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D LI Vorwort. In den Jahren 1835—1854 erschien hierselbst die „Sammlung von Materialien zur Geschichte Dürens und seiner nächsten Umgegend" von M. M. Bonn, D. Kumpel und P. J. Fischbach. Diese verdienstvollen Männer legten den Grund für die weitere Erforschung der Lokalgeschichte, sie lieferten unter fleissiger Benutzung des hiesigen Stadtarchivs getreu ihrem Vorwort „das weitzerstreute Material zum Aufbau an eine Stelle, bringen das Durcheinanderliegende in eine gewisse Ordnung, arbeiten auch schon Einzelnes aus, überlassen es aber einem Späteren, das Gebäude vollkommener zu gestalten". Wenn dementsprechend vorliegende Schrift, unter für die Materialiensammlung volksthümlich gewordenem Titel, den Versuch einer systematischeren Ausarbeitung der Geschichte der Stadt Düren macht, so ist es selbstverständlich, dass im Wesentlichen nur eine zusammengedrängte Sichtung und Neubearbeitung der vollständig vergriffenen, weitläufigen „Materialiensammlung", soweit sie die Stadt Düren betrifft, beabsichtigt wurde; allerdings konnte hierbei auf Grund weiterer Forschungen, sowohl für die ältere wie die neuere Zeit, Manches hinzugefügt und ergänzt werden. Nichtsdestoweniger will auch die „Chronik" nur als Vorarbeit, nämlich als erster Versuch einer Disposition erscheinen, deren einzelne Theile weitere Ausarbeitung ebenso erheischen wie verdienen. Die begonnene Ordnung des Stadtarchivs wird für die Zeit nach der Zerstörung Düren's v. J. 1543 späterhin hierfür hoffentlich noch reiche Ausbeute liefern. Düren, in den Gerichtsfeiden 1895. W. Brüll, Keclitsaii>yalt, Herr n Bürgermeister August Klotz zum ersten Jahrestage seiner Einführung als Bürgermeister der Stadt Düren hochachtungsvoll gewidmet vom Verfasser. I. Kapitel. Düren zur Römerzeit. Die Geschichte unserer ziemlich in der Mitte zwischen Köln (Colonia Agrippina) und Aachen (Aqua, Aquisgranum) auf dem rechten Ufer des Ruhrflusses (bei den Römern und im Mittelalter Rura, altdeutsch Ruhr, holländisch Roer, französisch Roer) gelegenen Stadt Düren reicht über die Grenze christlicher Zeitrechnung hinaus, ist aber für die älteste Zeit in ziemlich undurchdringliches Dunkel gehüllt. Fast nur der Ortsname Düren, bei den Römern Marcodu- rum (Tacitus historiae IV, 28), lässt einige Schlüsse ziehen auf Alter und Entstehung des Ortes. Der Name hat die verschiedenartigsten Deutungen erlebt. Der Dürener Franziskaner-Guardian (1633—36) Jacob Pohl (Polius), welcher Anfangs des 17. Jahrhunderts alle Nachrichten, die sich nach der Zerstörung Dürens von 1543 erhalten hatten, sammelte, hat den Namen aus dem Griechischen <1vou dahin zu erklären gesucht, dass Düren an der Grenze Germa- niens gleichsam die ,,Thüre" des Reiches gewesen sei! Die Verfasser der Sammlung von Materialien zur Geschichte Dürens (Pfarrer Bonn, Apotheker Damian Rumpel und Friedensrichter Fischbach) schliessen ebenfalls von der Lage des Ortes auf seinen Namen und sagen, „Mark" bedeutet die Grenze eines Gebiets, „thüren" (latinisirt Durum) die Fahrt über einen Fluss. „Markthüren" heisse daher soviel wie Grenzüberfahrt. „Die Grenze der Ubier erstreckte sich nämlich längs der an Düren vorbeifliessenden Ruhr. Vielleicht aber wurde Marco dem Worte thüren zu Ehren des römischen Feldherrn Marcus Vipsanius Agrippa, der hier eine statio militaris anlegte, beigefügt." Die „Materialien" S. 2 halten also wie Linde & de Bruyn, Beschr. u. Gesch. d. Stadt Düren (Aachen 1823) S. 25, Düren für ein altdeutsches Wort. Diesen Deutungen gegenüber behaupten Andere (so Franz Mone in seinen keltischen Forschungen), das Wort Düren bedeute im Keltischen soviel __2 — wie Pferdehaus oder Hof für Pferdezucht, welche in damaliger Zeit in grossem Massstabe hier zu Lande betrieben worden sei. Andere Kenner des Keltischen (so auch Marian in seinen „rheinischen Ortsnamen") halten Dur, Durum gleichbedeutend mit Burg, erklären es also auch als eine weitläufigere feste Baulichkeit oder Ansiedlung. Die Kelten widmeten sich vornehmlich der Jagd und der Kriegskunst und bauten sich im Lande ringsumher Burgen. Als eine solche keltische Burg ist ursprünglich auch unser Düren gegründet worden. Der Name Dur, Durum, Düren beweist dies. Der Ausdruck Dur findet sich in vielen Ortsnamen aus damaliger Zeit, z. B. Batavodurum, Teudurum, Divodurum, Solodurum, Yitodurum und dergleichen. Dass Düren eine keltische Gründung ist, lässt sich auch daraus vermuthen, dass viele andere Ortsnamen hiesiger Gegend zweifellos keltischen Ursprungs sind, so z. B. Juliacum Jülich, Tolbiacum Zülpich (Tacitus hist. IV, 79), Tiberia- cum Zieverich, Ulpiacum Uelpenich, Liciniacum Lessenich, Sentiacum Sinzig u. a. Jülich (Kühl Geschichte des früheren Gymnasiums zu Jülich I Seite 15) „hat seinen Namen von der Ell, die ursprünglich wohl 111 hiess, Juliacum, d. h. Niederlassung an der Ell. Das römische Ohr hörte in der vorgefundenen Benennung den ihm vertrauten Namen Julius; gerade durch seinen Namen ist Jülich als keltische Niederlassung gekennzeichnet, die älter war als Julius Cäsar in unseren Gegenden". Mit Sicherheit kann also geschlossen werden, dass Düren auch eine keltische Gründung ist. Die Kelten hausten und herrschten in unserer Gegend, bis sie bei der Einwanderung der Germanen theils aufgerieben, theils nach Spanien und Britannien verdrängt wurden. Späterhin vollendete Cäsar die Herrschaft der Römer über Gallien bis zum Rhein. Im Jahre 58 v. Chr. bereitete Cäsar den über den Rhein gedrungenen Germanen am östlichen Abhang der Vogesen eine Niederlage und seine Reiterei trieb die Germanen bis an den Rhein zurück. (Caesar de hello Gall. I cap. 53.) Seit dieser Zeit unterschied man das zur römischen Provinz Gallien gehörige römische Germanien auf dem linken Rheinufer und das freie Germanien auf der rechten Rheinseite. Das römische Germanien zerfiel wieder in Germania superior am Oberrhein und Germania inferior am Niederrhein. Düren lag in Germania inferior, dessen Hauptstadt Köln war. Die Römer schützten nun das römische Germanien gegen das freie Germanien durch eine Reihe von Kastellen, wie Bingium (Bingen), Bonna (Bonn), Co- lonia Agrippina (Köln), Novesium (Neuss), Castra vetera (bei Xanten). Selbst jenseits des Rheines hatten die Römer noch einzelne Punkte befestigt; ihr Hauptaugenmerk richteten sie auf das Innere des Landes, auf dessen Kultur und Bevölkerung. Bereits Cäsar hatte einige deutsche Stämme am Oberrhein als Grenzhüter gegen ihre eigenen germanischen Landsleute auf dem linken Rheinufer in ihren Besitzungen belassen; nach Cäsar's Tode verstattete Okta- vians siegreicher Feldherr, Marcus Vipsanius Agrippa, um die durch den Krieg verheerten Gebiete wieder zu bevölkern, den von stärkern Nachbarn im heutigen Nassau bedrängten Ubiern im Jahre 37 v. Chr. G. vom rechten auf das linke Ufer des Niederrheins herüber zu kommen. Die Ubier nahmen die Ebene zwischen Rhein, Ahr und Ruhr zum Wohnsitz und brachten eine neue Kultur in's Land. Da sie den Römern die Aufnahme in ihre neuen Wohnsitze in hiesiger Gegend verdankten, lebten sie mit den Römern auf bestem Fusse. Ja, die Ubier hiesiger Gegend griffen sogar für die Römer gegen ihre eigenen germanischen Landsleute zu den Waffen. Es war im Jahre 70 n. Chr., als der Stamm der Bataver sich gegen das römische Joch erhob. Hier in Düren kam es zwischen den Batavern einerseits und den römisch gesinnten Ubiern anderseits zu heissem Kampfe. Der Anführer der aufständischen Bataver, Claudius Civilis, schlug in genanntem Jahre hier in Düren die Kohorten der wegen ihrer vom Rhein entfernten Lage sorglosen Ubier gänzlich. So berichtet uns Tacitus bist. IV,. 28, als erste historisch verbürgte Nachricht über Düren: Caesae cohortes eorum in vico Marco- duro, ineuriosius agentes, quia proeul ripa aberant. Die Kohorten der Ubier, welche im Aufstände der Bataver gegen ihre germanischen Landsleute zu den Waffen gegriffen hatten, wurden von den Batavern geschlagen in vico Marcoduro. Düren war also damals schon mindestens ein Dorf, wie der Ausdruck vicus anzeigt, es war ein Weiler oder Flecken, eine Menge vereinigter Wohnungen, wo ganze Kohorten unterkommen konnten. Eine römische Militärstation scheint Düren damals noch nicht gewesen zu sein, denn zunächst spricht der Ausdruck vicus nicht dafür, auch nicht der Umstand, dass die Bataver die Ubier besiegten, und weiter heisst es nur, dass cohortes Ubiorum geschlagen wurden, während von römischem Militär dabei keine Bede ist. Indess beweist der Name Mar- codurum, dass die Bömer sich des Ortes nicht nur im Allgemeinen bemächtigt, sondern auch fürsorglich angenommen hatten. Wenn man auch nicht mit Folius und den Verfassern der Materialien annehmen kann, dass schon Marcus Vipsanius Agrippa, der Feldherr Oktavians, Düren zur förmlichen statio militaris tungeschaffen habe, so weist doch die zusätzliche Bezeichnung Marcodurum, die von den Römern vielleicht zur Unterscheidung von andern damals gleichlautenden Orten eingeführt wurde, auf den genannten Feldherrn hin. Marcus Vipsanius Agrippa verdankt unsere Gegend die Herübernahme der Ubier, wodurch sich dieser Feldherr um unsere Gegend besonders verdient gemacht hat. Während die Römer im Anklang an Julius Cäsar den keltischen Namen Juliacum völlig übernahmen, erhielt Durum, die keltische Burg, den Namenszusatz des andern römischen Feldherrn und hiess von nun an Marcodurum, Marcusburg, bis später der Zusatz mit dem Glänze der römischen Herrschaft aus dem Ortsnamen wieder verschwand. Gerade der Umstand, dass der eine Theil des Wortes frühzeitig geschwunden, legt die Annahme nahe, dass es sich thatsächlich nur um eine vorübergehende zusätzliche Bezeichnung der Römerzeit handelt, der Name Durum aber keltischen Ursprungs ist. Möglich immerhin ist aber auch die oben erwähnte Annahme, wonach beide Theile des Wortes Marcodurum keltischen Ursprungs sind. Die Bevölkerung der Marcusburg bestand neben keltischen Ueberresten häuptsächlich aus den Ubiern, welche den Römern ihre Aufnahme in die neuen Wohnsitze verdankten. Daher ist es erklärlich, dass die Ubier gegen ihre eigenen Landsleute für die Römer zu den Waffen griffen. Die Niederlage der Ubier hier in Düren wird dann die Veranlassung zur Befestigung des Ortes und besseren Verbindung desselben mit den Nachbarstationen gegeben haben. Düren liegt im Knotenpunkte dreier Römerstrassen, nämlich: 1. der von Aachen über Gressenich, Düren, Korpcn, Köln führenden, 2. der von Jülich über Düren, Kelz, Zülpich, Belgika führenden, 3. der von Jülich über Düren nach Montjoie führenden Heer- Strasse. Aus dieser Lage im Mittelpunkt so wichtiger Heerstrassen lässt sich auf Befestigung des Ortes durch die Römer und auf eine römische Militärstation in Düren schliessen, so dass also zur keltisch-ubischen Bevölkerung noch das römische Element in Gestalt römischer Militärbesatzung hinzugetreten sein wird. Die letztgenannte Heerstrasse in den Ardennergau führt über Gey, in dessen Nähe im Jahre 1859 ein Denkmal der Dea Arduinna, ein Matronenstein, gefunden wurde. Auch sonst sind in und um Düren herum häufig römische Alterthümer gefunden worden. Zu Düren selbst fand sich ein Grabstein mit folgender (in dem eingeklammerten Theile vom Herausgeber ergänzten) Inschrift: D (iis) M (anibus) P (ublio) Aelio Aug (usti) Lib (erto) Hieraci Seeundina Filia Patri Pientissimo Fecit. Kleinere Funde römischer Töpfe, Münzen und dergl. sind noch in neuerer Zeit häufig hier in Düren gemacht worden. Beim Bau der Prov.-Anstalten stiess man auf einen- uralten Steinsarg. Wesentliche Funde wurden auch in der weiteren Umgebung unserer Stadt gemacht. Im — 6 — Jahre 1816 wurde am ehem. Hofe Meisheim zwischen Düren und Binsfeld ein römischer Sarkophag aus Sandstein mit Knochen und Scherben gefunden. Im Kelzer Felde fand man eine römische Opferschale, römische Ziegel sowie zwei Urnen, bei Drove viele römische Ziegel. In Jülich ist man vielfach auf römische Mauerreste gestossen. Im Mai 1878 wurde in Mariaweiler beim Neubau der Pfarrkirche ein römisches Bad (zu einer komfortablen römischen Villa gehörig) aufgedeckt. Es fanden sich u. a. der Heizraum mit dem Ofen sowie auf dem Boden eines anderen Raumes die kleinen Ziegelpfeiler, welche den Boden des tepidarium zu tragen pflegen. Von dem Luftheizungskanal war ein grosses Stück erhalten, ebenso fand sich eine Anzahl römischer Ziegel, welche die heisse Luft an den Wänden des tepidarium entlang leiteten. Man fand eine beschriebene Ziegelplatte, welche Zangemeister im Jahrbuch des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinland, Heft 67 S. 73,- als die Notiz eines Ziegelarbeiters über die an einem Tage von ihm hergestellte Anzahl von Ziegeln erklärt hat. Die meisten Funde sind Privatsammlungen einverleibt worden. Einiges befindet sich in unseren städtischen Sammlungen auf der Bibliothek, im Parterresaale des neuen Rathhauses sowie im städtischen Wasserwerksthurm. Der Umstand, dass ringsherum und in Düren solche Funde gemacht wurden, beweist die hohe Kultur auch unserer Gegend zur Römerzeit. II. Kapitel. Düren in fränkischer u. karolinglscher Zeit. Düren blieb unter römischer Herrschaft, bis gegen Ende des vierten Jahrhunderts die Franken ihre Wohnsitze im heutigen Westfalen verliessen, im römischen Reiche Aufnahme fanden und ihr Reich zwischen Scheide und Rhein gründeten. Seit Anfang des 5. Jahrhunderts resi- dirte ihr König Sigibert in Köln und gehörte unser Landstrich zu Uferfranken, zu Ripuariern Noch lastete das Heidenthum auf hiesiger Gegend, als 496 Chlodwig den Sieg über die Alemannen bei Zülpich (Tolbiacum) erfocht und infolge eines Gelübdes für den günstigen Ausgang der Schlacht zum Christenthum gelangte. Er empfing durch den hl. Remigius die Taufe. Die Einführung des Christen- thums in hiesiger Gegend war aber schon vorbereitet worden durch das heldenmüthige Beispiel der thebaischen Legion. Diese, aus Christen bestehend, hatte sich geweigert, den Göttern zu opfern, weshalb sie auf Befehl des Kaisers Maximinian in Helvetien, wo die Legion stand, hingerichtet werden sollte. Ein Theil entfloh den Rhein hinab und erreichte theils Bonn, theils Köln, theils Xanten. An diesen Stätten ihres Martyriums erheben sich noch heute ihrem Andenken geweihte herrliche Dome, deren Erbauung der hl. Helena, der Mutter Constantin's d. Gr., zugeschrieben wird. Unter Constantin d. Gr. erscheint auch der erste historisch verbürgte Bischof Maternus von Köln. Schon im 4. Jahrhundert bestand also bei uns eine geordnete Diöcesanverwaltung in dem Sinne, dass Allen Gelegenheit geboten war, die Lehren des Christenthums kennen zu lernen und seinen Vorschriften kirchlich Genüge zu leisten. In den einzelnen Militärstationen (per singula castra) wurden schon damals Priester bestellt, in Köln, Bonn, Neuss, vielleicht auch in Jülich und Düren. Auf diese grösseren Ortschaften richteten die Bischöfe ihr Augenmerk vorzüglich, um von hier aus auch die nach damaliger Sitte zerstreut liegenden Ansiedelungen und Gehöfte für das Christenthum zu gewinnen. Zusammenhängende Ortschaften gah es damals nur erst wenige, die Franken wohnten zerstreut auf dem Lande umher, zu Hundertschaften, Centenen vereinigt mit eigener Mal-, Gerichts- und Opferstätte; der grössere Verwaltungsbezirk war der Gau, dem ein Gau-Graf als königlicher Beamter vorstand. Chlodwig vereinigte die gesammte fränkische Macht zu einem Reiche, welches jedoch infolge von Zerwürfnissen innerhalb der königlichen Familie wieder zerfiel, bis durch den Sieg bei Tetry 687 Pipin von Heristal, unter dem die letzten Reste des Heidenthums in hiesiger Gegend verschwanden, alleiniger maior clomus, erster Beamter, Hausmeier im fränkischen Reiche wurde; dasselbe Ueber- gewicht behauptete Karl Martell, so class dessen Sohn Pipin der Kleine sich 751 zu Soissons zum König erheben lassen konnte. Schon im Anfange des Jahres 748 hatte Pipin in der ,,villa Duria" eine Versammlung (placitum) abgehalten. Die Synode fand statt pro ecclesiarum restau- ratione, causis pauperum vicluarumque et orphanorum corrigenclis, iustitiisque faciendis. Zunächst handelte es sich also um Wiederaufbau von Kirchen zur Zeit, wo der hl. Bonifatius so segensreich im Lande wirkte, Armen-, Wittwen- und Waisen- sowie um die Justizpflege, welch' letztere in Folge der schriftlichen Niederlegung der Volksrechte einen erhöhten Aufschwung nahm, während bis Mitte des 5. Jahrhunderts das Recht ein nur ungeschriebenes geblieben war. Merkwürdig oft haben Pipin und seine Nachfolger hier in Düren geweilt und Regierungsakte vollzogen. Am 15. September 758 bestätigte König Pipin von Düren aus die Besitzungen des Michaelsklosters auf der Rheininsel Hohenaugia. 761 liess er die Grossen des Reiches in Düren zur Reichsversammlung zusammenkommen, um über das Wohl und die Besitzungen der Franken zu verhandeln. ■••&* Erklärung für die häufige Residenz des fränkischen Hofes *& hier in Düren ist der Umstand, class Düren eben eine — 9 — königliche Villa, eine aus der alten keltischen Burg hervorgegangene fränkische Königsburg war. Auch Karl d. G. hat mehrfach hier in Düren residirt, worauf die Nähe seiner Aachener Pfalz eingewirkt haben wird. Im Jahre 769 feierte er hierselbst Weihnachten. Karl d. G., welcher für den wechselnden Aufenthalt des Hofes vielfach im Lande Pfalzen errichtete, wird auch auf die weitere Ausgestaltung der Dürener Königsburg einen wesentlichen Einfluss ausgeübt haben. Dieselbe lag zwischen Altenteich, Steinweg und Bongard und war nach Polius mit Thürmen, Warten, unterirdischen Gängen und Gewölben, mit Bollwerken und Hallen zu Gerichtssitzungen versehen. (Linde & de Bruyn S. 34 halten irrig die Stelle des Zehnthofes für die Lage des königlichen Schlosses). Der Steinweg, jedenfalls die erste gepflasterte Strasse im alten Düren, bildete die Auffahrt zur königlichen Burg, der Bongard den Baumgarten bis zum Höfchen, der zugehörigen Meierei. Der Pesch (pascuum) war eine Wei- denpesche, Weidenpflanzung. Die Burg war mit Wasser umgeben, worauf die Namen Weierstrasse u. Altenteich hindeuten; die Gräben wurden gespeist durch die Kalle aus dem Teiche in der Nähe des alten Gymnasiums. Die Anlage des Teiches ist zweifellos in die fränkisch-karolingische Zeit, die Zeit der Frohndienste, zurückzuverweisen. So erhob sich Düren in fränkisch-karolingischer Zeit als königliche Villa, als Krön- und Kammergut. Für diese bäuerlichen Musterwirthschaften gab Karl d. G. die speziellsten Vorschriften in dem capitulare de villis, welches sich nicht nur auf den landwirthschaffliehen Betrieb, sondern auch auf die zur Deckung der täglichen Bedürfnisse bestimmten Gewerbe und Handwerke bezog. Um die königliche Burg herum siedelte sich der ganze Tross an, der mit dem Hofe von Pfalz zu Pfalz zog, die Kriegsmannen, die Wirth- schaftsbeamten, Handwerker und Arbeiter, welche für die leiblichen Bedürfnisse der Hofhaltung zu sorgen hatten. Sie alle gehörten zum Hofe, waren hofhörige Handwerker. Als das Düren zur Zeit Karls des Grossen haben wir uns daher den mittleren Theil unserer Stadt, der von der Kä- — 10 — . mergasse, Oberstrasse, Weierstrasse und Altenteich begrenzt wird, zu denken. Oestlich von der Burg im alten Düren, auf der Stelle der jetzigen St. Annakirche, lag die Burgkapelle. Jede königliche Pfalz hatte eine Kapelle, und da Karl d. Gr. 769 hier in Düren Christfest feierte, ist anzunehmen, dass die Kapelle damals schon bestand. Auch die Dedication der Kirche an den fränkischen Hauptheiligen, Martinus, deutet auf ihr hohes Alter hin; der hl. Bischof Martinus lebte im Anfang des 5. Jahrhunderts. Nach ihrer Lage ist anzunehmen, dass die heutige Hauptpfarrkirche in ihren frühesten Uranfängen sich aus der karolin- gischen Burgkapelle entwickelt hat. Am 28. Juli 775 wurde in der Dürener Kirche vor Karl dem Grossen während einer Messe des Priesters Harnalclus eine Kreuzprobe abgehalten. Es handelte sich um einen Besitz streit bezüglich eines Klosters zwischen dem Bischof Herchenrad von Paris und dem Abt Fulrad von St. Denis. Bei der Kreuzprobe, durch die der Streit nach dem damaligen Prozessverfahren entschieden wurde, vertrat Corellus den Bischof, Adelramnus den Abt Fulrad. Die beiden Vertreter mussten mit ausgestreckten Armen vor einem Kreuze stehen; wer es am längsten aushielt, hatte im Gottesurtheil gewonnen. Diesmal war es Adelramnus, der den Sieg für Abt Fulrad davontrug. Diesem hatte Karl der Grosse im Reichspalast zu Düren schon unter dem 7. September 774 verschiedene Güter im Elsass für sein Kloster geschenkt. Unter dem 14. September schenkte Karl der Grosse im Reichspalast zu Düren der Zelle des hl. Hippolyt zu Laberau in Lothringen verschiedene Besitzungen. Im Jahre 774 scheint Karl der Grosse längere Zeit in Düren geweilt zu haben. Denn am 24. September 774 verlieh Karl der Grosse von Düren aus dem Abt Sturmius von Fulda Immunität, Freiheit von Abgaben, für die Besitzungen des Klosters Fulda und das Recht zur Wahl des Abtes. Unter dem 3. August und 25. November 774 schenkte Karl der Grosse von Düren aus dem Kloster Hersfeld gewisse Zehnten und im November 775 dem Abt von Fulda das Klösterchen Holz- — 11 — kirchen. Im März 779 hielt Karl der Grosse das Märzfeld, eine allgemeine Reichs- und Heeres-Versammlung hier in Düren und dessen Nähe ab. Auf dieser Reichs-Versammlung wurde der Zug gegen die Sachsen beschlossen, die Karl der Grosse unterwarf und zum Christenthum bekehrte. Ferner erliess Karl der Grosse auf dieser Reichsversammlung ein überaus wichtiges Staatsgesetz, Kapitu- lare, in welchem in 24 Kapiteln hauptsächlich das Kirchenwesen geordnet und der kirchliche Zehnte zum Staatsgesetz erhoben wurde, vgl. Hefele Conciliengesch. III S. 581. .Das Kapitulare hat folgenden Inhalt: Kap. 1. Die Suffragane (bis dahin „Comprovinzialen" genannt, Anm. des Verf.) sollen den Metropoliten gehorchen. 2. Es sollen überall in grösseren Städten Bischöfe bestellt werden. 3. Die Regular-Mönchc sollen nach ihren Regeln leben; ebenso sollen die Franenklöster ihre Ordensregeln beobachten und stets soll eine Aebtissin im Kloster wohnen. 4. Die Bischöfe haben über die Priester und Kleriker die canonische Gewalt. 5. Die Bischöfe haben die Strafgewalt über untugendhafte Personen sowie die Aufsicht über die Wittwen. 6. Es ist keinem Bischöfe erlaubt, Kleriker eines andern Sprengeis aufzunehmen oder anzustellen. 7. Ein Jeder soll seinen Zehnten entrichten. 8. Mörder oder sonstige Verbrecher, die nach den Gesetzen den Tod verwirkt haben, sollen, auch wenn sie zu einer Kirche sich geflüchtet haben, nicht ungestraft bleiben und es soll ihnen Nahrung dort nicht verabreicht werden. 9. Die Richter sollen die Räuber, welche sich zu einer Freistätte flüchteten, dem Grafengericht vorführen. 10. Wer wissentlich einen falschen Eid geschworen, soll eine Hand verlieren. 11. Wenn ein Graf aus Hass oder böslicher Stimmung ungerecht Jemanden bestraft hat, soll er dieselbe Strafe erleiden, auch sein Amt verlieren. 12. Die Anordnungen König Pipins bleiben bestehen. 13. Von den Kirchenpächten sollen Zehnten und Neunten bezahlt werden. 14. Niemand soll einen Andern an seiner trustis (Treuepflicht) gegenüber dem Könige hindern. 15. Bezüglich der Wachslieferungen bleibt es bei dem Bestehenden. 16. Eide sollen bei Gilden nicht statthaben. 17. Niemand soll Reisende zum Königspalast oder anderswohin anfallen. — 12 — 18. Niemand darf zur Hegezeit einem Andern Futterkraut wegnehmen, es sei denn beim Vorrücken gegen den Feind oder der köhigl. Abgesandte. 19. Niemand darf früher abgeschaffte oder neue Zölle, sondern nur die von Alters bestehenden erheben. 20. Leibeigene sollen nicht ohne Zeugen verkauft werden. 21. Panzer dürfen nicht ausserhalb des Reiches verkauft werden. 22. Die Grafen sollen durch die missi, die kgl. Gesandten gestraft werden, wenn sie nicht Rechtspflege üben, nämlich letztere sollen so lange vom Vermögen des Grafen leben, bis er Gericht gehalten hat. 23. Wer Sühnegeld nicht geben resp. nicht annehmen will für eine Verletzung, soll zum König geschickt und an einen Ort gebracht werden, wo er nicht schaden kann. 24. Räuber müssen von den niederen Beamten vor die placita der comites oder das Strafgericht gestellt werden. Räuber sollen nicht gleich getödtet, sondern bei der ersten Verschuldung ein Auge, bei der zweiten die Nase verlieren und erst bei der dritten mit dem Tode bestraft werden. Interessant in diesem Kapitulare ist u. A. die wesentliche Einschränkung der Blutrache, welche bis dahin noch von Sippe zu Sippe im Schwünge war. Düren befand sich damals, wie die ganze Gegend in Folge anhaltender Dürre und des Aufstandes der Sachsen in grosser Noth. In der zweiten Sitzung gedachter Heeresversammlung verordneten daher die Bischöfe Gebete für den König, sein Heer und wegen der allgemeinen Be- drängniss. „Jeder Bischof soll drei Messen und Psalmen singen, eine für den König, eine für das Heer der Franken und eine wegen der gegenwärtigen Trübsal; jeder Priester soll drei Messen, jeder Mönch, jede Nonne und jeder Kanonikus drei Psalmen singen, Alle aber sollen zweitägiges Fasten halten, sowohl Bischöfe, Mönche, Nonnen, Kanoniker, als auch alle ihre Hausgenossen, ebenso die reichen Leute. Auch soll jeder Bischof, Abt, Aebtissin, wenn sie es thun können, ein Pfund Silber oder etwas von gleichem Werthe als Almosen geben, diejenigen aber, welche von mittelmässigem Vermögen sind, sollen ein halb Pfund Silber, und diejenigen, welche nur ein geringes Vermögen haben, sollen fünf Solidus geben. Die Bischöfe, Aebte und Aebtissinnen sollen vier hungrige Armen wäh- — 13 — rend dieser Noth bis zur Erntezeit ernähren, und diejenigen, welche so viele nicht ernähren können, sollen nach ihrem Vermögen drei, zwei oder einen ernähren. Die mächtigern Grafen sollen ein Pfund Silber oder etwas von gleichem Werthe als Almosen geben; die von mittelmässi- gem Vermögen ein halb Pfund Silber. Der Vassus (kgl. Beamte) soll von 200 Wohnungen ein halb Pf und Silber, von 100 Wohnungen fünf Soliclus, von 50 oder 30 Wohnungen eine Unze Silber als Almosen geben. Auch sollen sie und ihre Hausgenossen, und wer es immer thun kann, zweitägiges Fasten halten. Wer vom zweitägigen Fasten frei sein will, muss, wenn es mächtigere Grafen sind, drei Unzen, wenn sie von mittelmässigem Vermögen sind, anderthalb Unze, und wenn sie ein geringes Vermögen haben, einen Solidus geben und was oben in Betreff der hungrigen Armen gesagt ist, sollen auch sie thun. Dieses Alles, so es Gott gefällt, soll für den König, für das fränkische Heer und wegen der gegenwärtigen Trübsal mit einer Messe zu Ehren des h. Johannes geschlossen werden." Binterim, pragm. Gesch. der deutschen Concilien II, S. 91 ff. Im Jahre 782 empörten sich die Sachsen von Neuem gegen die christlichen Missionare und die Einstellung in das fränkische Heer. Karl der Grosse zog daher seine Truppen im Dürener Banne zusammen und führte sie von hier nach Verden a. d. Aller, wo er die Sachsen strenge züchtigte. An der Spitze der Verwaltung des Dürener Gaues stand als erster Verwaltungsbeamter der vom Könige je weil ernannte fränkische Graf, der den Gerichtsund Heerbann ausübte und nur den ausserordentlichen Gesandten des Frankenkönigs unterstand. Unter dem Gaugrafen standen auf dem Lande die sog. Cent-Grafen, die Vorsteher der Hundertschaften. Bei den Synoden und Reichstagen, welche letztere wiederholt auch hierorts abgehalten wurden, erschienen die Bischöfe, Grafen, Herzöge und Aebte des Reiches, so der Bischof von Köln, Rikulfus 775, und der besondere Freund Karl's des Grossen, Hildebold, der erste Erzbischof von Köln (780—819). Wahrscheinlich ist auch der h. Bonifatius zweimal in Düren zu — 14 — fränkischen Synoden erschienen. Die Anwesenheit Karl's des Grossen in Düren ist auch für die Jahre 781 und 782 bezeugt. Am 16. September 781 bestätigte Karl der Grosse im Reichspalast zu Düren dem Kloster St. Denis einige Schenkungen und am 4. Juli 782 schenkte er hier in Düren der Kirche zu Fritzlar verschiedene Güter. Karl der Grosse starb am 28. Januar 814 und wurde im Münster zu Aachen, welches er bei seiner dortigen Pfalz erbaut hatte, begraben. Er war der alleinige Herr auch unserer Stadt, deren Verwaltung er durch seinen Grafen ausübte; alles Eigenthum, soweit er es nicht der Kirche und dem Adel zu Lehen gegeben, gehörte der Krone und die Einwohner waren hofhörige Unfreie. Auf Karl cl. Gr. folgte dessen jüngster Sohn Ludwig der Fromme (814—840), welcher am 1. Oktober 814 der Abtei Stablo-Malmedy die derselben von seinen Vorgängern geschenkten Kapellen und Zehnten von den Fiskalgütern zu Düren, Bonn u. s. w. bestätigte. Nocb zu Lebzeiten Ludwigs erhob sich unter seinen Söhnen Streit um die fränkischen Länder. Derselbe wurde durch den Vertrag von Verdun 843 dahin beendet, dass Kaiser Lothar ausser Italien das Land zwischen dem Rhein einerseits und der Scheide, Maas, Saöne, Rhone anderseits erhielt. Karl der Kahle erhielt die Länder westlich vom Reiche Lothars, Westfranken, Ludwig der Deutsche die östlich von Lothars Reich gelegenen, d. h. Ostfranken. Lothars Reich, Lotharingien, Lothringen, enthielt als erste Hauptstädte in Italien Rom, in Deutschland unsere Nachbarstadt Aachen. Neben letzterer stand die freie Reichsstadt Düren in Ansehen, was durch mehrfachen Aufenthalt Kaiser Lothars I. in Düren bewiesen wird. Am 15. Dezember 843 verlieh Kaiser Lothar I. von Düren aus seinem Vasallen Jaimo 8 Mansus Lehengut im Gau von Lyon als Eigengut, und im Jahre 851 schenkte der Kaiser dem Aachener Marienstifte die Nona oder den zweiten Zehnten vom Königsgut in Düren, welche Schenkung später von seinen Nachfolgern wiederholt bestätigt wurde. — 15 Die Schenkung der Nona oder des zweiten Zehnten vom Königsgut zu Düren an das Münster in Aachen bestätigt die Annahme einer Burgkapelle, einer Hofeskirche in Düren. Es war nämlich von Karl d. Gr. in seiner Wirthschaftsordnung für die Königshöfe in Kapitel 6 ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Königshöfe den Zehnten entrichten sollten für die Kirche der Königshöfe selbst, ad ecclesias, quae sunt in nostris fiscis. Ist nun in der Schenkung für das Aachener Marienstift über den zweiten Zehnten des Königsguts zu Düren verfügt, so folgt daraus, dass der eigentliche Zehnte desselben schon vorher seine Verwendung gefunden hatte, er gehörte der Hofeskirche, der Zehnt- oder Taufkapelle zu Düren selbst. Kaiser Lothar I. legte im Jahre 855 die Regierung- nieder. Er 20g sich als Mönch in's Kloster Prüm zurück, woselbst ei starb. Als sein Nachfolger Lothar IL auch bereits 869 starb, begann der tausendjährige Streit zwischen Deutschland und Frankreich um das Mittelland Lothringen. Im Jahre 870 einigten sich Karl der Kahle und Ludwig der Deutsche zu Meersen dahin, dass im Wesentlichen die politische Grenze der Maas entlang mit der Sprachgrenze zusammenfiel. Nach ausgebrochenen weiteren Kämpfen vereinigte Karl der Dicke, der jüngste Sohn Ludwigs des Deutschen, die Länder der fränkischen Monarchie 882 noch einmal zu einem Reiche. In dieser Zeit (881—882) erfolgte der Einfall der wilden Normannen. Im Jahre 881 wälzte sich ihr verheerender Strom dem Rheine zu; Lüttich, Mastricht, Tongern wurden verbrannt, die reiche Abtei Prüm geplündert, Aachen verwüstet und das Münster Karl's d. Gr. zum Pferdestall benutzt; auf dem Wege nach Köln und Bonn, welchen im Jahre 882 ein ähnliches Schicksal widerfuhr, wurde auch Düren von den Normannen in einen Trümmerhaufen verwandelt. Diese Zerstörung unserer Stadt muss eine fast völlige gewesen sein, da für die nächsten 100 Jahre fast jede weitere geschichtliche Nachricht über Düren fehlt. Die ehemals so blühende Villa Karl's d. Gr. scheint zu völliger Bedeutungslosigkeit zurückgesunken zu sein, und — 16 — nur einige spärliche Nachrichten lassen den Fortbestand der Kirche und des Königshofes Düren erkennen. Der deutsche König Arnulf bestätigte nämlich am 13. Juni 888 dem Marienstift zu Aachen die Nona von 42 Villen, darunter D ü r e n, welche demselben König Lothar geschenkt hatte. Arnulf schenkte sodann dem Bischof Egilmar von Osnabrück und seiner Kirche pro remedio animae die Kirchen von Boppard, Muffendorf, Düren, Kirchberg und Froitzheim und stellte darüber 889 eine Urkunde aus in Forchheim bei Bamberg. Am 7. Juni 930 bestätigte König Heinrich I. dem Aachener Stift den „Zehnten" zu Düren. III. Kapitel. Düren als freie Reichsstadt. Düren erhob sich im Mittelalter wieder zu grösserer Blüthe. Am 25. Nov. 941 schenkte Kaiser Otto I. der Krönungskirche zu Aachen die Einkünfte der Kirche zu Düren, „Duira", zu welcher Zeit Graf Gottfried als kaiserlicher Statthalter der Villa Düren im Sündergau vorstand. Am 17. Januar 966 bestätigte Kaiser Otto I. diese Schenkung der Kirche zu „Thuire" mit ihrem Zubehör von Neuem. In der Schenkungsurkunde heisst es: „fratribus in Aquisgrani Palatio iure perenni in proprium donavimus ecclesiam unam, constructam in Villa, quae dici- tur Duira, in comitatu Sunderscas, ubi Godefridus Comes praeesse dinoscitur, et talem utilitatem Ulis concessimus, qualem antea ex supradicta ecclesia in nostrum habuimus servitium". Hier wird also die Kirche ausdrücklich mit der Königsburg in direkten Zusammenhang gebracht; die Kirche gehörte zur Villa, sie war in oder doch dicht bei der Königs- burg errichtet. Der bis dahin vom Königsgut geleistete Zehnte für die Burgkapelle geht mit letzterer auf das Aachener Stift über, welches den zweiten Zehnten von dem Hofe zu Düren bereits besass. In den Urkunden der deutschen Herrscher der Folgezeit wird Düren überaus selten erwähnt. Im Jahre 1057 ward es mit allem Zubehör der bischöflichen Kirche zu Verdun schenkweise überlassen. Ohne Zweifel war diese Uebertragung vor Beginn des 13. Jahrhunderts wieder rückgängig gemacht worden. Düren war Keichsstadt, als im Jahre 