigentlich, wie es sichziemt oder gebührt; kürzer, rechtlich, stattlich, an-ständig, tüchtig, z. B. ein rechtlicher Mann, ein statt-liches Pferd, ein anständiges Kleid, ein tüchtiger Ar-beiter. Oft können wir es auch bloß durch wohl über-setzen.Wohlgefprochen, alter Maulwurf!" Eschen-b u r g im Shakespcar.

Coramende, ober Commanderie. <S. Commenthurei.Comnieiisalis, der Tischgcnoß.

Commensurffbel, Jranj. commensurable, heißen zweioder mehr Größen, die nach einerlei Maß gemessen wer-den können; also gleichmeßbar; z. V. die Lange einesWeges, und die Höhe eines Thurms; beide können miteinerlei Maß gemessen werden. Allein die Höhe einesThurms' und die Länge eines Zeitraums sind incom-mensurabel; jene wird nach Ruthen, Fuß, u. s. w.,diese nach Jahren , Tagen u. s. w. gemessen.(Commensurabili tät, die Gleichmeßbarkeiu S. Com-mensurabel,

Commentar, Erklärung, Auslegung. Man verstehtaber gewöhnlich eine fortlaufende Erklärung, oder fort-laufende Anmerkungen darunter.

Commentator, ein Ausleger oder Erklärer.Commentlinr, oder Comthur , ein Drdenspfrundner,d. i. ein Ritter, welch'!' eine Ordenspftünde verwaltet.Commenthurei oder Comtlmrei, das Gebiet einesDrdenspfründners, eine Drdenspsründe.Commentiren, erklären,, mit Erklärungen oder erklä-renden Anmerkungen begleiten, versehen.

Commeree- oder Commerzfpiefe/ sind Gesellschafts-spiele , d. i. solche, welche nur zur gesellschaftlichen Un-terhaltung dienen sollen.

Commereial, kann durch Zusammensetzungen mit Han-del umgangen werden; z. B. Handelsverfügungcn.Commereiren, Handel treiben. Eine commercirendeNation, ein Handel treibendes Volk. Auf den Hoch-schulen heißt commereiren, einem Trinkgelage bei-wohnen, überhaupt, ein wildes und liederliches Lebenführen.

Commercium oder Commerz und Commerzisn,i. die Handlung, besser der Handel oder das Handels-wesen; daher Cornrnerzienräthe, d. i. Handels- oderHandlungsrathe; 2. alle Kaufleute eines Orts zusam-mengenommen, die Kaufmannschaft. Die Kaufmann-schaft hat beschlossen. Commerzcollegium ist derHandelsrath.

Commerztractat, ein Handlung--, besser Handels-vertrag.

Commestibel, eßbar.

Commiuation, die DrohungrComminatorisch, drohend.

Comminuiren, verringern, zerstückeln.

Commis (spr. Kommih'), einer, dem ein gewisses Ge-schäft aufgetragen ist. Bei dem Steuerwesen verstehtman einen Aufseher darunter; bei dem Handelsweseneinen Handelsbedienten oder Geschäftsführer (Faetor).Commisslwf ist Soldatenbrot, Commissschuhe, Softdatenschuhe u. s. w.

Commiseration * das Mitleid.

Commissariat, das Verpflegungs - oder Heerverpfle-gungsamt, oder diejenigen, welche zur Verpflegung ei-nes Heers angestellt sind, zusammengenommen.

Commissarius oder Commissär. In sofern dieses Wortein Titel ist, gehört es Nicht hierher. Nur als fremdesWort, welches unsere Sprache verunstaltet, führen wires auf; und als solches bezeichnet es im Allgemeinendenjenigen, dem von Staats wegen etwas aufgetragenist. Von Staats wegen; denn ist der Auftragende einöPrivatperson, so nennt man den, dem der Auftrag ge-schieht, nicht Commissarius - sondern Commissio-när. In beiden Fallen könnten wir füglich Geschäfts-führer, Geschäftsträger, auch Geschaftsbettauter dafürsagen; ob der Auftrag ihm vom Staate, oder von ei-nem einzelnen Staatsbürger in eigener Angelegenheitgeschehen sei, wird wol von selbst aus dem Zusammen-hange erhellen. Wenn von einem Geschäftsführer oderGefchäftöbetrauten der Regierung die Rede ist: so siehtman, daß ein Commissarius gemeint wird; wennhingegen der Kaufmann von feinem Geschäftsführer inAmsterdam redet, so ist es klar, daß er seinen Com-missionär meint. Man hat mir eingewandt, daß Ge-schäftsträger von dem Sprachgebrauche schon ausschließ-lich für Charge daffaires gestempelt sei. Nun , so un-terscheide man Geschäftsträger von Geschäftsführer,und gebrauche jenes für Charge d'affaires, dieses fürCommissarius und Commissionär. Die Unkersüft',',dung jener Deutschen Wörter ist wenigstens nicht will-knhrlicher, als die dieser fremdem Will man aber die-sen Unterschied sticht annehmen, und- wünscht man viel-mehr , das nicht sehr gut gebildete Wort Geschäftsträ-ger (S. Charge d'affaires) veraltet zu sehen: so ge-brauche man, wie Reß vorschlagt, für beide Begrif-fe den für beide passenden Ausdruck Geschäftsführer:Diese Benennung gibt dem Manne gerade so viel Ehreund Werth, als der, dessen Geschäfte er versieht, er-theilen kann, und nicht mehr Gewalt, als sein Auftragenthalt. Sie scheint daher auf einen jeden Geschäfts-führer, wie vornehm oder gering er, wie wichtig oderunwichtig, wie dauerhaft oder kurz sein Auftrag sein