46 Grundsätze, Regeln und Gränzen
unserer Sprache, welche dergleichen Begriffe bezeichnen/;. B. begreifen, einsehen, Vorstellung, Geist' (ursprünglich Hauch oder Wind; der Geist gei stet, wo er will. Kaisersberg) u. s. w. und man wirb bei al-len, in sofern ihre erste eigentliche Bedeutung, oder auch ihr Stammwort nicht verloren gegangen, finden, daß siesammt und sonders aus dieser Quelle geschöpft wurden. Es laßt sich auch keine andere Art der Entstehung solcherAusdrücke denken.
DiS sind nun die rechtmäßigen, hier vielleicht zum ersten mahle ganz bestimmt und vollständig aufgezahltenQuellen unserer Sprachbereicherung. Alles, was auf einem andern Wege in unsere Sprache kam oder kommt, dasbaben wir mit Unrecht; das ist nicht erworbenes, sondern geraubtes oder erbetteltes Eigenthum. Einen Theil desletzteren besitzen wir nun freilich schon so lange, daß er durch das Verjährungsrecht, und durch die innigste, jetztnicht mehr zerstörbare Vereinigung mit unserm wahren Eigenthumc, gleich einer geraubten und schon langst genosse-nen Speise, die in Fleisch und Blut überging, für immer unser geworden ist und bleiben muß; das übrige müssenwir, wofern wir uns selbst und unsere Sprache ehren wollen, nach und nach freiwillig wieder zurückgeben. Worinjenes, und worin dieses bestehe, ist schon oben gezeigt worden.
Jetzt komme ich zu dem wichtigsten Theile unserer Aufgabe, zu der Frage: wie aus diesen Quellen zur fort-schreitenden Reinigung und Bereicherung unserer Sprache geschöpft werden müsse; oder welches die Grundsätzeund Regeln sind, von welchen wir, wenn unser Erwerb rechtmäßig sein soll, uns dabei müssen leiten lassen?
2. Von den Grundsätzen und Regeln, nach welchen zur Reinigung und Bereicherung unserer Sprache aus
diesen Quellen geschöpft werden muß.
Um auch hier eine leicht zu übersehende und zur Deutlichkeit erfoderliche Ordnung zu befolgen, wollen, wirjede der obigen Quellen besonders vornehmen, und die auf jede insonderheit sich beziehenden Grundsätze und Regelnzusammenstellen.
Die ältesten Denkmähler unserer Sprache machen also den Anfang. Ich habe hierüber einen Grundsatz undeine Behutsamkeirsregcl vorzutragen.
Der Grundsatz ist r
„daß, wenn wir, unter sonst gleichen Umstanden, die Wahl haben, entweder ein uns noch fehlendesWort neu zu prägen, oder ein in jenen alten Fundgruben unserer Sprache schon vorhandenes, aberveraltetes und vergessenes, wieder ans Licht hervorzuziehen, wir —aber wohlverstanden! wenn kein an-derweitiger Entscheidungsgrund eintritt — das letzte dem ersten vorziehen müssen."
Dkefer Grundsatz beruhet auf folgender Betrachtung. Es ist zwar sehr möglich, daß das hervorgesuchte alteWort im Grunde keine gültigere Ansprüche auf das Bürgerrecht in unserer Sprache, als ein neugeprägtcs, hat —-denn vielleicht war es selbst ein ncugeprägteö, ein Werk des alten Schriftstellers, bei dem es sich findet; vielleichtkam es nie in Umlauf, sondern war und blieb ein Einmahlig esagles («?r«^ Xe<yo^svov ), und hatte also in so-fern bor einem neuen Worte, das wir jetzt prägen, im geringsten nichts voraus; allein erstens kann dieser Umstandjetzt nicht mehr aufs Reine gebracht werden; und einem solchen Worte kommt daher zweitens allemahl das Vorur-theil des AlterS zu Statten; es wird also auch leichter anerkannt und angenommen werden, als ein neugeprägtes*),wäre es auch nur deswegen, weil die kleinen Leidenschaften der Zeitgenossen, z. B. die der gelehrten Eifersucht, dieder Furcht für einen Nachahmer Dieses oder Jenes gehalten zu werden u. s. w., dadurch nicht mehr gereizt werdenkönnen.
Der Grundsatz, den ich hier niederlege, setzt übrigens, wie ich schon erinnert habe, eine völlige Gleichheitder Güte beider Wörter voraus. Dis führt mich zu der versprochenen Behutsamkeiksrcgcl; »nd diese ist:
„daß
) Veter» majeflaj quidam et, ut Cc dixerim, religio commendat. Quintii