1226 Heinrich VII. seinen Bürgern das Privileg gänzlicher Zollfreiheit er- theilte, als es im März 1242 an Wilhelm von Jülich und dessen Nachfolger verpfändet wurde. (Vergl. Werming- hoff in Gierke's Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, 45. Heft, S. 129). Oben genannter Graf Gottfried ist die älteste bekannte historische Persönlichkeit Dürens. Er stand um die Jahre 941—966 dem „Reiche von Düren" als königlicher Beamter, als Graf, als oberster 2 — 18 — Verwaltungsbeamter und zugleich als Richter vor. Der Verwalter der königl. Burg war gleichzeitig Verwalter der ganzen Stadt, welche sich um die Burg herum oder richtiger neben der Burg anzusiedeln begann. In späterer Zeit, wo die Stadtbevölkerung zur Macht gelangte, trat diesem obersten Beamten der Landesverwaltung und dem bei Häufung der Geschäfte ihm später koordinirten zweiten Beamten für die Rechtssprechung eine Art städtischer Selbstverwaltung, ein städtischer Magistrat zur Seite, der ein städtisches Oberhaupt neben, aber vorläufig abhängig vom staatlichen Beamten wählte. Die Entwicklung ergab sich im Allgemeinen wie folgt: Zu den unfreien Elementen der hofhörigen Handwerker, die übi'igens allmählich das Recht erlangten, öffentlich und auch für Andere als ihren Herrn ihr Handwerk zu betreiben, gesellten sich bald andere, welche in keiner persönlichen Verbindung mit dem Königshof standen. Es waren dies theils Kaufleute, theils freie Grundbesitzer. Der grosse Tross, welcher zusammen strömte und Obdach suchte, wenn der König sein Heer und die Gewaltigen seines Reiches nach seinem Palast entbot, musste von selbst eine Menge von Handelsleuten nach sich locken. Auf dem freien Platz vor der Pfalz und der zugehörigen Kirche erhoben sich rasch die Buden derselben, angefüllt mit den verschiedenartigen Erzeugnissen der damaligen Industrie. Es konnte nicht ausbleiben, dass aus diesen beständig an- und abströmenden Massen sich allmählich ein Niederschlag- fester Ansiedler bildete. So traten allmählich neben die hörigen Handwerker freie Gewerbetreibende und Grundbesitzer, woraus sich schliesslich der mittelalterliche Gewerbestand und die Zunftverfassung entwickelt haben. Allmählich schwanden die strengen Formen der Hörigkeit und machten einer milderen Auffassung des Rechtsverhältnisses den Herren gegenüber Platz. Gleichzeitig änderte sich auch das Verhältniss der Handwerker zu dem Grund und Boden, auf dem sie sassen. Der Handwerker erhielt einen Streifen Land von seinem Herrn in Erbpacht, während sonst alles Grundeigenthum in den Städten aus- 19 schliesslich dem Könige, dem Adel und der Kirche gehört hatte, und es konnte nunmehr auch der Handwerker sein eigenes Häuschen bauen. Der mächtige Aufschwung der städtischen Gewerbe im 12. und 13. Jahrhundert bewirkte materielle Wohlhabenheit und eine Verschmelzung der verschiedenartigen Elemente der Stadtbevölkerung, indem die hörigen Handwerker immer mehr Freiheit und schliesslich sogar im Verein mit den freien Bürgern' Einfluss auf das städtische Regiment erlangten. Die Schöffen traten neben die landesherrlichen Beamten und aus den Schöffen bildete sich die städtische Selbstverwaltung, das städtische Regiment, die spätere Raths- versammlung mit dem Bürgermeister an der Spitze. Im Jahre 1000 erkannte Kaiser Otto III., welcher von 983 bis 1002 regierte und bereits unter dem 3. September 997 zu Düren (Türe) geurkundet hatte, Düren von Neuem als Reichsstadt mit eigener Gerichtsbarkeit und selbständiger Verwaltung an. Das königliche Siegel der Stadt mit der Umschrift: „Hoc est regale Sigillum Opidi Durensis" zeigt das gekrönte Bildniss des Kaisers Otto, welcher Scepter und Reichsapfel hält. — 20 -- Vergl. übrigens Endrulat, Niederrheinische Städtesiegel S. 42 Nr. 5 und 8. Ein kleineres Wappensiegel zeigt den Reichsadler, über dessen Kopf sich ein aus fünf Perlen gebildetes Kreuz befindet mit der Umschrift: s. opidi durensis. Bei seiner Reichsunmittelbarkeit hatte Düren eigenes Münzrecht, eigenes Mass und Gewicht, völlig selbständige Verfassung und die Hoheit über das zugehörige Gebiet den Sunderga\i oder das „Reich von Düren" - Das „Reich von Düren" erstreckte sich über das eigentliche Gemeindegebiet, die Dürener Hoheit, hinaus und übte seinen Einfluss besonders hinsichtlich der Gerichtsbarkeit und Vertheilung der Reichssteuern aus. Zum „Reich von Düren" (ager Marcoduranus) gehörten noch Lendersdorf mit Rölsdorf, Birgel, Gey, Derichsweiler mit Mariaweiler (früher Mirweiler) nebst den umliegenden Häusern, Arnoldsweiler und Merzenich. Die eigentliche Gemeinde oder Hoheit Düren — das sog. pomoerium — grenzte an Arnoldsweiler, Merzenich, die Herrschaft Bins- feld (ehemaliger Hof Meisheim vor Binsfeld), sowie an die Gürzenicher, Mariaweiler und Birkesdorfer Fluren. Zu der Gemeinde Düren gehörte Distelrath mit seiner uralten Kirche. Erst unter den Herzögen von Jülich wurden die 4 alten Untergerichte des ager Marcoduranus, Lendersdorf, Derichsweiler, Arnoldsweiler und Merzenich aus der engen Verbindung mit dem Hauptgericht zu Düren gelöst. Die Reichsstadt unterstand einzig und allein dem Könige, ihrem Herrn. Ihm ausschliesslich schuldete sie Huldigung, Kriegsdienst und Steuern. Dem königlichen Schatze flössen aus ihr mannigfache Einnahmen zu, königliche Beamte sassen in ihr zu Gericht; an ihrer Kirche übte der König das Recht des Patronates oder der Verleihung, obgleich die Stadt der allgemeinen Kirchenverfassung eingegliedert war. Die Reichsstädte bildeten einen nicht unbeträchtlichen Antheil des Reichsgutes überhaupt : wie dieses unterlagen sie nicht nur der königlichen Verwaltung, sondern auch der Berechtigung ihres Herrn, sie zu verpfänden. (Werminghoff a. a. 0. S. 3—4). — 21 — Durch die Stadtfreiheit angelockt, strömte eine Masse Volkes Düren zu. Dieses bestand theils aus freien Grundbesitzern, theils aus Leibeigenen, welche vermöge der städtischen Privilegien der Hörigkeit ihres Herrn entgingen. Um sich nun gegen jeden Ueberfall zu schützen, um in den Kriegen, welche das deutsche Reich beunruhigten, sich nicht jedem Plünderer bloszustellen, umgaben die Bürger Dürens ihre Stadt im Jahre 1124 mit Mauern und Bollwerken. Schon im Jahre 983 nannte Abt Regino von Prüm Düren ,,Duria castra", was' auf frühere Befestigung der Stadt hindeutet. Im Jahre 1208 war Düren eine Zeit lang Residenz des unglücklichen Kaisers Philipp von Schwaben, der bald darauf von Otto von Witteisbach bei Bamberg den Todesstreich empfing. Unter dem 3. Juni 1208 hat Philipp von Schwaben apud Duram den Lüttichern ihre Freiheiten und Rechte bestätigt. Das Innere der Stadt erhielt gegenüber der karolingi- schen Villa schon bald ein ganz anderes Aussehen. Die engbegrenzte karolingische Stadt hatte sich über Oberstrasse (Oyverstraisse) und Weierstrasse (Wijerstraisse) hinaus ausgedehnt, und bildeten bald Oberstrasse, Weierstrasse (der ehemalige Schlossgraben), Kölnstrasse, Weiler-, Wilre-, Wirteistrasse, auch Wirdilgasse genannt, Hauptadern des Verkehrs. Diese Strassenzüge sind grundlegend für die Ejitwickelung unserer Stadt geworden, weil sie grösstentheils die alten Römerstrassen von Köln nach Aachen, resp. von Jülich nach Zülpich umfassen, welche sich hier in Düren beim Hauptmarkte schneiden. Von der karolingischen Villa verlegte sich bei der späteren Entwickelung der freien Stadt um und neben der Burg der Mittelpunkt des Verkehrs, der Markt, das Rathhaus in den Schneidepunkt jener alten Strassen. Wie in früheren Jahrhunderten die Königsburg den Mittelpunkt der Stadt, um welchen sich Alles gruppirte, gebildet hatte, so war es jetzt die städtische Burg, dasRath- haus, welches das Centrum des Verkehrs bildete. Vor ihm stand auf öffentlichem Markte eine Rolandsstatue mit — 22 - Schild und Schwert als Zeichen der reichsstädtischen Freiheit. Düren wurde während der Reichsunmittelbarkeit stets, auch noch lange nach der Verpfändung an die Herren von Jülich, in der Person seines Bürgermeisters und Rathes zu den Reichstagen geladen. Als freie Reichsstadt nahm es nach innen wie nach aussen einen mächtigen Aufschwimg. Es ist schade, dass uns aus jener grossen Zeit nicht mehr historische Nachrichten erhalten geblieben sind. „Man kann die Zeit", sagen Linde und de Bruyn a. a. O. Seite 38, „während welcher Düren die Reichsunmittelbarkeit genossen, wohl füglich sein goldenes, und jene, während welcher es in Pfandschaft stand, sein silbernes Alter nennen, denn als die Kaiser anfingen, die Stadt zu verpfänden, wurde sie fortwährend in die Fehden der Grafen und nachherigen Herzöge von Jülich verwickelt und von diesen mit Abgaben überbürdet. Anfangs blieb Düren in seinem Glänze, aber mit dem Anwüchse der Jülicher Landschaft und Landeshoheit ging seine Bedeutung immer mehr und mehr mit jener der übrigen Städte unter, die freilich nicht so viel eingebüsst, als Düren durch den Untergang seiner Reichsunmittelbarkeit." Die Reichsstadt Düren wurde allmählich völlig zur Landstadt herabgedrückt. Mehr als irgend eine andere Pfandstadt wurde Düren mit dem Territorium des Pfandinhabers verschmolzen, wenn auch immerhin noch bis zum 14. Jahrhundert in einzelnen Kundgebungen des Reichsoberhauptes das Bestreben hervortritt, Düren nicht völlig der Reichsgewalt entfremden zu lassen, (vgl. Loersch in der Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins XVI, S. 191. 194.) Trotz der Mediatisirung Dürens war nicht jede Verbindung der Stadt mit der Reichsgewalt beseitigt. Noch im 14. Jahrhundert weisen die Bezeichnung des Gemeinwesens als des regale oppidum Durense, der Gebrauch des regale sigillum mit dem Brustbilde des Kaisers wie dem Reichsadler, das Gelöbniss der Schöffen, dem Fürsten von Jülich treu und hold zu sein „von wegen des römischen Reichs" — Worte, die auch in der Huldigungsrede der Bürgerschaft enthalten waren, — darauf hin, dass man der 23 früheren Reichsunmittelbarkeit sich erinnerte und die Hoffnung nicht schwinden liess, dem Reichsverbande wieder einverleibt zu werden. Der König erhob vor wie nach den Anspruch auf den Dienst der Bewohner von Düren; die Stellung unserer Stadt war während des 13. und 14. Jahrhunderts eine zweigetheilte. Düren ward dem Hause Jülich unterworfen, dessen übrigen Besitzungen gleichgeordnet, ohne schlechthin der Reichsgewalt entfremdet zu sein (Werminghoff a. a. O. S. 134 bis 135). Dabei aber wurden die Beziehungen der Stadt zum Landesherrn weit stärker als die zum Könige. Sie befand sich in seltsamer Doppelstellung zwischen dem Verpfänder und Pfandherrn; symbolisch verleiht ein späteres Schöffensiegel von Düren diesem Verhältniss Ausdruck, indem es links den Adler des römischen Reiches, rechts den jülichschen Löwen aufweist. IV. Kapitel. Düren unter der Herrschaft der Herren von Jülich. 1. Verpfändung der Stadt; Kämpfe der Jülicher Grafen mit den Kölner Erzbischöfen; Entwicklung der Landeshoheit der Herren von Jülich. Nach dem in Folge des unerwarteten Todes des Kaisers Heinrich VI. ausgebrochenen Bürgerkriege suchte, als der von der Mehrzahl der deutschen Fürsten gewählte Philipp von Schwaben bei Bamberg ermordet worden war, Graf Wilhelm IV. von Jülich auf jede Weise die Gunst des Kaisers Friedrich IL (1212—1250) Zugewinnen. Aus Dankbarkeit für geleistete Dienste versprach ihm der Kaiser zehntausend Mark Silber und verpfändete ihm bis zu deren Erlegung durch Urkunde aus Cremona vom März 1242 die Stadt Düren, welche Verpfändung Friedrichs Sohn und Nachfolger Conrad später bestätigte. In der Urkunde heisst es: „oppidum nostrum Düren pro decem millibus marcarum argenti liberaliter duximus obligandum, et ipse et sui heredes dictum oppidum a nobis et nostris successoribus, Imperatoribus et Regibus Romanorum, tene- bunt, donec ei vel suis successoribus de prescriptis Marcis fuerit plenarie et per omnia satisfactum, quo facto dictum oppidum ad Imperium libere revertetur, idemque Comes et sui heredes pro tanta gratia eis impensa eo frequentius mandatis imperii perpetuo subiacebunt." Am 12. Dezember 1246 verschreibt König Conrad IV. zu Aachen dem Grafen Wilhelm von Jülich für zugesagte Hülfe 1000 Mark, ebenfalls unter Verpfändung von Düren. Allmählich sank von dieser Zeit an die reichsstädtisch- freie Verfassung Dürens, welche nur der äusseren Form nach beibehalten wurde. Die Stadt theilte von nun an das Wohl und Wehe ihrer Pfandherren, die allmählich die städtischen Vorrechte verkümmerten; nur die Entrichtung ..... 25 — von Reichssteuern erinnerte die Bürger Dürens schliesslich noch an ihre ehemalige Reichsunmittelbarkeit. In das Stadtwappen kam zu dem Adler der Jülicher Löwe auf goldenem Grunde hinzu, die Dürener Stadtfarben sind daher schwarz-roth. (vergl. Grote, Münzstudien Band 7 S. 382.) Die Jülicher Grafen lagen in fast beständigen Fehden (vgl. Aschenbroich, Gesch. der alten Jülich'schen Residenz Nideggen, S. 19 ff.) mit den Kölner Erzbischöfen, besonders Graf Wilhelm IV. (1224—1278) mit dem Erzbischof Konrad von Hochstaden (1238—1261), dem Erbauer des Kölner Domes. Konrad wurde gefangen genommen und 9 Monate in Nideggen in Verwahr gehalten. Sein Nachfolger Engelbert IL von Falkenburg (1261 —1274) wurde 1267 zwischen Zülpich und Lechenich besiegt und mit vielen Anhängern gefangen genommen. Ueber 3 Jahre lang schmachtete dieser Erzbischof in Nideggen in harter Kerkerhaft, bis er 1270 auf Verwendung des sei. Albertus Magnus aus der Haft befreit wurde. Am 4. April 1277 schwuren Vogt Anselm, die Schöffen, Rath (consules), ma- gistri iurati und universi opidani von Düren dem folgenden Erzbischof Siegfried Treue und Gehorsam, solange derselbe die Stadt wie weiland Graf Wilhelm von Jülich besitze und bis er sich mit der Gräfin von Jülich und den Erben vergleiche. Als nämlich der rauflustige und verwegene Graf Wilhelm IV. und seine beiden älteren Söhne am 16. März 1278 zu Aachen im Kampfe mit der dortigen Bürgerschaft erschlagen worden, fiel der kriegerische Erzbischof Siegfried aus Eifersucht auf die Macht des Jülicher Hauses in das Jülicher Gebiet ein und nahm mit Ausnahme von Heimbach und Nideggen die Städte und Vesten der Grafschaft, auch Düren: cepit opidum Düren et quasi omnia fortalicia et munitiones comitatus Juliacensis paucis exceptis, utpote Niedecken atque Heymbach. Die minderjährigen Söhne des Erschlagenen, Graf Walram von Jülich, Gerhard, Herr von Caster und Bischof Otto von Utrecht, kämpften gegen ihn mit wechselndem Glücke. Während mächtige Vasallen und Verwandte des Jülich'schen Hauses, — 26 — so die Grafen von Virneburg, Sponheim und der Edelherr von Tomberg, nach Nideggen eilten, um der bedrängten Gräfin Kichardis Hülfe zu bringen, hielt sich Siegfried in der stark befestigten Burg Zülpich auf und suchte von diesem Punkte aus das Land zu behaupten. Düren musste sich dem Schutze des kriegerischen Siegfried von Köln unterwerfen. Auch Zülpich und Aachen, welche dem Erzbischofe besonders ergeben waren, wurden von den Jülichern vergeblich belagert, bis endlich am 14. Oktober 1279 durch Vermittelung des Papstes Martin IV. zu Pings- heim der Friede zu Stande kam. Die Jülicher erkennen darin zwar an, dass ihre Vorfahren Schloss Nideggen nebst 24 Hufen Landes dem Erzbischof Philipp (1168 bis 1191) für 1600 Mark zum Eigenthum übergeben hätten, für welche ihnen damals die erzbischöflichen Höfe Pattern und Eödingen bei Jülich verpfändet worden seien. Nideggen sei und bleibe Eigenthum der Kölner Kirche und die Grafen empfingen es von ihr zu Lehen, wie sie es von Alters her empfangen hätten. Die Bemühungen Siegfrieds, Düren für das Territorium der kölnischen Kirche völlig zu gewinnen, waren aber gescheitert. Düren hatte in dieser Fehde sehr gelitten, weshalb es mit anderen rheinischen Städten, so Jülich, Zülpich, Münstereifel, einen Landfrieden schloss. Der Thronstreit zwischen Ludwig dem Baier und Friedrich von Oesterreich, den beiden Enkeln des Königs Rudolph von Habsburg, verwickelte den Grafen Gerhard von Jülich in neue Streitigkeiten mit dem Erzbischofe Heinrich von Köln. Dieser stand auf Seite Friedrichs, während Gerhard IV., ebenso wie Graf Adolph von Berg, sich zur Partei Ludwigs geschlagen hatte. Wie sich Graf Gerhard hierdurch einerseits manche Belohnungen und Begünstigungen seitens Ludwigs verschaffte, so zog ersieh andererseits den Hass Friedrichs zu. Schon unter dem 20. September 1308 hatte Graf Heinrich von Luxemburg auf den Fall, dass er zum römischen Könige werde gewählt werden, dem Erzbischof Heinrich von Köln unter Anderem auch die Stadt Düren versprochen. Erz- — 27 — bischof Heinrich, welcher in den Jahren 1307 und 1308 noch zwei Fehden mit dem Grafen von Jülich ausgefochten hatte, erhielt weiter 1322 von Friedrich für geleistete Dienste ein Schuldversprechen, und sollte hierfür die Stadt Düren, sobald sie aus dem Jülicher Pf andverhältniss gelöst sei, dem Erzbischof als Pfand dienen. (3. Verpfändung.) König Friedrich versprach unter dem 18. Juni 1322 in Schaff hausen dem Erzbischof Heinrich von Köln, keinen Vergleich mit dem Grafen von Jülich einzugehen, bevor derselbe ihm nicht Kaiserswerth und die Städte Düren und Rhense zurückgestellt habe, um dieselben alsdann dem Erzstift zu verpfänden. Doch am 28. September desselben Jahres wurde der Thronstreit und somit das Geschick Deutschlands durch die Schlacht bei Mühldorf am Inn entschieden: Friedrich wurde geschlagen und gefangen genommen, Ludwig aber fast im ganzen Reiche anerkannt-. Düren blieb nunmehr in der Pfandschaft der Grafen von Jülich. Am 16. August 1336 bestätigte Ludwig der Baier in castris apud Scherdingen dem Grafen Wilhelm von Jülich unter anderen Pfandschaften seiner Vorgänger auch die über die Stadt Düren und dehnte diese Pfandschaft zugleich auf die übrigen dem Grafen schuldigen Summen aus. Graf Wilhelm wurde 1336 zur Würde eines Markgrafen erhoben und erhielt 1338 vom Kaiser das Recht, in Düren Zölle zu erheben und alle verkäuflichen Gegenstände mitAccisen zu belegen, ohne vorher einen kaiserlichen Consens einholen zu müssen. Der städtischen Accise geschieht zuerst in einer Urkunde vom 25. Februar 1289 Erwähnung. Am 1. Februar 1338 entband Kaiser Ludwig der Baier zu Reutlingen Alle, welche im Bezirk der dem Markgrafen Wilhelm von Jülich verpfändeten Städte Düren etc. Reichslehen haben, ihrer Pflichten gegen das Reich, so lange diese Pfandschaft dauert, und überweist sie damit förmlich an dem Markgrafen. Das Privileg Ludwigs des Baiern vom Jahre 1338 gab dem Markgrafen und seinen Nachfolgern das Recht, die durchgehenden Güter mit einem Zoll, die zum Kauf oder Verkauf gestellten Waaren — 28 — mit einer Abgabe zu belasten. Kaiser Karl IV. erneuerte und bestätigte dies von Mainz aus unter dem 19. Januar d. Js. 1348 und fügte das Recht der Verleihung der Pfarrstelle und aller anderen kirchlichen Benefi- zien in Düren Seitens des Markgrafen von Jülich hinzu. (4. Verpfändung, vgl. Materialien 171 —175). So entwickelte sich allgemach die Hoheit der Herren von Jülich über die freie Reichsstadt Düren, deren Freiheiten und Privilegien geschmälert, deren Verfassung verändert wurde. Am 25. Dezember 1356 erhob Kaiser Karl IV. den Markgrafen Wilhelm zum Herzog von Jülich, welcher bis 26. Februar 1361 regierte. Das Patronatsrecht über die Kirche zu Düren übten die Herren von Jülich bis zum Jahre 1659, wo der Herzog Philipp Wilhelm dasselbe an die Jesuiten verschenkte. Die Dürener legten auf den Ruhm, die freien Bürger einer unmittelbaren Reichsstadt zu sein, grosses Gewicht, so dass es zwischen ihnen und dem Magistrate einerseits, sowie den Herren von Jülich andererseits zu Zwistigkeiten kam. Der Magistrat bestand darauf, dass die Stadt Düren seit unvordenklichen Zeiten eine Stadt des heiligen römischen Reiches gewesen, und dass sie das trotz der Verpfändung auch geblieben sei. Nach Erlegung der Summe von 10,000 Mark, für welche Düren von Friedrich IL 1242 verpfändet worden war, müsse die Stadt wieder frei und frank zum Reiche gehören, und könne die Verpfändung keineswegs bewirken, dass Düren aufhöre, Reichsstadt zu sein, oder dass deren Freiheiten und Gerechtsame geschmälert würden. Die Jülicher Grafen dagegen beanspruchten Düren auch für die weiteren von ihnen den deutschen Königen vorgeschossenen Summen. Nach Verpfändung der Stadt an den Fürsten von Jülich 1242 trat an Stelle des früheren kaiserlichen Vogtes der Amtmann als herzoglicher Landesbeamter, der zugleich vor wie nach auch entscheidenden Einfluss auf das städtische Element der Selbstverwaltung hatte, (vergl. „Verbund", d. i. Vergleich mit der Stadt Düren vom Jahre — 29 — 1457 und Amtmannsbrief unten.) Erst 1533 wurde die Duplizität der Amtsqualität des Amtsmannes völlig beseitigt; von da ab war zunächst Kuno von Vlatten nur mehr politischer Beamter des Herzogs, dagegen besorgten Bürgermeister und Rath die Stadtverwaltung ganz selbständig, die städtische Freiheit war jetzt erst völlig zum Durchbruch gekommen. Düren wurde auch während der Verpfändung noch immer urbs imperialis betitelt und die Huldigung, welche die Grafen von Jülich als Landeshei^ren forderten, geschah mit dem Zusatz: n Von wegen des römischen Reichs". So war „Dueren eine Reichsstadt im Guylcher Land". Die angedeuteten Misshelligkeiten wurden durch einen „auf den Heiligen Palmdagh", 29. März 1366, zwischen „Herzog Wilhelm und Maria von der Gnade Gottes Herzog und Herzogin von Guyige und von Gelre" und „den Bürgermeister, Sclieffen, Raide und Burgern unserer Stadt von Dheuren" gethätigten Vertrag beseitigt. Hiernach sollte die Stadt, welche die Jülicher schlechtweg als ihre Stadt bezeichnen, die Accisen zum Nutzen der Stadt einnehmen und nach Belieben erhöhen („hoeg- den") oder erniedern können, der Herzog und die Herzogin aber sollten alle Jahre 1200 schwere Goldgulden in monatlichen Raten von 100 Gulden (Monatsgulden, Monats- gelder) erhalten. Das Geld musste auf dem Hochaltar der St. Martinskirche erlegt werden. Ein Vergleich vom 27. September 1608 setzte an Stelle der Monatsgulden 1200 Reichsthaler, aber noch im selbigen Jahre löste die Stadt Düren die Verpflichtung, dieses Monatsgeld zu zahlen, mit der Summe von 14100 Reichsthalern ab. (Mat. 452—454.) 2. Verfassung und Verwaltung. Wie fast allenthalben im Mittelalter in den deutschen Städten, so finden wir auch in Düren einen Dualismus der städtischen Gewalten, der sich schliesslich in der Stadtfreiheit auf das Günstigste verlief. Ursprünglich ein königlicher Hof, hatte Düren eine hofrechtliche Verfassung und stand unter dem Vorsteher des königlichen Fiskalgutes, dem Grafen. — 30 — Der erste Bruch mit der hofrechtlichen Verfassung erfolgte schon dadurch, dass ausser den im Hofverband stehenden Unfreien sich freie Grundbesitzer und Kaufleute im Stadtgebiet ansässig machten. Diese standen unter dem Hofbeamten nur insofern, als er öffentlicher Richter der ganzen Gemeinde war. Diese Spaltung war der fruchtbare Keim, aus dem heraus sich die Stadtfreiheit entwickeln sollte. Durch die Schwäche der letzten Karolinger hatte die öffentliche Ordnung und Sicherheit gelitten, und die Grossen des Reiches suchten mit allen Mitteln, ihre Macht auszudehnen. Am meisten litt darunter der Stand der Freien. Kein Wunder daher, dass diese im Verein mit den allmählich auch selbständig gewordenen Handwerkern, die auch für andere, als ihren Herrn zu arbeiten begannen, und so Vermögen und Grundeigenthum erwarben, sich direkt unter Kaiser und Reich zu stellen suchten. Auf diesen Grundlagen materieller Wohlhabenheit-erhob sich allgemach der stolze Bau der deutschen Stadt- freiheit und städtischen Selbstverwaltung. An die Spitze der Verwaltung trat der aus den Schöffen hervorgegangene Bürgermeister und der Rath, demgegenüber der königliche Beamte, abgesehen von der politischen Landesverwaltung, eine mehr auf Rechtspflege beschränkte Stellung einnahm. In der ersten Zeit des Mittelalters vertraten die Schöffen die Stelle des späteren Rathsinstituts: jedoch schon 1277 finden wir in Düren den städtischen Rath oder Magistrat vor. Die Stellung als Amtmann bestand zwar schon 1418 unterschieden von der des Richters oder (seit 1516) Schultheissen, wurde aber erst mit Kuno von Vlatten in Düren 1533 (qui primo absolute „Amtmann" ponitur) auf Polizei- und Steuersachen beschränkt. Die städtischen Angelegenheiten selbst wurden durch den Rath oder Magistrat verwaltet. Im erwähnten „Verbund" (Vergleich) mit der Stadt Düren vom Jahre 1457 wiederholt Herzog Gerhard von Jülich die von seinem Vorfahren Reinald getroffene Bestimmung, dass in Düren alle Jahre ein neuer Bürgermeister eingesetzt werden solle. Ferner sollen 8 erkorene Rathsleute zu den — 31 — Schöffen hinzutreten, je 4 von den obersten und den gemeinen Bürgern. Je zwei der ersteren und letzteren sollen jedes Jahr abgehen, und dann die Schöffen mit den anderen vier verbleibenden Rathsleuten wieder zwei von den obersten wählen, ehrbare, uneigennützige Personen ohne Versprechen; die 14 Geschworenen des Wollenamts sollen mit allen Ambachtsmeistern (als Einundzwanziger) die anderen zwei aus den Zünften wählen. Bürgermeister, Schöffen und die erkorenen Rathsleute sollen in Stadtsachen zum Besten der Gemeinde berathen. Bei Aufnahme oder Ausgabe von Renten und Gefällen musste der Bürgermeister den vorjährigen Bürgermeister, einen Schöffen und einen Rathsmann von den obersten Räthen „der Gemeindebürger wegen" hinzuziehen. Besonders soll der Bürgermeister jährliche vor dem Rathe der Stadt Rechenschaft ablegen, wobei die Geschworenen des Wollenamts sowie die Siebenten (Deputirte der sieben Zünfte) hinzugezogen wurden. Bei der jährlichen Bürgermeisterwahl sollen der abgehende Bürgermeister, die Schöffen, 8 geschworene und erkorene Rathsleute, 4 von den obersten, 4 von den gemeinen Bürgern sein. Dazu sollen die Siebenten hinzugezogen werden, die mit den anderen 15 nach vorheriger Eidesleistung den Bürgermeister wählen sollen. Diese 22 sollen den Bürgermeister aus ihrer Mitte wählen. — Die Briefe, Privilegien u. s. w. der Stadt sowie das Stadtsiegel sollen in einer mit 3 Schlössern verschlossenen Kiste aufbewahrt werden, wovon der jeweilige Bürgermeister, die Schöffen und 4 erkorenen Rathsleute A r on den obersten Bürgern, sowie endlich die 4 erkorenen Rathsleute aus der gemeinen Bürgerschaft je einen Schlüssel habensollen. Im ausgehenden Mittelalter wurde der neue Bürgermeister jährlich am letzten Dezember gewählt, nachdem der abgehende am St. Thomasabend über Einnahme und Ausgabe der Stadtgefälle und Renten Rechnung gelegt und am 31. Dez. dem Magistrate den Rathhausschlüssel übergeben hatte. Die Wahl fiel abwechselnd das erste Jahr auf einen Schöffen, das zweite auf einen Rathsherren und — 32 — das dritte Jahr bis 1685 auf einen der angesehensten Bürger. Der neu erwählte Bürgermeister leistete einen feierlichen Eid. Nach geschehener Proklamation in der Kirche wurde er vom Rathhause aus den auf dem Markt versammelten Bürgern vorgestellt, und es erging dann an diese die Aufforderung, den Gewählten anzuerkennen und ihn als Vater der Stadt zu ehren. Der Bürgermeister war nur die vollstreckende Behörde der Stadtverwaltung, während der Rath die beschliessende war. Es gab zwei Rathsversammlungen, die regelmässige kleinere und die grosse ausserordentliche Rathsversamm- lung. Erstere bestand aus dem Bürgermeister, dem abgegangenen Bürgermeister und einem Schöffen als Beisitzer, zwei Alträthen (früher oberste Räthe genannt), zwei Jung- räthen (früher Gemeinräthe genannt) und dem Stadtschreiber. Letztere bestand aus dem Bürgermeister, dem früheren Bürgermeister, allen Schöffen, allen Räthen, den Siebenten und dem Stadtschreiber. Die ordentliche Raths- versammlung fand zweimal in der Woche, Mittwochs und Samstags, wegen der gewöhnlichen Stadtangelegenheiten statt. Zum alltäglichen Gebrauche diente ihr das oben erwähnte kleine Siegel. Bei Kontrakten und clergl. gebrauchte man das sogenannte „mittlere Siegel". Die allgemeine Versammlung wurde bei wichtigen Angelegenheiten besonders zusammenberufen und gebrauchte bei Ausfertigung ihrer Beschlüsse das grosse Königssiegel. In den ordentlichen Rathssitzungen (senatus communis) wurde auch das Bürgermeistereigericht abgehalten. Es verhandelte und entschied summarisch leichtere Civil- sachen („Schxdd- und Schadenssachen") ohne Zulassung von Prokuratoren, „die mit vielfältigen Wechselschriften die Sachen aufschieben und zu verwirren sich gelüsten lassen". Ferner hatte es polizeiliche Gerichtsbarkeit bei Uebertretungen der vomMagistrat gegebenen Verordnungen, namentlich bestrafte es Mass- und Gewichtscontraventionen, Uebertretungen der Fleischhallen- und Tuchhallenordnung u. s. w. In einer Appellations-Urlumde vom 27. Dezember 1581, — 33 — worin Düren in Betreff der Verletzung mehrerer dem Bür- germeistereigerichte und der Stadt zustehenden Befugnisse gegen die fürstliche Entscheidung vom 16. Dezember 1581, welche für den Schultheiss günstig ausgefallen war, an das kaiserliche Kammergericht appellirte, heisst es, dass ausser der Befugniss des Bürgermeistereigerichtes, Polizei- (insbesondere Mass- und Gewichts-) Kontraventionen zu bestrafen, seit unvordenklichen Zeiten auch folgende Befugnisse hergebracht seien: 1. Bei Streitigkeiten über bewegliche Habe und Güter, so ex contractibus herfliessen, hat, wenn innerhalb Jahresfrist Klage angestellt wird, der Bürgermeister und Rath summarisch definitiv mit geringen Kosten, nämlich sechs kölnischen Weisspfennigen, zu entscheiden. 