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Wie oben, S. 29, bemerkt worden ist, hatte Düren dieAccise dem Fürsten abgekauft (vgl. Mat. S. 176 und610 ff.). Dieser Ankauf betraf nur die Stadt-Accise.In spätem Zeiten war vom Landesherrn noch eine.,Cameral-Accise", nämlich auf Bier und Branntwein,eingeführt worden. So that ein Malter Malz „zum Ver-zapfen" 46 Albus Cameral- und 24 Albus Stadt-Accise.Wegen Abschaffung oder doch Ermässigung dieser Auf-lage hatte der Magistrat auf Antrag der Zünfte Schrittebeim Hofe gethan, aber ohne Erfolg. Nach weitläufigenVerhandlungen kam endlich am 13. Mai 1769 ein Ver-gleich über die sogenannten herrschaftlichen Monatsgul-den zu Düsseldorf zu Stande. Gemäss diesem Vertragebezog die Stadt von 1770 ab auch diese Accise gegen Ab-gabe einer jährlichen Summe von 800 Rth. Nach einemVerpachtungsprotokoll der Cameral-Accise vom 14. August1741 geschah die Verpachtung derselben durch den Schult-heiss. Die Cameral-Accise betrug in diesem Jahre vomBier 617 Rthl., vom Branntwein 107 Rthl. Jedes Ohm in-ländisches Bier that 40 Alb., jedes Ohm ausländisches 60Alb. Dabei bestand die Bestimmung, dass die Wirthe dervier Gerichte weder brauen noch mälzen durften, und allesBier, was sie verbrauchten, aus Düren beziehen mussten.
Zu dieser Zeit bestand in Düren auch schon einausgedehnter Postverkehr (Mat. S. 654—658). Bis1680 hatte der Magistrat allein das Postwesen ge-leitet, es stand „untei* des Magistrats Cognition". Seitdieser Zeit wurden von Seiten des Kurfürsten Ein-sprüche dagegen gemacht. Laut Bericht des Magistratswurde 1687 die Konzession, jeden Montag eine Post-karre nach Düsseldorf zu fahren, dem Heinrich Virnichaus Düren ertheilt. 1702 fuhren Postkarren nach Nideg-gen und Montjoie, über Hambach nach Düsseldorf und überEmbken nach Bonn. 1730 erhielt H. Virnich vom Magistratdie Konzession, Montags und Donnerstags eine Postkarrenach Köln zu fahren, was der Pfalzgraf bestätigte. Auchnach Aachen ging ein Postwagen. Der „der Plätze wegen"gegebene Postzettel kostete nach Köln oder Aachen im