Druckschrift 
1 (1808) A - E
Entstehung
Seite
56
Einzelbild herunterladen
 

56

Grundsätze, Regeln und Gränzen

gezogene Begriff, Sprachgebrauch, selbst nichts ändern kann. Es finden als» ganz und gar keine Veränderun-gen des Sprachgebrauchs Statt.

Und doch hat, zum Glück für unsere Sprache und für uns, deren Denkwerkzevg fie ifi, seit Ker o's undNotkers Zeilen, so manche heilsame Veränderung desselben wirklich Statt gefunden! Und doch sehen wir derglei-chen Veränderungen noch jetzt mit jedem neuen Jahrzehend eintreten, und gar bald zum allgemeinen Gebrauchewerden! *)

Ich wage es daher, auf diese Erfahrung mich stützend, zu glauben: daß der Sprachgebrauch, wie alles, wasvon Mensche» herrührt, auch von Menschen verändert werden könne, und, wofern eine wirkliche Verbesserung da-durch erreicht wird, verändert werden d ürfe und müsse. Ich wage es, für alle diejenigen Falle, wo der Sprach-gebrauch etwas widersinniges beschützen und etwas vernunftmäßiges verbieten soll, mit Hrn. Gedike zu sagen:istder Sprachgebrauch ein Tiran? Gut! so ist er nicht der erste seiner Art, den man entthronte." Nicht er, sonderndie Vernunft, ist die höchste Gesetzgeberinn, wie in allen andern menschlichen Dingen, so auch in diesem; jenerhat nur die ausübende Macht in Händen, die ihm in jedem einzelnen Falle, wo er sie mißbraucht, wieder genom-men oder beschrankt werden kann.

Ohne Bild: so wie von jeher die vorzüglichsten Schriftsteller eines Volks diejenigen waren, die dem Sprach-gebrauche seine bestimmte Festigkeit gaben: so können und dürfen diese auch noch jetzt und zu jeder Zeit da, wo esnöthig ist, Veränderungen damit vorzunehmen versuchen; obgleich die Entscheidung darüber, ob dergleichen Ver-suche gcbilliger oder verworfen werden sotten, der ganzen Völkerschaft gebührt. Da nun aber in unserm gelehrtenFreistaale keine Urversammlungcn Statt finden, wo das ganze Volk der Schriftsteller und der Leser, oder nur dieangesehensten unter ihnen, den allgemeinen Willen zu erkennen geben könnten: so folgt, daß entweder gar keineVeränderung möglich sein würde, oder daß jeder einzelne Schriftsteller, wer er auch sein mag, das Recht habenrnüfie, Vorschläge zu Verbesserungen zu thun, und zu versuchen, ob er die Mehrheit auf seine Seite ziehen könne.Nur muß er freilich, will er anders seinen Zweck erreichen und sich dem öffentlichen Hohngelachter nicht Preis ge-ben, die Vernunft auf seiner Seite haben, d. i. er muß darthun können, daß das, was er zu andern wünscht, mitder Natur und dem Wesen der Sprache in Widerspruch stehe also eine wirkliche Unvollkommenheit oder einSprachfehler sei. Nur das, was in der Natur der Sprache gegründet und als solches einmahlanerkannt ist, macht den wahren bleibenden Sprachgebrauch aus; und diesem, nur diesem, gebührt dasRecht der Unverletzbarkeit; d?nn nur von diesem kann man sagen, daß er Ausspruch der Vernunft und AusdruckdeS allgemeinen Willens -zugleich sei.

Die Besorgniß, daß durch einzelne Vorschläge oder Versuche dieser Art die Uebereinstimmung der Sprachemit sich selbst gestört, und ihre allgemeine Verständlichkeit beeinträchtiget werden dürfte, ist nicht gegründet.. Dennerstens wird den Fall so genommen, wie ich ihn hier bestimmt habe die Uebereinstimmung der Sprache mit

sich selbst vielmehr dadurch befördert; und zweitens wird der gute Geschmack oder die gesunde Vernunft den Schrift-

steller besserer Art, vereine Veränderung in dem bisher Ueblichen vorzuschlagen wagt, schon von selbst bewahren,daß er nicht unverständlich rede, wo er richtiger oder besser zu reden sich bemüht. Je vorzüglicher der Schriftstellerist, desto heiliger ist ihm das Gesetz der Deutlichkeit und der allgemeinen Verständlichkeit. Und man sage mir doch,waS in dem oben angeführten Beispiele des abgeänderten Biegcsalls nach dem Zeitworte lehren, entweder dieUebereinstimmung der Sprache mit sich selbst, oder ihre Gemeinverständlichkeit für begreifiichen Schaden gelitten habe?**)

Ich

') War es z. B. nicht seit Ottfricds und Notkers Zeit allgemeiner Sprachgebrauch, auf das Zeitwort lehren den boppeltenvierten Dicgefall, sowol der Person, als auch der Sache folgen zu lassen; imd hat nicht Ramler es dennoch, und zwar mitRecht, wie ich glaube, gewagt, in demicnigen Falle, wo Person und Sache zugleich angegeben werden, der Person den dritten

Diegesall zu geben? Was sagte nun der'unbeschränkte Sprachgebrauch dazu? Er schwieg, weil er Unrecht, und Ramler Recht

hatte. Und was that Deutschland? Es nahm die Verbesserung dankbar an , und lachte des Tiranncn und seiner unnmschränk-ten Alleinherrschaft! Halten ferner nicht noch zu Anfang dieses Jahehnndcrts, nicht bloß die meisten, sondern auch die wichtig-sten Stimmen in Deutschland, z. B. die Kanzlei dcö Reichshofraths, die des Reichskammerqcrichts, also der Sprachgebrauch, »81*lig entschieden, daß Urthcil weiblichen Geschlechts sein und die Urtheil lauten sollte; und hat nicht gleichwol die Stimmen*mindcrheit es glücklich durchgesetzt, daß ganz Deutschland jetzt dieses Wort als ein geschlcchtloses gebraucht?

") Hr. Adclung glaubt zwar, eine Verletzuuz der Sprach-ähulichkcit hier nachweisen zu können; allein er irrt. Denn wenn mandie zu diesem Behuf von ihm angeführte Regel etwas genauer prüft: so findet fichs, daß die Neuerung, wovou hier die Rede ist,