2. Wenn Jemand in kaufmännischer Beziehung oder sonst bezüglich beweglicher Güter gehandelt und kontrahirt, dabei aber einer den Andern nicht befriedigt hat und seiner gethanen Zusage nicht nachgekommen ist, so kann der Bürgermeister in Jahresfrist den säumigen Schuldner durch den Gerichtsboten arrestiren lassen und ihn zur Vollziehung seiner Zusage rechtlich anhalten. — Düren hatte also das ius arrestandi, d. h. das Recht, wenn Jemand in der Stadt einen Vertrag geschlossen hatte und dann diesem nicht nachkam, den Betreffenden oder seine Güter arrestiren zu lassen und ihn zur Vollziehung seiner Zusage rechtlich anzuhalten. Ein Vertrag vom Jahre 1500 setzte zwischen Düren und Nideggen fest, dass weder Düren gegen Mdeggener, noch Nideggen gegen Dürener davon Gebrauch machen dürfe. Das Bürgermeisteramt war in früheren Zeiten lediglich Ehrenamt. Nach den Weisthümern der Stadt Düren genoss der Bürgermeister verschiedene Gerechtsame; so lastete auf 30 Morgen zu Arnoldsweiler für deren Inhaber die Verpflichtung, dem Bürgermeister zu Düren ein Sattelpferd zu halten. Ferner musste, wenn der Bürgermeister vom Fürsten von Jülich zu Felde gefordert wurde, der Zehnthof zu Düren einen Heerwagen mit 4 Pferden, und ein Gut („Lohe Veelen") zu Distelrath musste einen Proviantwagen mit 3 Pferden stellen. — 34 — Im Anfange des 16. Jahrhunderts bezogen der Bürgermeister und die Raths-Mitglieder von der Stadt ein Gehalt; der Bürgermeister erhielt täglich 21 Albus 9 Heller, der Beisitzer 17 Albus, ein Rath 5 Albus 2 Heller, ein Siebenter 2 Heller, der Secretair 6 Albus 3 Heller für jeden Tag ihrer Amtstätigkeit als sog. Rathsheller. Der Bürgermeister war Empfänger der Gemeindegelder. Die Verausgabung zu bestimmen, blieb, wenn die Summe höher als 10 Rthlr. war, dem Rath belassen. Der Bürgermeister hatte die Aufsicht über die städtischen Bauten, die Sorge für die Instandhaltung der Festungswerke, Thore, Brücken u. s. w. Er musste bei Aichung des Gewichtes zugegen sein, nur auf seinen Befehl durfte bei feindlichen Einfällen die Sturmglocke gezogen werden; er hatte die Bewachung der Mauern, der Thore und des Thur- mes anzuordnen und bei kirchlichen Feierlichkeiten die Stadt zu vertreten, bei Ankunft der Fürsten und bei feindlichen Ueberfällen in früheren Zeiten die Bürger zu bewaffnen sowie dieselben im Waffenhandwerk zu üben und zu besichtigen. Ihm mussten jeden Abend die Schlüssel der Stadtthore überreicht werden, was der Pförtner, begleitet von der Bürgerwache, besorgte. Vor Abblasen des Thurmwächters und Anmarsch der Rottmeister und Wächter durften die Thore Morgens nicht geöffnet werden. Nach Art. 11 der Polizei-Ordnung der Stadt Düren, welche zwischen dem Fürsten und der Stadt am letzten Oktober 1556 kontraktmässig aufgerichtet worden, mussten die neugewählten Alträthe dem Fürsten zur Bestätigung präsentirt werden. Die Räthe schwuren bei ihrem Amts- Antritte einen feierlichen Eid. Bürgermeister von Düren war 1500 Frambach von Birgel, 1504 Reiner Bock von Golzheim, 1505 Johann von Thurre, 1514 und 1550 Franz Bach, 1520 Gerhard Har- per, 1539 Christian von Caster, 1543, 1548, 1554 Ritter Franz von Meisheim. Neben dem Bürgermeister waren als städtische Beamte thätig der Stadtbaumeister, die Armenprovisoren, der Armenkoch, die vereideten Landmesser, die Feldgeschworenen oder sog. Hunnen, 2 Feld- — 35 — schützen und 2 Marktmeister. Letztere hatten die Consump- tibilien zu untersuchen und die Fleischtaxen an der Fleischhalle anzuschlagen, in der sie die Ordnung handhabten. Ferner gab es städtische Fruchtmesser und städtische Kohlenmesser oder sog. Kolschuclder; zu erwähnen sind weiter der Vorsteher der städtischen Wage, Wagemeister, der Kathhausknecht, der Thurmknecht oder Gefängnisswärter, die Strassenwärter, der Todtengräber und Wasenmeister, die Stadtboten und der Bettelvogt. Der Thurmwächter wohnte auf dem St. Annathurm und musste vorfallenden Brand, den anrückenden Feind u. dergl. durch Blasen auf einem Hörn und durch Vorzeigung einer Fahne signalisiren. In früheren Zeiten blies er des Morgens, Mittags und Abends die Schalmei, um die Feierstunden anzugeben, später zeigte er durch Blasen auf einem Hörn jede Stunde des Tages an. Durch das Glockenspiel wurde dies Mitte des 16. Jahrhunderts anders. Die Stadtboten, welche bei ihrem Amtsantritte vereidigt wurden, trugen Mäntel von Tuch in den Stadtfarben (schwarz-roth) mit silbernen Abzeichen. Eine originelle Figur ist der Bettel vogt, welcher beim Einsammeln der Almosen mit einem Kreuze voran ging, während prozessionsweise die Armen folgten. Ein Korb, ein Sack und eine Geldbüchse wurden mitgeführt, worin man wöchentlich von Haus zu Haus die milden Gaben sammelte. Später hatte der Bettelvogt auch die Aufsicht in der Kirche, auf dem Kirchhofe und der Stadtmauer, die Aufsicht über den Verkauf von Holz und Kohlen und darüber, dass keine arbeitsfähigen Müssiggänger betteln sollten. Noch durch Bathsbeschluss vom 28. Nov. 1755 wurden dem Bettelvogt für das Aufgreifen jedes fremden Bettlers und für dessen Abprügelung drei Stüber zugesagt. Im Mittelalter war die Verteidigung der Stadt Düren ihren Bürgern anvertraut, welche zu diesem Zwecke eine Bürgerwache bildeten. Die Mauern, sowie 'die darin angebrachten Thürme wurden in den Kriegszeiten wiederholt beschädigt oder zertrümmert, später aber wieder hergestellt. Die Reste der jetzigen Ringmauer ruhen auf 3* — 36 — Bogen. Die Mauer ist grösstentheils von hartem Sandstein aufgeführt, während die darin angebrachten und theilweise noch heute stehenden Thürme meist aus Ziegelsteinen erbaut sind. An der Seite nach der Stadt zu sind Schwibbogen von Ziegelsteinen gebaut, und oberhalb dieser ist ein Gang in ungefährer Höhe der Mauer, von wo aus die Stadt durch die angebrachten Schiessscharten vertheidigt wurde. Auf der Mauer standen früher hin und wieder Wachthäuschen. Ausser den zur Seite der fünf Hauptthore früher befindlichen Thürmen, die keinen besonderen Namen führten, sind im Ganzen elf starke Thürme in der Ringmauer angebracht gewesen. Im Inneren derselben befinden sich mehrere Gewölbe übereinander und nach aussen zu Schiessscharten. Das unterste Gewölbe diente als Kerker, in welchen die Gefangenen an Seilen heruntergelassen wurden. Rechts vom Oberthor steht der Spiessenthurm oder die „graue Mutz" vom Ende des 15. Jahrhunderts, welcher als Ge- fängnissthurm für Soldaten diente und noch heute die Spuren früherer Angriffe an sich trägt. Weiter rechts steht der dicke Thurm, links vom Holzthor das Grönejansthürm- chen, rechts vom Holzthor der Pulverthurm (a. d. Jahre 1493). Ende des 15. Jahrhunderts werden wohl die meisten Thürme erbaut worden sein, so auch der Münchenthurm links vom Philippsthor, das Weiler-Rondel in der Nähe des Wirtel- thores, der Plätzergassenthurm, der Scheffen- oder Pasto- ratsthurm neben dem Durchbruch der Spülgasse durch die Stadtmauer (im Herbst 1894 abgebrochen) und endlich der Amtmanns- oder Herrenthurm hinter dem Waisenhause, der ehemaligen Rentmeisterei. Ausserdem gab es noch bei dem Wirtelthor in der Nähe der früheren sog. Wirteltränke das Bocksthürmchen, ein Gefängniss für Verbrecher, welches in der „Jülicher Fehde" 1543 zerstört und dann nicht wieder aufgebaut wurde. Die fünf Hauptthore waren Doppelthore mit starken eisenbeschlagerien Thorflügeln; südlich das Oberthor, westlich das Holzthor, nördlich das Philippsthor, nordöstlich das Weiler-, Wilre- oder Wirtelthor, östlich das Kölnthor. Alle waren mit hohen, spitz zulaufenden Dächern versehen, — 37 — ausgenommen das Philippsthor, auf welchem vier Wacht- häuschen gebaut waren; zwischen den Haupt- und Vor- thoren befanden sich Zugbrücken. An den Seiten standen Vertheidigungsthürme und zwischen diesen und dem eigentlichen Thore waren Bollwerke angebracht. Die Stadtmauer war mit doppelten, breiten und tiefen Wassergräben umgeben. Zwischen diesen lag ein starker Wall, der die Höhe der Stadtmauer beinahe erreichte und diese somit deckte. Ueberreste von letzterem bilden die heutige Lindenpromenade und der sog. Kannengiessers-Graben zwischen Holz- und Oberthor. Die heutige Linclenpromenacle heisst noch im Volksmunde die „alte Promenade". Sie wurde Ende vorigen Jahrhunderts durch theilweise Abtragung des Walles zuerst angelegt, die übrigen „Promenaden" entstanden erst später. Längs der ganzen Stadtmauer lief innenseitig früher eine sechszehn Fuss breite Strasse ringsherum, welche bei Belagerungen für die Bewegung der Besatzung diente. Durch eingebaute Häuser u. s. w. ist diese Strasse jetzt verschwunden, nur am Holzthor „hinter der Mauer", heute im Andenken an die ehemalige Befestigung „Wallstrasse" genannt, ist noch ein Theil davon zu sehen. Die im Jahre 1493 neuerrichteten Festungswerke wurden 1536 vom Herzog Johann von Jülich noch erweitert. Die Grenzen der Dürener Gemeinde wurden im Mittelalter jährlich in der Fastenzeit durch ein feierliches Geleite des Bürgermeisters, der Schöffen, des Rathes und der Siebenten, vieler Alten aus der Bürgerschaft, Junggesellen, Studenten und Knaben besichtigt und festgestellt, wobei die Hunnen oder Feldschützen die Grenzsteine vorwiesen, die Gräben erneuerten und Wische steckten. An jedem Grenzzeichen pflegten zwei Jungräthe den Schulknaben zum Gedächtniss Bretzeln hinzuwerfen, um ihr Zeugniss zu sichern. Das Geleite ging nach einer alten Urkunde an beim „dürener Baum", welchen man sich etwa an Stelle des jetzigen Jägerkreuzchens oder vielleicht auch des Muttergotteshäuschens zu denken hat. Von ihm ging das Geleite an den Weiern vorbei nach dem Bedburhaus, diesseits an der — 38 — Ruhr gelegen, weiter durch die Ruhr auf den obersten Rölsdorfer Weg bis zum Teich an Noldens Mühle; von da zum Gürzenicher Steg in der Nähe der jetzigen Eisenbahnbrücke und bis nach Velden (Veldenerhof). Von hier gingen die Grenzen in der Richtung nach der heutigen Arnolds weilerbrücke auf die Heerstrasse zum „Merze- nicher Kreuz", welches noch bis vor einigen Jahren auf dem Feldweg nach Merzenich links der Chaussee gestanden hat; von da ging es weiter auf die Kölnstrasse und Distelrath bis an die Binsfelder Furche, wo der Hof Meisheim lag, und von da wieder zum „dürener Baume". Im Jahre 1584 wurde eine eigene Wachtordnung erlassen, welche 1609 erneuert wurde. Der Bürgermeister war das Haupt der Wache. Die Schöffen, Alt- und Jungräthe bildeten die Wachtmeister. Aus den vornehmsten Bürgern wurden sechs Obermeister gewählt. Die Wache war in Rotten eingetheilt, und jeder Rotte stand ein Rottmeister vor. Die Bürger waren bewaffnet mit Rüstung und langen Spiessen, Rüstung und Hellebarden, Rüstung und Federspiessen u. dergl. So bewaffnet mussten diejenigen, welche zur Wache beschieden wurden, auf das Zeichen der „Pfortzen Glock" am Rathhaus erscheinen und die ihnen angewiesenen Posten einnehmen. Auf den Thoren, Thürmen und Mauern war schweres Geschütz, bestehend in Kanonen und Doppelhaken, aufgestellt. Zu den Bürgersoldaten gehörten alle Bürger, Bürgerssöhne und alle Handwerksgesellen. Gewöhnlich war an jedem Sonntage Musterung. Ihre Uebungen hielten sie auf den beiden städtischen Exerzierplätzen, dem Stadthofe an der Philippstrasse und dem Plei an der Plätzergasse. Im Jahre 1633 zählte die Bürgerwache 500 Mann. — Es wurde hervorgehoben, dass die Amtmänner im Unterschiede zu den Richtern oder Schultheissen eine mehr auf Polizei- und Steuersachen gerichtete Wirksamkeit gehabt hätten. Das ist dahin zu verstehen, dass die Amtmänner die Organe der allgemeinen herzoglichen Landesverwaltung waren, welche hauptsächlich dafür Sorge zu tragen hatten, dass die fürstlichen Verordnungen und — 39 — Edikte befolgt wurden. In der Regel der Ritterschaft angehörig, wurden sie durch den Fürsten persönlich angestellt (vergl. Werminghoff a. a. O. S. 108—109), dem sie durch Leistung eines Amtseides sich verpflichteten, dessen Belieben ihre Amtsdauer bemass: „als lange ezime fuget", waren sie seine Diener. Feste Einkünfte, wie u. a. Antheile an den Gefällen der Gerichte, bildeten ihr Gehalt. In ihren Amtsbezirken waren sie die Vertreter des Fürsten und Anführer der Bürger im Kriege. In ihrer Hand lag die gerichtliche Vollziehungsgewalt, die Eintreibung der Gerichtsbussen. Im Amtmanns-Brief der Stadt Düren (1459—1471) thut Herzog Gerhard, da Zwistigkeiten zwischen Wilhelm Flecken von Nesselrode, Ritter, Bürgermeister, Schöffen und Rath einerseits und den gemeinen Bürgern der Stadt Düren anderseits bestanden, den Vergleich kund: unser alleiniges Amt und Stadt Düren soll in keinerlei Weise beschwert, versetzt oder verpfändet werden. Hier ist also die Landeshoheit der Herren von Jülich dergestalt auf dem Höhepunkt angelangt, dass sie Düren als ihr alleiniges Amt, als ihre Stadt schlechthin bezeichnen. Die damals fungirenden Amtsleute der Stadt Düren resp. deren Stellvertreter, Wilhelm Flecken von Nesselrode, Arnold Essel, Christian von Meisheim etc. werden vom fürstlichen Amt entbunden und in das bisher von ihnen bekleidete Staatsamt sollen (auf Bitten und nach Zahlung einer merklichen Summe Geldes der gem. Bürgerschaft) die Amtsleute nur als solche gesetzt werden; zum Amtmann, wird „unser besonders lieber Rath und Getreuer" Herr Engelbrecht Nit von Birgel,Ritter und Erbmarschall des Herzogthums Jülich, auf Wunsch der Bürgerschaft gesetzt. Die Amtmänner sollen ihr Amt treulich verwahren und regieren und Jedem, der darum anspricht, unversäumt Schöf- fenurtheil widerfahren lassen; sie erscheinen also hier als eine Art herzoglicher Amtsanwälte. Die Amtmänner sollen auch „über die Parteilichkeit bei den Gerichten sich erkundigen und selbe abschaffen" und Sachen, welche „Hoheit und Gerechtigkeit" betrafen, also öffentlich-rechtliche Sachen, — 40 — von den Gerichten selbst übernehmen. Die Amtsleute dürfen nicht gestatten, dass Jemand Gewalt geschehe oder dass Jemand ohne rechtliches Erkenntnissüberfallen werde; sonst solider so vergewaltigte Bürger unangesehen einigen Scheines oder der Person seines Gegners restituirt werden. Ferner sollen sie die Unterthanen vor ungebührlicher Beschwerung bei den Durchzügen der Heere schützen und darauf achten, dass wegen der zu leistenden Dienste Keiner vor dem Andern bevorzugt werde. In der Zeit der Ernte und der Saat sollen überhaupt den Unterthanen keine anderen Dienstleistungen zugemuthet werden. Auch bezüglich der Dienstpferde, Karren und Heerwagen sollen die Amtsleute darauf bedacht sein, eine möglichst gleichmässige Verthei- lung herbeizuführen. Ueberhaupt hatten sie auf die Gerechtsame des Landesfürsten zu achten: „Item sollen sie nicht gestatten, dass darin einige Neuerung, so ihrer Fürstlichen Gnaden zum Nachtheil gereichen möchte, wie mit Mühlen, Wasser, Fischen, Jagden, Rottzehnten, Bergwerken etc. vorgenommen werde." Für die Einkünfte des Landesherrn hatten die Amtmänner insoweit mitzusorgen, als sie sowohl den Rentmeistern und Boten behülflich sein mussten, dass die Gülten und Renten eingebracht wurden, wie auch Acht geben mussten, dass keine Brächten, Geldbussen, die dem Fürsten vorbehalten waren, hinterzogen wurden. So war der Amtmann Organ der allgemeinen Landes Verwaltung, wie auch ein Hülfsorgan des Gerichts. Er musste den Richtern (oder Schultheissen) hülfreiche Hand leisten, „die Begehung einiger Uebelthat aufschreiben und nach Gestalt der Sachen und Personen die Thäter unter Feststellung der Personalien in Haft ziehen oder Versicherung von ihnen nehmen, Niemanden aus Gunst oder Verwandtschaft verschonen noch aus Ungunst höher strafen; ohne Erkenntniss Rechtens, fürstlichen Befehls oder grosser Indizien Niemand peinlich versuchen, item der Missethäter Bekenntnisse und Testamente in die Kanzlei schicken, den Uebelthaten und Ueberfahrungen nachforschen und nicht allein die Thäter, sondern alle wissentliche Aufenthalter der Gebühr nach strafen." — 41 — Zum Bezirk des Amtmannes zu Düren gehörten in der älteren Zeit noch Merzenich und Girbelsrath, Arnoldsweiler, Derichsweiler mit Mariaweiler und Hoven, Birkesdorf, Lendersdorf, Bölsdorf, Berzbuir, Kuffe- rath, Birgel, Gey, Strass, Obex^zier, Selgersdorf, Dauben- rath, Alteburg und Viehöven. Die Jülicher Herzoge aber fanden es, um einen beabsichtigten Loskauf von Seiten der Kaiser zu erschweren, für zeitgemäss, „nicht nur den ager Marcoduranus zum Amte Nörvenich zu schlagen und bei der Stadt nur das sog. pomoerium zu lassen, sondern auch die Appellation der 4 Gerichte an den Dürener Schöffenstuhl abzuschaffen." (vgl. Graf Wilh. von Mirbach, Territorialgeschichte des Herzogthums Jülich I, S. 11.) Den 4 Unter-Gerichten stand nunmehr ein eigener Vogt zu Nörvenich vor, der zeitweise auch in Düren residirte. Unter dem Amtmanne standen in den einzelnen Gemeinden Vorsteher für die einzelnen Ortschaften. Graf Mirbach a. a. O. S. 12 nimmt an, dass in Düren meist nur ein herzoglicher Kellner gewesen, was bei der oben entwickelten Thätigkeit des dortigen Amtmannes irrig sein dürfte. Allerdings scheint es häufig, als sei eineVe»- schmelzung des einen Amtes mit dem andern möglich gewesen: so wird Engelbrecht Nit von Birgel als Amtmann und gleichzeitig als Bichter oder Schultheiss aufgeführt. Die Kenntniss der einzelnen Aemter und ihrer Befugnisse, beziehungsweise ihrer gegenseitigen Abgrenzung ist recht erschwert. Gerade Nit von Birgel, der Amtmann und „vielgetreue Bath" des Herzogs, ragt auch als Bichter Dürens besonders hervor. — Als 1459 ein spanischer Bitter nach Köln kam, um mit den deutschen Turnierspielern eine Lanze zu brechen, und dabei sich brüstete, als fände er seines Gleichen nicht, machte sich Bitter Engelbrecht Nit von Birgel reise- und kampffertig und eilte in Begleitung mehrerer Bitter auf Köln zu. Dort wurden sie einig, dass das Turnier zu Düren gehalten werden sollte. Der Turnierplatz am Johanneshäuschen, dessen Ebnung der Gemeinde Lendersdorf oblag, war bald hergerichtet, und nun begann der — 42 — feierliche Zug zur Kampfstelle hin. Der spanische Kitter, herrlich geschmückt mit goldenen Ketten, Tressen und Diamanten, stieg zu Pferde und Nit von Birgel ebenfalls. Der spanische Ritter stürzte auf seinen Gegner los, aber, anstatt den Kämpfer aus dem Sattel zu heben, erstach er dessen Pferd. Nit schwang sich auf ein anderes Pferd und hob den Gegner aus dem Sattel. Unter Jubelgeschrei des Volkes ward dem Sieger der Preis zuerkannt; in feierlichem Zuge wurde Nit von Birgel zur Stadt geleitet, und zum Andenken an diesen Heldenkampf entstand der Gesang von einem Durrner Tornier (Turnier): Es kam ein Spanisch herr: Zu Coln wol auff den Rhein Was fhurt er auff dem hutt: von gold ein krantzelein. Der konig hat gelobet: ein Landsher solte sein Bracht er in Hispanien: ungekrenkt das krantzelein. Mit tromet mahn bliese: Zu Coln und über all Kein Ritter kont kommen: so solches winnen sali. Bald her Neid Van Birgel: Erbmarschalck Gulger lands Reit hinweg mit eile: bis er binnen Coln kam. Derselbe dapffern hertzens: als binnen Coln einkam Alle thaet er fragen: wo ligge der Spanische Mahn. Bald mit starekem eifer: greift er das krantzlein ahn Darauff stark ergrimmet: der Spanische Ritter dan. Sag uns Neid van Birgel: was hast du nun gethan? Mit mir must du fechten: umbs krantzlein must du schlaen. Was meinst du Spanisch herr: darumb ich kommen bin, Mit dir sperr zu brechen: solch ist meins hertzen sin. Der kämpf ward bestimmet: der tag ward ihn genannt Auff einer heiden groen: In Dum im Gulger land. Als nun der Spanisch herr: den weg auf Dum reid Der Zug that in rewen:-von hertzen that ihm leid. Juncker Neid von Birgel: mit rittern begleidet klaer Uurchreid Dum mit luste: das er hat kein Gefahr. Liess vil tromet blasen: lustig frey mit massen Gedacht das all schauten: auf ihn von aln Strassen. Gleich auch der Spanisch herr: zu Dum binnen kam An ihm war zu sehen: gar ein verzagter Mahn Darauff der Spanisch herr: in seinen Sattel schreit, Das walt Gottes Mutter: zum streit bin ich bereid. Der Held Neid von Birgel: gleich auch zum Sattel schreit, Das walt Ritter S. Joris: zum streit bin ich bereid. Der erst ritt vom Spanier: war gar nit reiders werd Fuhr mit der lantz zu nieder: erstach herr Neidz pferd. — 43 — Sag an du mein Spanier: hats dir mein gaul gethan! War ich zu hoch gesessen: zu fuss will ich dir staen. Mein herr Neid von Birgel: lass sinken zornigen mutt Will das ross bezahlen: ich hab dann ehr und gutt. Wisse du mein Spanier: umbs ross ists nit gethan Hab noch vier und zwanzig: deren zu strawen stahn. Als nun Neid von Birgel: bestieg ein ander pferd, Trai'f den Spanier dapffer: sturtze denselben zur Erd. Da nu diser Spanier: also herunden bracht Wollt kein kämpf mehr halden: mit Gulger Ritterschafft Die hern giengen zu raht: der raht wehret nit lang Man gab herr Neid die ehr: dem Spanier schlechten Danck. Ihm that man abbinden: das kleinod von dem hutt Umb damit zu zieren: den held Neid wol gemutt Herrn Neid ward es geben: dweil er das best gethan Ehr und gold gewonnen: den Tornier wohl ausgestaen. Der Spanier that bitten: ihm nit nach zu schreiben Ehr, preiss und das krantzlein: solt den Gulger pleiben, Nu hör was Ich sage: was Ich dich lehren woll Steig nit vil zu hohe: hoffart dir schaden soll. 3. Münze, Maasse, Verkehr, Industrie. Auch während der Pfandherrschaft der Herren von Jülich hatte Düren seine eigene Münze. Ursprünglich lag Jülich im Münzbanne des Kölner Erzbischofs. Die erzbischöflichen Denare reichten aber bald für die Bedürfnisse des Verkehrs nicht mehr aus. Der Graf von Jülich konnte, als kaiserliche Städte pfandweise in seinen Besitz kamen, von dem mit denselben verbundenen Münzrechte Gebrauch machen, ohne die Interessen der Erzbischöfe weiter zu gefährden. Die ältesten uns erhaltenen Jülicher Münzen sind vom Ende des 13. Jahrhunderts. Eine ausdrückliche Anerkennung und Verleihung des Münzrechtes vom Kaiser erhielt der Graf von Jülich erst bei der ihm 1336 vom Kaiser Ludwig gewährten Erhebung zum Markgrafen. Der darüber ertheilte Brief vom 21. August 1336 sagt: ,,Mo- netam etiam, quam cudi et monetäre facere potuerunt, cuius quidem monetae maior denarius 12, minor vero de- narius 6 hallenses debet solvere et valere, damus." (vgl. Grote a. a. O. S. 379 ff.) Die bedeutendste Sammlung von Jülicher Münzen ist in das kaiserliche Cabinet zu St. — 44 — Petersburg gekommen. Die Goldgulden zeigten auf der Hauptseite ein gekröntes Bildniss, zwischen Pyramiden sitzend und ein Schwert haltend, unterhalb findet sich ein Löwe; ihre Umschrift ist: Guilehnus Dux Juliac. Die Kehrseite zeigt in der Mitte den Adler mit der Umschrift: Benedictus qui venit in nomine f. Von Silbermünzen gab es Raderalbus in verschiedener Präge. Ein hier noch erhaltener Raderalbus trägt auf der Hauptseite ein burgundisches Kreuz, in dessen Mitte sich ein Adler mit ausgespannten Flügeln befindet. Er hat die Umschrift: Moneta nova Du- rensis. Die Rückseite zeigt einen Löwen in einem Schilde mit der Umschrift: Wilhehnus Dux Juliacensis. Sodann gab es einfache und doppelte Raderschillinge aus reinem Silber mit der Umschrift: Moneta nova Durensis. Die Kupfermünzen zeigten Adler und Löwen und trugen die Umschrift: Moneta nova oppidi Durensis. Ferner wurden in Düren abgesehen von den Rathszeichen Daler und Marken geprägt. Mat. S. 55—58. Näheres über die Dürener Münzen s. bei Grote a.a.O. S. 399 ff. und Tafeln 14—18. Der Dürener Münzkurs wurde später für das ganze Her- zogthum Jülich massgebend. Die städtische Münze lag an der Weierstrasse und erstreckte sich bis zum deutschen Kirchhof, dem heutigen Ahrweilerplatz. Von Hohlmassen kannte man Ohm, halbe Ohm, viertel Ohm oder Anker, Viertel, „Flesche", Quart oder Mass, Hälfehen, Pinte und kleine Kännchen. Eine Ohm enthielt 104 Quart, ein Viertel 4 Quart, eine Flesche 2 Quart, ein Quart 2 Hälfehen, ein Hälfehen 2 Pinten, eine Pinte 4 kleine Kännchen. Die Frucht wurde gemessen nach Malter, Summer, Fass, Viertel, Mütgen und Düpchen oder Häufchen. Diese Masse galten auch in der Umgegend als das Dürener Mass. Die Flächenmasse waren Morgen, Ruthen, Fuss und Zoll. Ein Dürener Morgen hatte 180 Ruthen, eine Dürener Ruthe 16 Fuss ä 12 Zoll. Als Längenmass diente eine Dürener Elle, Steckelle genannt. Nach einer Verordnung des Bürgermeisters Franz Lechenich vom 28. Mai 1539 durfte bei Strafe von 10 Goldgulden nur mit der Steckelle gemessen werden. Der Gebrauch zweier verschie- 45 — dener Ellen hatte Streitigkeiten ergeben; auf öffentlichem Kathstage wurde darüber verhandelt, und sollen darnach in der Stadt Düren die Krämer und Alle, die sich der Elle bedienen und damit ernähren, sich nur mehr der gewöhnlichen Steckelle bedienen. (Mat. S. 81.) Am 21. und 22. August 1371 nahmen die Dürener hervorragenden Antheil an der Schlacht bei Baesweiler. Unter dem Herzoge Wilhelm IL (1361—1393) waren die Landstrassen durch das Jülich'sche sehr unsicher, und wurden die Brabanter und sonstigen Kaufleute ausgeplündert. Auf Geheiss seines Bruders, Kaiser Karl IV., zog daher der Herzog Wenzel von Brabant und Luxemburg mit einem grossen Heere bei Herzogenrath über die Wurm in's Jülich'sche. Das Heer des Herzogs Wilhelm, welcher Hülfe von Berg, Köln und Westfalen erhalten hatte, ging bei Lin- nich, Düren und Jülich über die Ruhr und stiess bei Baesweiler auf das Heer des Herzogs von Brabant. Im entscheidenden Augenblicke, als schon das Heer des Herzogs Wilhelm, der selbst gefangen genommen wurde, zur Flucht sich wandte, erhielt dieser Hülfe von seinem Schwager Eduard von Geldern, und ein abermaliger Angriff des Grafen von Berg und der Dürener Truppen befreite den Herzog Wilhelm, während Wenzel gefangen genommen und nach Nideggen auf das Schloss in Verwahrsam gebracht wurde. Von beiden Seiten fielen Tausende in dieser Schlacht; ein grosser Theil des Heeres des Herzogs von Brabant wurde gefangen genommen. Es konnte nicht ausbleiben, dass Düren, dessen Einwohner im Kriege wie im Frieden gleich charakterfest sich zeigten, zu immer grösserer Blüthe emporstieg. Von 1393 bis 1402 stand es unter dem Herzoge Wilhelm III., welcher 1402 kinderlos starb. Ihn beerbte sein Bruder Reinald I. (bis 25. Juni 1433). Im Jahre 1407 wurde der Charakter Dürens als freier Reichsstadt unter Pfandherrschaft der Jülicher von Ruprecht von der Pfalz nochmals betont. Auf Reinald folgte Adolf L, Herzog von Berg, bis 14. Juli 1437. Ihn beerbte Gerhard von Ravensberg, sein Neffe, dem am 18. August 1475 sein Sohn Wilhelm IV. — 46 — folgte, dessen Gemahlin Sibilla die Tochter des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg war. Wilhelm IV. regierte bis 6. September 1511 und hinterliess nur eine Erbtochter Maria, Gemahlin von Johann von Cleve, Mark und Ravensberg. Dieser regierte bis 1539, worauf ihm sein Sohn Wilhelm V. (1539—1592) folgte. Zu diesen Zeiten blühte bereits eine ziemlich bedeutende Industrie in Düren, worauf die Vereinigung Jülichs mit dem Herzogthum Geldern (unter Wilhelm III.) einen wohlthätigen Einfluss übte. Im Lande Jülich, zumal in der alten Hauptstadt Düren, lag man schon damals mit Eifer der Wolldraperie ob. Herzog Reinald, ein friedfertiger und für das Wohl seiner Lande und Unterthanen äusserst besorgter Fürst, schenkte der Industrie besondere Aufmerksamkeit. Dem Wollenamt zu Düren verlieh er nicht allein das Recht, 14 Geschworene auf Lebenszeit anzustellen, sondern bestätigte dem Zunftvorstande daselbst auch die Berechtigung zu dem Einflüsse auf das städtische Regiment. Zum Wollenamte gehörten zu Düren die Leineweber, Wollschläger und Färber. In späterer Zeit wurde die Hälfte der Geschworenen alljährlich erneuert. Zwischen 1506 und 1537 bildeten die Dürener Weber eine Marienbruderschaft. Die Gewandzunft hatte bereits seit dem Jahre 1389 eine eigene Bruderschaft, betitelt vom Blute und Kreuze Christi. Die zahlreichen Tuchscherer bildeten mit den Schneidern eine eigene Zunft unter zwei Amtsmeistern. Eine Bruderschaft der Schmiedezunft unter dem Patronate des hl. Eli- gius zählte bereits 1129 Adele Mitglieder. 4. Streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit. Düren besass auch die Gerichtsbarkeit über das umliegende Gebiet, das sogen. „Reich von Düren"; es war eines der vier Hauptgerichte des Herzogthums Jülich, sprach Recht über Leben und Tod und vollzog seine Todesurtheile durch Galgen, Beil oder Schwert. Richtstätten waren in der Nähe des Muttergotteshäuschens „am Gericht" und auf dem Krausberge. Noch am 7. März 1732 wurde dort ein — 47 — Dieb aufgeknüpft, und noch am 26. April 1741 wurden dort ein Mann und zwei Frauenspersonen mit dem Rade hingerichtet. Das Dürener Schöffengericht bestand aus sieben vom Fürsten ernannten und beeideten Schöffen und ist bis auf Karl den Grossen zurückzuführen. Den Vorsitz führte der Richter, iudex, im 16. Jahrhundert (seit 1516 unter Gerhard von Quernheim) Schultheiss genannt. Der Fürst von Jülich setzte den Schultheiss ein. Die Schöffen wählten den Gerichtsschreiber; der Richter oder Schultheiss ernannte die beiden Gerichtsboten. Unter dem Hauptgericht von Düren standen, wie erwähnt, in früherer Zeit die vier Gerichte von Lendersdorf, Derichsweiler, Arnoldsweiler und Merzenich. Die Kompetenz des Dürener Gerichtes, welches alle 14 Tage Montags und Dienstags zusammentrat, erstreckte sich auf Civil- und Criminalsachen sowie auf Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, indem nämlich ausser den streitigen Sachen vor ihm Zinsen- und Rentenverschreibungen, Schenkungen und Uebertragungen von Immobilien gethä- tigt werden konnten. Ausser den vier genannten Untergerichten standen in früheren Zeiten unter dem Dürener Hauptgericht noch Hambach, Bedburg, Drove und Kerpen insofern, als auch für diese Gerichte Düren Appellinstanz war. Auch appellirten noch im 16. Jahrhundert Euskirchen, Bergheim, Berghei- merdorf, Merode, Eicks, Frechen, Etzweiler, Hemmersbach, Sindorf, Lohn, Holz weder, Bachern u. s. w. an das Schöffengericht zu Düren. Während das Dürener Gericht früher eine oberste Instanz bildete und nur in schwierigeren Sachen freundschaftlich beim Aachener Gericht sich Raths erholte, trat nach einem Weisthum vom Jahre 1548 das Gericht zu Aachen als Oberinstanz (Hauptfahrt) für das Dürener ein. In den Sachen, welche vor Schultheiss und Schöffen zu Düren verhandelt wurden, ging die Appellation nach Aachen; was aber vor Bürgermeister und Rath verhandelt wurde, kam in zweiter Instanz an den Fürsten und seine Räthe. _ 48 — Später bildete auch in Gerichtssachen (von über 50 Goldgulden) die Hofkammer zu Düsseldorf die Appellinstanz. Die Dürener Schöffen leisteten nach geschehener Wahl den Eid: „der heiligen Kirche, fort meinem gnädigen Landesfürsten und Herrn, Herzog zu Jülich, als von wegen des Römischen Reichs, sowie der Stadt Dheuren treu und hold zu sein, auch diesen Tag und alle Tage Recht und Urtheil zu weisen nach all' meinem Vermögen und besten Sinnen, und davon soll ich nicht lassen um Lieb noch und Leid, um Gunst, Freundschaft noch um keine Furcht meines Leibes, ohne alle Arglist". Der von den Schöffen gewählte Gerichtsschreiber leistete den Eid: „Bürgermeister, Schöffen und Rath der Stadt Düren treu und hold zu sein, ihr Bestes zu werben und Arges zu wehren, dem Schreiberamt mit Aufzeichnen und Lesen fleissig vor zu sein, alle Gerichtshändel treulich zu bewahren, den Parteien noch Jemand ohne Erlaub- niss meiner Herren Abschriften zu geben, und mich zu halten, wie einem frommen Gerichtsschreiber gebührt und zusteht, ohne alle Bedrohung und Arglist". Von den durch den Schultheiss am Schöffengericht angestellten zwei Boten kleidete der Fürst jedes Jahr den einen und die Stadt den andern. Sie wurden vereidet nach folgender Formel: „Ich schwöre und gelobe, meinem gnädigen Herrn, Bürgermeister, Schöffen und Rath der Stadt Düren treu und hold zu sein, ihr Bestes zu werben und Arges zu wehren; was Gericht und Rath betrifft, nicht zu offenbaren, es sei denn auf Enden und Stätten, da sich solches gebührt, den Rathspersonen gehorsam zu sein, über die gebührliche Belohnung hinaus von den Parteien nichts zu haben, noch keine Partei zu warnen, meinem Amte treiüich vor zu sein, wie einem frommen Boten zusteht, auch darin keinerlei Betrug zu brauchen, sonder alle Arglist." lieber das Gehalt berichten die Weisthümer von 1548, dass jeder Bote jährlich vom Fürsten 4 Malter Roggen und 4 Malter Hafer erhielt; die Gebühr von einem Kummer (Pfändung) betrug 1 Albus, von einem Verbot er- — 49 — hielt der Bote in der Stadt 1 Schilling, „baussen der Stadt" nach Gelegenheit mehr. Der Gerichtsschreiber hatte kein Gehalt, sondern nur die ,,accidentalia", Gebühren. Das Schöffengericht brauchte zwei Siegel; das eine hiess das Gerichtssecret-Siegel, das andere das gemeine Schöffenthums-Siegel. Jenes, als das kleinere, wurde bei minder wichtigen, dieses, das grössere, bei wichtigeren Sachen gebraucht. Auf dem späteren Schöffenthums-Siegel befanden sich ein Löwe und ein Adler mit ausgebreiteten Flügeln. Es führte die Umschrift: S. judic * Ac * Scabino- rum * Opidi * Dure 1544. War dieses Siegel auf einer Seite des Wachses gedrückt, so wurde auf der andern Seite noch ein kleineres Siegel eingedrückt, auf welchem ein Löwe stand mit der Umschrift: infra Düren. Auch vom Jahre 1546 ist ein Siegel erhalten mit der Umschrift: S. Consulu (m) Ac * Scabinorum * Obidi * Düren * Ad * Causas * 1546, vgl. a. a. O. Endrulat Tafel 12 Nr. 6 und Werminghoff S. 135. Mit dem Dürener Hauptgerichte standen die vier oben genannten Gerichte um Düren in regem Verbände. Ueber das Dürener Schöffengericht als Appellations- Instanz und über die Siegelungen der gerichtlichen Akten, sowie über die Siegelungen der Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, ergibt Näheres der „Bericht der semtlichen Scheffen der Stadt und des Hauptgerichts Duiren den 15. Juli 1568". In demselben wird beim Fürsten Beschwerde darüber geführt, dass der Schultheiss zu Düren, Palhelm Faust, - neben den Schöffen dem Hauptgericht allhier beizuwohnen begehrte. „In den Sachen, so von den Untergerichten an das Hauptgericht Deuren appellirt worden", , sei es so gehalten worden, dass der Schultheiss damit nichts zu schaffen gehabt, vielmehr sei die Appellation von den verschiedenen Orten und Herrlichkeiten, von denen jeder Ort seinen besonderen Schultheiss, Richter und Exe- cutor hat, an das Hauptgericht Düren gegangen, dessen Schöffen solche Appellationssachen jederzeit allein ohne Beisein des Schultheissen zu verhören, verrichten, erörtern und abzuurtheilen gehabt dermassen, dass der älteste Schöffe, den man Schöffenmeister nannte, von den 4 — 50 anderen Mitschöffen „die vota colligirt, um Recht gemahnt, und sonst gethan, was dem Schultheiss an den Untergerichten zu thun gebührt", von welchem alten und löblichen Gebrauch nicht abgegangen werden solle. Die Siegelung der gerichtlichen Akten betreffend soll in den Appellsachen der Untergerichte an das Hauptgericht Düren ohne Wissen und Willen des Schultheissen gesiegelt werden dürfen; was aber die Akten erster Instanz anlangt, wird nichts vorgenommen oder gehandelt, es werde denn dem Schultheissen zuvor angezeigt und kund gethan, dass er dazu erscheinen soll. „Soviel die Ladungen, Compulsoriales und andere Prozesse, so von uns in vorgerührten Appellationssachen ausgehen, betrifft, dazu wird der Schultheiss, als von Alters dazu nicht gehörig, nicht berufen, sondern sie werden allein im Namen der Schöffen verfertigt und versiegelt. Was aber in der Stadt Düren in erster Instanz verhandelt wird, in dem wird nichts von den Schöffen abgesonderter Weise vorgenommen, sondern wird alle Handlung im Namen des Schultheissen und der Schöffen verrichtet, verbrieft und versiegelt." Damals appellirten noch 8 Untergerichte des Herzogthums an das Hauptgericht Düren; „Bedburg, Kerpen und etliche Dörfer unter Euskirchen gehörig, so vormals an uns zu appelliren pflegten, sind uns jetzt entzogen". In dem Reversale des Markgrafen Ernst zu Brandenburg und des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm vom Jahre 1609 über ein mit Düren abgeschlossenes Konkordat heisst es in Betreff der vier Gerichte um Düren, dass das Dürener Schöffengericht früher ihre Appellationsinstanz gebildet habe. Dieses Band war aus dem oben erwähnten Grunde von den Herzögen von Jülich aufgelöst worden. Düren, damit unzufrieden, reklamirte dagegen bei der Ankunft obiger Fürsten im Jahre 1609, und im erwähnten Reversal wurde der Stadt zugesichert, dass die angeführte hergebrachte Einrichtung in gnädige und billige Achtung sollte genommen werden. Das frühere enge Verhältniss ist aber nicht wieder hergestellt worden. In späterer Zeit — 51 — appellirten die vier Gerichte des ager Marcoduranus nicht mehr nach Düren, sondern nach Düsseldorf. Ausser den eigentlichen Gerichtssitzungen wurde nach den Weisthümern von 1548 Art. 3 auf dem Rathhause zu Düren mehrmals im Jahre ein sog. Herrengecling oder Vogtgeding abgehalten. Auf ihm wurden das „Waltbuch und die Gerechtigkeiten der Stadt" vorgelesen, auch liessen „die Bürger sich die Güter umschlagen wie vor Alters". Auf dem Herrengeding wurden in späterer Zeit noch Polizei- und sonstige höheren fürstlichen Verordnungen den Einwohnern vorgelesen. Im vorerwähnten Artikel 3 der Weisthümer heisst es ferner, dass der Schultheiss bei Gelegenheit des Herrengedinges den dabei anwesenden Amtspersonen ein Essen gab, wofür er eine Entschädigung erhielt. „Und thut der Schultheiss wegen Ifg. (Ihre Fürstl. Gnaden) den 7 Schöffen, Bürgermeister, dem vierten Theil vom Rath, Gerichtsschreiber, 2 Boten, Thurmknecht und Kolschudder auf 3 Vogtgedingen die Cuchen, dafür hat er 18 mir. Roggen." Nachstehend ein möglichst vollständiges Verzeichniss der Richter Dürens aus früherer Zeit. Den ältesten Namen als Richter hierorts trägt: Godefridus, comes, Graf Gottfried, vom Jahre 941, 1252 Anseimus de Düren. 1279 Theodoricus Vulpes von Embe. 1306 Henricus. 1317 Wilhelmus. (Sept. 14.) 1321 und 1333 Eustachius. 1323 Enschadius. 1346 Arnoldus von Stesse. 1348 Wilhelm Bobe. (Juli 8.) 1355 Renarius. (Febr. 3.) 1355 Ada. (20. Okt.) 1356 bis 1358 Carsilius vamme Roide. 1360 Johannes. (Juli 10.) 1361 Johann Hoesch von Birkesdorf, Ritter. 1362 Winandus. (Aug. 9.) 1362 Adolphus. 1363 Heinricus von Emme. (Jan. 10.) 1363 u. (Okt. 12.) 1364 Wiemarus. 1365 Johann Warmuntz. (Juni 11.) 