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1 (1808) A - E
Entstehung
Seite
95
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Adj

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Adj

Art von Adjectivis annehmen müsse.Bezeichnet, sagter, das Adverbium an sich eine Beschaffenheit, so bezeich-net das einverleibte Adverbium, oder das Adjectiv, eineEigenschaft, d. h. die der Sache eigene Beschaffenheit,oder das Eigene, welches der Sache angeschaffet! ist;ist hingegen das Adverbium an sich ein Umstand, so istauch das einverleibte Adverbium, nämlich das Adjecti-vum, eine bloße Eigenheit. Wie demnach das Adver-bium, in weiterem Sinne, ein Umstandswort, und bloßin engerer Bedeutung erst ein Beschaffcnheitswort ist,so ist auch das Adjectivum in weiterem Sinne ein Ei-genheitswort, und erst in Vagerer Bedeutung ein Ei-genschaftswort." 'Diesem zufolge würden z. B. der heu-tige (Tag), die hiesige (Obrigkeit), der siebenjährige(Krieg), das Preußische (Gesetzbuch) u. s. w. Eigenhcits-wörter, hingegen der kluge, der fette, der große u. s. w.Eigenschaftswörter sein. Ich sinde diese Eintheilung sehrgegründet; aber so fehlt uns denn doch immer noch eineallgemeine Benennung für die Adjective überhaupt, in-sofern ohne nähere Angabe, ob Eigenheits- oder Eigen-schaftswörter gemeint werden, davon geredet werden soll.Ich schlage Beilcgungswort dazu vor. Der Begriff dieBeilegung nämlich ist jedem Adjectivo , es sei Eigen-heits-oder Eigenschaftswort, wesentlich eigen, und unter-scheidet diese Wörter-art von jeder andern, weil durch sie,und nur durch sie, dem durch das Substantiv bezeichne-ten Gegenstände eine Beschaffenheit (oder auch ein Um-stand), als an oder in ihm befindlich, beigelegt, d. i. somit ihm in der Vorstellung verbunden wird, daß das ei-ne nicht ohne das andere gedacht werden kann. Manmuß daher auch die allgemeine Benennung derselben da-von hernehmen. Da man indeß, statt beilegen, auch ein-verleiben in gleicher Bedeutung sagt: so würde Einver-leibungswort eben so gut passen. Man hat die Wahl.

AdjouritifSli. S. Ajouriiiren.

Adjudication, die gerichtliche Zuerkennung.

Adjudiciren, zuerkennen, auch zusprechen. Der Richterhat es ihm zuerkannt oder zugesprochen.

Adjunct (Lat. Adjunctus), der Gehülfe, Amtsgehülfe,

' Amtshelfer; in der Schweiz und in Schwaben der Hel-fer schlechtweg. Helfer L a v a ter. Die Adjuncten aufhohen Schulen konnte man Lehrgehülfen nennen. Eigent-lich werden durch das Lat. Wort Adjunctus, zwei Be-griffe bezeichnet, die wir im Deutschen, wenn es daraufankommt genau zureden, trennen müssen: Gehülfe undbestimmter Nachfolger.

Adjunctum , in der Kanzelleisprache, die Anlage, Beilage,das Beigefügte oder die beigefügte Schrift.

Adjunctur, das Hülfs-amt oder das Helfer-amt, dieNachfolge.

Adjungiren, im Allgemeinen beifügen; im Besondernals Gehülfen oder Amtshelfer zuordnen oder zugesel-len ; zum helfenden Nachfolger ernennen.

Adjustiren, oder ajustiren, das u wie ü gesprochen, 1.

ins Reine oder in Ordnung' bringen, z. B. eine Rech-nung; 2. abgleichen oder gleichmachen, z. B. ein Ge-wicht, d. i. durch Zuthun oder Abnehmen es dem vorge-schriebenen Gewichtsmaße gleich machen. Eine Rechnungadjustiren, heißt bei den Kaufleuten, sie ausgleichen oderin Güte abmachen. S. Terminologie für die Handlung..Leipzig 1792. Sich ajustiren, heißt,sich ordentlich ma-chen, oder feinen Anzug in Ordnung bringen.

Adjnstirwage, beim Münzwefen, eine Abgleichungswage,wodurch untersucht wird, ob die auszuprägenden Münzendas vorgeschriebene Gewicht haben.

Adjutant, in der Kriegessprache, ließe sich durch Diensihel-ser verdeutschen. Es versteht sich aber von selbst, daß dieAbänderung der Titel nur von denen geschehen kann, wel-che die Macht haben, Titel zu ertheilen. Aber der Dichterund der Geschichtschreiber, werden, als solche, durch keinebürgerliche Verhältnisse gehindert, statt altdeutscher Amts-namen, angemessene Deutsche zu gebrauchen; deswegendarf auch der Sprachforscher dergleichen in Vorschlag brin-gen. Hülfs-officier, welches H e yn a H dafür angesetzthat, ist selbst nur zur Hälfte Deutsch.

Ad libitum, in der Tonkunst, nach Belieben oder nach.Willkühr.

Adminiculum , das Hülfsmittel.

Administration, die Verwaltung.

Administrator, der Verwalter, der Verweser, z. V. derReichsvcrweser. Luther gebraucht das Wort Pfleger indieser Bedeutung. Ehr. 8, 2. Christus ist ein Pfleger derheiligen Güter. Esr. 7, 25. Sehe Richter (Regenten)und Pfleger (Administratore), die alles Volk richten (re-gieren). Für Gouverneur (praefectus provinciae) ge-braucht er bekanntlich Landpfleger.

Administriren, verwalten.

Admiräble (spr. admirabl), bewundernswürdig.

Admiral. Da General durch Heerführer verdeutscht wird,so könnte man Geschwaderführcr oderFlotkenführer fürAdmiral sagen. In unserer Deutschen Odüssee findet manFührer der Schiffe dafür. Schiffsbefehlshaber würdeden Schiffskapitain bezeichnen; aber See-befehlshaberkönnte, nach derAehnlichkcit mit Seekrieg, einen Befehls-haber zur See, also einen Admiral bedeuten.

Admiralität, ist ein Collegium oder ein Rath, der das See-wesen verwaltet, also ein See-rath. Der See-rath hat be-schlossen, erklärt u. s. w.

Admiralitiits-Zericht/ das See-gericht.

Admirateur (spr. Admirator), der Bewunderer, wofür manauch, in Bezug auf ein weibliches Wesen, wenn man sichstärker ausdrucken will, der Anbeter zu sagen pflegt, demaber doch eigentlich nicht Admirateur, sondern Adora-teur antwortet.

Admiration, die Bewunderung.

Admiriren, bewundern.

Admissible (spr. admissibl), zulässig, annehmlich, was ge-nehmiget oder angenommen werden kayn.

Admit-