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gen im Sanctuarium etc. K Trier 1835. Es ist begreiflich,dass die Geistlichen nur so lange die Kunstleistungen mitStrenge überwachen konnten, wie das früher, zumal in Klo-sterkirchen der Fall war, als sie selber von dem innigenVerhältnisse derselben zur christlichen Kirche lvenntniss undEinsicht besassen.