1366 Hermann von Pattern. (Jan. 11.) 1367 und 1375 Philipp Bruso. 1368 Johann Vorne. (28. Aug.) 1370 Wilhelm Paylls. (März 11.) 1374 Heroldus. (Juli 3.) 1378 Johann von Hengebach. (1. April) 1381 Gerardus und Nov. 20. Heinrich von Emme. 1382 Heinrich von Emme. 1383 4* — 52 — Theodorus Vulpes von Embe. 1388 Heinrich von Hoeger- bach. 1391 Wilhelm von Lintzenich. (Mai 5.) 1393 Johann von Birkenstorp. (März 18.) 1394—1400 Hermann Hoesch vonDülken (z.B. 1395 21. Okt.) 1402 Wernerus vamme Roide. 1403 Wilhelm von Nesselroide und Johann von Birgel. 1404 Johann von Birgel, Werner vamme Roide und Adam Rummel von Birgel. 1404 bis 1407 Johann von Birgel und Herrn. Hoesch (ersterer u. A. 1406 Sept. 18.) 1407 bis 1418 Werner vamme Roide, Ritter, (u. A. 1419 Febr. 9.), welchem 1415 Wilhelm von Nesselroide als zweiter Richter beigegeben wurde. 1419 bis 1424 Heinrich von Hompesch, Ritter zu Wickrath (1419 Okt. 10.) 1420 bis 1434 Werner vamme Roide (1424 Okt. 2.) und 1431 Adam Rummel von Hetzingen als zweiter Richter (auch 1432 April 20.) 1433 auch Heinrich von Hompesch. 1434 (Nov. 19.) neben Werner vamme Roicle auch Daniel von Berghe. 1435 bis 1438 Daniel von Berghe, Ritter zu Blens, Dürfenthai und Werner vamme Roide. 1440 (Sept. 14.) Heinrich von Cruythuysen, der „Aide", und Werner vamme Roide. 1441 (Sept. 16.) bis 1446 Wilhelm von Nesselroide und Werner vamme Roide. 1450 bis 1458 (so 9. Dez. 1459) Wilhelm von Nesselroide und Arnold Essel. 1459 bis 1471 (so 1468 Aug. 26.) Engelbrecht Nit von Birgel, Ritter und Erbmarschall von Jülich, mit ihm — 1461 Arnold Essel, — 1469 Mathäus Hagen, — 1470 (so 22. März) Goedart (Gottfried) von dem Bongard, Ritter, 1472 bis 1473 derselbe. 1474 bis 1481 Anastasius vom Bongard, 1478, 1483 bis 1486 Johann vom Bongard (so 1485 Okt. 6.) 1487 bis 1502 Frambach von Birgel (so 1491 Sept. 19.) 1503 bis 1516 Gerhard von Quern- heim (so 1511 Aug. 15.), dem 1508 Frambach von Birgel als zweiter Richter beigegeben war. Gerhard von Quern- heim nennt sich von 1516 bis 1526 Schultheiss statt Richter. 1510 (März 12.) Johann von Thueren. 1527 bis 1530 Johann Meiradt von Reifferscheidt. 1531 Conrad von Vollradt, genannt Meuter, und Jacob Köninck. 1533 Johann von Roide, genannt Beller. 1537 bis 1543 Jacob Köninck. 1543 bis 1565 Wilhelm von Broich, Ritter. — 53 — Während sich ein Theil obiger Richter-Namen bei Bonn, Rumpel und Fischbach, Materialien u. s. w. S. 110 findet, fehlen die für die Dürener Ortsgeschichte so wichtigen Namen der Schöffen dort ganz. Von den Richternamen interessiren besonders 1356 und häufiger von Me- rode, 1361 und häufiger Hoesch, 1469 Mathäus Hagen, 1531 Jacob Köninck (König) als noch heute in Düren vertretene Familiennamen. Die hier jetzt mitzutheilenden Schöffen (vgl. Koch, die Karmelitenklöster der niederrheinischen Ordensprovinz S. 106) kommen in der Urkunde des beigefügten Datums zuerst vor: 1317 Sept. 14: Tillmann, Philipp, Anseimus, Johannes, Crato, Leo, Antonius; 1335 Nov. 20.: Dutgen, Silkinus, Arnold, Johann de Brole, Johann Vorne, Johann Stör; 1348 Juli 8.: Michael, Jacobus, Welter, Heinrich, Leven, Conrad; 1353 Febr. 3.: Wilhelm; 1355 Okt. 20: Heinrich Bovenberg; 1360 Juli 10.: Johannes; 1362 August 9.: Johann in der Wirdilgasse, Johann Wairmundt; 1366 Januar 11.: Johann Vleils, Theodoricus; 1368 August 28.: Silkinus (Tilkinus, Gilkinus); 1370 März 11.: Johann Recheri; 1324 Juli 3.: Philipp Brusen, Christian von Yswylre; 1378 April 1.: Vorne, Haroldus Hoenen, Tilkinus Bovenbergs, Tilkinus (Ceylkinus) Pails(Pael); 1383 Mai 31.: Jacobus Vyker; 1391 Mai 5.: Godefridus, Johann von Nydecken, Johann von Geyen; 1391 Sept. 14.: Matthäus Remplin, Jacobus Schüsselbret; 1398 Mai 1.. Leo Michaelis; 1402 Jan. 5.: Wilhelm Hecht; 1406 Sept. 15.: Hermann Hoesch, Arnold Stoir, Johann Keiner, Heinrich yn der Eych, Winand Payl, Gerhard von Solre; 1409 Februar 9.: Wilhelm von Mer- zenich; 1411 Nov. 8.: Wilhelm Neude; 1414 Febr. 27.: Johann Vorne, Johann an dem Ziendhoyve; 1417 Dez. 26. : Johann Bendell; 1421 April 28.: Simon von Marken, Gerhard von Turre; 1421 November 25.: Mais Bach, Rudolf Leive; 1428 März 6.: Johann Duyken, Reinard von Erke- lenz; 1433 April 20.: Mathias GartzwyIre; 1434 November 20.: Adam Vorne; 1450 Dezember 9.: Johann Emmerich; 1468 August 26.: Wilhelm von Aldenhoven, Aelf von Hern- bach, Mathias von Turre, Johann Roitkanne, Johann Gartz- _ 54 — wylre; 1492 Mai 8.: Johann von Vorsehen, Mais Bache; 1485 Oktober 6.: Tilmann Heller; 1491 September 19.: Johann von Urdingen, Wilhelm von Meysheim, Dietrich von Kerpen; 1511 August 17.: Johann von Thuere, Tilmann von Wildenrocle, Johann Bachern, Peter Vuystgen, Johann von Loyssheim, Adam von Pirne; 1517 August 7.: Johann von Birgel, Wilhelm Hoemiddaich; 1536 Juni 20.: Werner A r on Wedendorp, Heinrich von Merken, Johann Pontz, Franz von Meisheim, Johann Voelre und Johann von Rode. Aus den Namen dieser Schöffen ist interessant besonders der von 1335 Dutgen, jedenfalls ein Urahne der heute hierorts noch ansässigen, alt Dürener Familie Deutgen, (vergl. S. 62 Doytgin.) Der 1362 genannte Johann in der Wirdilgasse beweist, dass damals schon die heutige Wirteistrasse angebaut war, und Johann an dem Ziend- hoyve gibt uns heute für 1414 Kunde vom Zehnthofe. Der Name Hoesch kommt auch schon 1395 und 1406 vor, ausserdem der alt Dürener Name Stör 1335 und 1406 (Stoir.) Das religiös-kirchliche Wesen durchdrang im Mittelalter alle Verhältnisse und bildete die St. Martins-, später vulgo St. Annakirche immerfort den Mittelpunkt der geistigen Entwickelung Dürens. Auf der Stelle der alten Burgkapelle Pipin's und Karl's des Grossen stand zur Zeit Otto's des Grossen (941) eine hinlänglich dotirte Kirche. Sie stammte aus fränkischer Zeit und hat sich ursprünglich aus der zur königlichen Pfalz daselbst gehörigen Kapelle entwickelt. Ihr gehörte der Zehnte vom Königshof in Düren. Am 25. November 941 schenkte Kaiser Ottol. die Einkünfte der Kirche zu Duira der Krönungskirche zu Aachen und am 17. Januar 966 wurde diese Schenkung der Kirche nebst ihrem Zubehör bestätigt. Düren hat überhaupt zum Marienstift in Aachen in mannigfaltigen Beziehungen gestanden. Am 2. August 1312 schenkte König Heinrich VIII. — oö — zu Frankfurt dem Marienstifte einen Morgen Land bei dessen Hof Düren zur Vergrössorung dieses Hofes. Das genannte Stift besass also zu jener Zeit hier in Düren einen Hof. Bedenkt man, dass bereits Kaiser Lothar I. im Jahre 851 dem Aachener Marienstifte die Nona oder den zweiten Zehnten vom Königsgut in Düren schenkte, dass diese Schenkung auch ' später wiederholt feierlichst bestätigt und bekräftigt, vielleicht auch erweitert wurde, dass ferner die Dürener Kirche, welche den ersten Zehnten vom Königsgut in Düren hatte, später mit all ihren Einkünften dem Aachener Stifte einverleibt wurde, so ist anzunehmen, dass jener Hof des Marienstiftes nichts anderes als der ursprüngliche Königshof in Düren selbst gewesen ist. Aus einem Nutzungsberechtigten wurde das Aachener Stift zum Eigenthümer, und nirgends ist mehr in Urkunden seit der Zeit von einem Königshof zu Düren die Rede. Im März 1233 cedirte Propst Otto vom Marienstift in Aachen die Gefälle der Kirche zu Düren der Scholasterie seines Stiftes. Am 17. September 1290 beurkunden Richter und Schöffen unter dem Siegel der Stadt Düren den Rückkauf von sechs Malter Fruchtrente seitens des Marienstiftes zu Aachen bei Bela von Distelroide und deren Schwager Richard von Frankenheim (Frangenheim). Am 20. November 1302 verkaufte der Dürener Bürger Heinrich von Epge für 60 Mark dem Marienstifte 8 Malter halb Weizen halb Korn Jahresrente, versichert auf lO 1 /* Morgen Ackerland im Banne von Düren; Bartholomäus, Vogt und Bürgermeister, Gobert Brant, Richter, und die sieben Schöffen Gerhard, Heinrich Philipp, Theodorich, Bartholomäus, Anselm und Johann von Cirna (Niederzier) besiegelten es mit dem königlichen Siegel der Stadt Düren. Unter dem 14. März 1321 verei'bpachten Richter, Schöffen, Bürgermeister und Rath der Stadt Düren in mit dem königlichen Siegel versehener Urkunde dem Marienstifte zu Aachen den Gemeindeplatz „Wal" in der Nähe des Stiftshofes bei der Stadtmauer von dessen „Zehnthause" bis gegen Philippspforte in der Länge des Stiftshofes, mit dem Rechte ihn zu versperren, behalten jedoch der Stadt den — 56 — Durchgang, wann nöthig, vor. Hier ist also ausdrücklich vom Stiftshofe zu Düren in der Nähe der Stadtmauer nicht weit vom Philippsthor die Rede. Am 3. Dezember 1331 quittirten Richter, Schöffen, Rath, Bürgermeister und Bürgerschaft der königlichen Stadt Düren dem Kapitel des Marienstiftes zu Aachen über einen freiwilligen Geldbeitrag desselben zur Reparatur des Daches der Dürener Pfarrkirche \md sprechen das Stiftskapitel von der Verpflichtung dazu ausdrücklich frei. Während der Regierung des Herzogs Wilhelm IV. traf 1486 Kaiser Maximilian in Düren auf der Reise nach Aachen am 4. April ein und wohnte in der Pfarrkirche der hl. Messe bei. Das Stift in Aachen hatte die Kirche zu Düren bis zur allgemeinen Suppression der geistlichen Institute im Jahre 1802 im Besitz. Daraus, dass schon Mitte des vierzehnten Jahrhunderts in Düren viele kirchliche Benefizien bestanden, geht hervor, dass schon damals ein reges kirchliches Leben hierorts blühte. Dazu trugen wesentlich die vielen Ordensniederlassungen hierselbst bei. a) Die Kommende Velden. Das älteste Kloster in Düren war das der Malteserritter oder Johanniter. (Aschenbroich, S. 112. Mat. 292 ff.) Graf Wilhelm IL von Jülich; welcher im Jahre 1207 auf der von ihm erbauten Burg Nideggen starb, hatte, als er sich als Kreuzritter im Morgenlande befand, dem 1070 gestifteten Ritter-Orden der Hospitaliter oder Johanniter, welcher ebenso wie die Tempelherren und der deutsche Orden unmittelbar als geistlicher Ritterorden aus den Kreuzzügen hervorging, die Kirchen zu Siersdorf und zu Nideggen geschenkt; Erzbischof Engelbert I. von Köln bestätigte und regelte die Schenkung dieser Kirchen im Jahre 1220, und der Nachfolger Wilhelm's IL in der Grafschaft Jülich, Wilhelm III., bestätigte die Schenkung seines Vaters im Jahre 1225. Diese Schenkung hat den Grund gelegt zu der Deutsch-Ordens-Kommende zu Siersdorf und der Johanniter- oder Malteser-Kommende zu Nideggen. — 57 — Letztere befand sich auf der Stelle des heutigen Pfarrgartens daselbst und besass einen Hof bei Nideggen und einen zu Zülpich, ferner die Patronatsrechte der Kirche zu Nideggen und St. Peter in Zülpich. Im 18. Jahrhunderte wurden ihr die Besitzungen der ehemaligen Kommende Velden bei Düren einverleibt. Dass man seit dem 18. Jahrhundert auch den Johanniter-Ordens-Rittern den Namen Templer insgemein beigelegt, hat Anlass zu der irrigen Meinung gegeben, als wenn die Besitzungen des Johanniter-Ordens in unseren Gegenden vorher dem im Jahre 1312 gewaltsam aufgehobenen Tempelherrn-Orden gehört und Templer dieses Ordens in unserer Gegend gewohnt hätten. Die genannten Kommenden waren indess Tlrstiftungen für den Johanniter-Ritter-Orden, welcher unter dem zu Heiders- heim im Breisgau wohnhaften Hochmeister dieselben bis zur allgemeinen Säkularisation der Stifter, Klöster u. s. w. durch die Franzosen besessen hat. Die Johanniter trugen schwarzen Mantel mit weissem Kreuz und zerfielen in 3 Klassen: 1) Priester, 2) Ritter, welche Schwert und Panzer über das Ordenskleid anlegten, 3) dienende Brüder zur Krankenpflege wie zum Dienste im Felde. Die Johanniter-Kommende Velden, das älteste Kloster Dürens, lag ausserhalb der Stadtmauern vor dem Philippsthor in der Nähe der Ruhr. Noch heute weisen die Bezeichnungen Veldenerstrasse und Veldenerhof, welcher auf der Stelle des ehemaligen Klosters steht, darauf hin. Ehe Düren mit Mauern umgeben war, also vor 1124, bewohnten die Malteser nahe am Holzthor ein Haus. Späterhin erbauten sie Haus nebst Kirche zu Velden. Zum Kloster gehörten ungefähr 80 ] / 2 Morgen freie und 4'/ 2 Morgen steuerbare Gründe. Die Insassen waren Regularpriester des Ordens des hl. Johannes Baptista. Bei der Belagerung und Einnahme der Stadt Düren durch Karl V. im Jahre 1543 wurden ihre Gebäude mit der Kirche gänzlich zerstört, die Mitglieder theils ermordet, theils weggejagt. Nach hergestelltem Frieden wurden Kirche und Kloster vom Kommandeur Johann Zeyrsch, welcher im Chor der Franziskaner- (heutigen Marien-) Kirche ruht, von Neuem gebaut, — 58 — aber seitdem nur von dem Kommandeur bewohnt; in der Folge wurde Velden einer anderen Kommende einverleibt, in der letzten Zeit mit der von Nideggen vereinigt. Im Jahre 1622 war Konrad Schuffard von Merode Kommandeur in Velden und Herrenstrunden. 1720 genoss Freiherr von Rhede, Kommandeur zu Herrenstrunden, die Güter von Velden, 1734 der kaiserliche General und Mal- theser-Kommandeur Freiherr von Wachtendonk, 1746 war Joh. Theod. Castell Verwalter von Velden. Die beiden Letzteren waren mit dem Dürener Magistrat lange Jahre in Verhandlungen wegen der ihnen von Karl IV im Jahre 1378 auf Freitag nach Matthias-Tag gegebenen, später von Rudolph IL bestätigten Privilegien und Freiheiten. 1772 war Kornelius Kamp Verweser der Ordenshäuser zu Velden und Nideggen. Das Haus am Holzthor blieb neben dem Kloster zu Velden als Maltheser-Ordens-Residenz bestehen, (vgl. Quix, Beiträge zur Gesch. d. Stadt Aachen S. 126.) Das adlige Prämonstratenserinnen-Kloster zu Füsse- nich bei Zülpich musste jährlich ein Fuder Wein dem Kommandeur und dessen Brüdern zu Velden geben, worüber sich aber die Nonnen beim Erzbischofe Siegfried von Köln beklagten. Der Streit dauerte schon mehrere Jahre, als der Erzbischof 1290 die Schlichtung desselben dem Dechan- ten und dem Scholaster der Abtei Werden übergab. Diese trugen dem Pfarrer von Düren auf, dem Kommandeur und dessen Brüdern zu befehlen, am Montag, St. Agatha-Tag, vor ihm in ihrer Kirche zu erscheinen und sich zu ver- theidigen. Der Ausgang dieser Streitsache ist unbekannt. Die Franzosen verkauften die Kommende Velden 1802 als Domaine. Ein in die nördliche Scheunenwand eingesetzter Stein trägt die Inschrift H. L. D. 1802. Die Kirche, an der Nordseite des Klosters gelegen, wurde demolirt, schon bald waren nur mehr einige Ueberreste zu sehen, jetzt ist der untere Theil der Kirche zu Oekonomiege- bäuden links, wo man in den Veldenerhof gelangt, umgebaut. Hier ist das einfache alte Kirchenportal und über demselben das Johanniter-Wappen erhalten. Letzteres besteht aus einem achteckigen Stern, welcher in der Mitte — 59 — den Wappenschild mit dem schrägen Johanniterkre uz hält. In der südlichen Wand der alten Kirche findet sich in gothischer Steineinfassung noch heute die alte eisenbeschlagene Sakristeithüre. Links oberhalb derselben sieht man noch die Reste eines ebenfalls gothischen Kirchenfensters. Ausserdem sind in den Seitenwänden noch zwei jetzt zugemauerte Rundfenster zu sehen, sowie einzelne Theile früherer Einfassungen eingemauert. Das sind die einzigen Ueberreste der ehemaligen, so berühmten Kommende Velclen auf der Ruhr; das Gut ist heute Eigenthum der Erben Felix Heinrich Schöller. b) Das Benedictinerkloster im „Paradies". Nur der Name blieb erhalten von dem in der Nähe von Velden gelegenen Wilhelmitenkloster „zum Paradies" vor dem Philipps-Thor. Im Jahre 1252 kamen einige Mitglieder dieses 1156 vom Herzoge Wilhelm von Aquitanien nach den Regeln des hl. Benedictus gestifteten Ordens nach Düren. Sie trugen weisse Kleidung mit schwarzem Scapulier und brachten das Haupt ihres Stifters als Reliquie mit nach Düren. Anselm von Drove, Erbvogt von Düren, schenkte ihnen sein vor dem Philippsthor belegenes Haus „zu seinem Seelenheile, um nach diesem Leben in's himmlische Paradies aufgenommen zu werden"; hiervon schreibt sich der Name des Klosters „zum Paradies" her, und noch heute heisst die dortige Flur das Paradies, die Paradies-Gärten. Das Kloster der Wilhelmiten, auch Benedictiner genannt, entfaltete eine grosse Freigebigkeit gegen Arme und Durchreisende. Die Herzöge von Jülich kamen in früherer Zeit öfters im Jahre dorthin, um die hl. Sakramente zu empfangen. Sie wohnten dann gewöhnlich auf dem benachbarten Rittergut Veldenstein. Das Kloster, welches sich ursprünglich seinen Unterhalt erbetteln musste, ■wurde allmählich besser dotirt. Im Jahre 1353 erhielt es vom Ritter Werner von Echtz das Patronatsrecht der Kirche zu Gürzenich. Am 1. Mai 1359 wurde durch den Erzbischof Wilhelm von Köln dem Kloster die Pfarrkirche von Gürzenich vollständig inkorporirt und übertragen. — 60 — 1438 erhielten die Wilhelmiten auch die Pfarre Lamersdorf, 1439 die Pfarre Obergarzem bei Euskirchen. 1413 erwarben sie auch einen Theil des Gürzenicher Waldes, 1424 eine Mühle am Philippsthor, 1436 die Kupfermühle unterhalb Veldenstein mit allein Zubehör an Weihern, Wiesen und Ackerland. 1440 vererbpachteten die Patres ihre Mühle am Philippsthor für 70 Malter 2 Summer Korn. 1444 erhielten sie mehrere Besitzungen zu Gürzenich. 1452 vererbpachtete zunächst Johann Kruithysen seinen Antheil an Veldenstein für 18 Gulden den Benedictinern im Paradies; diese erhielten aber noch im selben Jahre das volle Eigenthum an Veldenstein als Messestiftung, während ihnen gleichzeitig Herzog Gerhard von Jülich seinen Antheil an Veldenstein schenkte. Als 1536 durch Herzog Johann die Stadt mit neuen Bollwerken befestigt wurde, hielt man das ausserhalb der Mauern gelegene Kloster zum Paradies für gefährlich, indem sich dort bei Belagerungen der Feind festsetzen könnte. Deshalb musste das Kloster abgebrochen werden, dessen Steine dann zu den Festungsbauten verwandt Avurden. Die Patres bezogen nunmehr den zu diesem Zwecke für sie vom Herzog erbauten Augustinerhof auf dem Höfchen, welchen man das „neue Paradies" nannte. 1543 wurde dieses Kloster stark beschädigt, und wenn es auch 1547 nochmals aufgebaut wurde, seine Blüthe war dahin. Der letzte „Paradieser", Düppengiesser mit Namen, starb 1597. Mit ihm erlosch diese Ordensniederlassung hier in Düren. Die Güter und Eenten gingen an das Kollegiatstift in Jülich über. Das Wilhelmitenkloster führte ein Priors-Siegel mit der Anbetung der hl. drei Könige, seiner Kirchenpatrone; das kleinere Konventssiegel zeigte eine Abbildung der Geburt des Heilandes mit der Umschrift: S. conventus in paradiso ordinis S. Wilhelmi. (vgl. Mat.-S. 293—296.) Von Prioren des Klosters seien erwähnt: 1358 Conrad von Binsfeld, 1382 Tilmann von Düren, 1473 Dieterich von Aldenhoven und Johann von St. Goar, 1480 Franz von Meersen, 1498 Reinhard von Borffekl, 1509 Simon von Birgel, 1547 Nicolaus Rhoemer. — 61 — c) Die Karmeliten vor dem Oberthor. Die Karmeliten sollen bereits 1181, also kurz nach Begründung des Ordens, hierhin gekommen sein. Sicher ist, dass 1359 Herzog Wilhelm I. von Jülich hier in Düren ein Karmelitenkloster nebst Kirche baute. Dasselbe lag links vor dem Oberthor auf den später sog. und jetzt bebauten Pastoratsgärten an der Bonnerstrasse und bestand ebenfalls bis ins 16. Jahrhundert hinein, wo es allmählich verschwand. Das erste Erscheinen der Karmeliten in Düren mag viel früher stattgefunden haben. Schon im Anfang des 14. Jahrhunderts scheint das Kölner Kloster ein Absteigequartier in Düren gehabt zu haben. Am 14. Sept. 1317 schenkte nämlich der Karmeliten-Bruder Mathias von Düren vor dem Dürener Schöffengericht dem Prior und Konvent zu Köln sein vom Vater geerbtes, am Oberthor zu Düren gelegenes Haus. War schon durch Schenkung dieses Hauses der erste Grund zu einer Kar- melitenklosterniederlassung in Düren gelegt, so war diesbezüglich noch weit wichtiger die 1329 erfolgte Erbauung der Sakramentskapelle vor dem Oberthor, welche 1359 den Karmeliten als Klosterkirche überwiesen wurde. Am 21. Juli 1328 hatten Diebe in der Dürener Pfarrkirche die kirchlichen Gefässe gestohlen. Das hl. Sakrament fand man später vor dem Oberthor. Zur Sühne errichtete man dort eine Kapelle. Es scheint, dass der in der Folge zum ersten Herzog erhobene Graf Wilhelm von Jülich der Erbauer der Kapelle war, da ihm das Patronatsrecht bei derselben zustand, auf welches er bei der Uebertragung zu Gunsten des Karmeliten-Ordens verzichtete. Auch hätte der Herzog die Kapelle den Karmeliten nicht schenken können, wenn er nicht der Eigen- thümer, d. h. der Erbauer derselben gewesen wäre. Der Bau der Kapelle scheint im Jahre 1328 begonnen und im folgenden Jahre vollendet worden zu sein. Am 13. März 1329 beauftragte der Erzbischof Heinrich von Köln den Titularbischof Johann von Scopia, die neuerbaute Sakramentskapelle vor den Mauern der Stadt Düren an seiner Stelle einzuweihen, (vgl. Koch a. a. O.) — 62 — Am 1. März 1341 weihte der genannte Konsekrator der Kapelle in derselben zwei Altäre, einen Muttergottesund einen Kreuz-Altar. Die Kapelle ist also wahrscheinlich ursprünglich einschiffig gewesen und wird dementsprechend ursprünglich auch nur einen Altar und ein Benefizium gehabt haben; sie scheint im Jahre 1340 aber durch Hinzufügung von Seitenschiffen erweitert worden zu sein, weshalb die am 1. März 1341 geweihten beiden Altäre in diesen Seitenschiffen angebracht wurden. Zuletzt gab es in der Sakramentskapelle vier Benefizien und wahrscheinlich auch vier Altäre. Von den Benefiziaten, welche in den dreissig Jahren, in denen die Kapelle als solche vor Errichtung des Klosters bestand, bei derselben angestellt waren, ist bekannt zunächst Johann Schotte. Am 8. Juli 1348 kaufte der Bruder Johannes, genannt Schotte, Primissar oder Rektor der Sakramentskapelle, ein neben der Kapelle gelegenes Grundstück. Bruder Johannes war Dürener Bürger. Vielleicht war er Mitglied des damals zu Düren bestehenden Schotten- convents. Daraus würde sich der Name „Schotte" und die Bezeichnung „Bruder" erklären lassen. Die übrigen Benefiziaten der Sakramentskapelle erscheinen bei den Verhandlungen, die wegen der Uebergabe der Kapelle an die Karmeliten beziehungsweise wegen der Uebertragung der betreffenden Benefizien auf die Dürener Pfarrkirche geführt wurden. In der Urkunde vom 20. Dezember 1358 gaben drei Benefiziaten ihre Zustimmung, zwei Priester: Wilhelm Doytgin und Tilmann Royfsack, sowie der Kleriker Johann Stoer. Tilmann Royfsack bediente auch die Kapelle zu Distelrath. Diese Verpflichtung übernahmen die Karmeliten am 16. Januar 1359 zugleich mit der Uebernahme der Sakramentskapelle als Klosterkirche. Die Benefizien derselben wurden auf die Pfarrkirche übertragen mit der Bestimmung, dass die Benefiziaten nur die Hälfte der bei Begräbnissen (in funeralibus) dargebrachten Opfer erhalten sollten. Am 12. Februar 1358 genehmigte Papst Innocenz IV. die Errichtung der Niederlassung. Was in der päpstlichen — 63 — Bulle besonders hervorgehoben zu werden verdient, ist, dass der Herzog aus eigenen Mitteln, de bonis a Deo sibi collatis, das Kloster erbaute. Ein anderes Karmelitenkloster gab es damals im Herzogthum Jülich und in den übrigen herzoglichen Landen nicht, und sollte das Dürener Kloster wenigstens zwölf Brüdern hinreichenden Raum bieten. Der Herzog verzichtete auf das Patronatsrecht, welches er bis dahin bei der Kapelle geübt hatte. Am 26. November 1359 verlieh der Herzog „dem Prior ind cleme Convente von unser Vrauwen Broedern zu Düren, die nu sint.....," Steuerfreiheit von 100 Mark Geldes jährlicher Einnahmen. Die Niederlassung ist also ohne Zweifel im Herbste des Jahres 1359 errichtet worden. Natürlich war die Bauthätigkeit in der kurzen Zeit nicht abgeschlossen, wie auch die ganze Entwickelung des Klosters sich nur allmählich vollzog. Am 5. Juni 1360 bewilligte der Herzog den Brüdern das nöthigeBau- und Brennholz aus den benachbarten herzoglichen Waldungen. Zunächst mussten die Brüder ciarauf bedacht sein, die Besitzungen des Klosters zu erweitern, Gärten und Bauplätze zu erwerben. Am 16. Dezember 1860 kauften sie einen neben dem Hofe gelegenen Garten und befreiten zugleich einen anschiessenden Garten, den sie schon besassen, von einer jährlich zu zahlenden Abgabe von 5 Schilling. Einen dritten ebenfalls an das Klostergut grenzenden Garten kauften sie am 12. Januar 1366. Wahrscheinlich ist auch in dieser Zeit fortwährend gebaut worden. Ein grösserer Neubau wurde neben dem Kloster errichtet um 1384 unter dem Prior Jacob von Diedenhofen durch den Lector Johann von Düren, welcher zu diesem Zwecke aus seinen Mitteln 1217 Mark 6 Schilling und 2 Heller verausgabte. Am 1. Mai 1393 endlich kauften die Brüder noch einen in der Nähe der Klosterkirche gelegenen Garten, der nicht angrenzte, aber doch vom Kloster aus benutzt werden konnte. Was die eigentliche Dotation des Klosters betrifft, so waren die Karmeliten, wie alle Bettelmönche, zunächst auf das Almosen angewiesen, das ihnen freiwillig gespendet wurde. Die Brüder sammelten von Zeit zu Zeit — 64 — in der Umgegend die Gaben, welche grösstenteils aus Lebensmitteln bestanden. Das Ueberflüssige erhielten die Armen. Damit nun aber im Almosengeben Ordnung herrsche, war um jedes Kloster ein Termin, eine Grenze gezogen, über welche die Brüder nicht hinausgehen durften. Daher erhielten die Ausdrücke: Termin, den Termin gehen, ter- miniren, die Bedeutung von Almosen und Almosen sammeln. Auf dem am 26. April 1360 in Köln versammelten Provinzialkapitel wurde auch der Bezirk festgestellt, innerhalb dessen die Brüder des neu errichteten Dürener Kar- melitenklosters den Termin abhalten sollten. Die äusser- sten Orte, in denen noch gesammelt werden durfte, waren: Blatzheim, Bergerhausen, Manheim, Buir, Morschenich, Ellen, Ober- und Niederzier, Oppendorf, Müllenark, Sel- gersdorf, Pier, Langerwehe, Bergstein, Heimbach, Hausen, Blens, Abenden, Vlatten, Nideggen, Wollersheim, Soller, Vettweiss, Kelz, Gladbach, Lüxheim, Eggersheim, Irresheim, Hochkirchen, Nörvenich und Bolheim. Waren die Karmeliten auch zunächst auf die Almosen angewiesen, welche ihnen im Termin gespendet wurden, so bildete sich, daneben doch sehr bald durch Vermächtnisse und Schenkungen ein regelmässiges und festes Einkommen. Da dasselbe, wie überall, so auch in Düren bedeutend war, ist der Beweis geliefert, dass das Volk die Wirksamkeit seiner Mönche auch hierorts zu schätzen wusste. Die meisten Schenkungen sind einfach zum Heil der Seelen, pro sahite animarum, ohne jede Bedingung, es sei denn die des Gebetes für die Wohlthäter, gemacht. Stiftungen mit der Verpflichtung zu Gegenleistungen gehören zu den Ausnahmen. Die reichen Benten, in deren Besitz das Dürener Kar- melitenkloster bald nach seinem Entstehen gelangte, waren geeignet, den Bestand desselben für die Zukunft zu sichern, zumal auch der nicht zu unterschätzende Termin in einer mit irdischen Glücksgütern gesegneten Gegend hinzukam. Mit der Uebergabe an die Karmeliten verschwand der bis dahin gebräuchliche Name der Sakramentskapelle. In den lateinischen Urkunden des 14. Jahrhunderts ist stets — 65 — nur die Rede von dem Kloster der Brüder der seligsten Jungfrau Maria vom Berge Karmel. Das Einzige, was vielleicht noch an die Sakramentskapelle erinnerte, war das alte Klostersiegel, auf dem ein Priester dargestellt ist, wie er bei der Wandlung in der hl. Messe das hl. Sakrament erhebt. In den deutschen Urkunden seit dem Anfange des 15. Jahrhunderts wird das" Kloster immer das Gotteshaus, Goitzhuyss, vor den Mauern der Stadt Düren genannt. Auf diese Bezeichnung deutet wahrscheinlich das andere Siegel hin, dessen das Kloster sich bediente. Auf diesem ist eine Kirche dargestellt, vor welcher ein geharnischter Ritter kniet, den der hergegebene Wappenschild als den Herzog von Jülich, den Stifter der Kirche und des Klosters, bezeichnet. — Da in der Stadt Düren sowohl als in den benachbarten Ortschaften überall alte Pfarrgemeinden bestanden, in denen es an Geistlichen nicht mangelte, so konnte für die Karmeliten, von dem Dorfe Distelrath, welches ganz von ihnen pastorirt wurde, abgesehen, in der Seelsorge nur yon einer untergeordneten Thätigkeit die Rede sein, welche sich ausserhalb der eigenen Klosterkirche auf die Aushülfe im Beichtstuhl und auf der Kanzel beschränkte. Wichtiger war die Thätigkeit in der Schule. Die Dürener Karmelitenschule ist die älteste Lateinschule der Stadt und der ganzen Gegend. Mit derselben war im 15. Jahrhundert auch eine Volks- oder Kinderschule verbunden. Eine solche deutsche Trivialschule gab es auch in der Stadt schon vor dem Jahre 1441. Nach der Auflösixng des Karmeliten-Klosters übernahmen die Franziskaner (Minoriten) den Unterricht in der Lateinschule. Im Jahre 16-36 ging diese Schule auf die Jesuiten über, und nach manchen Wechselfällen ist im Jahre 1827 endlich das heute noch bestehende Gymnasium aus derselben hervorgegangen. Die Dürener Stadtschule, in welcher auch lateinischer Unterricht ertheilt wurde, scheint erst nach dem Jahre 1543 in's Leben getreten zu sein, aber neben der Klosterschule keine besondere Bedeutung erlangt zu haben. — 66 — Ausser dem Elementar- und Gymnasialunterricht wurden im Karmelitenkloster zu Düren auch akademische Vorlesungen in der Philosophie und Theologie gehalten. Als erster Lector wurde Johannes Peipkyn im Jahre 1362 nach Düren gesandt. Später waren hier immer zwei Lec- toren thätig, denen in der Regel noch ein Cursor zuge- theilt war zur Vorbereitung auf das Lectorat. Auch scheint in Düren immer ein Informator gewesen zu sein. Es ist eine auffallende Erscheinung (Koch, die Karmelitenkloster S. 109 ff.), dass ein Kloster, welches um die Mitte des 15. Jahrhunderts noch in der schönsten Blüthe stand und dessen segensreiche Wirksamkeit allgemein anerkannt war, bald nachher so gänzlich verschwinden konnte, dass auch nicht eine Spur von demselben übrig geblieben ist. An erster Stelle kommt die Reformation des 16. Jahrhunderts in Betracht, welche den Orden im Allgemeinen, namentlich aber den Bettelorden nicht günstig war. Viele Karmelitenkloster sind durch die Reformation zu Grunde gegangen; fast alle wurden sie durch dieselbe in der einen oder anderen Weise geschädigt. Einzelne Mitglieder traten aus oder schlössen sich sogar der Reformation an; manche Rente ging verloren, der Termin wurde geschmälert. Für das Dürener Karmelitenkloster war ausserdem zunächst der rein äussere Umstand seiner Lage unmittelbar vor den Mauern der befestigten Stadt verhängnissvoll. Bei der Belagerung und Zerstörung der Stadt Düren im Jahre 1543 wurde auch das Karmelitenkloster in einen Schutthaufen verwandelt. Nur einige Häuser, unter diesen das Franziskanerkloster, waren vom Feuer verschont geblieben. Die Karmeliten werden übrigens das Kloster schon vorher verlassen haben, da es ihnen nicht entgehen konnte, welchen Gefahren sie dort ausgesetzt waren. Schon im Jahre 1542 war die Stadt zweimal belagert und genöthigt worden, ihre Besatzung zu wechseln. Nach solchen Erfahrungen war auch die Möglichkeit ausgeschlossen, das Kloster an derselben Stelle wieder aufzubauen.' Dass es aber überhaupt nicht wieder hergestellt worden ist, weder in der Stadt noch in grösserer Entfernung — 67 — vor derselben, dazu müssen besondere Gründe vorhanden gewesen sein. Herzog Wilhelm war Patron des Klosters. Seine Vorfahren hatten dasselbe gebaut. Er hatte also zunächst die Pflicht, für den Neubau zu sorgen. Nun hatte aber Wilhelm V. kein grösseres Bestreben, als die vielen Klöster in seinen Landen aufzuheben; von ihm war also in dieser Beziehung gewiss nichts zu erwarten, vielmehr verschenkte der Herzog den Grund und Boden des Karmelitenklosters zur Aufbesserung der Kompetenz des Pfarrers der St. Annakirche. Das Terrain des Klosters bildete die späteren sog. Pastoratsgärten, die in den letzten Jahren als Baustellen verkauft wurden. Die Renten des Klosters wurden, sofern sie überhaupt noch beizutreiben waren, den Stiftsherren von Jülich zugewandt. Der letzte Prior, Albertus Köninck, und zwei seiner Mitbrüder bezogen die Dürener Pastorat in der Paphen- gasse, jener als Pfarrer, diese als seine Kapläne. Albertus Köninck, der Nachfolger Hildebrand's im Pfarramte, starb am 3. Mai 1563. Ein anderer Dürener Karmelit, Wilhelm Pelzer, ging als Pfarrer nach Birkesdorf. Das Kloster Avurde bald nach der Zerstörung ganz abgebrochen; die Steine desselben wurden zur Anlage A*on Befestigungen hinter der Rentmeisterei benutzt. Die Paramente und Gerätschaften kamen theils in die Pfarrkirche, theils wurden sie an benachbarte Kirchen verschenkt. Das Pfarrhaus befand sich in den ältesten Zeiten auf dem Hühnermarkte. Unter dem Pfarrer Hildebrand wurde die Pastorat nach der Paphengasse verlegt. Nach dem Brande a t oii 1543 wurde die Pastorat dortselbst A\ r ieder aufgebaut, und der Pfarrer Albertus Köninck kaufte an der Seite der neu erbauten PfarrAvohnung ein Stück Land, AA'orauf er ein Vikarie-Haus für seine zAA'ei Vikare baute. Dieses diente in späteren Zeiten den Jesuiten als Krankenhaus für ihr Kollegium. Das Pfarrhaus wurde später A r eräussert. Nach einer Urkunde vom 1. Juni 1571 hatte nämlich Herzog Wilhelm von Jülich der Stadt Düren für das alte Pfarrhaus in der Paphengasse ein auf dem Höfchen gelegenes Haus gegeben, Avelches er Ursprung- — 68 — lieh für die übrig gebliebenen Konventualen des Wil- helmitenordens, deren Kloster im Jahre 1536 abgerissen worden, erbaut hatte. Als Grund des vorerwähnten Tausches wird in der herzoglichen Urkunde (Mat.