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Aer
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Act
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Acquit, spr, Ackih, ein Schein oder eine Bescheinigung.Beim Balltafclspiele heißt Acquit, der Aussah oder Aus-setzestoß, wodurch man seine Kugel für den Mitspieleraussetzt.
Acquisiti on» Heynatz sagt von diesem Worte: daß esschwerer sei, es zu übersetzen, als man anfangs denken soll-te. Er hat Recht, wenn man ein Wort sucht, das für alleFalle paffen soll. Allein, bedürfen wir eines solchen? Undwozu? Ist es nicht genug, wenn wir für jeden besondernFall, in welchem ausländische Wörter vorkommen, einen- besondern Ausdruck, der dazu paßt, in unserer Sprache fin-den ? 'Eine Familie ist gewiß nicht reich zu nennen , wennalle Glieder derselben sich mit Einem R>cke behelfen müs-sen; und so ist auch die Vieldeutigkeit der Wörter oder dieNothwendigkeit, mit einerund ebenderselben Worthüllemehre, von einander verschiedene Begriffe zu bekleiden, ge-wiß kein Beweis des Reichthums einer Sprache. Acqui-sition bedeutet: i. die Erwerbung oder der Erwerb. DieErwerbung seines Vermögens ist ihm nicht sauer gewor-den ; sie geschah durch Erbschaften. 2. Das Erworbene,wie wenn man sagt: es ist eine schöne Acquisition; ichwünsche JhnenGlück zu dieser Acquisition, wofür wir:es ist ein schöner Ankauf, den Sie da gemacht haben; esist ein schönes Eigenthum, welches Sie erworben haben;ich wünsche Ihnen zu diesem Ankaufe Glück; ich wün-sche Ihnen Glück, daß Sie sich das zu eigen gemacht ha-ben, daß sie zum Besitze dieser Sache gelangt sind, sagenkönnen. Man gebraucht dieses Wort aber auch von Men-schen, die mau in seinen Dienst genommen hat, indem manz. B.sagt: an dem neuen Gärtner habe ich eine ggte Ac-quisition gemacht; ich wünsche Ihnen Glück zu der Ac-quisition dieses Mannes. Dafürkönnen wir sagen: derneue Gärtner ist ein rechter Fund, den ich gemacht habe.Ich wünsche Ihnen Glück zu dem Besitze dieses Mannes.Ich wünsche Ihnen Glück, daß sie diesen Mann in IhreDienste bekommen, ihn mit sich verbunden haben. Indiesem Verstände genommen, können wir aber auch dasneue Wort Erwerbniß dafür gebrauchen, welches T h ü m-m e l hat. „Es ist ein schönes Erwerbniß." Ich wünscheIhnen zu diesem Erwcrbnisse Glück. Eben dieses Wort hatauch Herder: „Der große Boden von Wissenschaft, dender menschliche Geist gewonnen, war ein beträchtliches Er-werbniß für die neuere Poesie."
Acquittiren, spr. ackittiren, (sich von etwas) etwas verrich-ten, zu Stande bringen, sich einer Sache entledigen. Er. hat sich gut davon acqnittirt, d. i. er hat sich dessen wol ent-lediget. Er hat es gut ausgerichtet, wol besorgt.Acrete, spr.Akrteh, die Scharfe, das Herbe oder die Her-bigkeit.
Acridophag, ein Heuschrecken - esser.
Acrimonie, ist einerlei mit Acrets. S. dieses.Acroamatischer Beweis, ein Beweis, der durch Begriffegeführt wird. Kant. Könnte man nicht Vernunftbeweisdafür sagen? Der genannte Vcrnunftforscher gebraucht
auch die fremden Ausdrücke discursiver und dogmati-scher Beweis dafür.
Acrostichon, eine, ehemahls beliebte Spielerei in Versen,welche darin bestand, daß die Anfangs - auch wol die End-buchstaben der auf einander folgenden Verse, zusammenge-lesen, entweder einen Namen bildeten, oder sonst irgend ei-neu Sinn ausdruckten. So z. B. die Inhaltsangaben derLustspiele des Plautus, worin der Name des Stücks aufdiese Weise angegeben wird. Catel (im Wörterb. derFranz. Akademie) hatNamengcdicht dafür angesetzt.
Aet, oder Actns, i. die Handlung, und zwar gewöhnlichmit dem Nebenbcgriffc des Feierlichen, Gerichtlichen oderDcffentlichcn, welcher Nebcnbegriff durch die Beiwörterfeierliche, gerichtliche und öffentliche ausgedruckt werdenmuß. 2. AufSchulcn, eine Rede-übung oder Schulfeier-lichkeit. 3 . In der Bühnensprache ein Aufzug, weil mitjedem neuen Acte der heruntergelassene Vorhang wiederaufgezogen wird. Actus ministeriales sind Amtsvcrrich-tungen, besonders geistliche.
Acte, eine Verhandlung, eine Verhandlungsschrift, eineUrkunde. Zuweilen wird es auch so gebraucht, daß man cSdurch Verfügung, oder Beschüß übersetzen könnte, z.B.eine Parlamentsacte, eine Verfügung, ein Beschluß deSEngl. Volksraths. In der Tonkunst bedeutet Acte, Jtal.Atto,die Handlung (eines Drama'S). Eschenburgsagt: „Handlung ist hier zwar ein eingeführtes, aber immermit dem Lat. Actus gleich unbequemes Wort, weil ein be-sonderer Act des Schauspiels keine besondere Handlung,sondern nur einen Theil der ganzen Handlung enthält."In der Deutschen Bühnensprache ist bekanntlich Aufzugdafür eingeführt, welche Benennung aber bcimTonspielenicht anwendbar ist, weil hier kein Vorhang niedergelassenund aufgezogen wird.
Acten, in der Mehrzahl, Verhandlungen, oder bestimm»ter, Vcrhandlungshefte, Rechtsverhandlungen, Gerichts-oder gerichtliche Verhandlungen. Ad acta legen, heißteigentlich: den Verhandlungsschriften beifügen; unci-gcntlich: die Sache für abgethan ansehen, sie weiter kei-ner Erwägung würdigen; kürzer, sie auf die Seite legen.
Actenr, spr. Aktöhr, der Schauspieler. Die FranzösischenSchauspieler wollen jetzt lieber Artistes, Künstler, heißen.
Actie. Kinderling hat Antheilsschein und Eintritts-schein, Heynatz aber Gesellschaftsschcin dafür angesetzt,und ein Ungenannter in.dcr HaMb.Zeitung Antheilsver-schreibung dafür gebraucht. „Von diesen werden nun An-theilsverschreibungen von wenigstens 1000 Gulden fürLiebhaber ausgefertiget." Allein alle diese Ausdrücke schei-nen zu allgemein zu sein; denn so kann Eintrittsschein z.B. eben so gut auch von der Bescheinigung des Eintritts injede andere Gesellschaft, die keine kaufmännische Zwecke hat,z. B. in die der Freimaurer, gebraucht werden. Müßte in-deß eins von diesen fünfWörtern gewählt werden, so wür-de ich Anthcilsschcin, odcrAntheilsverschreibung vorzu-ziehen rathen. Dann könnte man für Actionar, derAehn«M 2 lichkeits-