der Verdeutschung.
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Ich lenke nunmehr, nach dieser freimüthigen Darlegung meiner unmaßgeblichen Meinung über wahren undangeblichen Sprachgebrauch — die ich der öffentlichen Prüfung unterwerfe — wieder ein; und nehme, in Gc-mäßheil des obigen Grundsatzes zur ersten Regel der Sprachbereicherung aus den Mund-arten folgende an:
daß bei der Bereicherung der allgemeinen Deutschen Sprache aus den Mund-arten diejenigen Eigen-
. heiten der einen oder der andern, die sich mit dem wohlgegründeten und anerkannten allgemeinen Sprach-gebrauche, oder mir der allgemeinen Spruch-ähnlichkeit nicht vereinigen lassen, ausgeschlossen werdenmüssen.
Eine allgemeine Uebersicht der vorzüglichsten Besonderheiten unserer Mund-arten, wodurch sie sich, jede aufihre Weise, von unserer allgemeinen Schrift- und Umgangssprache unterscheiden,^scheint wesentlich zu unserm Zweckezu gehören. Sie stehe also hier. In Ansehung der Oberdeutschen Mund-art folge ich Hrn. Adelung. Dieser gibtfolgende neun Klaffen davon an:
1. Fülle des Mundes, oder Hang zu hauchenden, blasenden und gurgelnden Lauten; z. B. Befelch fürBefehl, verharzen für verheeren, trochchen für trocken.
2. Hang zu breiten und vollen Doppellauten, statt der verwandten wohlklingendem, oder auch statt der ein-fachen Selbstlaute; z. B.- fle u ß e n, g e u ß e n, fleuchen, für fließen, gießen, fliehen; kreuchen oder dräuenfür drohen; zeuchen für ziehen; haitter für heiter; Liecht, Muetter, Brueder u. s. w. für Licht, Mut-ter, Bruder.
Z. Vorliebe für die breiten und tiefen Selbstlaute, statt der runden und höhern; z. B. fundern, aus-drücklich, Bürger, müssen, Bundnuß, A e rg er n uß für sondern, ausdrücklich, Bürger, wissen, Bünd-niß, Aergerniß.
4. Härten; besonders Wrglassung des End-e; z. B. die Räth, Stadt, Täg, für Räthe, Städte, Ta-ge; der Bub, die Gnad, der Glaub, der Preuß, der Schwab, der Franzos, für Bube, Gnade,Glaube, Preuße, Schwabe, Franzose.
5. Harte Zusammenziehungen; z. B. Ei d g n o ß sch a ft, allgedeylichen Vorschub thun, anschuldi-gen Dank sagen.
6. Unnöthige Verdoppelung und Verhärtung der Mitlaute; z. B. tretken,Bvtte, nenrmen, darumb,umb, Uinbst and, für treten, Bote, nehmen, darum, um, Umstand.
7. Verwechselung der harten Mitlaute mit den weichen, und vorzügliche Neigung zu den ersten;*) z. B.tringen, trucken, Paum, für dringen, drucken, Baum.
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dadurch vielmehr gerechtfcctiget, als bestellten werden kann. „Alle Zeitwörter, sagt er, die im Passivs (in der lcidenelichenForm) die erste Endung der Person leiden, crfodcrn im Activo (in der thätigen Form) allemahl die vierte Endung. Weil mannun sagen kann: ich bin von ihm gelehret worden, so ist auch dis ein Grund für die vierte Endung des Aetivs." Die-se Regel gilt nämlich nur, wenn ein solches Zeitwort mit der Person allein, nicht mit Person nnd Sache zu-gleich, verduudrn wird. Im letzten Falle gebietet der Sprachgebrauch bei allen Zeitwörtern dieser Art, vielmehr gerade das Ge-gentheil, nämlich daß die Sache im vierten, die Person hingegen im dritten Biegefalle genommen werde. Dergleichen Zeitwör-ter sind z. B. s ch l a g e n, st 0 ß e n, hauen, h e s ch m u tz c n , w c r f e n u. a. Bon diesen wird in der leidcutlichcn Form gesagt:ich bin von ihm geschlagen, gestoßen, gehauen , beschmutzt »abgeworfen worden; also muß ich auch sa-gen: er hat mich geschlagen, gestoßen 11. s. w. Aber wie nun, wenn noch eine Sache hinzukommt? Sagen wir da auch noch:er hat mich eine Beule geschlagen, er hat mich ein Loch gestoßen u. s. w. Jeder Deutsche weiß, daß hier die Person den drit-ten Biczefall haben müsse. Warum also nicht auch bei lehren, so oft die Sache, welche gelehrt wird, mit angezeigt werden soll?
*) Hr. Adelung sagt: man halte diesen Fehler fälschlich st!c einen der Obcrsächstschcn Mund-art eigenthümlichen, da er doch beiihr nur ein Ueberbleibscl der Oberdeutschen sei. Allein dem widerspricht dar gänzliche Unvermögen der gcboruen Obersachscn inden meisten Fällen, die harten Mitlaute t und P von den weichen d und b, sowol im Hören als im Sprechen zu unterscheiden,und gehörig anzugeben. Unsere allgemeine Schriftsprache ist hier glücklicher Weise weder der Oberdeutschen, noch. der Obecsächst-schcn, sondern mehr der Niederdeutschen Mnnd-act gefolgt; ein abermahliger Beweis, daß ste sich auch nach dieser gebildet hat,folglich auch noch ferner sich danach bilden kau» und darf.