-S. 47—48) angeführt, dass das neue Pfarrhaus der Kirche näher und bequemer gelegen, dagegen das alte ihm, dem Herzoge, nützlicher sei, weil es nahe bei seinem Hofe, der Rentmeisterei, gelegen. Dieses Pfarrhaus auf dem Höfchen wurde im Jahre 1823 wegen Baufälligkeit abgerissen, und dann wurde aus den Geschenken der städtischen Einquartierungsgelder an seiner Stelle das jetzige erbaut, d) Das Franziskanerkloster an der Philippstrasse. Grosse Bedeutung kommt unter den hiesigen Klöstern auch dem Franziskanerkloster Bethanien mit der heutigen Pfarrkirche von St. Maria, noch heute im Volksmunde nach den Franziskanern benannt (daher der Name Franziskanerstrasse), zu. Wenn die Franziskaner auch das eigentliche Studium der Wissenschaften als menschliche Eitelkeit betrachteten, so vernachlässigten sie doch keineswegs den zum praktischen Leben nöthigen Unterricht, sie errichteten vielmehr überall auf dem Lande Volksschulen. In den Städten, z. B. hier in Düren, in Linnich sowie in Nideggen unterhielten sie Lateinschulen, und in Aachen hatten sie sogar, wie auch an anderen Orten, einen Lehrstuhl für Theologie. Aus dem Franziskanerorden ging später als striktere Observanz der Kapuzinerorden hervor (1635), welcher auch hier ein Kloster gründete, und zwar im heutigen alten Gymnasium, noch heute im Volksmunde nach den Kapuzinern benannt. Das Franziskanerkloster Bethanien an der Philippstrasse wurde mit Unterstützung des Herzogs von Jülich, des Freiherrn von Merode und besonders der Grafen von Manderscheid 1459 erbaut; die Franziskanerkirche wurde durch den Kölner Weihbischof am 29. Juni 1470 eingeweiht. 1484 erbauten die Franziskaner ein Krankenhaus. Am 10. Oktober 1491 erfolgte die Weihe der Kapelle des 69 letzteren. Die Franziskaner erwarben allmählich mehr und mehr Grundbesitz an der Philippstrasse. Kloster und Kirche verbrannten 1533 und wurden dann bis 1537 wieder aufgebaut. Aus dieser Zeit stammt die Marienkirche mit den alten Seitenfenstern auf dem Chore, gestiftet laut Inschrift das rechte Fenster von der gräflich Mander- scheicl'schen Familie, das linke vom Herzog Johann von Jülich, Cleve und Berg und seiner Gemahlin Maria. Die heutigen Gebäulichkeiten des Klosters (jetzt städt. Spital) sind ein Neubau aus dem Jahre 1670, zu dem Clara Schlüssel fast ihr ganzes Vermögen, u. A. ihr in der Kölnstrasse gelegenes Haus „zum Schlüssel" hergab. Im Dürener Franziskanerkloster wurden seit 1470 die Kapitelsversammlungen der Kölnischen Ordensprovinz abgehalten. Als im Jahre 1483 die Pest in Düren herrschte, wurden bei der Pfiese der Kranken hierorts 12 Franzis- — 70 — kaner ein Opfer ihres Berufes. 1597 starb ihr Guardian Johann Rensing, der Pfarrverwalter von St. Anna war, ebenfalls an der Pest. Die Franziskaner wirkten durch Katechese und Predigt mächtig auf das Volk, bis sie später durch die 1628 nach Düren gekommenen Jesuiten an Ein- fluss verloren. Bis zur Ankunft der Franziskaner in Düren lag das Schulwesen in den Händen theils der Karmeliten, theils der städtischen Lehrer; bis zur Ankunft der Jesuiten unterhielten dann die Franziskaner zur grössten Zufriedenheit der Dürener Bürgerschaft eine höhere Lateinschule. Jacob Polius, der Geschichtsschreiber Düren's, war 1633 bis 1636 Guardian des hiesigen Franziskanerklosters. Wie bedeutend dasselbe war, geht auch daraus hervor, dass 1603 das Noviziat der Franziskaner für die niederrheinische Ordensprovinz in das Kloster zu Düren verlegt wurde. 1650 erhielten die Franziskaner die Erlaubniss, Vorlesungen über Moraltheologie und Philosophie zu halten, welche nicht nur von den Novizen, sondern auch von den Studirenden aus der Stadt besucht wurden. Zur Uebung der Kandidaten wurden bis zur Aiifhebung des Klosters (1802) jährliche Disputationen gehalten. 1669 führten die Franziskaner den deutschen Gesang für die Schulkinder in ihrer Kirche ein. Die eifrigste Thätigkeit entwickelten die Franziskaner im Kampfe gegen die eindringende Reformation .1650 hielten sie vom 26. bis 28. Juli öffentliche Disputationen „über den wahren Glauben" in ihrer Kirche,, denen am 28. August eine Unterredung des Franziskaners- Herrn. Mott mit dem reformirten Prediger Friedr. Sylvius folgte. Noch häufiger nahmen die Franziskaner hier wie auswärts an öffentlichen Disputationen theil, so am 20.. Januar 1681 in der Franziskanerkirche über das „Fegfeuer".—:.Der Termin des Franziskanerklosters war durch landesherrlichen Erlass fest geregelt. Im 17. Jahrhundert erstreckte er sich bis gegen Weis weder, Lechenich, Ker- pen, Heimbach, Odenkiicien; im 18. Jahrhundert über Harn- bach, Nörvenich, Arnolds weder, Merzenich, Paffendorf,. Harff und Caster. In den Kriegszeiten, 1543, auch bei der Belagerung der Hessen 1642, 1643 und 1647 blieb — 71 — das Kloster merkwürdigerweise stets verschont und bildete die Zufluchtsstätte der Bürgerschaft. 1802 bei Aufhebung des Klosters zählte es einige 20 Patres und Laienbrüder. Die Klostergebäulichkeiten wurden später als preuss. Bergamt benutzt, seit 1862 dienen sie als städtisches Hospital; die Kirche, bei der einige Ex-Franziskaner blieben, so der letzte Guardian Edmund Franz Borgs (Pater Engelmundus) f 1819, Pater Kassian, Pater Venantius Schüller und endlich der „Prediger" Quirin Nevels, wurde zur zweiten Pfarrkirche in Düren erhoben. Nevels wurde am 1. Mai 1832 erster Pfarrer der neuen St. Maria-Pfarrkirche. e) Die Cellitinnen in der Plätzergasse. Auf Bewerbung des städtischen Magistrats beim General dos Augustiner-Ordens kamen 1521 Schwestern aus dem Mutterhause in der Kupfergasse zu Köln nach Düren. Der Magistrat räumte ihnen das zur Klosterwohnung neu hergerichtete Haus des Pet. Bunten in der Plätzergasse und bis zur Paphengasse durchgehend ein, avozu der Kammerrath Wirtz ein anschliessendes Haus schenkte. (Urkunde Mat. 316—317.) Die Schwestern waren erbeten worden, weil es damals viele Kranke in unserer Stadt gab, denen die nöthme Pflege und Aufwartung fehlte. Die Schwestern wurden Warte- oder Zellschwestern genannt und sollten die armen Kranken um Gotteslohn, die reichen aber gegen Entgelt warten. Das Kloster wurde der hl. Gertrud geweiht und gelangte allmählich zu einigem Vermögen. Wiederholt (zuletzt 1616) ist das Kloster nebst Kirche durch Feuersbrunst zerstört und dann wieder neu aufgebaut worden. In den Kriegszeiten und zur Zeit, wo Düren von der Pest heimgesucht wurde, entwickelten die Schwestern eine äusserst angestrengte Thätigkeit. Alle Stürme der Kriege und Revolutionen haben sie überstanden und bis heute ihre segensreiche Thätigkeit im Dienste der Kranken unserer Stadt ohne Unterschied der Konfession entwickelt. In jüngster Zeit sind Zweigniederlassungen von Düren aus im Hospital zu Birkesdorf, im Kreiskrankenhause zu Langerwehe sowie in Kelz entstanden. — 72 — f) Die übrigen älteren Ordensniederlassungen. Aus der Zeit vor der Zerstörung der Stadt sind noch zu erwähnen die Lazaristenbrüder, welchen die Pflege der Aussätzigen u. s. w. im städtischen Siechhause an der Ruhr zwischen Düren und Maria weder 'oblag. Anfangs des 16. Jahrhunderts wurden an Stelle des alten Siechhauses 10 gesunde Wohnungen erbaut, und im Jahre 1541 Hess der Magistrat eine dem hl. Lazarus geweihte Kapelle bei dem Siechhause errichten. Das Ganze wurde 1543 bei der Belagerung durch Karl V. zerstört, später aber wieder hergestellt. Das Siechhaus wurde 1690 von den Franzosen niedergebrannt; die Kapelle bestand noch 1731 und verfiel dann allmählich. Vor 1543 wohnten auch Alexianer, welche die Pflicht hatten, die Kranken zu warten und die Todten zu begraben, in Düren an der Philippstrasse, während das Bürgerhospital sich bis 1543 an der Weierstrasse (auf der Stelle der jetzigen Häuser von Wie- niers und Kückhoven) befand. Die Alexianerniederlas- sung hierselbst fand durch Kriegsunruhen schon früh ihren Untergang. Auf der Stelle der jetzigen Elementarschule an der Phüippstrasse lagen das sog. Gasthaus am Pesch und das sog. Geisthaus an der Philippstrasse. Ersteres diente als Zufluchtsstätts oder Hospital für arme Fremdlinge, daher der Name Gasthaus oder Passantenhaus. Beim Gasthaus befand sich die Antoniuskapelle, welche 1543 abbrannte. Nach einer Gasthausordnung vom 11. August 1582 soll der Gasthausmeister keine „Garlenkreicher", Düppeskrämer, noch andere junge und starke Personen ohne speziellen Befehl des Bürgermeisters und des Rathes in's Gasthaus aufnehmen, beherbergen oder ihnen etwas verabreichen. Auch soll der Gasthausmeister alle Kranke und Lahme, wenn sie drei Tage im Gasthause gewesen, in das zunächst gelegene Gasthaus abschieben. Abends 8 Uhr musste das Gasthaus geschlossen sein; Bier oder Wein durfte nicht in das Gasthaus, ausser für Kranke, geholt werden. Wer dagegen handelte, sollte an's Halseisen geschlagen werden. Die Unterhaltung des Gasthauses geschah theils aus Stiftungen, theils aus freiwilligen Beiträ- — 73 — gen. Nach einer Verordnung des Herzogs Johann vom Jahre 1511 sollte ein Theil des Annaopfers dem Gasthause zuflies- sen. (Urkunde M. 279—281.) Das hl. Geisthaus, etwas späteren Datums, nämlich 1536 durch den Vikar von St. Anna, den edlen Wohlthäter Simon Steufmehl gestiftet, war eine Doppelreihe von Wohnungen für arme Bürger auf dem jetzigen Schulplatze von der Philippstrasse ausgehend. Diese Kolonie bestand noch vor einigen Jahrzehnten neben dem Gasthauskloster an der Weierstrasse, während das ehemalige Gast- oder Passantenhaus längst verschwunden war. Das Gasthauskloster wurde 1650 fundirt durch Mar- garetha Brandroster, Wittwe Wilhelm Kemmerling, welche zunächst ihr vor dem Kölnthor gelegenes Haus zu Spitalzwecken bestimmt hatte, (vgl. Urkunden Mat. S. 382—385.) Da aber die Elisabetherinnen aus Aachen nicht dorthin ziehen wollten, übergab die Stifterin, welche das Anwesen zu frommen Zwecken benutzt wissen wollte, das Haus, wie wir unten näher sehen werden, den Kapuzinern, schenkte aber gleichwohl einen gleichen Werth (2000 Thaler) zur Errichtung des Gasthausklosters und 100 Golclgulden als Messestiftung. Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm bestätigte am 16. Nov. 1650 die Stiftung mit der Erlaub- niss, ,,dass bemeldete geistliche Jungfrauen von Aachen zu vorberührtem Ende in unsere Stadt Düren kommen, im Hospital sich aufhalten, die Armen und Kranken warten, aber Niemanden von der Bürgerschaft mit Abforde- rung einiger Almosen oder sonst beschweren sollen." Erst gegen 1870 "wurde auch das Gasthauskloster nebst Kirche abgebrochen, nachdem seit 1862 das jetzige städt. Hospital unter Leitung der früher im Gasthauckloster thätigen Elisabetherinnen aus dem Mutterkloster in Aachen schon bestand. 6. Die Annakirche und das Annahaupt. Ende des 15. Jahrhunderts wurde auf der Stelle, wo bis dahin die aus der alten Burgkapelle entstandene und mit der Zeit sich als zu klein erweisende Martinskirche stand, der Bau einer geräumigeren Kirche und eines hohen Thur- mes begonnen, welcher Bau erst im Anfang des 16. Jahr- _. 74 — hunderts vollendet wurde. Der kostspielige, herrliche romanische Bau, welcher nicht wie die frühere Basilika von Norden nach Süden, sondern von Osten nach Westen sich erstreckte, ward seiner Vollendung entgegengefahrt durch den damaligen kunstsinnigen Pfarrer Hildebrand von Geworden, geborenen Herrn zu Drove. Der hohe Thurm dieser Kirche vor dem Brande von 1543 ruhte auf vier mächtigen Säulen. Die Länge der Kirche betrug etwa die Hälfte der jetzigen St. Anna-Kirche. Die Fenster der alten Kirche waren oben halbkreisförmig mit runden Fensterscheiben. Der Thurm war aus Quadersteinen gebaut, hatte an der Westseite eine steinerne Wendeltreppe und oberhalb des Mauerwerks eine Gallerie, auf deren vier Ecken vier aus Stein gehauene Lilien standen. Das Dachwerk des Thur- mes verlief undurcbbrochen pyramidenförmig und war mit Blei gedeckt. ■ — 75 — Pfarrer Hildebrand liess an der nördlichen Seite der Kirche, dem ehemaligen Beinhause gegenüber, eine Gallerie erbauen, von welcher herab die Reliquien dem Volke gezeigt wurden. Später begann er auch auf der südlichen Seite den Bau einer noch prächtigeren Kapelle und Gallerie. All' diese Gebäulichkeiten fanden zum grössten Theil ihren Untergang in der Zerstörung Dürens durch Karl V. im Jahre 1543. Durch die Gluth des Feuers schmolzen die im alten Kirchthurm hängenden drei schweren Glocken, das Gewölbe der Kirche stürzte ein, das Mauerwerk des Thur- mes spaltete sich von allen Seiten, und nur noch Weniges konnte zum Neubau der jetzigen rein gothischen Kirche, die erst 1563 vollendet wurde, gebraucht werden; das be- merkenswerthe Südportal stammt allein noch von der alten Kirche her. Der genannte Pfarrer Hildebrand, geboren in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts in Drove, erhielt seine Jugendbildung im Karmelitenkloster zu Düren vor dem Oberthor. Darauf reiste er zu seiner ferneren Ausbildung nach Italien, wo er in verschiedenen Städten studirte und dann in Rom in der Theologie sich den Doctore-rad erwarb. In die Hei- math zurückgekehrt wurde er Priester und 1506 Pfarrer in Düren. Als Pfarrer sehr beliebt, förderte er kirchliche Stiftungen mit allem Fleiss und stiftete selbst besonders viel. Abgesehen von Armenstiftungen liess er die oben erwähnten Kapellen an der Annakirche erbauen. Die Herstellung der südlichen erlebte er durch seinen frühen Tod 6. November 1537 — nicht mehr, und ist die Kapelle bis auf unsere Tage weder im Innern noch im Aeussern völlig fertig geworden. Erst unserer Zeit war dies beschieden. Die ursprüngliche Hilclebrand'sche Kapelle enthielt ganz auf der Südseite ein vergittertes Fenster, vor welchem die Pilger ihre Andacht zur hl. Anna verrichten konnten. Links und rechts waren zwei Portale, durchweiche die Pilger zur Verehrung des Annahauptes ein- und auszogen. Die Kapelle stand mit der Kirche nur in mangelhaftem Zusammenhange. Der Anschluss im Aeusseren war nur vermittelt durch die Anschlnssmauern zwischen der — 76 — ■ Kapelle und dem Mittelschiffe, über welchen die Dachkon- struction nicht fertig geworden war; im Innern war, um die Kapelle brauchbar zumachen, ein zopfiges Gewölbe eingelegt. Die Kapelle war grossartig und schön angelegt, aber bei den unruhigen Zeitläuften nicht durchgearbeitet worden. Erst heute, mehr als 350 Jahre nach dem Tode Hildebrands, steht die Kapelle fortig da. Um die Bedeutung des Pfarrers Hildebrand zu würdigen, sei hervorgehoben, dass Hildebrand schon 1502, noch ehe er Pfarrer von Düren war, im Streite mit Mainz um das Annahaupt auf Kosten der Stadt Düren nach Rom reiste, um beim päpstlichen Gerichte eine für Düren günstige Entscheidung zu erwirken. Zu den Kosten des fünfjährigen Prozesses gab Hildebrand aus eigenen Mitteln 800 Goldgulden. Die Vorehrung der hl. Anna zu erhöhen, — 77' — errichtete Pfarrer Hildebrand die St. Anna-Bruderschaft und so unermüdlich war er thätig, dass es unter ihm keine Zunft, kein Handwerk, keinen Verein hier in Düren gab, welcher nicht zugleich eine kirchliche Bruderschaft gebildet hätte; zur Zeit Hildebrands blühten hierorts nicht weniger als 21 kirchliche Bruderschaften. Pfarrer der St. Martinspfarre war 1358 Rudolphus, 1418 Tilmann Vorne, 1438 Heinrich Hagedorn, 1500 Konrad Boult. Das auf dem Annathurm befindliche Glockenspiel verfertigte 1565 Heinrich Ny von Hasselt. Bei der Kirche bestanden seit frühesten Zeiten viele Stiftungen; erwähnenswerth ist die noch heute bestehende Brodspende, welche der freigebige Vikar von St. Anna, Simon Steuf- mehl, 1536 errichtete. Sein Bildniss befand sich in der Anna- Kirche an dem Orte, wo noch jetzt die Brodspende gehalten wird, bis vor Kurzem. (Urkunde betr. Steufmehlspende Mat.-S. 421 ff.) Pfarrer Hildebrand, welcher so viele Stiftungen zu Gunsten der Pfarrkirche machte, gedachte auch der Armen. In seiner testamentarischen Verordnung überwies er den Provisoren der Steufmehl-Spende eine so grosse Rente, dass an den Quatembertagen jedesmal eine besondere Brodspende für die Armen gehalten werden konnte, und ausserdem überwies er dem jedesmaligen Pfarrer 6 Goldgulden Erbzins, woraus zwölf Hausarme an den vier Hauptfeiertagen und an allen Marienfesten durch die Kirchmeister je 1 Raderälbus, 2 Pfund Fleisch und 2 Albus für Brocl erhalten sollten. Im Anfang des Jahres 1501 brachte ein Steinmetze von Cornelimünster, Namens Leonhard, welcher in der Stiftskirche des hl. Stephanus zu Mainz, welche laut dort unter einer mit Gitter versehenen Nische hinter dem Hochaltar noch vorfindlicher Inschrift (Renovatum M D) im Jahre 1500 renovirt worden, gearbeitet hatte, das Kästchen, worin der seit Alters als Annahaupt verehrte Schädel aufbewährt wurde, mitsammt der hl. Reliquie in seinen Geburtsort. Leonhard's Mutter verwies ihrem Sohn diese Handlung und befahl ihm, die entwendete Reliquie ungesäumt an Ort und Stelle, wo er sie genommen, zurückzubringen. — ■ l ö — Er kam in das Kloster Schwarzenbroich, um durch die dortige Geistlichkeit die Reliquie zurückzuerstatten. Sein Gesuch fand hier kein Gehör; noch beim einbrechenden Abend reiste er daher weiter, übernachtete in der Kommende Velden, ging des anderen Tages (11. Januar) in die Stadt und übergab das St. Annahaupt den dort wohnenden Franziskanern, (vgl. Wolff garten, Die Uebertra- gung des Hauptes der hl. Anna von Mainz nach Düren S. 5—16.) Als Erzbischof Berthold von Mainz die Entwendung des Annahauptes erfahr und auf angestellte Nachforschung vernahm, dass dasselbe sich in Düren bei den Franziskanern befinde, sandte er zwei Abgeordnete, einen gewissen Hurd und einen Karthäuser-Laienbruder, dorthin, die hl. Reliquie zurückzufordern. Die Franziskaner über- liessen dieselbe gutwillig; die Gesandten kehrten im Gasthof „zum Stoer" auf dem Markte ein und beabsichtigten, nach genommener Erfrischung wieder abzureisen. Mittlerweile versammelten sich viele Bürger Dürens, besonders die Frauen, welche mit Ungestüm das Annahaupt heraus forcierten. Mehrere Frauen drangen stürmisch auf den zur Abfahrt bereitstehenden Fuhrmann los und nöthigten ihn durch einen Steinregen zur Flucht, worauf Clara de Pera in die Herberge drang und die Auslieferung der Reliquie verlangte. Der Aufruhr war gross, und die Gesandten von Mainz sahen sich genöthigt, einstweilen das Annahaupt den stürmenden Händen zu überlassen. Ueber diesen Sieg jubilirten die Frauen und wachten drei Tage, fromme Lieder singend, beim hl. Haupte. Um im Besitze der kostbaren Reliquie für immer zu bleiben, ersuchten sie den Magistrat um Beistand; dieser konnte sich indess zu nichts ent- schliessen. Die Frauen Hessen aber mit dringenden Gesuchen an den Magistrat nicht nach, bis sich dieser endlich bewogen fühlte, durch den Bürgermeister Frambach von Birgel Protokoll über den Vorfall aufnehmen zu lassen. Frambach von Birgel Hess die Reliquie in Verwahr nehmen und mit grosser Feierlichkeit in die Martins-Pfarrkirche bis zur endlichen Entscheidung hintragen. — 79 — Kaum war die hl. Reliquie in die Martins-Kirche gebracht, so strömte man von allen Seiten zur Verehrung herbei. Die Dürener liessen ein silbernes Brustbild, vorstellend die hl. Anna, verfertigen und beim Scheitel dieses Brustbildes die hl. Reliquie einfassen. Das Mainzer Stift aber forderte das Annahaupt wiederholt zurück, indess ohne Erfolg. Endlich wandte sich das Stift an den Papst Alexander VI. Dieser erliess im selben Jahre unter dem 30. Juni 1501 ein scharfes Breve an die Dürener, worin er mit Kirchenstrafen drohte, falls man sich weigern würde, in einer bestimmten Frist die hl. Reliquie herauszugeben (Urk. Mat. S. 272). Da weder dieses Schreiben noch verschiedene Urtheile des weltlichen Gerichtes die Herausgabe der Reliquie erzwingen konnten, wurden der Bürgermeister, der Schultheiss, die Schöffen und die ganze Gemeinde von einem zu Mainz residirenden geistlichen Richter aus apostolischer Machtvollkommenheit excommunicirt, und die Kirche wurde mit «dem Interdict belegt, (vgl. Materialien S. 249 bis 256.) Düren appellirte nach Rom. Der spätere Pfarrer Dürens, der bereits erwähnte Hildebrand von AVeworden und Herr zu Drove, übernahm die Prozessführung und reiste 1502 nach Rom. Zu Hambach war der Akt aufgenommen worden, wodurch Düren sich verpflichtete, alle Kosten der Reise und des Prozesses zu tragen. Kaiser Maximilian I. und Herzog Wilhelm von Jülich, welche Ende 1504 die Stadt Düren besuchten, versprachen möglichsten Beistand zu leisten. In Rom angekommen, trug Hildebrand das Anliegen Dürens dem päpstlichen Gerichte vor und war thätig darauf bedacht, eine günstige Entscheidung zu erwirken. Mit der frohen Hoffnung eines glücklichen Ausganges der Sache kehrte er nach Düren zurück. Rom schien unthätig bleiben zu wollen, weshalb Hildebrand eine abermalige Reise nach Rom unternahm. Der Herzog a t ou Jülich berief ihn jedoch auf dem Wege zurück und versprach, den Prozess zum Austrag zu bringen. Aber auch hier sahen sich die Dürener getäuscht. Endlich, im Iahre 1505, erwirkte Johann von Thurre, Forstmeister zu Vel- — 80 -- den und Vicebürgermeister von Düren, das Endnrtheü des römischen Stuhles. (Urkunde Mat. S. 273—278.) Papst Julius II. entschied in einer Bulle vom 18. März genannten Jahres, dass das St. Anna-Haupt immerwährend in Düren zur Verehrung bleiben, und letzteres von allen Kirchenstrafen und dem Interdict befreit sein solle. Die Verkündigung dieser Bulle wurde den Pröpsten von St. Martin in Kerpen und von St. Adalbert in Aachen, sowie dem Dekan von St. Georg in Köln übertragen. Das Annahaupt bildete fortan den Anziehungspunkt zahlreicher Pilger, zumal in jedem siebenten Jahre, wo gleichzeitig die Aachener Heiligthumsfahrt stattfand, und selbst aus Ungarn Prozessionen erschienen. Alle möglichen Schmuckgegenstände wurden am Brusthilde der hl. Anna geopfert. Christiernus, König von Dänemark, schenkte eine silberne Krone, Herzog Wilhelm von Jülich eine neue Chorkappe mit silbernem Spannwerke, 1580 schenkte die unglückliche Jacobe von Baden ihr Brust- und Halsgeschmeide, 1621 liess Fürst Wilhelm von Pfalz-Neuburg zwischen Annaschrein und Hochaltar eine herrliche silberne Gotteslampe aufhängen. Der Annakasten stand ehedem in der Mitte des Hauptschiffes der Kirche, etwa wo jetzt die Kommunionbank steht. Unter dem Pfarrer Kohlhaas kam er an die linke Seite des Hochaltars, jetzt steht er, unter dem heutigen hochw. Oberpfarrer und Dechanten Lohmann neu renovirt, in der Marienkapelle. Seit der Ueberbringung wird zweimal im Jahre das Fest zu Ehren der hl. Anna gefeiert, im Januar das Fest der Ueberbringung der Reliquie, im Juli der Gedächtnisstag des Todes der hl. Anna. Die Verehrung der hl. Anna wurde hierselbst besonders noch gefördert durch die Stiftung von 7 Kanonika- ten bei hiesiger Kirche sowie durch die Gründung der Annabruderschaft. Der Landgraf Wilhelm von Hessen, welcher 1511 in Düren weilte, machte auf Anregung des Pfarrers Hildebrancl eine Stiftung für 4 Kanoniker an der St. Annakirche, welche Herzog Johann von Jülich 1513 bestätigte; Hildebrancl selbst gab ein Kapital von 12500 Goldgulden, welches ihm dieStadtMastricht schuldete, zur Stiftung zweier weiterer Kanonikate. Ein gewisser Klotz stiftete das sie- — 81 — bente. Bereits 1509 hatte Pfarrer Hildebrand die St. Annabruderschaft gegründet. Der Name Anna war von der Zeit an der Lieblingsname der Dürener Bürgerinnen. 7. Die Jülich er Fehde. Johann von Cleve, der Gemahl der Erbtochter Wil- helm's IV., Maria, richtete sein Hauptstreben darauf, die Verwaltung des Landes zu regeln, weshalb er 1537 eine Aufzeichnung des jülich'schen Landrechtes vornehmen liess. Er regierte bis 1539 und erliess am 30. Juli 1530 contra in- trusos novos evangelicos praeclicatores, „gegen die eingedrungenen neuen evangelischen Prediger", an den Amtmann Kuno von Vlatten ein Schreiben, worin ausdrücklich befohlen war, dass ,,die ganze Geistlichkeit die Schriften und Lehre Luthers und seines Anhanges nicht zu predigen, noch sich darnach zu halten habe". Seit der Verheira- thung der Tochter Johann's, Sibilla, mit dem Kurprinzen von Sachsen, Johann Friedrich, ergab sich eine grössere Duldung der Kalviner im Herzogthum Jülich. Unter seinem Nachfolger Wilhelm V., welcher von 1539 bis 1592 regierte, traf Düren das schwere Schicksal völliger Zerstörung. In jugendlichem Uebermuth liess sich Herzog Wilhelm dazu hinreissen, gegen den mächtigen Kaiser Karl V. die Waffen zu erheben. Die Stände von Geldern hatten nämlich ihm, dem 25jährigen hoffnungsvollen Erbprinzen von Jülich, die Herrschaft dieses Landes an Stelle ihres altersschwachen Regenten kurz vor dem Tode des Herzogs Johann angetragen. Jedoch auch Kaiser Karl V. beanspruchte das Land Geldern sowie die Grafschaft Zütphen mit der Begründung, es sei ein Theil „der burgundischen Erbschaft". Der Krieg ward daher auch der „burgundi- sche Krieg" genannt, während er sonst „Jülich'sche Fehde" genannt wird. Herzog Wilhelm, der auf ganz schmähliche Weise durch Raub am Kirchengute sich die zur Kriegsführung' erforderlichen Mittel ergänzte, schloss sich zunächst enger an die protestantischen Fürsten Deutschlands — inzwischen schritt die Glaubensspaltung in Deutschland voran — an und verband sich mit dem erbittertsten Feinde 6 — 82 — Karls V., dem französischen Könige Franzi, und dem Könige von Dänemark. Der Krieg begann 1542, und 5 Armeen rückten gegen den Kaiser ins Feld. Die des Herzogs Wilhelm, welche unter dem berühmten Marschall Martin van Rossum stand, fiel im September verheerend in Brabant ein, die Burgunder und Brabanter fielen dagegen unter dem kaiserlichen Feldherrn Renatus von Oranien in das Jülich'sche Gebiet ein, und mussten sich u. A. auch Düren, Langerwehe, Hambach, Nideggen, Gangelt, Ran- derath, Bergheim, Jülich, Sittard, Heinsberg ergeben und eine grosse Brandschatzung von 22,290 Goldgulden leisten. Das Heer des Herzogs setzte jedoch den Fortschritten der Brabanter bald ein Ziel. Düren war Endo 1512 wieder in der Gewalt Wilhelm's. Im folgenden Frühjahr, 24. März 1543, besiegte Herzog Wilhelm bei Sittard den niederländischen General Philipp von Croy; 2300 Brabanter bedeckten die Wahlstatt, 2000 Gefangene, 17 Kanonen .und eine grosse Anzahl Kriegswagen und Munition fielen in die Hände des Siegers. Unter den Gefallenen befand sich auch Werner, Herr zu Binsfeld und Weiler (Arnoldsweder). Durch diesen Sieg ermuthigt, verharrte der Herzog in seiner Hartnäckigkeit gegenüber dem Kaiser, welcher nunmehr von Bonn aus mit 40,000 Mann gegen die Länder des Herzogs vorrückte. Am 20. August 1543 zeigten sich die ersten Spuren des kaiserlichen Heeres vor der Stadt; es war eine Schwadron leichter Kavallerie, welche die Umgebung und Befestigungswerke Dürens rekognos- ziren sollte. Ein Theil der Dürener Kavallerie rückte ihr aus der Stadt entgegen, während eine andere Abtheilung' der Dürener Besatzung sich im Wiebelrausch in den Hinterhalt gelegt hatte. Der Feind ging hier in die Falle und ward gänzlich zersprengt. Ein feindlicher Anführer wurde getödtet, einen anderen Heerführer nahmen die Dürener gefangen. Am 22. August kam die eigentliche Heeresmacht der Kaiserlichen bei den Verschanzungen Dürens an und lagerte sich in dem weiten Halbkreise von der Ruhr bis zum Philippsthor, Wirtelfeld, Krausberg und darüber — 83 — hinaus wieder bis zur Ruhr (südlich), wo das kaiserliche Zelt war; die Kanonen standen auf dem Krausberg vor Distelrath, und 14 schwere Geschütze richteten sich gegen die Mauer zwischen Köln- und Wirtelthor. Düren dagegen war durch starke Wälle, Mauern und äussere Bollwerke geschützt, hatte Vorräthe für mehrere Monate und unter dem tapferen Kommandanten Reinhard von Vlatten eine muthige Besatzung von 2000 Mann Fussvolk und 800 Reitern. Ein Unterhandlungsversuch des Kaisers wurde höhnisch abgewiesen. Da unternahm es der Kaiser selbst, nur von einem Adjutanten, einem Prinzen von Savoyen, begleitet, die Aussenwerke der Stadt zu rekognosziren. Allein der Kaiser wäre bald ein Opfer seiner Kühnheit geworden. Ein Dürener Bürger, der Zinngiesser Servatius Bunna- gel, erschoss vom Halbthurme hinter der Rentmeisterei (jetzt Arbeiterhospiz) aus den Adjutanten dicht an des Kaisers Seite. Der Prinz soll sterbend noch ausgerufen haben: Dura, Dura, quam mihi fuisti dura. Karl aber schwur bei seiner Krone dem Trotze der Belagerten furchtbare Rache; er wollte an der widerspenstigen Stadt keinen Stein auf dem andern lassen, (vgl. Urkunde in den Annalen d. bist. Ver. f. d. Niederrhein, Heft 18, S. 263—266. Dazu krit. Bemerkung Fischbach's daselbst S. 326.) Am 23. August fand bei dem St. Johanneshäuschen (in der Nähe der heutigen Brauerei von Sturm) ein Kriegs- rath statt, welcher für den folgenden Tag einen allgemeinen Angriff- auf die Stadt festsetzte. Mit Tagesanbruch des 24. August begann das Feuer auf der ganzen feindlichen Linie. Die Kanonen zwischen Köln- und Wirtelthor unterhielten einen ununterbrochenen Kugelregen gegen die Stadt. Unter dem Schutze dieser Geschosse unternahmen die Italiener und Spanier des kaiserlichen Heeres an dieser Stelle den Sturm. Sechsmal ward dieser von den tapfern Dürenern abgeschlagen; da aber hatte ihre schlimme Lage auch den höchsten Gipfel erreicht. Hierüber durch einen Deserteur von der Dürener Besatzung, Hans Kreger, unterrichtet, gewann der Kaiser die Ueberzeugung, dass die Stadt sich nicht mehr lange halten könne, und befahl er da- 6* — 84 — hei- einen neuen Sturmangriff. Endlich musten die Dürener weichen; gegen Mittag rückten die kaiserliahen Truppen durch die Bresche zwischen Köln- und Wirtelthor in die Stadt, wo es zum heftigsten Strassenkampfe kam. Erst um 4 Uhr Nachmittags war der Kaiser völlig Herr der Stadt, und nun begannen die rohen Krieger das vom Kaiser verhängte Strafurtheil „zum abschreckenden Beispiel" durch Mord, Brand und Raub an der unglücklichen Stadt zu vollziehen. Was von Gebäulichkeiten noch der Zerstörung entgangen war, das wurde am 25. August von übermüthigen Soldaten angezündet; nur das Kloster der Franziskaner, das Haus der Malteser und einige kleinere Gebäude in der Philippstrasse und in der Kämergasse blieben auf den Befehl des Kaisers „Parce ferro", welcher der Verwüstung Einhalt that, verschont. So büsste die blühendste Stadt des Jülicher Landes schwer ihren Trotz. Dürens Wohlstand war vernichtet, 2000 Menschen waren bei der Verteidigung oder durch das Racheschwert der Eroberer umgekommen. Der verschont gebliebene kleinere Theil der Bürgerschaft nahm am 26. August auf Geheiss des Kaisers wieder Besitz von der verödeten Stadt. An demselben Tage wurde auf Befehl des Kaisers die Reliquie der hl. Anna nebst den anderen geretteten kirchlichen Gegenständen in die Klosterkirche der Franziskaner feierlichst übertragen. Der zum kaiserlichen Heere gehörige Erzbischof von Compostella trug das Allerheiligste, und ausser den Bürgern begleiteten die sämmtlichen Geistlichen und bei der Armee befindlichen Edelleute den Zug. Am 28. August setzte sich die kaiserliche Armee gegen Jülich in Marsch, Düren seinem Schicksal überlassend. Alle anderen Städte des Jülich-Clevischen Landes öffneten dem Kaiser die Thore, und der Herzog musste durch eine demüthige Unterwerfung zu Venlo am 7. September den Frieden erkaufen: er musste geloben, seinem Bündniss mit Frankreich zu entsagen, seine Ansprüche auf das Fürstenthum Geldern aufgeben, sich mit der kaiserlichen Präfectur darüber begnügen und dem Kaiser Treue und Gehorsam sowie insbesondere versprechen, die katholische Religion — 85 — in seinem Lande zu erhalten. Dagegen wurden ihm seine Erblande wieder abgetreten. Die Belagerung von 1543 ist vielfach aus übertriebenem Lokalpatriotismus in einer für Düren zu schmeichelhaften und geradezu märchenhaften Weise dargestellt worden; thatsächlich galt das veni, vidi, vici für Karl d. V., der in einem Tage Düren ohne besondere Mühe nahm. Das Jahr 1543 bedeutet die Zeit des tiefsten Elends für Düren und seine nähere Umgebung. Rölsdorf (Rulesdorf) z. B. wurde in Brand gesteckt, Gey gänzlich geplündert; auch das adelige Nonnenstift zu Ellen ging in Flammen auf. Dieser Feldzug oder die ,,Jülicher Fehde" wurde im Volksmunde noch Jahrhunderte lang als das „Jülicher Wehe" bezeichnet. Trotz seines Versprechens im Vertrag zu Venlo vom 7. September 1543, ,,dass er alle seine Erblande, Besitzungen und Unterthanen in orthodoxem Glauben und in der Religion der alten Kirche erhalten, durchaus keine Veränderungen vornehmen lassen und dafür eifrigst sorgen wolle, dass jede durch seine Unterthanen oder Andere schon bewirkte Veränderung wieder aufgehoben würde", behielt der Herzog seine evangelisch gesinnten Räthe bei, die weitere Verbreitung des Protestantismus wurde geduldet, den verfolgten Wallonen Zuflucht gewährt und nur auf besonderes Andringen des Kaisers wurden Verbote und Strafbefehle gegen die Anhänger der neuen Lehre erlassen, (vgl. Reinhard, Geschichte der ev. (luth.) Gemeinde Düren, v. J. 1879 S. 6.) Als der Herzog 1566 gemüthskrank wurde, kam die Verwaltung, besonders unter dem Nachfolger Joh. Wilhelm, wieder ganz in die Hände katholischer Räthe, welche dem Versprechen der Aufrechterhaltung des katholischen Glaubens nachzukommen ernstlich bestrebt waren. Obgleich auf dem Landtage zu Düsseldorf vom Jahre 1591 die Ausübung der Augsburgischen Konfession um des gemeinsamen Friedens willen zugelassen wurde, konnte der lutherische Kultus meistens nur heimlich fortgesetzt werden, (Reinhard a. a. O. S. 7.) in sog. „heimlichen Bykompsten". (Koch, die Reformation im Herzogthum Jülich, S. 30.) — 86 — 8. Wiederaufbau und Entwicklung der Stadt. Die Jülicher Fehde (1543) hatte wie die Hauptstadt Düren so das ganze Herzogthum Jülich an den Band des Verderbens gebracht. Wie gross die Erschöpfung des Landes war, geht u. A. daraus hervor, dass der Herzog von Jülich ans seinem eigenen Silbergeräthe Geld machen liess. Wie gewöhnlich bei solchen Nothmünzen, liess er die Stücke viereckig hauen und den Werth zu 1 Thaler (Reichsmünze) herstellen. Auf der einen Seite ist der Jülicher Löwe zwischen den Zahlen 4 und 3 aufgeprägt. Im 16. Jahrhundert wurden, nachdem Ende des 14. Jahrhunderts die ersten Münzen mit Jahreszahlen vorkamen, die beiden ersten Zahlen ganz ausgelassen, sodass auf der Nothmünze die Zahl 4—3 die Jahreszahl (15)43 bezeichnet. Die Dürener Bürger wandten sich an den Magistrat mit der Vorstellung: ,,class sie mit Verlierung' der Eltern, Weib und Kind, Baar- schaft, Geräthe und Leibesnahrung unschuldiger Weise dermassen verhergt, verjagt, verfolgt, verbrannt und A r er- dorben, dass sie sich mittlerzeit von erlittener Bedrängniss, Benöthigung und Beraubung kaum erhoben und sie kaum soviel mit sauerem Schweiss und Arbeit aufbringen könnten, dass sie sich sammt Weib und Kind Hungers und Kummers erwehren könnten." Auf Vorstellung des Magistrats erliess daher der Herzog von Jülich im Jahre 1544 der Stadt die Zahlung der Monatsgelder auf 6 Jahre, damit dadurch der Wiederaufbau der Stadt sowie die Zahlung der durch den Krieg der Stadt erwachsenen Schulden ermöglicht werde. In der Eingabe des Magistrats wird gesagt, „dass wir in diesen gefährlichen vergangenen Kriegs- läuften vor allen andern Städten Ihrer Fürstlichen Gnaden durch die Burgundischen zwei Jahre lang befehdet worden, mit Auferlegung der Knechte grosser Beschwerniss, dreimal belagert, zum letzten durch Kaiserlicher Majestät Kriegsvolk; Alles, was wir gehabt, verloren, gefänglich weggeführt, unser Leib und Leben wiederum gelden müssen, verbrannt, verjagt in Elend, wie arme Bettler umlaufend." Die rührige Thätigkeit der Dürener, die hülfreiche Unterstützung seitens des Herzogs sowie der benachbarten Herr- — 87 Schäften und Dörfer, welch' letztere ausser einer beträchtlichen Geldsumme 582 Eichen- und Buchenstämme aus ihren Waldungen hergaben, ermöglichten die Wiederherstellung der Privatwohnungen wie der öffentlichen Gebäude. Der Herzog liess nicht nur Bauholz verabfolgen, sondern er stellte laut Schreiben vom 3. Februar 1544 in der Nähe der Stadt auch Ziegelöfen auf, wo die Bürger zu geringem Preise sich die Steine beschaffen konnten. Das Rathhaus, welches in den ältesten Zeiten eine einfache Bauart hatte und unter dem Bürgermeister Gerhard Har- per 1520 in seinem alten einfachen Stile von Neuem aufgeführt worden, war 1543 auch zerstört worden. Alle Akten verbrannten mit, ein unersetzlicher Verlust insbesondere auch für die Geschichte der Vorzeit. In den Greueln der damaligen Verwüstung sind auch die alten Kaiserprivilegien der Stadt, von denen nur ein Verzeich- — 88 — niss übrig geblieben ist, und ihre Siegel untergegangen, (vgl. Endrulat a. a. O. S. 41.) Schon 1546 wurde das Eathhaus unter dem Bürgermeister Adam von Birgel wieder aufgebaut und im folgenden Jahre unter dem Bürgermeister Wilhelm Deutgen vollendet. Dieser liess in den Thurm die noch jetzt im Gebrauch befindliche Brandglocke aufhängen, welche ausser bei feindlichen Ueberfällen und Feuersbrünsten auch bei Abhaltung der feierlichen Herrengedinge und des Blutgerichts gezogen wurde. Sie ist geschmückt mit dem Bildniss der hl. Anna und trägt die Inschrift: „Sturm und Brandglock heysehen ich, Blut- sampt Voigtgericht verkünde ich: Mein Klang erschrecket jedermann, Schaffe dir kein Schad, komme hievan." Der Neubau, welcher unter Mitbenutzung der nord- und westwärts stehen gebliebenen Mauern des alten Rathhauses aufgeführt wurde, war ein Viereck aus Hausteinen mit einer Gallerie in prächtigem Bildhauerwerk in der Höhe des Daches. Als Sinnbild der Gerechtigkeit war auf derselben eine Justitia mit gezücktem Schwerte angebracht, weshalb das Rathhaus „zum Schwert" hiess. An der Schauseite nach dem Markte zu befand sich eine vorgebaute marmorne Säulenhalle, die zur Verkündigung der Beschlüsse des Magistrats diente. Die Kosten zum Neubau wurden zum Theil aus den Anna-Opfergeldern bestritten. Dieses Rathhaus stand bis 1788, wo der Neubau des jetzigen Rathhauses begann. Von den durch die Belagerung fast völlig vernichteten Stadtthoren wurde das Kölnthor 1548 unter dem Bürgermeister Franz von Meisheim wiederhergestellt. 