Druckschrift 
1 (1808) A - E
Entstehung
Seite
107
Einzelbild herunterladen
 

Alio

Alio

107

Aliodialgut. Ich hatte ehemahls Eigengut und Vcrau-ßeruiegsgut dafür angesetzt; allein Eschcnburg be-merkte (in dem Nachtrage) ganz richtig: daß das letztenicht svwol ein Gut, welches man veräußern darf, alsvielmehr ein Gut, welches veräußert werden soll oder,nuß, bezeichnen würde. Ich nahm daher diesen Aus-druck , als unschicklich, zurück.

Gegen erbfreics Gut, welches E. als schon eingeführtbetrachtete, mußte ich bemerken: daß es die Aehnlich-keitsregcl verletzen würde, wenn es ein Gut bezeichnensollte, welches nach Willkühr, auf männliche und weibli-che Nachkommen, vererbt werden kann. Denn so wie zoll-frei, steuerfrei, zwangfrei, sorgenfrei u. s. w. nichts an-ders als frei oder befreit von Zoll, Steuern, Zwangund Sorgen bedeuten: so würde auch erbfrei nur freiVom Erben oder was nicht geerbt werden kann, be-deuten.- Nun sind aber gerade die Allodialgüter Erbgü-ter in vollem Sinne des Wortes, weil sie nicht bloß aufdie männlichen, sondern auch auf die weiblichen Nach-kommen fortgeerbt werden können. Auch werden sie des-wegen, im Gegensatze der Lehngüter, wirklich Erbgütergenannt; so wie auch die Besitzer derselben sich deshalbden Titel Erbhcrr beizulegen pflegen , und die dem HauseOestreich eigenthümlichen Lander die Erblandcr genanntwerden.

Noch bemerkte E. ganz richtig: daß erbbar nur denMißlaut wider sich haben würde. Die Frage hingegen:ob sich nicht vielleicht erbfähig dafür gebrauchen ließetmußte ich aus dem Grunde verneinen, weil die meistenandern Zusammensetzungen mit fähig nur die thätige Be-deutung haben; erbfähig hingegen, von Gütern gebraucht,in der leidentlichen Bedeutung genommen werden müßte.Man kann sagen: die Töchter des Besitzers eines Allo-dialguts sind erbfähig; aber nicht: das Gut selbst isterbfähig.

Frifch'ens Herleitung des Allode von alt (N. D.old), so daß Güter dadurch bezeichnet würden, die vonden Alten oder Vor-eltern ererbt sind, ist willkührlich an-genommen, und durchaus grundlos. Er hat indeß ganzrichtig geahnet, daß das Stammwort Deutsch sei. Die-ses ist aber nicht alt, sondern Od, Ode, ein Gut, eineBcsttzung, welches noch in Kleinod lebt. Dis hat schonAdelnng bemerkt; allein dieser große Sprachkcnncrgesteht, daß er die Borsilbe all nicht recht zu erklärenwisse. Mir scheint die Bedeutung derselben vor Ode sehrklar, und die Zusammensetzung Allode ganz sprach-ähn-lich zu sein. In der O. D. Mund-art, aus welcher wirdie ersten Zusammensetzungen mit den» verkürzten all er-halten haben, wird dieses all, wie A. selbst bemerkt hat,gewöhnlich entweder als eine den Begriff der Allgemein-heit bezeichnende, oder als eine die Bedeutung verstär-kende Vorsilbe gebraucht, z. B. in Allgcgenwart und all-gegenwärtig, Allmacht und allmächtig, allweise^ allgü-sig, allgesallig u. s. w. In diesen letzten Beispielen be-

deutet eS so viel als höchst, ganz, im höchsten Grade.Dis auf unser allod angewandt, gibt die Folge: daßdieses Wort ganz eigen, oder eigen im vollen Sinnedes Wortes, und Allode ein ganz eigenes, nicht zurLehne erhaltenes, Gut bedeute.

Da nun aber od, Ode und Allode so sehr veraltetsind, daß kein Deutscher, der nicht zugleich Sprachforscherist, sie mehr kennt oder versteht: so scheint Eigcngut,welches der Bedeutung nach dem Allode am nächstenkommt, die Stelle desselben ersetzen zu müssen. Erbguthat indeß den Vorzug, daß es schon gebräuchlich ist.

R e ß, der meine Vermuthung über den Ursprung desWorts Allode in den Beitragen St. 3 . Seile 154) be-stätiget, will dieses altdeutsche Wort beibehalten und wie-der erneuert wissen. Hier sind seine Worte:Alod oderAllode gehört uns so gänzlich, daß ich es für mein (mei-nen) Theil gutwillig nicht fahrenlasse. Der frei DeutscheMann, der einem ältern, tapferern, angesehenern Heldendie Kriegesfolge gelobte, ging bei ihm an den Tisch, bisman Eigenthum, auch von Grundstücken einführte. Nunerhielt er, statt der freien Tafel, ein Grundstück, nichtals ein gänzliches und erbliches, sondern nur als ein Ei-genthum auf Lebzeiten oder ein Lehn, das ihm nur fürseine Person verliehen wurde. Man nannte es nachher,oder auch wol zugleich, Fede- oder Faidegut, weil esfür die übernommene Verpsiichtung, einem andern zurFede oder in den Krieg zu folgen, abgetreten war; undalß man alles Lateinisch zu benennen, anfing, hieß es be-neficium, vermuthlich weil man in der Lat. Sprachekeinen Ausdruck für ein Lehn- oder Fedcgut antraf. Außerdiesem Lehngute besaß nun unstreitig der freie Mann auchgänzliches, erbliches Eigenthum, das ihm von seinem Va-ter hinterlässt: war, und wieder auf seine Frau und Kin-der fiel. Und das bestand sowol aus Grundstücken, dieman damahls noch nicht, wie nachher, Klöstern, Bischö-fen und Fürsten zur Lehn auftrug, als aus seinen übri-gen beweglichen Gütern, Hausrakhe, Kostbarkeiten u. s.w., oder wie man es sonst nannte, aus seiner liegendenund fahrenden Habe- Beides hieß Od, nicht bloß dasGrundstück, sondern auch was der Mann im Hause hat-te, wie man noch aus dem Worte Klcin-od (Klcingut,kleines Eigenthum) sieht. Eigenthum war zwar, obgleichnur auf Lebzeiten, das Lehngut auch, aber kein gänzli-ches, kein erbliches. Wie hieß nun, und wie mußte die-ses zum Unterschiede von jenem heißen? Ohne ZweifelAll-od, volles, bleibendes, alleiniges Eigenthum. Soll-te dis das vorgesetzte all nicht ausdrucken? Nicht amkürzesten, nach Art der alten Sprache, nicht treffend ge-nug ausdrucken? Und dis uns allodige (ganz eigene)Wort sollten wir wieder herausgeben? Warum das?Weil der neue Lateiner, den wir aus unserer Sprachegänzlich wieder zu verweisen beflissen sind, allodiumund allodialis eigenmächtig und armseliger Weise dar-aus gemacht hat? Er nehme seine Endigungen wieder hin.O s Allod