10 Jahre später wurde unter dem Bürgermeister Bernard Lauterbach das Vorthor am Kölnthor wieder aufgebaut. Im Jahre 1560 erbaute der Bürgermeister Heinrich Haas den Vertheidigungsthurm am Wirtelthor mit der Inschrift aus Vergib Pacem te poscimus omnes, Frieden begehren wir Alle. 1586 liess der Bürgermeister Wilhelm Troster das alte Kölnthor gänzlich abreissen und von Grund aus aufbauen. Im Jahre 1603 wurde unter dem Bürgermeister Gerhard Schlüssel ein Verbindungsgang am Wirtelthor gebaut. Im Jahre 1604 liess der Bürgermeister 89 Wilhelm. Mockel die Mauer und die Bollwerke am Oberthor bedeutend erhöhen. Aber nicht nur die Befestigungswerke Dürens erstanden neu aus Schutt und Asche, sondern auch die Privathäuser und öffentlichen städtischen Gebäude — abgesehen von dem bereits erwähnten Rathhause — erhoben sich bald zu schönerer Wiederherstellung. Mancher stolze Giebel aus der letzten Hälfte des 16. Jahrhunderts steht noch heute zum Zeichen, dass Düren sich bald wieder zur Blüthe erhob, und 1563 wurde auch der Neubau der Annakirche, welche, während die Mariakirche ganz verschont geblieben war, sehr gelitten hatte, vollendet, wozu nicht zum Geringsten der Umstand beitrug, dass die Reliquie der hl. Anna zahlreiche Fremde und Pilger herbeizog. Die interessantesten Giebelhäuser aus der Zeit kurz nach der Zerstörung der Stadt finden sich auf dem Markte (z. B. das Haus von Fesenmeyer aus dem Jahre 1555), auf dem Ahr weilerplatz (Giess 1571), in der Oberstrasse (Becker 1598), sowie in der Philippstrasse (alte Realschule). Die städtische Mühle (Rossmühle) am Ahr- weilerplatz (damaliger deutscher Kirchhof) wurde 1589 neu erbaut, später aber in das städtische Kornhaus neben dem Stadthof in der Philippstrasse verlegt. Neben der städtische]i Mühle am Ahrweilerplatz lag die „Wollküche", die städtische Wage, auf der alle zum Verkauf eingeführten oder ausgeführten Waaren, insbesondere alle Frucht, ehe sie gemahlen werden durfte, wie auch alles Mehl, welches zur Stadt gebracht wurde, gewogen werden mussten. (Jetziges Stadtbauamt, früher Annapfarrschule.) Das Korn-' haus diente zum Aufbewahren der Früchte für den Fall von Kriegs- und Hungersnoth, überhaupt zur Verhütung von Theuerung. Das noch heute erhaltene Gebäude, welches in den- französischen Zeiten später als Lazareth, bis 90 vor einigen Jahrzehnten als Schulgebäude einer privaten höheren katholischen Realschule diente, enthält in Spruchbändern die Inschrift: Marcoduriaci spectabilis ordo Senatus Magnificae haec posuit splendida tecta domus, Condita quae multos frumenta reservet in annos, Quaeque eadem saxi pondere versa terat, Ne si bella premant, seges aut illuserit arvis, Annonae populum triste fatiget onus. Opus 28. Junii inchoatum 1588 eodemque anno absolutum God- scalco a Wandsloe cons. Aul' der andern Seite des nebenanliegenden Stadthofes in der Philippstrasse lag das städtische Schlachthaus, welches in der Belagerung von 1543 ebenfalls verbrannte und unter dem Bürgermeister Franz Bach im Jahre 1550 wieder erneuert wurde. Dasselbe wurde 1730 von Neuem umgebaut. Unterschieden vom Schlachthaus bestand im alten Düren noch eine Fleischhalle, wo die Metzger ihre Waaren ausstellten und feilboten. Die Fleisehhalle befand sich ursprünglich an der St. Martinskirche, von da wurde sie in die Weierstrasse in das dort am Ausgange zum Viehmarkt (Geschw. Wiemers) bis 1543 bestandene St. Agatha- Spital verlegt. 1608 liess Bürgermeister Wilhelm Mockel eine neue Fleischhalle mitten auf dem Viehmarkte erbauen. In den Giebel setzte er einen Quaderstein mit der Inschrift: Soli Deo Gloria! Publicae utilitatis causa autoritate Senatus hujus urbis et communitatis consensu hoc aedificium exstructum est anno — 91 — 1608 Guilelmo Mockelio in Veldenstein ex scabinis consule. Nee cede nee crede dolis: Veritas vulnera, mortem non patitur. Nach dieser Inschrift scheint die Errichtung der Fleischhalle nicht ohne Meinungsverschiedenheiten oder „Klüngeleien" vor sich gegangen zu sein. Ueberhaupt gab später der Besitz dieses Hauses Anlass zu Streitigkeiten, indem die Kalviner dasselbe als Bethaus für sich in Anspruch nahmen. Der Stein wurde am 2. Januar 1609 auf Befehl des Herzogs Johann Wilhelm durch den Schultheiss Melchior Im Hove aus dem Giebel entfernt, aber nicht lange nachher wurde er wieder feierlich eingesetzt. Um den Besitz des Gebäudes als Gotteshaus zu erlangen, hatten die Protestanten zahlreiche Kämpfe zu bestehen, bis es endlich gelang, dauernd in seinen Besitz zu kommen. Die Metzger zogen mit ihren Fleischbänken nun wieder zum alten St. Agatha- Spital an der Kopfecke der Weierstrasse. Die alte Fleischhalle diente von 1642—1844 der reformirten Gemeinde als Gotteshaus. 9. Die Zünfte, Fleischhallen- und Tuchhallen- Ordnung. Vor 1543 bestanden in Düren sehr viele Zünfte. In früheren Zeiten hatten die Zünfte ein gemeinsames Gaffelhaus (Gaffelleufe) für ihre Versammlungen und Gerichtssitzungen. Später hatte jede Zunft ihre eigene „Gaffel". Schon 1129" bestand in Düren eine Bruderschaft der Schmiedezunft zum hl. Eligius, welche in genanntem Jahre schon viele Mitglieder zählte. Die Schmiedezunft war wegen ihrer Kunstwerke sehr berühmt. Der eiserne Gitterkasten, worin die Reliquie der h. Anna aufbewahrt wird, ist später aus ihr hervorgegangen. Die Bruderschaft der Gewandzunft betitelte sich als „Bruderschaft vom Blut und Kreuze Christi". Sie stammt aus dem Jahre 1389 und bestand noch zur Zeit des Pfarrers Hildebrand im Anfang des sechszehnten Jahrhunderts. Unter diesem gab es kein Handwerk, welches nicht besonders in Bruder- — 92 — schaften organisirt gewesen wäre; Düren zählte damals 21 Bruderschaften, so die Bruderschaft von der seligsten Jungfrau Maria für die Weber, vom hl. Johannes für die Brauer, vom hl. Crispinus für die Schuster, vom hl. Jo- docus für die Schneider, vom hl. Hubertus für die Schreiner, ja selbst die Musiker hatten eine Bruderschaft zum hl. Joseph. Durch eine „neue Ordnung" von 1545 (Urk. Mat. S. 132—135) wurde das anders. Herzog Wilhelm erinnert in derselben zunächst daran, dass durch seine Vorfahren im Verbund und Amtmannsbrief Düren „Burgerlich Regimente" und zwar die Wahl des Bürgermeisters, der Rathsherren, Schöffen und Ambachtsmeister erhalten, und setzt dann die Bedingung zur Erlangung des Bürgerrechts in Düren fest. Hiernach muss, wer nach Düren kommt und dort Bürger werden will, „Schein und Beweiss" bringen, wie er von seiner bisherigen Obrigkeit geschieden, ob er Güter besitzt und einen unbescholtenen Lebenswandel geführt hat. Wer diesen Nachweis erbringt, soll seine Bürgerschaft „werfen und gelden" mit 6, in späteren Zeiten 12 Gulden, erwirbt er aber durch ein Probestück die Mitgliedschaft eines der nachbenannten sieben Ambachten, so ist er damit von selbst Bürger geworden und kann seinen Namen in das Bürgerbuch einschreiben lassen, ebenso wie diejenige Person, welche ein Dürener Kind heirathet. Später musste vor Aufnahme in eine Zunft vorab das Bürgerrecht erworben sein. Der Neuaufzunehmencle leistete den Bürgereid. Den Ambachten blieben in jedem Fall ihre Gerechtsame vorbehalten. Es mussten die Zunftgebühren in Geld und Wein entrichtet werden. Nach Vorlesung der Zunftgesetze wurde dem neuen Bürger die Bürgermatrikel ausgefertigt. Der Herzog bestimmt dann weiter, dass kein Bürger mehr als einem Ambacht angehören darf, dass, „der Gewand machen will, nicht Bierbrauer sein soll, will er Bier brauen und feil halten, so soll er kein Gewand machen und so in allen Ambachten", deren nicht mehr als 7 in Düren sein sollen, nämlich Schmiede-Ambacht, Gewandmacher-Amt, die Brauer, die Bäcker, das Schneider-Amt, das Schuhmacher- Amt und das „Houltzen-Ampt", d. i. die Schreinerzunft. — 93 •— Unter diese sieben Rubriken musste nun das vielgestaltige Bruderschafts- und Vereinsleben der Bürgerschaft untergebracht werden. Zur Schmiedezunft wurde noch die „Gesellschaft von St. Quirimis-Bruderschaft" geschlagen, zu der die Goldschmiede, Kannengiesser, Ackerer und Müller gehörten, sowie die. St. Wilhelms-Bruderschaft. Den Ge- wandmachern wurden die Leineweber, die „Voller", sowie die Bruderschaft vom hl. Kreuz beigefügt. In der Bierbrauergesellschaft sollen auch sein die Weinwirthe und die Fassbinder, zu den Bäckern wurden die Bruderschaften von St. Peter und St. Michael verordnet, welche Geschäftsleute und Krämer umfasste. Unter die Schneider wurden versetzt die Buntwirker, Tuchscherer, Kürschner, Hut- mächer, Barbiere, Wappensticker, Pelzarbeiter, Wundärzte und Glaser; den Schustern wurden die Fleischhauer, die Lederarbeiter, die Loher, die St. Anna-Bruderschaft und die Flickschuster, dem „Hoxützen-Ambacht" aber die St. Katharina-Bruderschaft mit Zimmerleuten, Dachdeckern und Maurern, sowie die St. Bernards-Bruderschaft mit den Pliesterleuten zugethan. Die Schöffen wählten auf einer Gaffel, die ihnen beliebte, ebenso diejenigen Bürger, die keinem Ambacht angehörten. Jede Zunft wählte jährlich am Ev. Johannestage, ,,in den Christhilligen Tagen", wo die „sämmtliche Gesellschaft" vertreten war, bei ihrem Eid eine dem Landesfürsten, der Stadt Düren und den Gemeindebürgern nützliche Person, den sog. „Siebenten" als Deputirten zur Repräsentation. Fiel die Wahl der Zünfte auf einen, der „niet auss dem Ambacht were", so muss dieser sechs Viertel besten Wein geben. Diese Siebenten hatten in der Stadtverwaltung Sitz und Stimme in der grossen Rathsversammlung. Bei ihrem Amtsantritt schwuren sie den Eid, „der Stadt Dheuren treu und hold zu sein, der Gemeinde Anliegen und was sich derselben nützlich oder schädlich befinden werde, jederzeit dem Bürgermeister und einem ehrbaren Rath getreulich vorzubringen, und was der Stadt und Gemeinde dienlich, so viel wie möglich zu befördern, was derselben aber schädlich, zu verhindern, einen Bürgermeister mitzuwählen, welcher der —' 94 — Stadt und Gemeinde nach bestem Verstand nützlich sei, die Heimlichkeit des Raths zu halten und zu schweigen auf Enden und Stätten, so sich das gebührt, und sonst insgemein Alles und jedes zu handeln, thun und lassen, was einem getreuen Siebenten gebührt." Die Siebenten, welche also Stimme bei der Wahl des Bürgermeisters und der Rathsherren hatten, mussten vor der Bürgermeisterwahl den Eid „schwören und geloben der hl. Kirche, fort unserem gnädigen Fürsten und Herrn etc. von wegen des Reichs, der Stadt Dheuren treu und hold zu sein, Bürgermeister und solche Rathsherren nach allem Vermögen zu kiesen, die der Stadt und der Gemeinde nützlich sind." Jedes Jahr wurden neue Siebenten gewählt, bis im kurfürstlichen Reglement vom 10. September 1685 ihre Aufhebung verordnet wurde. Nach der neuen Ordnung von 1545 soll es 8 gekorene Rathsleute neben den 7 Schöffen geben, nämlich 4 vom alten Rath, 4 von Gemeindewegen. Letztere wurden auf unschuldiger Kinder Tag von den Einundzwanzigern gewählt. (Urk. Mat. S. 90—93.) Im Jahre 1546 erging vom Herzog Wilhelm eine Polizei- Verordnung für die sieben Ambachten. (Urk. Mat. S. 135—138.) Danach sollen 2 Bücher eingerichtet werden, worin die Vor- und Zunamen aller Bürger aufgezeichnet wurden, wovon der Herzog das eine und der Bürgermeister sowie Rath das andere erhalten soll. Jeder, der nicht hier erzogen, Bürger sein will, muss sich dem ehrsamen Rath präsentiren, seinen Tauf- und Zunamen in das Bürgerbuch einschreiben lassen und sich auch bei dem betreffenden Ambacht anmelden und einschreiben lassen. Die Aufnahme in die Zunft durften die Amtsmeister nur auf Bescheid des Raths vornehmen. Die Neuankommenden sollen die Bürgerschaft erwerben gegen Hingabe eines ledernen Eimers mit Zubehör sowie 3 Schilling Einschreibgebühr, der lederne Eimer gleich 1 Goldgulden berechnet. Arme konnten davon dispensirt werden. Jedem Ambacht wird ein Schöffe und ein oberer Rathsmann zugetheilt, damit sie sich besser be- rathschlagen können; zum Wollenamt kommt der alteBür- — 95 - germeister mit dem ältesten Schöffen. Die Beigeordneten müssen auf Vorbescheidung des Amtes „auf die leuff folgen" bei Strafe, „auch ohne Erlaubniss nicht abtreten noch abscheiden." Auf aller Kinder Tag wurden folgende Bestimmungen auf den Zünften vorgelesen: Es sollen alle Jahre nach Gelegenheit der Personen die Siebenten aus den Ambachten der Gemeinde zugewiesen und angesetzt werden. Den gemeinen Rath anlangend, sollen jährlich auf Kinder Tag die gemeinen Rathspersonen durch die 21 Zunftmeister erkoren werden, sodass alle Jahr einer aus den Ambachten und einer aus der Gemeinde beigekoren werden soll. Der Bürger, welcher aus den „Beigeordneten" zum ersten Mal Jungrath wird, muss dem Ambacht 6 Viertel Wein geben, dafür ist er hinfürder befreit und geniesst das Jahr des Ambachts Nutzung. Die Ambachtsmeister sollen bei ihrem Eide darauf sehen, dass nur fromme und gut beleumundete Personen vorgeschlagen werden. Die Einundzwanziger bestanden fortan aus 2 Am- bachtsmeistern jeden Haupt-Ambachts, der dritte Meister soll aus den Beigeordneten des Ambachts (sog. Beikür) erkoren werden. Letzterer muss seinem Ambacht auf Kindertag 3 Viertel Weines schenken. Die Ambachtsmeister waren die Vertreter der Bürgerschaft in der grösseren Rathsversammlung. Ihre Gegenwart war erforderlich bei Vertheilung der Steuern, bei Aufrichtung neuer und Erhöhung alter Aiiflagen, bei Aufnahme von Kapitalien, bei Verpfändung und Verkauf der Gemeindegüter u. s. w., auch hatten sie Stimmrecht bei der Wahl der Rathsherren. Sie leisteten folgenden Eid: „Ich schwöre und gelobe der hl. Kirche, fort unserem gnädigen lieben Herrn, als von wegen des Reichs, der Stadt Düren treu und hold zu sein, die Rathsherren helfen kiesen, die der Stadt nützlich sind, auch den Rath zu thun auf Enden und Stätten, da es sich gebührt, sonder Arglist, so mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium." Am 14. Mai 1572 erliessen Bürgermeister und Rath der Stadt Deuren eine „Fleisch- und Marktmeisters-Ordnung". (Urk. Mat. S. 41—43.) Darnach mussten die Fleischhauer die — 96 — Fleischhalle das ganze Jahr hindurch mit dem nöthigen Fleisch wohl versorgen, damit die gemeine Bürgerschaft und Jedermann auf Gesinnen jederzeit gute Waare für ihr Geld bekomme, bei V erwirkung ihres Ambachtsund fernerer Strafe des ehrbaren Eaths. Weiter sollen die Metzger keine gebrechlichen, sondern nur gesunde „Beester" schlachten, aber keine Ochsen und Rindvieh oder clergl., so Mängel hätten; item Schafe, welche ,,buckig", item Schweine, so ungeschnitten oder köttig, sollen sie nicht „gelden", auch nicht schlachten noch verkaufen, bei Verlust des Fleisches, welches den Hausarmen durch den vereideten Marktmeister ausgespendet werden soll. Die Kälber, die sie schlachten, sollen 21 Tage alt sein, und wer darin „bruchtig" befunden, soll das abgethane Fleisch „verburt" haben, welches den Armen ausgetheilt werden soll. Kein Fleischhauer soll gleichzeitig Ochsen- und Kuhfleisch feilhalten, damit der gemeine Mann nicht betrogen werde, bei Strafe von 10 Mark, die zur Hälfte dem ehrbaren Rath, zur anderen Hälfte dem Marktmeister verfallen. Die Fleischer dürfen kein Kalb- oder anderes Fleisch aufblasen, sondern müssen es ungeblasen abthun bei Verlust des den Armen vom Marktmeister auszutheilenden Fleisches. Das in der Fleischhalle öffentlich hängende Fleisch soll allen Bürgern ohne Unterschied gegen gebührliche Bezahlung verabreicht werden bei Strafe des Verlustes des Fleisches, welches alsbald auf die Klage des Bürgers durch die Marktmeister den Armen ausgetheilt werden soll, demgegenüber sich die Fleischhauer nicht damit sollen entschuldigen können, dass das Fleisch bereits einem Anderen verkauft oder versprochen sei, denn was sie verkauft oder versprochen haben, sollen sie abhangen und hinwegschaffen. Die „Beester" sollen in dem gemeinen, dazu verordneten Schlachthaus und an keinem sonstigen Orte geschlachtet oder „abge- than" werden, damit die verordneten Marktmeister gehörige Aufsicht führen, und was aufrichtig befunden, zum feilen Kauf passiren lassen können, was aber nicht in Ordnung, zum Verkauf nicht zulassen, weshalb die Metzger jederzeit auf Ansinnen der Marktmeister auch ihre Häuser, Keller — 97 — und Kammern eröffnen müssen bei einer Strafe von 20 Mark, welche die Zuwiderhandelnden halb an den ehrbaren Rath, halb an den Marktmeister zahlen müssen. Die Fleischhauer sollen nicht ohne Vor wissen und Bewilligung der Marktmeister im Sommer nach 8 Uhr Morgens und im Winter nach 4 Uhr Nachmittags schlachten, bei Verlust und Strafe von 10 Mark (halb an den Eath und Marktmeister). Die Fleischhauer sollen kein Fleisch, welches noch warm (frischgeschlachtet) ist, feil halten; was sie am Morgen verkaufen wollen, muss am vorherigen Tage abge- than sein, alles bei Verlust des Fleisches zur Ausspende durch die Marktmeister; bei erheblichen Ursachen sollen diese den Fleischhauern jedoch Erlaubniss geben dürfen, solches Fleisch feil zu bieten. Von Pfingsten bis St. Jakobs-Abend (also im Hochsommer) sollen sie bei Verlust des Fleisches an die Armen kein Schweinefleisch feil halten. Die Metzger sollen die ,,lamberköpf" nicht mit dem Fleisch wiegen, sondern besonders verkaufen, bei Strafe einer Mark an den Marktmeister. Die Metzger sollen ferner das Gemeinde-Schlachthaus rein und sauber halten. Wer es in 2 Stunden, nachdem er daselbst „abgethan", nicht gereinigt und gesäubert hat, soll jedesmal 5 Mark an den Marktmeister zahlen. Den Fleischhauern soll es nicht gestattet sein, gute, fette „Beester" insbesondere Rindvieh zu kaufen und hier nicht zu schlachten, sondern etwa nach Köln oder anderswohin zu treiben; wer darin bruchtig befunden, soll sein Ambacht auf ein Jahr „verbracht" haben, das Fleisch auch an die Armen verlieren. Alle Hammel und Schafe, so auf der Ruhr geweidet, sollen allhier binnen der Stadt Deuren geschlachtet und nicht nach auswärts verkauft oder verhandelt werden, bei Verlust der Schafe und fernerer Ahndung des ehrbaren Raths. — Die Marktmeister hatten auch die Aufsicht in der Fischbank (seit 1597) am Hühnermarkte über die grünen (frischen) Fische, welche nur dort verkauft werden durften. Sie erhielten dafür von einer Tonne Häringefür deren Besichtigung 4 Schilling, aus jedem Strohkorb Bücking 4 Stück, aus jedem Korb Spierlinge einen Griff, aus einem Korb „viehnfisch" 2 Stück, — 98 — von jedem kleinen Korb 1 Stück. (Mat. S. 43.) Durch Rathsbeschluss vom 5. Mai 1594 wird den Fleischbauern ihr zu beobachtendes Benehmen in der Fleischhalle dahin eingeschärft, dass weder sie, noch ihre Weiber, Kinder oder Gesinde, keine in die Fleischhalle kommenden Manns- oder Weibs-Personen anrufen, geschweige denn von den Bänken ihrer Mitbürger und Nachbarn abrufen, dürfen, sondern dass sie in aller Zucht und Stille jedem seinen freien Zugang, wohin ihm gefällig, lassen und sich alles Rufens unfläthiger und sträflicher Worte ganz enthalten sollen, Alles bei Strafe von 2 Goldgulden an den ehrbaren Rath zum Behuf der Stadt und 1 Goldgulden an die sämmt- lichen Zunftgenossen als Trinkgeld für Wein; im Fall der Weigerung soll der Betreffende bis zur Abtragung das „Fleischhauer Ambacht nicht gebrauchen mögen." (Mat. S. 41—43.) Düren besass im Mittelalter auch ein Gewandhaus, eine Tuchhalle auf dem Altenteich, die der Gewandzunft, welche die sämmtlichen Kaufleute zu einer Genossenschaft zusammenschloss, als Gerichtshaus und Waarenlager diente. Im 16. Jahrhundert zählte Düren 22 Gewandherren und ebensoviele Fabriken. Alle Tuchfabrikate mussten in das Gewandhaus gebracht und gestempelt werden, auch musste jeder Fabrikherr jährlich 6 Stücke gefärbtes Tuch im Gewandhaus den Bürgern zum Verkauf stellen. Das Gewandhaus bestand bis zur Jülich'schen Fehde 1543 mit einer eigenen Tuchhallenordnung. Nach der Zerstörung kam die Tuchhallenordnung allmählich in Vergessenheit und manche ,,Kauf-Herrn und Gewandmacher" schmälerten den Nahrungszweig der „Ausscheider", d. h. der Kleinhändler, sehr. Dazu kam schon damals der Unfug des Hausirgewerbes mit Wollentuch in der Stadt. Fremde Hau sirer betrogen die Bürger mit minderwerthiger Waare und schädigten das einheimische Gewerbe. Dies veranlasste „die Geschworenen und Meister des Wüllenambachts", beim Magistrat auf Errichtung einer neuen Tuchhalle und Tuch- hallenordnung anzutragen. Der Magistrat war hierzu bereit, damit dem Wucher der Kaufleute Schranken gesetzt, — 99 — und das Gewerbe der Kleinhändler aufblühen würde, wenn jeder Kaufmann die Stücke Tuch an bestimmten Tagen in der Halle zum Verkauf ausstellen müsse und das Hausiren untersagt wäre. Am 22. Dezember 1617 erschien die gewünschte Ordnung für die neue Tuchhalle. Da sie aber in einigen Punkten zu sehr gegen die Privilegien der Gewanclzunft ging, so ersuchten die Gewandherren um Abänderung der Ordnung, welche am 31. August 1618 in der ,,Hall-Orcltnongh cless Gewandtz" auch erfolgte. (Urk. Mat. S.43—47). Dieselbe bestimmt zunächst, dass die Tuchhalle oben auf der Wollküche, als dazu am besten qualificirt, sein solle. Die Anstellung und Vereidigung des „Haimeisters" geschah vom Rath. Der Haimeister musste Kaution stellen und erhielt von jedem verkauften Stück von Auswärtigen 2, von Einheimischen 1 Albus. Der Haimeister musste die Halle Vormittags von 9—11 und Nachmittags von 1—3 offen halten bei Strafe von jedesmal 2 Radermark. Die drei regierenden Meister von den Geschworenen der Gewanclzunft sollen auf Erfordern, wenn etwas Sträfliches vorfallen sollte, dem Haimeister beigeordnet werden. Die Kaufleute mussten alle Tuchwaaren, „es seien Flamische oder Limburgische, wie dieselben Namen haben", desgleichen Sammet-, Seiden- und Futterwaaren in die Tuchhalle bringen, bei Strafe von 2 Goldgulden, halb an den Rath, halb den Geschworenen, wovon jedoch der Haimeister ein halb „kopfstuck" haben sollte. Dieselbe Strafe traf die Ankäufer von nicht auf die Tuchhalle gebrachten Waa- ren. Auf englische Tücher ward ein Durchgangszoll von 2 Goldgulden gesetzt. Ankommende fremde Kaufleute wurden vom Haimeister zuerst daran erinnert, ihre Waa- ren, Avelche sie verkaufen wollten, auf die Halle zu bringen. Kamen dieselben nicht binnen 24 Stunden dieser Aufforderung nach, verhielten sie vielmehr dieWaarein der Herberge oder anderswo, so verfielen sie in Strafe von 1 Goldgulden, halb dem Rath, halb den Interessenten, d. h. der Gewanclzunft, zahlbar. Was die Gewandschneider von englischem, flämischem und anderm Tuch „mit vollem Siegell auswendig einbringen", um es in ihren — 100 — Häusern zu verschneiden, brauchte, sofern es ihr „eigen proper Gut oder einem Anibachtsgenossen zugehörte", nicht auf die Halle gebracht, sondern nur dem Haimeister angemeldet zu werden, „wegen der Stadt Accisen", bei Strafe eines Goldgulden. Auch konnte sämmtliches Tuch, wenn es in der Tuchhalle gestempelt war, wieder abgeholt und anderswo veräussert werden. Von einem ganzen Stück Tuch zahlte man in diesem Falle 6 Heller • Hallengeld. In der Halle durften Stücke von weniger als 10 Ellen nicht feil gehalten und verkauft werden. Wer Tücher „von böser unaufrichtiger Farbe" einbringt, soll wie von Alters her nach Erkenntniss der Geschworenen bestraft werden; solches Tuch soll nicht zugelassen werden, und überhaupt sollen die Tuche bei den Färbern wie von Alters her fleissig besichtigt, und was „dem Stälen unge- mäss", soll nicht gestempelt werden. Die Tuchfärber all- hier, die unpassirliche oder böse Farbe brauchen, sollen ebenfalls nach Erkenntniss der Geschworenen gestraft werden. Die Geschworenen des Wollenamts, die Werkmeister und der Haimeister mussten überhaupt Acht geben, dass an den Markttagen keine Betrügereien verübt würden. Auch soll in der Halle keiner dem Andern „in den Kauf treten", denselben vertheuren oder vereiteln, bei Strafe eines Goldguldens, halb dem Rath, die andere Hälfte den Interessenten. Die Gewandmacher und Gewandschneider aber sollen mit Leuten, „so das Ambacht und den Gewandtschnidt" nicht haben, sich nicht einlassen bei Verwirkung des Ambachts und des Gewandschnitts. Der Haimeister soll sich „alles Unterkaufens meiden" und unverdächtig halten bei Strafe von 3 Goldgulden, halb dem Rath, halb dem Ambacht. Die Bussen mussten durch die Beigeordneten jeden Monat fleissig aufgezeichnet und vor Eintritt neuer Werkmeister und Abgeordneten jährlich öffentlich berechnet, eingefordert und abgeliefert werden. Die Bussen wegen schlechter (falscher) Waaren fielen halb an den Landesfürsten, die andere Hälfte theilten der Rath und die Geschworenen. Wenn Jemand Zahlung der dictirten Busse weigert, sollen die Geschworenen und Beigeordneten den Ungehorsam den — 101 — Obermeistern zur Bestrafung anzeigen; bei fortgesetztem Ungehorsam entschied der Bürgermeister mit den Beisitzern. Im Jahre 1770 wurden auf kurfürstlichen Befehl „die Ambachtsbücher" revidirt und von den Zunftgenossen mit Zustimmung des Magistrats in eine neue Ordnung gebracht. Die Zunftbücher der sieben Ambachten erhielten in den Hauptregeln eine Form. Nach den Statuten der alten und der neuen Zunftordnung feierten die Zunftgenossen ihre Wahl- und Brudertage mit Abhaltung eines Hochamtes und mit der Spende eines Malters Korn, zu Brod gebacken, an die Armen. Dergleichen Spenden hielt jedes Ambacht oft im Jahre. Die Strafgelder und Beiträge waren die Fonds solcher Spenden, (vgl. Mat. S. 658—666.) — Bevor ein Knabe in die Lehre zunftmässig aufgenommen werden konnte, musste der Meister denselben vorab vierzehn Tage in seine Werkstatt nehmen, um zu erfahren, ob der Aspirant „Kraft und Fähigkeiten zur Erlernung des Handwerks besitze". War dies der Fall, so stellte der Lehrling sich vor der Zunftversammlung zur Annahme. Nach beendigter Lehrzeit, die bei den meisten Handwerken drei Jahre und bei einigen Handwerken nur zwei Jahre dauerte, erhielt der Lehrling einen „Lehrbrief". Ein zünftiger Geselle musste bei Aenderung seines Meisters den Wechsel binnen vierzehn Tagen der Zunft mittheilen. An Sonn- und Feiertagen musste jeder Geselle Abends 9 Uhr in seinem Quartier sein. Lehrlinge durften nie die Wirths- häuser besuchen. Zur Erlangung des Meisterrechts war noch nöthig, dass der Geselle drei Jahre auf sein Handwerk gereist war. Der neugewordene Meister musste „ein Schild von Blech" auf das Zunfthaus hängen, worauf sein Name ein- gravirt war. Wenn ein Kunde über bestellte und nicht verfertigte oder zu lange Zeit ausgesetzte Arbeit klagte, so ward der säumige Meister vom Rath der Zunftgenossen mit l 1 /;, Gldg. bestraft. An Sonn- und Feiertagen durften die Wirthe vor Beendigung des Gottesdienstes nicht zapfen, es sei denn einem Reisenden oder für einen Kranken. An Sonntagen, .Weihnachten und Allerheiligen war den Bäckern das — 102 — ■ Backen untersagt. Das Weiss- und Schwarzbrod durften sie nicht schwerer oder leichter als das vom Magistrate bestimmte Gewicht backen, unter Strafe der Konfiscirung des Brodes und 9 Rthlr. Geldbusse. Aus den Schustermeistern wurden jährlich zwei in Eid genommen und als „Chürmeister" zur Untersuchung, des Leders bei den Gerbern angestellt, welche das als ,,gabr" befundene Leder mit einem eigens dazu bestimmten Stempel an drei Stellen bezeichneten. Ein Meister durfte nur drei Gesellen halten. Schliesslich ist noch zu bemerken, dass jeder neue Meister Degen und Flinte halten sollte. 10. Der Jülich'sche Erbfolgestreit. Am 2. Januar 1592 wurde Herzog Wilhelm durch den Tod von seinen langwierigen Leiden erlöst. Sein Nachfolger Johann Wilhelm, Gemahl der Jakobe von Baden, war zur Leitung der Regierung noch unfähiger; das Regiment lag in den Händen der mit den Ständen auf Kriegs- fuss stehenden Räthe. Jakobe von Baden wurde am 8. September 1597 ermordet. Eine zweite Ehe des Herzogs blieb ebenfalls kinderlos, und als er am 25. Mai 1609 kinderlos starb, da sollte die „Jülich'sche Successionsfrage" zum Austrage kommen. Das nächste Anrecht hatte nach einem Familienstatut vom 29. Juli 1546 die älteste Tochter Wilhelm's IV., Maria Eleonore, die Gemahlin von Albert Friedrich, Herzog von Preussen. Da dieselbe (geb. 1550) vor Johann Wilhelm im Jahre 1608 gestorben war, so ging ihr Anrecht über auf ihre älteste Tochter Anna, Gemahlin des Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg. Es glaubte indess andererseits die Gemahlin des Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Neuburg, welche ebenfalls Anna hiess, deshalb das nächste Anrecht zu haben, weil ihre Schwester vor ihrem Bruder gestorben sei. Kaum 14 Tage nach dem Tode des Herzogs Johann Wilhelm erfolgte schon im Namen des Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg die Besitzergreifung im Her- zogthum Jülich. Sein Kommissarius, der diesen Akt ausführte, war Dr. Konrad Brynen. Dieser requirirte in — 103 — Köln den auf der Burgmauer wohnenden Notar Johann Tuhmann von Wiedenbrück und begann am 9. April 1609 die Ausführung seines Auftrages vor der Stadt und Festung Jülich. Von Notar und Zeugen begleitet zog er dann weiter, um in Linnich, Randerath, Geilenkirchen, Gangelt, Sittard, Heinsberg, Wassenberg, Dahlen, Gladbach, Grevenbroich, Bergheim, Hambach, Düren, Birkesdorf, Aldenhoven, Euskirchen, Münstereifel, Nideggen, Montjoie, Schönforst, Wilhelmstein, Eschweiler und Boslar die ihm aufgetragenen Formalitäten der Besitzergreifung in hergebrachter Weise durch Anschlagen des brandenburgischen Wappens resp. Besitzergreifungspatents zu vollziehen. Gegen Ende wird sich Dr. Brynen sehr beeilt haben, da zu dieser Zeit die im Lande herrschende Aufregung und Erbitterung zunahm, nachdem auch der Pfalzgraf von Neuburg seine Bevollmächtigten zu gleichem Zwecke entsandt hatte. Viele Orte und Aemler nahmen diese während des Durchritts vom Pferde aus ,,visu et adspectu" symbolisch in Besitz. Da nun der Kaiser als Oberlehnsherr durch den Erzherzog Leopold die Lande in Sequester nehmen wollte, einigten sich der Kurfürst von Brandenburg und der Pfalzgraf Wolf gang Wilhelm von Neuburg in dem Vertrage zu Dortmund vom 11. Juni 1609 dahin, dass sie das Land vorläufig durch einen Statthalter gemeinschaftlich regieren lassen wollten. Die Stände der Herzogthümer waren den „Possediren- den", wie die Fürsten sich nunmehr nannten, durchaus nicht zugethan, vor allem die katholischen nicht, indem diese von den lutherischen Regenten nach den damaligen Rechtsanschauungen und Gepflogenheiten Schlimmes für ihre Religion befürchten mussten. Als Erzherzog Leopold in Jülich erschien, und ein kaiserlicher Erlass vom 21. Oktober 1609 in allen Gemeinden ihn als kaiserlichen Kommissar einführte, kam es zum Kampfe. Erzherzog Leopold hielt Musterung über die in der Gegend von Lüttich geworbenen Söldner, während Wolfgang Wilhelm und der brandenburgische General Friedrich von Solms auf dem rechten Rheinufer Truppen ausgehoben hatten. Diese zo- — 104 — gen, nachdem sie am 8. Dezember bei Bonn über den Rhein gesetzt, nach Düren. Die Beamten der Stadt, eingedenk der kaiserlichen Mandate, versagten dem Heere der ,,Possedirenden" den Eintritt in die Stadt. Düren wurde daher belagert. Sehr schnell wurde es durch Verrath der Bürger, die vielfach durch den früheren Bürgermeister Mockel für die Fürsten gewonnen waren, den Belagerern in die Hände gespielt. Die Stadt musste eine Besatzung von 4 Kompagnieen zu Ross und zuFuss unter Anführung des Grafen Friedrich von Sohns aufnehmen. Magistrat und Bürgerschaft leisteten den verbündeten Fürsten den Huldigungseid, wogegen alle Gerechtsame und Freiheiten durch Reversal vom 21.resp. 31. Juli 1609 gewährleistet wurden. (Urk. Mat. 473—478.) Es wird darin besonders zugesagt, dass der kaiserlichen Majestät als „dem obersten Haupt der Christenheit" untertänigster Respekt und Gehorsam erwiesen und die Dürener Bürgerschaft nicht durch kaiserliche Acht beschwert, sondern durch die Possedirenden verdefen- dirt und schadlos gestellt werden solle. Würde die wirkliche Execution der angedrohten Reichsacht erfolgen, solle Düren nicht weiter gebunden sein. Bürgermeister, Schöffen, Rath und Bürgerschaft wollen weder der kaiserlichen Majestät noch irgend welchen anderen Prätendenten mit ihrer Stellungnahme präjudiciren, dergestalt, dass wenn der Kaiser ein anderes den Rechten der Reichskonstitutionen gemäss erkennen werde, es der Bürgerschaft freistehen solle, ohne dabei in Ungnade bei den Possedirenden zu fallen, dem Kaiser Gehorsam zu leisten. Ferner behielten sich die Dürener vor, dass, wenn die Possedirenden vor sachlicher Entscheidung der Successions- frage untereinander in Streit geriethen, und einer gegen den andern etwas vornähme, sie bis zur Reconciliation nicht mehr an ihr Gelöbniss gebunden seien. Weiterhin wurde versprochen, „die katholische Religion wie auch andere christliche Religionen zu kontinuiren, manu- teniren und zuzulassen." In der Pfarrkirche sowie in den Klosterkirchen binnen und vor Düren im Dorfe Distel- — 105 — rath soll keine andere als die römisch-katholische Religion und deren Uebung öffentlich gestattet werden. Die Pastorats-, Vikars- und Offiziantenstellen sollen nur mit quali- ficirten Römischkatholischen und keinen Andern besetzt werden; die Güter, Renten und Gefälle der Pfarrkirche und Klöster sollen zu keinem andern Zwecke, als wozu sie gestiftet sind, verwendet werden. Auch soll das Stadtregiment durch Bürgermeister, Schöffen und Rath wie bisher dahin geschehen, dass nur katholische „Regenten und Schuldiener" eingesetzt würden. Gleichwohl sollen andere im Reich zugelassene Religionen nicht verweigert werden. Mit der Rathsbesetzung u. s. w. soll es beim Alten bleiben. Im Fall eines Vergleichs der beiden fürstlichen Häuser soll die etwaige Herausgabe dem Lande nicht auferlegt und die Ratifikation binnen 3 Monaten jedem Fürstenthum und Lande zugestellt werden. Die Dürener Bürgerschaft soll wider ihren Willen weder mit Soldaten ,,der Landtschaft oder anderen", ausser in höchster Nothwendigkeit beschwert werden, auch sollen ihr keine ungewöhnlichen Steuern auferlegt werden. Auf diese Weise salvirte sich Düren besonders dem Kaiser gegenüber in jeder Weise. Es liess nur die vorläufige Besetzung der Stadt zu, um deren Zerstörung zu verhindern. Die Schrecken des Jahres 1543 mögen noch zu lebhaft in der Erinnerung der Dürener Bevölkerung gelebt haben. Daraufhin zog das Heer der Possedirenden von Düren ab nach Aldenhoven, wo ein kleines Gefecht mit den zum Kai'ser unter v. Reuschenberg haltenden Jü- hch'schen Truppen vorfiel; letztere mussten sich mit empfindlichen Verlusten zurückziehen. Den Possedirenden gelang es, in verhältnissmässig kurzer Zeit eine ganze Reihe von Ortschaften zu besetzen. Inzwischen hatte der in Diensten des Erzherzogs stehende Graf Mansfeld mit 300 Mann Kavallerie Schieiden überrumpelt; gegen ihn zog der Kommandant von Düren, Graf Sohns, mit 60 Mann Infanterie, 600 Reitexm und einer Kanone. Graf Mansfeld wurde gefangen genommen und nach Düren in Verwahr gebracht. Im Jahre — 106 — 1610 wurden zwischen Köln- und Oberthor „die Horn- wecker ermacht", wozu einschliesslich von Kriegs- und Kontributionsgeldern 4297 Reichsthaler 40 Stüber vom Magistrat aufgenommen wurden. Im Juli 1610 begann die regelrechte Belagerung der Stadt Jülich. Am 2. September kapitulirte Jülich; die noch aus 1500 Mann bestehende Besatzung erhielt freien Abzug. Da der Kaiser durch andere Ereignisse in den Erbstaaten verhindert war, den Krieg fortzusetzen, blieben nach dem Falle Jülichs die Possedirenden eine Zeitlang ruhig im Besitz des Landes, welches sie durch Moritz von Hessen als Statthalter verwalten Hessen. Düren musste 1610 und 1611 an den Fürsten von Pfalz-Neuburg einen Vorschiiss von 11500 Reichsthalern leisten, wovon der Rest erst 1627 abgetragen wurde. 1611 wurde ein Landtag der Jülichschen Landstände in Düren gehalten. Die Versammlung begann am 14. Juli „im wilden Mann" auf dem Markte zu Düren. Bald brach aber der Krieg zwischen den Possedirenden selbst infolge der berühmten Ohrfeige, welche über Tisch der Kurfürst von Brandenburg dem Herzog von Neuburg applicirte, von neuem los. Wolfgang Wilhelm heirathete 1613 die Herzogin Magdalena von Baiern und trat am 25. Mai in der Lambertuskirche zu Düsseldorf zum katholischen Glauben über. Kurfürst Siegismund dagegen trat tun dieselbe Zeit von der lutherischen zur reformirten Konfession über. Ersterer hatte nun den Herzog von Baiern, den Erzbischof von Köln die katholische Liga, Spanien und den Kaiser auf seiner Seite, letzterer dagegen die Protestanten der Jülicher Lande, die protestantische Union und vor Allem die holländischen Generalstaaten zu Bundesgenossen gewonnen. Schon bald drang der kaiserliche Feldherr Spinola mit einem Heere, das hauptsächlich aus Spaniern bestand, in das jülich'sche Gebiet ein und nahm das Land für Pfalz- Neuburg in Besitz; die meisten festen Plätze, so auch Düren, wurden von ihm genommen und mit Besatzungen belegt, die das Land für den Pfalzgrafen in Eid nahmen. Da kam es denn am 12. Nov. 1614 zu einem provisorischen — 107 — Vergleich zu Xanten: Das ganze streitige Gebiet sollte in zwei Theile getheilt werden, und das Loos über den Besitz der einzelnen Theile entscheiden. Die Herzogthümer Jülich und Berg fielen an Pfalz-Neuburg und die übrigen Länder, Cleve, Mark und Ravensberg an Brandenburg. Ravenstein wurde vorläufig gemeinsam verwaltet. Erst am 19. Sept. 1666 wurde zwischen beiden Häusern zu Cleve der definitive Erbvergleich geschlossen. Unter all' diesen Kriegswirren hatte Düren von Anfang des 17. Jahrhunderts an bis durch den ganzen dreißigjährigen Krieg (1618 bis 1048) hindurch viel zu leiden. Am 27. August 1614 rückte der Graf von Emden mit 2 Kompagnien (500 Mann) pfalz- .neuburgischer Truppen in Düren ein. Vom 17. Mai bis 23. August 1615 garnisonirte ein spanisches Regiment in Düren. Diese Truppen, doch Verbündete des Neuburgers, hausten hier in Düren wie in Feindes Land; sie misshandelten die Bürger und plünderten sämmtliche Häuser. Der Hauptmann Daun liess sogar manche Bürger einkerkern und ihre Güter einziehen. Dieses Regiment wurde abgelöst durch burgundische Soldaten, welche ebenfalls manchen Unfug begingen. Ende Oktober 1615 kam noch eine Kompagnie deutscher Truppen unter dem Herrn von Waldeck. Wegen der erlittenen Misshandlungen und Beschädigungen reichten Magistrat und Bürgerschaft Beschwerden beim in Düren residirenden herzogl. Legaten Grafen Adam von Schwarzenberg ein, welcher Vorkehrungen traf, fernere Excesse zu verhindern. Im Jahre 1616 stand bis zum 20. Juni der Kapitain Cransen mit 1300 Soldaten hier in Garnison sowie die Kompagnie unter Hauptmann Daun. Am 27. Juni kam Weimarisches Militär als Besatzung. Als am 21. Februar 1618 Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm Düren besuchte, veranstaltete die Stadt zu seinen Ehren ein glänzendes Fest. Im August desselben Jahres brach hier durch das zahlreiche Militär, welches sich in schlechtem Zustand befand, die Pest aus. Schon 1615 hatten sich hierselbst Spuren dieser Krankheit gezeigt, welche sich indess durch schleunige Anwendung zweckmässiger Vorsichtsmassregeln 108 — bald wieder verloren. Am 14. August 1618 befahl der Magistrat, dass auf allen Zünften Folgendes bekannt gegeben werde (Urk. Mat.-S. 482—483): In keinem Hause, wo Jemand an der Pest gestorben, dürfen binnen 6 Wochen Waaren zum Verkauf ausgesetzt werden, sondern Läden und Fenster müssen geschlossen bleiben, auch sollen die Hausthüren so lange zugehalten werden; die Einwohner solcher Häuser sollen nicht unter die gemeine Bürgerschaft (das Volk) auf Gassen, Strassen, Markt oder in die Kirche gehen, dagegen soll es jedem unbenommen sein, vor der Stadtpforte in den Garten oder sonst nach auswärts zu gehen. Während derselben Zeit soll in den Häusern, wo die Pest ist, die Vorsicht gebraucht werden, class den Insassen das Essen u. s. w. durch gesunde Personen an der Thür gereicht wird, das Betreten der Häuser aber verboten ist. Den Zuwiderhandelnden wird angedroht, dass sie auch ,,der Versperrung ihrer Behausungen von den inlogirten Soldaten nicht gewärtig sein mögen." Dieser Rathsabschied ist unterzeichet ex mandato Senatus vom Stadtschreiber Wilhelm Deutsen. u £> v 11. Die Reformation. Die Thatsache, class das Herzogthum Jülich fast ganz katholisch geblieben ist, während die Bewohner anderer Landestheile derselben Fürsten (Mark, Berg) meist zum Protestantismus übergetreten sind, ist zum grossen Theil auf den äusserst konservativen und gläubigen Charakter der hiesigen Bevölkerung zurückzuführen. Das linksrheinische Volk gehörte schon Jahrhunderte der katholischen Kirche an, bevor sich die rechtsi'heinischen und norddeutschen Stämme zum Christenthum bekehrten, und gerade in unserer Gegend waren die ersten Sendboten Apostelschüler und unmittelbar von Rom ausgesanclt. Das Bewusstsein der Verbindung mit Rom blieb ein lebendiges im Volke, und die (43) Unterherrschaften im Herzogthum Jülich konnten nur dann übertreten, wenn sie das Volk für sich gehabt hätten, im andern Falle bedeutete der Uebertritt einen Riss im — 109 — eigenen Hause, (vgl. Koch a. a. O. S. 21—24.) Der Herzog selbst konnte diese Zustände um so weniger übersehen, als es über ihm noch einen höheren Herrn, nämlich den deutschen Kaiser, gab. Karl V. ermahnte den Herzog Wilhelm 1543 eindringlich an seine Pflichten gegen Kirche und Reich. (Vertrag von Venlo.) Wenn auch der Herzog anfänglich seinen Vertragspflichten nicht ernstlich nachkam, das Jülich er Volk fasste die Artikel des Vertrages von Venlo ernster auf, und allgemein wurden die Beschlüsse des Tridentiner Konzils als die lange erwartete erlösende Stimme gegenüber den unleugbaren Missständen (Verfall des Klerus) begrüsst. Das bis dahin auch aus dem Jülich- schen vielfach besuchte Düsseldorfer Gymnasium, an welchem der gelehrte Monheim (f 1564) im Sinne der Reformation wirkte (Mat. S. 430 ff., Koch a. a. O. S. 18), gerieth sofort in Verfall, den auch der Nachfolger Mon- heim's, nämlich der im Jahre 1526 zu Düren geborene Fabricius (1563—1573; vgl. über ihn ausführlich Mat. 429—436) nicht mehr aufhalten konnte, indem das neu gegründete Kölner Jesuiten-Gymnasium sich zu grösstem Glänze entwickelte (Koch S. 24). Dennoch finden sich schon Ende des 16. Jahrhunderts in Düren evangelische Prediger und in der Umgegend vielfach Missionsgemeinden, während die Errichtung der Pf arr gemeinden im technischen Sinne in die Zeit um das Jahr 1600 fällt. Durch die nahe Berührung mit den Niederlanden und Frankreich gewann am Niederrhein die schweizerische Reformation (Kalvin) in den ersten Jahrzehnten vor der Wittenbergischen (Luther) das Ueber- gewicht. (Reinhard a. a. O. S. 4.) Die früheste geordnete Pastoration unserer Gegend ging von Düren aus. Der Dürener Prediger reiste im Lande rund und hielt an dem einen Sonntage hier, an dem andern dort Gottesdienst ab und nahm die nöthigen Casualhandlungen vor. Nach den Mat. S. 318 soll bereits um das Jahr 1528 in Düren ein protestantischer Prediger, Wilhelm Kappel, gewesen sein. Das ist unrichtig und nur eine Verwechslung mit Büren in Westfalen, wo Kappel stand. Erst von 1573 an datirt die Reihe der reformirten Prediger in Düren. Auf- — 110 — fallend ist es (Koch a. a. O. S. 36), class in den zwanzig Jahren von 1573 bis 1593 sieben Prediger nacheinander die Dürener Gemeinde bedient haben, nämlich 1573 Gerhard Loren, 1574 Cornelius Wallraff, 1578 Gottfried Königshoven, 1584 Paul Olhem, 1585 Johann Merzenich, 1589 Johann Tonsor, 1593 Caspar Wachendorf. Bei geordneten Pf arrVerhältnissen hätte eine solche Anzahl für zwei Jahrhunderte genügt. Noch auffallender aber ist es, dass Düren darauf zehn Jahre lang, 1596—1605, ohne eigenen Prediger war und von Elberfeld aus bedient werden musste. Jülich trennte sich Ende des 16. Jahrhunderts dauernd von Düren. Im Jahre 1589 war Johann Tonsor in Düren als Prediger angestellt worden mit einem Gehalt von 200 Reichsthalern. Zu dieser Summe zahlte Düren 50, Stolberg 50, Weiden 48, Eschweiler 27 Reichsthaler. Wahrscheinlich zahlte Lürken den Rest. Im Jahre 1610 trennte sich Weiden und Lürken von Düren, 1612 Stolberg und Eschweiler. In dieselbe Zeit fällt auch die Errichtung von sämmtlichen altern lutherischen Gemeinden in dieser Gegend, nämlich in Düren (1609), Stolberg, Zweifall, Jülich-Kinzweiler, Gemünd und Menzerath-Montjoie. Die Lutherischen hatten im Herzogthum Jülich, eben noch mit grösseren Schwierigkeiten zu kämpfen wie die Reformirten. Der Grund lag wohl hauptsächlich in der feindlichen Stellung des Herzogs Johann gegen Luther, welchen er für alles Unheil des Bauernkrieges verantwortlich machte, und den er mit den Wiedertäufern genau auf dieselbe Stufe stellte. Daher sind im 16. Jahrhundert keine lutherischen Gemeinden im Herzogthum Jülich entstanden. Erst nach dem Tode des unglücklichen Herzogs Johann Wilhelm im Jahre 1609, schon während des Erbfolgestreites, traten für die Protestanten beider Bekenntnisse sofort bessere Zeiten ein. Im Vergleich der Possedirenden, Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg und Pfalzgraf Wolf gang Wilhelm von Neuburg, zu Dortmund respective der am 16. Juni 1609 stattfindenden allgemeinen Huldigung wurde zugesagt, „die katholische römische, wie auch an- _ 111 _ dere christliche Religionen zu continuiren, manuteniren und zuzulassen." Die Eintracht dauerte aber nicht lange. (Erbfolgestreit; 30jähr. Krieg.) Es genüge, hier nach Reinhard a.a.O. S. 15—17 die Bedrängnisse der hiesigen'reformir- ten Gemeinde anzuführen, wie sie in den Consistorial-Pro- tokollen enthalten sind. Da heisst es in den Sitzungen vom 27. August 1614: Der spanische General Spinola legt Kriegsbesatzung in Düren, und der Prediger Anton Daniel Telones wurde ausgewiesen. 17. Mai 1615: Man trägt Bedenken, aus Furcht vor dem Kommandeur die Synode zu beschicken. Am 3. Juli 1616 wird beschlossen, die Kinder der bösen Conse- quenzen wegen nicht in den Häusern, sondern im Pfarrhause zu taufen. Am 13. September 1620 wird berichtet, dass denen, welche Bürgerstöchter geheirathet, die Bürgerschaft geweigert werde, weil sie nicht papistisch seien. Am 19. Mai 1621 wird bemerkt, es haben burgundische Soldaten sich feindselig erwiesen und die Glasfenster vom Predigthause eingeworfen; am 25. September 1622, class der Amtmann dem Schulmeister bei Pön von 10 Goldgulden die Stadt zu räumen befohlen habe; am S.Mai 1624, dass die Soldaten die Predigt mit Gewalt gestört hätten, und der Beschluss gefasst wäre, mit der Predigt acht oder vierzehn Tage stille zu halten, hoffend, dass dann die Garnison abziehen werde; am 4. August 1624, dass die italienischen Soldaten eine Leiche, welche schon 14 Tage in der Erde gelegen, aufgegraben, die Lade aufgebrochen, die Leiche zerhackt, durchstochen und liegen gelassen haben. Am 9. August 1629 wagt man nicht, da die Schule aufgehoben, um Wiederherstellung derselben zu bitten, aus Furcht, es möchte auch die Predigt verboten werden. Am 31. Juli 1627 berathschlagt man, weil am 20. d. dem Prediger durch fürstlichen Befehl bei 50 Goklgulden Strafe das Predigen verboten und das Predigthaus abgenommen sei, ob man nicht heimliche Predigten anstellen solle. Am 20. August 1627 gestattet man den Lutherischen, weil ihnen der Gemeindekirchhof der Stadt verboten, auf dem reformirten Kirchhof zu beerdigen, jedoch mit sicherer — 112 — Condition, sich zu vergleichen. Am 1. Dezember 1628 wird der grossen Bedrängniss wegen beschlossen, noch zwei Monate mit den heimlichen Predigten einzuhalten. Am 15. August 1633 sucht man ein Predigthaus auf dem dem Steinweg zu kaufen. — Der reformirte Kirchhof befand sich an der Ruhr. 1587 hatte dafür Ehefrau Bernard Lauterbach, Beatrix geb. Völlers, einen halben Morgen Land geschenkt. Obgleich am 17. Juni 1624 das öffentliche Exercitium religionis wieder angefangen wurde, dauerten dennoch bis zum Jahre 1672 die Bedrückungen mehr oder minder fort. Uebrigens erhielten die Reformirten, wie wir oben gesehen haben, schon 1642 den dauernden Besitz der Fleischhalle als Gotteshaus. Je nachdem protestantische oder katholische Besatzung wechselte, entschied sich auch die Stellung und wuchsen die Ansprüche der einzelnen Konfessionen. Selbst die Annakirche wurde wiederholt von den Protestanten beansprucht, und die hessischen Soldaten hielten thatsächlich dort ihren Gottesdienst ab. Auch fanden dort mehrfach protestantische Predigten statt, zuletzt am 12. April 1684 die Controverspredigt des Predigers Krämer von Gemünd gegenüber den Franziskanern. Der Magistrat war zeitweilig sehr der neuen Lehre zugethan. Durch die Wirksamkeit der Franziskaner, besonders aber durch die Jesuiten wurde das .bald wieder anders. Bezüglich der weiteren reformirten Prediger seit 1593 vgl. Mat. S. 336-337. Die lutherische Gemeinde (Reinhard a. a. O. S. 12) zu Düren wurde im Jahre 1609 durch den bereits erwähnten Vergleich zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg selbständig. Ihren ersten öffentlichen Gottesdienst feierte sie am Christfeste 1609 auf dem Rathhause. Im Jahre 1611 wählte sie zu ihrem ersten Prediger Hermann von Giessen. Er soll sogar von dem Herzog zum Prediger ernannt worden sein. Von der Stadt aber wurde der Gemeinde anfänglich die Rentmeisterei, hierauf der Koh- bauch zum Gotteshaus und das daneben liegende Haus „zur blauen Hand" dem Prediger zur Wohnung angewiesen. Ersteres, auf der Stelle des früheren St. Agatha- — 113 — spitals gelegen, schmückten (wie dies die noch vorhandenen Akten nachweisen) der Kurfürst von Brandenburg, der Fürst von Neuburg, die Grafen Sohns und Wittgenstein „mit hohen in Glas gebrannten Wappen und Namen" aus. Der Kohbauch wurde jedoch bei den bald beginnenden Verfolgungen wieder in eine Fleischhalle verwandelt. Die Verfolgungen hat jedenfalls schon der Prediger Hermann von Giessen hereinbrechen oder sich erneuern sehen. Ihm folgte Johannes Hoffmann. Nach dessen Tode wurde im Jahre 1624 Kaspar Fink aus Soest, vormals ein Jahr lang Prediger in Jülich, mit einem Gehalt von 100 Kölnischen Thalern und freiem Hauszins zum Prediger berufen. In seiner Vokations-Ur- kunde heisst es, dass die Gemeinde aus hochdringender Noth in diesen beschwerlichen Zeiten wieder einer qualifi- cirten Person bedürfe, welche die erledigte Stelle wieder nach Gebühr vertreten könnte. Leider aber sah sich derselbe, «weil „das öffentliche Exercitium der Predigt göttlichen Wortes durch Ihre Fürstliche Durchlaucht zu Neuburg ernstlich und bei Vermeidung einer gewissen Straf ist verboten worden", genöthigt, am 6. Juli 1628 die Stadt zu verlassen. In der Demissorialschrift wird ihm vom Gemeindevorstand das Zeugniss gegeben, „dass er die Anfechtung und Verfolgung der Feinde der Wahrheit, die sich oftmals wider ihn gesetzet, mit Standhaftigkeit ausgestanden und denselben aus Gottes Wort schriftlich und mündlich begegnet habe." Am 6. April 1628 erging aus Düsseldorf ein fürstlicher Befehl auf die Klagen der Jesuiten an die Amtleute zu Düren wie auch an andere Beamte des Landes, dass die Prädikanten und Schullehrer unkatholischer Religion, „welche nicht allein die einfältigen Seelen verleiten, sondern auch bei einem und anderen, bei welchem zur Con- version noch einige Hoffnung sein möchte, in dem Irr- thum stärken und die Bekehrung alles Vermögens verhindern, ab- und fortgeschafft und solch Predigen und Schulhalten alles Ernstes interdicirt werden". Man ging durch erneuerte Mandate noch weiter. Es wurden auch die Gemeindeglieder „als Fremdlinge und aus dem Reich — 114 — entlassen, mit Verweigerung der Bürgerschaft, bürgerlichen Ehrenämter, Freiheiten, Einwohnung, Gilden, Zünften, Erkaufung von Häusern, Erbgütern etc. eingeschränkt und ausgestossen." (Reinhardt a. a. O. S. 14.) Es wurde ferner durch ein Dekret des Herzogs Wolf gang Wilhelm vom 1. August 1634 befohlen, dass der Jungfrau von Merode und dem Johann Herten und andern Bürgern, in deren Behausung unkatholische Predigten wider das ertheilte Mandat gehalten worden, eine Brächte von 50 Goldgulden auferlegt und dass bei Verweigerung der Zahlung die Exekution gegen sie vorgenommen werde. Nach dem Abzüge des Predigers Kaspar Fink im Jahre 1628 waren die wenigen übrig gebliebenen Lutheraner zur Wiederherstellung der Gemeinde für's Erste viel zu schwach. Nachdem durch den westfälischen Frieden das Jahr 1624 als Normal]ahr angenommen wurde derart, dass einer Konfession die Ausübung ihrer kirchlichen Rechte ebenso auch für die Zukunft zustehen sollte, wie sie dieselben nachweislich an irgend einem Tage des Jahres 1624 besessen hatte, so wurden die Dürener Gemeinden wieder hergestellt. Für den Besitz von Kirchengütern war der 1. Jan. 1624 als Normaltag festgesetzt worden. (Koch a. a. O. S. 88.) Die Lutherischen mussten sich aber einstweilen mit gemietheten Lokalen aushelfen, von denen das letzte in der Schellengasse gelegen war. Das Gotteshaus auf dem Viehmarkt (jetz. Kaiserplatz) wurde von Neuem den Reformirten zugewiesen. Die lutherische Gemeinde musste zu fremden Predigern ihre Zuflucht nehmen, und erst am 19. Nov. 1744 erhielt sie wieder einen eigenen Prediger, Franz Arnold Jäger aus Remscheid. Er bezog ein Gehalt von, 80 Reichsthalern. (Reinhardt S. 19.) Ihm folgte am 27. Juli 1759 Johann Theodor Erlev aus dem Märkischen bis Dienstag vor Pfingsten 1771. Sein Nachfolger Justus Konrad Christian Landmann legte am 3. März 1774 feierlich den Grundstein zur Kirche am Steinweg. Die kurfürstliche Erlaubniss zum Bau war unter dem 14. Mai 1773 ertheilt worden. Die Kirche, deren Baukosten zum Theil durch Kollektenreisen der — 115 — Pfarrer aufgebracht wurden (die Königl. Kanzlei gab dazu 400 Thaler), wurde am 14. Dez. 1779 eingeweiht und 1780 wurde das auf dem Höfchen gelegene Pfarrhaus restaurirt. Pfarrer war seit dem 26. Aug. 1774 Johann Marcus Faust aus Trarbach a. d. Mosel. Ihm folgte 1781 Joh. Heinr. Boecldinghaus. Die Gemeinde bestand damals aus 65 Personen. Die folgenden Pfarrer waren 1784 Mart. Friedr. Scheibler, 1787 Karl Theod. Boeddinghaus, 1790 Joh. Willi. Müller aus Eckenhagen. Ueber 50 Jahre war letzterer im Amte und hat er besonders auch auf das materielle Gedeihen der Gemeinde einen nicht unwesentlichen Ein- fluss ausgeübt (Reinhardt S. 22.) Er setzte auf eigene Koston das Pfarrhaus von Neuem in Stand. Das Küstor- haus lag auf dem Steinweg, wo der Küster und Vorsänger May, weil es der Gemeinde an einer eigenen Schule gebrach, längere Zeit eine Privatschule unteimielt. Im Uebrigen besuchten die lutherischen Kinder die reformirte Schule. 1825 schenkte Rud. Schenkel der reformirten Gemeinde den Kirchhof vor dem Kölnthor zur gemeinsamen Benutzung mit den Lutheranern. Im Jahre 1830 bot die reformirte Gemeinde durch ihren Pfarrer Koenigs- feld der lutherischen Gemeinde die Vereinigung beider Gemeinden zu einer nnirten an, allein der Pfarrer Müller erklärte sich entschieden dagegen. Ihm folgte am 17. Mai 1843 Julius Friedr. Reinhardt aus Jülich, der mehrfach erwähnte Verfasser der Gesch. der luth. Gemeinde (Festschrift zur hundertjährigen Einweihung der Kirche, 14. Dez. 1879.) Die Gemeinde zählte damals 180 Seelen. Unter Reinhardt wurden im Jahre 1846 die Unionsversuche nunmehr von der reformirten Gemeinde abgelehnt. Das Pfarrhaus wurde unter Reinhardt völlig neugebaut, und zahlreiche Stiftungen der vermögenden Gemeindeglieder sind unter ihm zu verzeichnen. — Pfarrer Reinhardt bahnte indess eine gemeinsame Thätigkeit der beiden Gemeinden an. Anfangs der 50er Jahre entstand ein Frauenverein zur Unterstützung der Armen für beide Gemeinden, durch welchen eine Kleinkinderbewahrschule in's Leben gerufen wurde. Nach dem Tode des Superintendenten Reinhardt 8* — 116 — (f 1886) erfolgte bald die völlige Union beider Gemeinden unter seinem Nachfolger, dem heutigen Superintendenten O. J. Müller und dem jetzt emeritirten ref. Pfarrer Matthias. Die Gesammtgemeinde zählt 2200 Seelen und hat seit 1844 die grössere Kirche an der Schenkelstrasse und seit 1895 das Gemeindehaus (Stiftung Felix Heinr. Schoeller) an der Moltkestrasse mit 2 Diakonissinnen. Das evanee- lische Waisenhaus liegt an der Plätzergasse, die Kleinkin- derbewahrschule an der verlängerten Philippstrasse. Am Schlüsse dieses Kapitels möge das älteste Baudenkmal Dürens, nämlich das oben S. 75 erwähnte Südportal der St. Martinskirche, nachträglich eine Stelle finden. V. Kapitel. Düren unter pfalzneuburglseher Herrschaft. 1. Düren während des 30j ährigen- Krieges; Gegenreformation, Jesuiten, Annuntiaten, Kapuziner. Im 30jährigen Kriege, welcher sich fast unmittelbar an den Jülich'schen Erbfolgekrieg anschloss, hatte das Herzogthum Jülich und besonders unsere Stadt durch die unerhörten Gräuel und den Vandalismus der verschiedensten rohen Kriegsvölker unsäglich viel zu leiden, da die Landesregierung zu schwach war, den einzelnen kriegführenden Parteien entgegen zu treten. Es war eine politisch und religiös erbitterte Zeit. Der Herzog er- liess am 3. November 1625 den Befehl, keinen unkatholischen Prädikanten oder Schulmeister zuzulassen, am o; Juli 1627 wurde jedes unkatholische Exercitium der Religion in Städten, Häusern oder Dörfern verboten und am 6. April wie 12. Juli 1628, nachdem die Jesuiten in Düren eingezogen waren, erging der Befehl, die kalvinischen Prädikanten abzuschaffen. Die mit Brandenburg verbündeten Generalstaaten übten Repressalien, ergriffen katholische Geistliche und schleppten sie in Haft. (Reinhardt a. a. O.S. 9.) Im Jahre 1628 drangen Sachsen-Weimarische Truppen in Düren ein, wurden aber von den Kaiserlichen daraus vertrieben. Zu dieser Zeit, unter dem Bürgermeister von Kempen, herrschte in Düren wiederum eine pestartige Seuche. Viele Bürger verliessen die Stadt; jede Verbindung mit auswärts war streng verboten. Der Landtag, welcher Anfangs August 1628 in Düren stattfinden sollte, wurde in Birkesdoi'f abgehalten und am 9. August auf dem Hause Veldenstein beschlossen. Unter all' diesen Kalamitäten zogen die Jesuiten und später auch die Annuntiaten 1628 in Düren ein. Die Dürener Jesuiten-Annalen (vgl. Forts, der Mat. — 118 — von H. J. Werners S. 728 ff.) beginnen mit dem 13. März des Jahres 1628, an welchem Tage die ersten Väter der Gesellschaft Jesu Nachmittags gegen 5 Uhr in Düren anlangten. Zunächst waren es zwei für die Mission bestimmte Patres, welche dauernd in der Stadt sich nieder- liessen; ihnen wurde gegen Ende Oktober ein Laienbruder zur Verwaltung ihres Hauswesens zugesellt. Von vornherein war das Augenmerk der Gesellschaft darauf gerichtet, die Gemüther der Einwohnerschaft so für sich zu stimmen und zu gewinnen, dass eine dauernde Niederlassung ermöglicht wurde. Hierzu schien unter den übrigen Städten des Herzogthums Jülich gerade Düren den Vätern der Gesellschaft Jesu vorzugsweise geeignet. Bei einer Einwohnerzahl von 900 Bürgern zeichnete es sich aus durch Wohlhabenheit, Ansehen, günstige Lage, eine fruchtbare und reich bevölkerte Umgegend, in der auch der Adel nicht spärlich vertreten war. Den Hauptvorzug Düren's jedoch erblicken die Annalen in dem Besitz der Reliquie der hl. Mutter Anna, die vor 126 Jahren aus der Stephanskirche zu Mainz, wo sie nicht in gebührender Weise verehrt worden, hierher gebracht wurde. Schon früher war in Düren der Wunsch nach einem Kollegium der Gesellschaft Jesu entstanden; man erkannte hierin ein Mittel einerseits gegen die im Herzogthum Jülich vielfach herrschenden häretisch-schismatischen Bestrebungen, anderseits zur Beförderung und Ausbreitung des Kultus der hl. Mutter Anna. Drei Jahre hindurch war Düren von der Pest heimgesucht worden, die im Jahre 1627 auch mehrere Pfarrer von St. Anna sowie verschiedene Franziskaner in Ausübung ihres Berufe's hinweggerafft. Da hielten einige Räthe des Herzogs Wolfgang Wilhelm die Gelegenheit für gekommen, die Väter der Gesellschaft in Düren einzuführen. Durch Vermittlung des Rektors der Düsseldorfer Residenz, der brieflich über die Sache unterrichtet worden, wurde an den Pater Provinzial Hermann Bovenk das Gesuch gerichtet, der fast verlassenen Kirche zu Düren den einen oder andern seiner Patres zur Hilfe zu senden: ein — 119 — weites Feld der Arbeit stehe offen und eine reiche Ernte zum Heile der Seelen sei zu erwarten. Der Provinzial der Gesellschaft ging auf den Antrag der Bittsteller ein und verschrieb für Düren zwei Patres, den einen, Nikolaus Lehm von Trier, den andern, Hubertus Rütter von Aachen, beide geborene Dürener. Kaum hatten die Väter der Gesellschaft Düren betreten, als von allen Seiten ihrer Gegner eine mächtige Agitation in Scene gesetzt wurde. Es fanden öffentliche und private Zusammenkünfte statt. Man dürfe, so hiess es, sie in Düren um keinen Preis dulden: sie seien Störer des Friedens und der öffentlichen Ruhe, sie mischten sich in die Politik, sie trachteten nach fetten Pfründen und Einkünften, welche die Freigebigkeit der Vorfahren für andere Zwecke bestimmt habe. Man berief sich auf Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit und aus der Nachbarschaft, wo treffliche Männer durch die Machinationen der Jesuiten aus dem Magistrat gestossen worden seien. Und der Anstifter dieser Unruhen sei, um die Gemüther der Aachener Bürgerschaft zu beschwichtigen, gerade nach Düren geschickt worden. Es seien jedoch die Jesuiten im Irrthum befangen, denn hier in Düren würden sie einen anderen Magistrat und eine andere Bürgerschaft finden. In gleichem Sinne agitirte gegen die Jesuiten ein hochgestellter Gerichtsbeamter am herzoglichen Hofe, der auf öffentlichem Landtage den Abgesandten von Düren den Rath ertheilte, sich wohl vorzusehen und zeitig sich der Jesuiten zu entledigen, denn hätten sich dieselben einmal festgesetzt, so würde es später schwer sein, sie zu entfernen, auch wenn man es wünschte. Der Abzug der Jesuiten musste aber erfolgen, wenn es gelang, ihnen das Amt, wozu sie berufen, Domizil und Unterhalt zu entziehen. Hierauf nun arbeitete die Gegenpartei mit allem Eifer hin: ein von Sr. herzoglichen Durchlaucht bei anderer Gelegenheit zur Verfügung gestelltes und für die Jesuiten in Aussicht genommenes Haus wurde zu sonstigen Zwecken in Beschlag genommen. Unterdessen aber begann der grössere Theil der katholischen Bürger- — 120 — schaft sich der Gesellschaft Jesu und der orthodoxen Religion anzunehmen und den Wunsch einer festen Niederlassung der Jesuiten öffentlich und privatim in verschiedener Weise kundzugeben. Man machte geltend, wie sehr sich seit Ankunft der Väter der Gottesdienst in der Annakirche gehoben, wie Predigt und Katechese ungleich zahlreicher besucht würden, denn früher, — wie selbst an gewöhnlichen Tagen sehr Viele dem Gottesdienste beiwohnten, was früher nicht erhört worden, und Aehnliches. Würden die Väter wieder abziehen, so Messe dies nichts anderes, als die Ernte auf dem Hahne stehen lassen. Man ersuchte die Patres, um Wiedererlangung des ihnen abwendig gemachten Hauses beim Fürsten zu petitioniren: der Unterhalt sollte ihnen dann durch Privatmittel geleistet werden. Es wurden in diesem Sinne Versammlungen gehalten, und ein mit'der Unterschrift von nahezu 60 Honoratioren versehenes Bittgesuch im Interesse der Jesuiten wurde dem Magistrat überreicht. Die Sache nahm eine für die Gesellschaft unerwartet günstige Wendung. Vor Allem war es Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, Herzog von Jülich- Cleve-Berg, der sich den Patres gegenüber äusserst wohl- thätig und freigebig erwies; er gestattete den Patres unter dem 6. November 1628 die Errichtung eines Kollegiums und ausser einer Gabe von 100 Reichsthalern und eines gelegenen und geräumigen Hauses versprach er eine jährliche Rente an Geld, Getreide und Wein und wies seinen Quästor zu Düren an, im Beginne des Jahres 1629 diese Rente auszuzahlen. Der Wein sollte aus der Kellerei Nideggen entnommen werden. Dem fügte der Dürener Magistrat eine Summe von 60 Reichsthalern zur Beschaffung einiges Hausgeräthes hinzu. Auch blieb die Privat-Wohl- thätigkeit zur Unterstützung der neuen Niederlassung der Gesellschaft Jesu nicht zurück. Insbesondere war es die Mutter des Einen der Patres, Wittwe Lehm, welche die beiden Väter bis in den achten Monat gastlich beherbergte. Ausserdem werden noch genannt eine Jungfrau Cäcilia Bernards und eine Wittwe Overkamps, welche den Jesuiten 100 resp. 50 .Thaler Kölnisch testamentarisch vermachten. — 121 — Diese bezogen vorläufig das Pfarrhaus auf dem Höfchen. Im Jahre 1629 blieb die gleiche Anzahl der Patres in der neu begründeten Dürener Residenz: zwei für die Seelsorge, einer für die äusseren Angelegenheiten. Die Pest forderte noch immer ihre Opfer, und die Agitationen gegen die Jesuiten wurden fortgesetzt, ohne dass diese jedoch in irgend einer Weise Schaden litten. Nachdem die Gegner eingesehen,dass ihre Bemühungen zur Fernhaltung der Patres vom vorigen Jahre vergeblich gewesen, glaubte man nun dieselben dadurch zum Abzüge bewegen zu können, dass man ihnen die Seelsorge durch Sperrung der Beichtstühle resp. der Annakirche überhaupt unmöglich machte. Da starb plötzlich der Pfarrer von St. Anna und nun wurde von Seiten des Herzogs unter Zustimmung des Erzbischofs von Köln den Patres die Pfarrkirche zur Verwaltung; am 12. März 1629 eigens *s v übertragen. Damit eröffnete sich für dieselben ein reiches Feld der Thätigkeit. Den Regeln des Ordens gemäss stellte die Gesellschaft einen Vicekuratus, der auch das eigentliche Pfarrgehalt im Betrage von 200 Reichsthalern bezog. Zur Gründung des Kollegiums schenkte der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm das ehemalige Pfarrhaus in der Paphengasse, welches er 1571 eingetauscht hatte, zur Wohnung für das Kollegium. Der Vicekuratus hielt Vesper und Matutin, taufte die Kinder, versah die Kranken und begrub die Todten, wobei damals auch Leichenreden gehalten wurden. Der Rektor als Pfarrer- sass Beichte, predigte und hielt Katechese. Der Vicekuratus bezog als Gehalt 8 Malter Korn, 7 Malter Gerste, 1 Malter Weizen, 1 Malter Hafer, und hatte 3'/ 2 Morgen Gotteshausland vor dem Oberthor zur Nutzung, sowie die Stolgebühren, meist in einer „Flosch Weins" bestehend, (vgl. Urk. Mat. S. 365—370.) Die Patres richteten nunmehr ihr Augenmerk auch auf die öffentlichen Schulen, deren Zustand ein kläglicher war. Indem sie es versuchten, das Schulwesen behufs einer gründlichen Restauration in ihre Hand zu bringen, erhob sich von Neuem energischer Widerspruch. In Volksversammlungen und im Senat wurde die Angelegenheit — 122 — der Schulen verhandelt, ohne dass vorläufig ein Resultat erzielt wurde. Unter der allgemeinen Kalamität des Vaterlandes, dem Durchzug der Spanier und Holländer und den Kontributionen kaiserlicher Heere, die ihre Winterquartiere in Düren bezogen, seufzte die Stadt, die von der ansteckenden Krankheit noch immer nicht verlassen war. Die Väter der Gesellschaft Jesu ermahnten die Einwohner nicht ohne Erfolg zu religiösen Bussübungen: es wurden öffentliche Bittgänge unter grosser Theilnahme zur Gewinnung des von Papst Urban VIII. ausgeschriebenen Ablasses angestellt. Von weit und breit wurde 1629 das Annafest in einer früher nie geschonen Frequenz von frommen Pilger- schaaren besucht. Im Jahre 1630 hielten kaiserliche Legionen, Fussvolk und Reiterei, das ganze Jülich'sche Land besetzt. Düren war durch Räubereien und militärische Lasten auf's Aeus- serste erschöpft. Schon hoffte es auf einige Ruhe, als ein neuer Druck die Gemüther Aller entsetzte: neben 4 spanischen und ebenso vielen kaiserlichen Reiterschwadronen zogen 15 Kohorten burgundischen Fussvolkes unter dem Obersten Massir am 14. August 1630 in die von Schrecken erfüllte Stadt. Der Zustand der Truppen war schaudererregend: wo sie hinkamen, lohnten sie ihre Aufnahme mit der Ansteckung ihrer scheusslichen Krankheit. So auch in Düren. Kaum waren die Quartiere bezogen, als die Todesfälle sich unablässig folgten: an allen Enden der Stadt trat unerbittlich der Todesengel auf. Da gab es für die Väter der Gesellschaft Jesu, die immer noch nur zu zwei für die Seelsorge da waren, der Arbeit in Fülle; es galt, die von der Ansteckung Befallenen zu trösten, die noch Gesunden, aber von Verzweiflung Erfüllten aufrecht zu erhalten, gegen die Schlechtigkeit und Insolenz des Militärs anzukämpfen, den Sterbenden beizustehen. Und mitten in all' diesen Gefahren blieben die Patres unversehrt. Gross war die Betheiligung aus allen Schichten der Bevölkerung an den Prozessionen und Bittgängen, die innerhalb und ausserhalb der Stadt zahlreich — 123 — veranstaltet wurden und denen sich auch die Mitglieder des Magistrats anschlössen. Insbesondere wurde zur dankbaren Erinnerung an die vor 130 Jahren von Mainz aus vollzogene Translation des Annahauptes ein festlicher Aufzug veranstaltet, wie er seit 60 Jahren nicht mehr gesehen worden. Auch wurden in diesem Jahre die beiden Sodalitäten der Bürger und der Frauen unter dem Titel der seligsten Jungfrau Maria und der hl. Mutter Anna errichtet. Bürgermeister, Räthe und viele aus dem vornehmen Bürgerstande meldeten sich zur Aufnahme an. Auch wurde das Fest des hl. Ignatius, des Stifters der Gesellschaft Jesu, in diesem Jahre zuerst in solenner Weise gefeiert. Das Fest Maria-Lichtmesse, seit einiger Zeit ausser Uebung gekommen, wurde mit dem Ritus der Lichterweihe wieder eingeführt. Die Anna-Kirche, ehedem dem hl. Martinus geweiht, bot bei ihrem sonst prächtigen Bau damals ein trostloses Bild des Schmutzes und der Vernachlässigung; die Bilder der Heiligen und die Schreine der Reliquien befanden sich in einem heruntergekommenen Zustande. Dem Allem wurde nun wirksame Abhilfe; auch wurden die abgenutzten Bänke durch neue ersetzt. Der Herzog von Jülich erwies auch in diesem Jahre den Vätern der Gesellschaft Jesu sein Wohlwollen durch verschiedene Geschenke. Der edle Herr BernardusMeyradt von Reifferscheidt vermachte der Dürener Residenz 5000 Thaler Kölnisch und 24 Malter Weizen jährlichs. Derselbe HerrMeyradt von Reifferscheidt setzte seinen Sohn, der in die Gesellschaft eingetreten und auf sein Erbtheil hatte Verzicht leisten müssen, wieder in seine alten Rechte ein. Herr Hugo Mozancz von Hoidu, Oberster bei der Kaiserlichen Panzer-Reiterei, ein braver Soldat und eifriger Gönner der Gesellschaft, schenkte 25 Reichsthaler. Die grossherzige edle Freifrau von Gürzenich schickte eine Sendung von 1600 Steinplatten zum Belag des Oratoriums der Sodalität, eine andere Dame ein Altarbild, die Mutter Anna mit ihrer hl. Tochter und ihrem göttlichen Enkel darstellend. Im Jahre 1631 wurde die bisherige Zahl der Mitglie- — 124 — der der Gesellschaft Jesu um zwei vermehrt. Die Ende März des verflossenen Jahres errichtete Bürgersodalität der seligsten Jungfrau und der hl. Mutter Anna wurde in Rom bestätigt, mit geistlichen Privilegien ausgestattet und der römischen Erzbruderschaft unter dem Titel der Verkündigung Maria unter Anrufung der unbefleckten Em- pfängniss durch Diplom einverleibt., Das Diplom langte Anfangs Dezember in Düren an, wurde auf Verlangen des Sodalitäts-Vorstandes in der Annakirche ausgestellt und am Feste der unbefleckten Empf ängniss, welches durch vollkommenen Ablass für die Mitglieder ausgezeichnet war, feierlich promulgirt. Der Tag wurde glänzend gefeiert. Auch die im vorigen Jahre begründete Frauen-Kongregation, obwohl noch nicht bestätigt, trug ihre reichlichen Früchte. Ueberhaupt nahm die Marien-Verehrung in ungeahnter Weise zu. Diese umfassende Thätigkeit der Jesuiten verfehlte aber nicht, Widerstand hervorzurufen. Die Jesuiten Hessen sich aber in Fortsetzung ihrer gewohnten Thätigkeit nicht beirren. Das Winter- und Sommerfest der. Mutter Anna wurde auch im Jahre 1631 festlich unter grosser Theilnahme aus der ganzen Umgegend begangen. Die Annakirche erhielt im Innern eine Raumerweiterung durch Wegnahme des Altars im Mittelschiffe. Der Chor wurde vom Schiffe durch ein eisernes Gitter getrennt. Der Hauskapelle wurde ein eichener Altar geschenkweise zugewendet. Eine Scheune mit Fruchtspeicher und anliegendem Garten wurde um den Preis von 350 Reichsthalern von den Vätern erstanden, wodurch die Klausur der Residenz einen Abschluss erhielt. Superior des Jahres 1632 war Pater Wilhelm Hamp- teau, Bürgermeister der Stadt Herr Bernard Im Hove. Im Ganzen bestand die Residenz aus 3 Patres und 2 Laienbrüdern. In diesem Jahre wurden durch die Jesuiten 6 Konversionen bewirkt. Die Agitation gegen die Väter hörte auch jetzt selbst von katholischer Seite nicht auf. Es wurden Versammlungen gehalten zu dem Zwecke, die Jesuiten aus den Schulen und aus dem Pfarramte, zu verdrängen. Unter den Ge°nern der Gesellschaft waren nicht die Letz- — 125 -- ten die übrigen Religiösen, besonders die Franziskaner. Diese fühlten sich verletzt, weil sie bis dahin jeden Sonn- imd Feiertag 1 Uhr Mittags Predigt und auch sonst Dienst in der Annakirche gehalten und nun verdrängt werden sollten. In der Franziskanerkirche war bis dahin Sonntags Nachmittags nur Katechese gehalten worden. Auch wegen der Studenten und des Vortritts bei Bittgängen und Prozessionen entstanden Zwistig- keiten. Aber, so bemerkt der Annalist, constans innocentis animi virtus omnium victrix est, und die Väter setzten ruhig ihre seelsorgliche Thätigkeit fort. Besonderes Verdienst für den Erfolg derselben wird den Kongregationen der seligsten Jungfrau und der hl. Mutter Anna zugeschrieben. Doch sahen sich Bürgermeister und mehrere Senatoren veranlasst, aus der Sodalität auszutreten; man hatte nämlich verleumderischer Weise das Gerücht verbreitet, als seien die geheimen Räthe gehalten, dem Präses des Ma- rianischen Kollegiums die Senats Verhandlungen zu offenbaren. In diesem Jahre wurde zuerst der Gebrauch eingeführt, die Laudes der allerseligsten Jungfrau und der hl. Anna an den Sonntagen zu singen. Auch trat zu den bestehenden Sodalitäten eine dritte für unverheirathete Personen weiblichen Geschlechtes unter dem Schutze der hl. Ursula hinzu. Das Annafest wurde wiederum unter grosser Feierlichkeit abgehalten: in Folge eines Erlasses des Bürgermeisters betheiligten sich die städtischen Behörden an der grossen Prozession. Auch von Aussen war der Zudrang bedeutend. Unter den fortdauernden Kriegs-Kalamitäten wurden unter grossartiger Betheiligung seitens der Bevölkerung öffentliche Gebete angekündigt: an den Mittwochen zur hl. Anna, Donnerstags zum hh. Sakramente, Samstags zur Mutter Gottes. Prozessionen zur Mutter-Gottes-Kapelle vor der Stadt, wie auch innerhalb der Mauern wurden verschiedentlich abgehalten. Eine kleine Rangstreitigkeit bei einer solchen Prozession (am Feste Christi Himmelfahrt) zwischen den Franziskanern und den Jesuiten wurde durch das Generalvicariat zu Köln bald zu Gunsten der Letztern, die aus Furcht vor Aerger- — 126 — . niss im Volke zunächst nachgiebig gewesen, entschieden. Auch in diesem Jahre blieben verschiedene dem Orden zugewandte Geschenke nicht aus: insbesondere werden mehrere Morgen Waldung erwähnt, die eine edle Dame den Vätern übermachte. Im Jahre 1632 wurden die Festungswerke der Stadt erneuert und Kriegsmunition aller Art beigeschafft, so Granaten, Morgensterne, Pechkränze und Sturmhaken. Pater Wilhelm Hampteau blieb auch im folgenden Jahre Superior, Bürgermeister von Düren war im Jahre 1633 der Licentiat Adolph von Inden. Die Zahl der Patres ■und der Laienbrüder ward um je einen vermehrt, so dass die Residenz der Erstem 4, der Letzteren 3 zählte. Zwei Konversionen werden u. A. als Frucht der eifrigst fortgesetzten seelsorglichen Thätigkeit verzeichnet; dieser war ein besonders ergiebiges Feld durch den Umstand eröffnet, dass sich Viele aus der Umgegend in Folge kriegerischer Bedrückung und Gefahr in die Stadt geflüchtet hatten. Auf dem Stadthof wurde über die waffenfähigen jungen Leute in diesem Jahre Musterung gehalten; ihre Zahl betrug 500. Werner Theik war Hauptmann, Nie. Voetz und Gottfr. Nolden waren Lieutenants. Von den Sicherheitsmassregeln, welche der Magistrat damals ergriff, um einen plötzlichen Einfall der Schweden abzuwehren, ist die Ver- rammelung der Thore mit Holzblöcken und Zudämmung derselben mit Mist zu erwähnen. — Die zur Abwendung der fortdauernden Kalamität des Vaterlandes bereits im vorigen Jahre begonnenen Andachtsübungen wurden an den bestimmten Tagen fortgesetzt. Bei der Frohnleichnams- Prozession des Jahres 1633 wurden zuerst die vier sakramentalen Stationen abgehalten. In den verschiedenen So- dalitäten und Kongregationen herrschte ein reger Eifer, der sich besonders in reichen Anschaffungen zum Schmuck der Statuen ihrer Schutzheiligen zeigte, die bei den feierlichen Prozessionen umhergetragen wurden. Das Annafest ward von einer solchen Menschenmenge besucht, dass zum Beichthören die vorhandenen Kräfte nicht ausreichten. Am 10. August 1634 schlug der Blitz in den Pulver- — 127 — thurm; glücklicherweise befand sich daselbst wenig Vorrath, nur das Dachwerk und Gesimse wurden beschädigt. Von Anfang des Jahres bis Ende Oktober herrschte eine Epidemie, welche als „italienische Krankheit" bezeichnet wird. Am 30. September 1634 besuchte der Herzog die Stadt. Nachdem er dem Gottesdienst beigewohnt, versammelte er Magistrat und Zunftmeister auf der Rentmeisterei, besprach sich mit ihnen über die dem Lande drohenden Gefahren und die Nothwendigkeit, sich zeitig vorzusehen und machte ihnen den Vorschlag, durch freiwillige Beiträge die nöthi- gen Summen zur Landesvertheidigung aufzubringen. Am 5. November fand dieserhalb eine Versammlung der Jü- lich'schen Landstände in Düren statt. Die Residenz der Jesuiten bestand im Jahre 1635 bereits aus 8 Mann und zwar aus 5 Patres, während die übrigen das Hauswesen besorgten. Dazu kamen im Anfange des Sommers auf der Oberen Geheiss 2 Patres, welche theils den Soldaten des Herzogs von Pfalz-Neuburg, theils den benachbarten Bürgern und Bauern ihre heilsame Hülfe gewährten. Hierselbst aber ward von Anfang des Jahres die Christenlehre der Knaben getrennt von der der Mädchen. Draussen wurden die Pfarrer ersucht, die von den Jesuiten angefangenen Christenlehren in ihren Pfarreien fortsetzen zu lassen. Durch des Bürgermeisters Schwanken und Sorglosigkeit geschah es, dass an Festtagen gleichwie an Werktagen Last- und Handelsfuhren der In- und Umwohner in die Stadt und aus der Stadt fuhren, obschon die Jesuiten auf's Aeusserste in Predigt und sonst diesen Unfug bekämpften. Da sie an den Tagen vor Aschermittwoch das Vorspiel der gewöhnlichen Ausgelassenheiten merkten, gingen sie zum Bürgermeister der Stadt und er- langten, dass auf ein gegebenes Glockenzeichen die Bürgerwehr zusammengerufen und in der ganzen Stadt nach 9 Uhr Abends nächtliche Schwelgereien untersagt wurden. Zu bestimmten Zeiten wurde 40stündiges Gebet angesagt und die Kirche besser besucht als sonst jemals, vorzüglich war das bei dem Gebete zu Anfang der hl. Fastenzeit der Fall. Das Jahr 1636 war ein in der Geschichte des Düre- — 128 — ner Jesuitenkollegiums und unserer Stadt überhaupt sehr bedeutungsvolles. Einerseits stand Düren damals unter dem Zeichen des Würgengels, anderseits fällt in das Jahr 1636 die Begründung des Dürener Jesuiten-Gymnasiums. Wie sehr die Pest damals grassirte, geht wohl allein aus der Thatsache hervor, dass 1636 in der kleinen Jesuitenniederlassung nicht weniger als 4 Patres und 3 Laienbrüder starben. U. a. starb Pater Sigismund Lehm, ein Dürener. Er studirte in Löwen Jurisprudenz, dann Theologie und Philosophie, und kehrte als Vorsteher des Gymnasiums (Gymnasiarcha) nach Düren zurück. Er war aus Gesundheitsrücksichten mit zwei andern Magistern nach Nörve- nieh gesandt, kehrte aber, sich unwohl fühlend, von dort zurück und starb im Kloster zur hl. Gertrud in der Plätzergasse am 17. November, Morgens 6 Uhr. Er wurde vor dem Hochaltar in der Annakirche beigesetzt. Schon am folgenden Tage starb der Vicesuperior Eberhard von Mei- rahclt im Alter von 37 Jahren, der letzte seines Geschlechts, in seinem elterlichen Hause. Durch ihn erhielt die Residenz ein ziemliches Vermögen, das er für den Unterhalt der Lehrer des zu errichtenden Gymnasiums verwendet wissen wollte. Zuletzt starb Christian Sodermann aus Heinsberg, 37 Jahre alt, ein Laienbruder. Er starb im Hause der Familie Meirahdt, wohin er sich bei Beginn der Krankheit zurückgezogen hatte, am 29. November und wurde am selben Tage mit Pater Meirahdt in dessen Familiengruft vor dem St. Jodokus-Altare auf dem Chore der St. Annakirche beigesetzt. Wie oben gezeigt, hatte der Volksschul-Unterricht in Düren sowie auch der lateinische Unterricht früher zum grössten Theil in den Händen der Karmeliten und Franziskaner gelegen. Daneben bestand aber auch eine höhere städtische Lateinschule, an welcher bereits im Jahre 1358 vom Magistrat ein Lehrer, Wilhelm Theodor Paul, angestellt war. Das Schiügebäude befand sich vor Alters am Kölnthor und war dort 1414 Simon Glasmacher aus Düren städtischer Lehrer. 1543 stand der städtischen Schule Rector Martin Hufschmied, ein strenger Mann, der gute — 129 — Schüler heranbildete, mit 2 Magistern vor. Zu dieser Zeit lag das städtische Schulgebäude am Eingang zum Höfchen, an der sog. Brandroster. Dasselbe brannte in der Belagerung von 1543 völlig ab, wurde aber binnen 2 Jahren wiederhergestellt. Von der Lateinschule führte der Platz südlich von der Kirche den Namen „Lateinischer Kirchhof." Der Kirchhof befand sich nämlich damals noch zu beiden Seiten der Annakirche. Die lateinische Schule hatte 4 Klassen. Die unterste Klasse lernte das Alphabet und die sonstigen Anfangsgründe, die beiden folgenden Klassen lernten Grammatik, die oberste Klasse las lateinische und griechische Schriftsteher. Am 1. Januar 1555 wurde Meister Heinrich Zilmans auf ein Jahr vom Rath als Schulmeister angenommen, der dem Chor und der Schule getreulich vorstehen sollte. Ihm wurden an Schulgeld 75 Thaler garantirt, wovon er die „Untermeister" auf seine Kosten verpflegen musste. Der B,ector Zilmans sollte die Schule selbst bewohnen und den Garten in der Zehnthofgasse benutzen. Die Lehrer wohnten Sonnabends und an Festtagen der Vesper und dem Salve Regina sowie täglich mit den Schülern dem feierlichen Hochamt in der Annakirche bei. Die Pauperes mussten auf Verlangen des „Offermannes" beim Läuten behülflieh sein. Privatunterricht durften die Lehrer der Stadtschule nicht ertheilen, auch war die Annahme „deutscher" Schüler der Lateinschule verboten. Die „Intranei" wurden in ihren „Rockelen" zur Kirche geführt. Der Unterricht schloss regelmässig mit einer Gesangstunde. Durch Rathsbeschluss vom 23. Nov. 1590 wurde dem Rector der Schule ein Gehalt von 50 Reichsthaler und eine Rente von 5 Malter Roggen zugesichert, ausserdem bezog er das Schulgeld, wovon er seine Lehrer bezahlen musste. Später ging die Schule an die Jesuiten über, welche das Gymnasium mit 5 Klassen einrichteten (vgl. Urk. Mat. S. 401—402). Neben der lateinischen Stadtschule bestand hier- selbst aber auch schon frühe eine „deutsche Schule", sog. Trivial- oder die spätere Elementarschule. Sie lag am „deutschen Kirchhof" und war eine Knaben- und Mäd- 9 — 130 — chenschule. 1661 gelang es den Jesuiten, dass in der Paphengasse, von da ab auch Schuigässchen (heute Jesuitengasse) genannt, eine besondere Privatschule für Mädchen eingerichtet wurde (vgl. Mat. 404 ff.). 1636 stellten die Jesuiten beim Magistrat und Bürgermeister den Antrag, ihnen die städtische Lateinschule sobald als möglich zu überweisen; obgleich der Magistrat wie gewöhnlich die Sache hinschleppte (quamquam more suo alias ex aliis tricas moverent nodumque quod ahmt in scirpo quaererent, quo nos in alterum annum reiicerent), erreichten die Jesuiten, dass ihnen am 19. Dezember die Schule feierlich übergeben wurde; am folgenden Tage fanden die Aufnahme-Prüfungen statt. Am 22. Dezember (postridie D. Thomae) war feierliche Eröffnung, nachdem die Schüler bereits in die einzelnen Klassen vertheilt waren. Mit der grösseren Glocke wurde zum Hochamte geläutet, zu welchem die neuen Lehrer die Schüler hinführten und auch die meisten Magistratsmitglieder erschienen. Der Guardian der Franziskaner las während des Hochamtes die hl. Messe. Die Schülerzahl war anfänglich eine geringe. Die Jesuiten haben in Düren neben den Franziskanern und Kapuzinern Vieles für die Erhaltung des katholischen Glaubens gewirkt; viele Schwankende führten sie zurück, ja selbst zahlreiche Konversionen hatten sie zu verzeichnen. Im Jahre 1736 veranstalteten die Jesuiten die hundertjährige Jubelfeier ihres Gymnasiums. Wir haben gesehen, dass die Anstalt als höhere Lateinschule oder als Gymnasium schon bestand, ehe die Jesuiten 1636 dieselbe völlig in ihre Hände bekamen. Das Kollegium zählte im Jubeljahre 20 Personen, nämlich 8 Priester, 6 Professoren, 6 Laienbrüder. Am 22. Dez. 1736, 8 Uhr, fand in der festlich geschmückten Aula ein Redeaktus statt, dem sich Deklamationen der Schüler anschlössen. Darauf zogen letztere mit ihren Fahnen unter Gesang durch verschiedene Strassen der Stadt in- stattlichem Zuge zum Hochamt, welchem der Magistrat, die Honoratioren sowie die Väter der Gesellschaft Jesu anwohnten. Der ambro- sianische Lobgesang sowie sakramentaler Segen beschlos- — 131 — •sen die kirchliche Feier. Darauf wurde den einheimischen wie auswärtigen Gästen ein Frühstück geboten und ein Festtrunk gereicht. Der Magistrat gab seinerseits ein herrliches Festmahl am 27. Dezember und erwies sich auch im Uebrigen gegen die Anstalt munifizent, was den Jesuiten bei ihrer durch die lieber Winterung hessischer und den Durchzug anderer Truppen bedrängten finanziellen Lage besonders erwünscht kam. Im Laufe des Jahres mussten 8 Schüler wegen Ungehorsams ausgeschlossen werden. Im Uebrigen erwähnen die Annalen wiederholt das gute Gedeihen der Anstalt, die Zufriedenheit mit den Schülern und deren erhebliche Zahl. Als Theaterstück wurde aufgeführt: ,,Die drei chinesischen Märtyrer: Joseph, Johannes und Franziskus", welche 1727 zu Peking im Gefäng- •niss hingerichtet worden waren. Die Jesuiten haben aller Wahrscheinlichkeit nach schon bald, nachdem sie die Anstalt im Jahre 1636 übernommen, durch dramatische Darstellungen, wie sie von ihnen gepflegt wurden, die Feierlichkeiten zum Schlüsse des Schuljahres zu heben gesucht. Die erste bekannte Aufführung ist die des Jahres 1671, betitelt: „Franz Borgia"; 1682 wurde ,,Ricimer" gegeben, 1684 „Herodes Agrippa in seinem Glück und Unglück". Ein Theaterzettel von 1761 ist noch vorhanden. Es wurde gegeben: „Elvire. Ein Schauspiel, von einer auserlesenen Jugend der fünften Schule bei den Vätern der Gesellschaft Jesu zu Düren auf öffentlicher Schaubühne vorgestellt, da aus besonderer eigener Freigiebigkeit der Hoch- und Edelgeborenen und hochgelehrten Herren, Herren Bürgermeister, Schöffen und Rath der Hauptstadt Düren die goldenen Bücher den Wohlverdienten ausgetheilt wurden im Jahre 1761, den 24. und 25. Herbstmonats. Köln, gedruckt bei Ludwig Schorn neben der Jesuitenkirche." — Die Kosten der Aufführungen waren für die damaligen Zeitverhältnisse öfters nicht unbedeutend und meistens wurden sie, wie auch häufig die eben erwähnten Schulprämien, von wohlhabenden Personen bestritten, so z. B. 1684 von dem Grafen Johann Arnold von Schellart zu Gürzenich. 1766 schlugen die Jesuiten nach längerer Unterbrechung 9* — 132 — mit Zustimmung von Bürgermeister und Rath die Schaubühne, des Gymnasiums wieder im Rathhause auf, dessen ganze Südseite der Weierstrasse entlang früher auch auf dem ersten Stock ein geräumiger Saal einnahm. Die Bühne trug die Inschrift: SenatVI aC popVLo MarCo- DVrano. Das Schuljahr wurde im Herbste regelmässig mit Prämienvertheilung und dramatischer Aufführung geschlossen. Unter den Jesuitendichtern nimmt eine namhafte Stelle der 1656 zu St. Vith geborene, 1707 hier in Düren verstorbene P. Paul Aler ein, Verfasser des sehr oft von Neuem aufgelegten graclus ad Parnassum und einer Reihe von Dramen, Gelegenheitsgedichten u. s. w. (vgl. Forts, d. Mat. S. 778). Die Jesuiten behielten das Dürener Gymnasium bis zur Aufhebung ihres Ordens im Jahre 1773 und als Ex- jesuiten noch weiter über diese Zeit hinaus. Im Jahre 1779 wurde für die Exjesuiten-Kongregationen von Jülich ivnd Berg eine eigene Hausordnung erlassen. 1787 reichte der Schultheiss Daniels zu Linnich eine Vorstellung an den Kurfürsten ein, worin die Verlegung des Gymnasiums von Düren und Jülich nach Linnich beantragt wurde. Das erzeugte in diesen Städten eine hochgradige Aufregung und Entrüstung gegen die Minoriten zu Linnich. Die Fortdauer des Gymnasiums in der grossen Ungunst der Zeiten um die Wende des vor. Jahrhunderts ist den vereinten Arbeiten und Mühen der Exjesuiten einerseits und der thatkräftigen Anhänglichkeit der Stadt an dasselbe anderseits zu danken. Die Stadt fand an den Exjesuiten aufopferungsvolle Männer, die auch, nachdem die französische Herrschaft im Jahre 1798 ihnen Alles geraubt, ausharrten (Forts, der Mat. S. 816 ff). Der Stadtrath bewilligte für den Prä- fekten und jeden der 5 Professoren je 300 Francs jährlich als Gratifikation. Er beantragte aber in der Sitzung vom 26. Oktober 1816, dass jeder bemittelte Student für den jährlichen Unterricht, für Feuer und Licht sowie für das Silentium 36 Francs bezahle, welche in die gemeinschaftliche Kasse der Kongregation fliessen sollten, die dann die Vertheilung nach Massgabe der Arbeiten unabhängig vom — 133 — Magistrat vornehmen könne. Im Verein mit denExjesuiten hat die Stadt vielfache vergebliche Anstrengungen gemacht, das ihr genommene katholische Kirchen- und Schulgut wieder zu erlangen, das die Franzosen als Domänen verkauft hatten. — Allmählich kamen auch Weltpriester an das hiesige Gymnasium, die Exjesuiten starben aus, und im Jahre 1827 wurde das Gymnasium zu einer königlich preussi- schen Anstalt erhoben, an welcher unser verstorbener DechantVassen als junger Priester bereits seit 1822 wirkte. (Geboren 2. Februar 1799 zu Aldenhoven, kam er 1822 zur Aushülfe in der Seelsorge, vor Allein aber als Lehrer des Gymnasiums nach Düren bis 1830, von da bis 1842 Pfarrer in Zons, vom 10. März 1842 bis 9. Febr. 1891 Oberpfarrer von St. Anna, 1882 Ehrenbürger der Stadt Düren. — vgl. Dr. H. Brüll, das 60jährige Priester]ubiläum des hochw. Herrn Dechanten und Oberpfarrers zu St. Anna ■etc. Düren 1882.) In demselben Jahre, wo die Jesuiten nach Düren kamen, wurde auch eine Niederlassung der himmelblauen Annuntiaten, so genannt von der Farbe ihres Mantels, in Düren gegründet. Dieser Orden entstand 1604 in Italien; auf Betreiben der Franziskaner sowie Fürsprache der spanischen Infantin Isabella Klara Eugenia autorisirte Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm am 28. September 1627 den Bürgermeister und Rath der Stadt Düren, das Dorpmän- nische Haus in der Zehnthofgasse für die Annuntiaten-Schwe- stern aus Antwerpen anzukaufen. Das Haus kostete 4000 köln. Thaler, wozu der Pfalzgraf 1500 Reichsthaler hergab. Die Schwestern zogen am 24. Oktober 1628 hier ein, empfangen von einer DejKitation des Magistrats (Dr. Pütz, Dr. Berg und Nie. Voetz) und einer Menge Volkes. Als der Festzug sich auf dem Kornmarkte befand, kam ein sehr starkes Gewitter, wobei der Blitz in die Spitze des Thur- mes einschlug. Die Annuntiaten, die nach ihren Regeln Handarbeiten, namentlich feine Leinwand für arme Kinder anfertigten und eine ausserordentlich strenge Klausur hatten, kauften 1638 zur Erbauung eines vollständigen Klosters in der Nähe ihrer bisherigen Wohnung mehrere Häuser und 134 Terrains, darunter ein Vikariehaus, vom Magistrat. Ausserdem erwarben die Schwestern 1643 das Haus am Eingang des Bongard, dem Kapuzinerkloster gegenüber, und als bei der Belagerung Dürens durch die Hessen das Annuntiaten- Kloster in der Zehnthofgasse in Gefahr stand, bewohnten sie dieses neuerworbene Haus ein Jahr lang. 1655 verkauften sie aber dieses Haus für 1200 Thaler an die Familie Kannen- giesser. Am 7. Sept. 1659 wurde der Grundstein zum neuen Kloster gelegt durch den Amtmann von Düren, Baron Marsilius von Pal and, welchen Stein vorher nach feierlichem Hochamte der Franziskanerprediger P. Daubach geweiht hatte. Der Klosterbau ward 1660 vollendet, und 1662 wurde die Kirche durch den Franziskaner-Guardian eingeweiht. Viele reiche Kaufmannstöchter aus Düren traten in dieses Kloster ein, welches sich vieler Zuwendungen seitens des Pfalzgrafen zu erfreuen hatte. Die Mitgift beim Eintritt in dasselbe betrug anfänglich 600, später 500 und im Jahre 1700 betrug sie 1000 Reichsthaler ausser den übrigen Einkleidungskosten. Die letzte Oberin, unter welcher, das Kloster durch die Franzosen aufgehoben wurde, trug ihr klösterliches Habit weiter und lebte, von der Welt zurückgezogen, mit einer Ordensschwester nach ihren Ordensregeln bis 1836. Das in der Marienkirche befindliche hl. Grab stammt aus dem Annuntiatenkloster, dessen Kloster- und Kir- chen-Gebäulichkeiten nach der Aufhebung in Privatbe- Fabrik- resp. Lagerräume kamen. Everhard das Kloster 1804 und richtete daselbst Branntweinbrennerei ein. Die nicht uninteressante sitz als Deutgen kaufte eine — 135 — Kirche zerfiel und wurde später leider ganz abgebrochen. — Am 10. November 1635 rückte Generalfeldmärschall Graf Piccolomini mit seinen Truppen in die Vorstädte Dürens. Aller Handel und Verkehr war gehemmt. Erst am 14. Juni des folgenden Jahres kam wieder Frucht zum Markt. Die Pest grassirte auch in diesem Jahre. Anfangs 1636 nahm Graf Piccolomini mit 5 Fusskompagnieen und 2 Kompagnieen Kavallerie in der Stadt selbst Quartier. Die Truppen blieben darin bis zum 16. August 1638, wo sie unter dem Kommando des Generals von Lamboy abzogen. Der Unterhalt der Truppen setzte die Stadt in grosse Schulden, da die Aemter Aldenhoven, Wilhelmstein, Eschweiler, Wehrmeisterei, Nörvenich, die vier Gerichte um Düren, luden und Altdorf, welche zur Unterhaltung der Truppen beitragen sollten, sehr saumselig waren. Sie schuldeten daraus noch im Jahre 1692 an die Stadt Düren 87389 Reichsthaler. Nur 4 Monate blieb Düren von Soldaten befreit. Im Dezember 1638 rückten 2 weitere Kompagnieen ein, welche bald 2 anderen Kompagnieen und dem Generalstabe des Oberbefehlshabers Caretto Platz machen mussten. Diese blieben bis Frühjahr 1639 und verursachten der Stadt ungeheure Lieferungen an Fleisch, Brod, Bier, Hafer, Heu und Stroh. Nach Abmarsch dieser Truppen besetzte der Hauptmann Nikola von der kaiserlichen Armee die Stadt und erhob am 15. April von den Bürgern eine grosse Brandschatzung. Der Magistrat reichte bei dem General-Feldzeugmeister Caretto eine Beschwerde ein, worin es hiess: „dass wir die ganze Zeit dieses so lang gewährten niederländischen Kriegs noch nimmermehr so indiskret, disreputirlich und erschrecklich traktirt sein, als eben jetzo von hiesigen beiden Kompagnien Officianten." Caretto erliess an den Hauptmann ein scharfes Schreiben und bedrohte ihn mit Amtsenthebung, weil er die von ihm erlassenen Befehle rücksichtslos übertreten habe. Die Unterhaltung dieser Truppen kostete der Stadt monatlich 1000 Florin. Am 31. Dezember 1639 bezog der kaiserliche General Graf von Lamboy selbst mit — 186 — seinen Truppen in Düren Winterquartier. Die Stadt hatte sich anfänglich geweigert, die Truppen aufzunehmen, musste sich aber dazu nach kurzem Bombardement vom Krausberg her bequemen. Die Vorstädte wurden auch bei dieser Gelegenheit regelrecht geplündert, in der Oberthorvorstadt und speziell am Eschthore, wo bis dahin eine grössere Bebauung vorhanden war, wurden die Häuser in Brand gesteckt. Düren hatte 3 Vorstädte, nämlich vor dem Überthor, vor dem Kölnthor und vor dem Holzthor. Erstere ging bis zur heutigen Eschstrasse und dem Kurtenbachs- hof und vom Oberthor bis in die Bonnerstrasse, dort, wo heute der freie Platz an der Oststrasse sich befindet und ehemals das Gotteshausthor (so benannt nach der Gotteshauskapelle der Karmeliten) stand. Die Vorstadt am Kölnthor oder der Kölnsteinweg endete am Kapellenthor (so benannt nach der Dreifaltigkeitskapelle der Kapuziner), die Vorstadt am Holzthor ging bis zur heutigen Holzstrasse. Die Mühle am Holzthor wird schon in einer Urkunde vom Jahre 1241 als nächst der Holzpforte gelegen erwähnt. Die Vorstädte wurden 1543 zerstört, erstanden aber wieder, 1642 erlitten sie abermalige völlige Zerstörung. Am 17. Januar 1642 wurden die kaiserlichen Truppen, welche Graf von Lamboy und Franz von Mercy befehligten, auf der Tönishaide bei Kempen von dem französischen Oberbefehlshaber Grafen von Guebriant total geschlagen. Es begann damit die letzte und für unsere Gegend schrecklichste Zeit des 30jährigen Krieges, als ,,die unkristliche Union zwischen Frankreich, Schweden, Hessen und anderen unkatholischen Fürsten und Herren gegen die unirten Fürsten sich opponirt, und eine grosse Uneinigkeit, Krieg und Elend im römischen Reich entstanden." Nach ihrem Siege ergoss sich der wilde Schwärm der weimarisch-hessischen Truppen in das kurkölnische und das von Vertheidigern fast ganz entblösste „neutrale" Jülicher Land. Jülich, Hambach und andere feste Orte nahmen sie ohne Weiteres in Besitz, Städte und Dörfer wurden verwüstet, und am 21. Februar schlössen sie unter General Rosa auch Düren ein. Es wurden Batterieen aufgeworfen, — 137 — und ein anhaltendes Bombardement richtete sich auf Wälle und Thürme der Stadt. Die Besatzung leistete muthvollen Widerstand, musste aber nach dreitägiger Belagerung kapituliren. General Rosa legte 5 Kavallerieregimenter in die Stadt; die ganze Truppenmacht bestand aus 16000 Mann. Die Soldaten hausten „wie zornige Löwen gegen arme gefangene Schaf lein" und trieben es so arg, dass General Rosa „selbe zu bändigen, mit blossem Degen in der Hand drei seiner Soldaten in St. Anna-Kirche erstochen und einen vor der Kirch liess aufhencken." Am 25. April erliess er noch eine strenge Ordre, allein bei dem damaligen Verfall der Kriegszucht brachte die Ordre wenig Wirkung. Die Protestanten, deren damals Viele in Düren wohnten, baten den General um das Privileg, „mit den Katholiken in St. Anna-Kirch ihren gottesdienst wechsel- . weiss zu halten"; der protestantische General schlug das aber rundweg ab. Der Magistrat verehrte seiner Gemahlin zwei kostbare Servicen, wovon nach einer Stadtrechnung , vom Jahre 1642 die eine 1000, die andere 800 Reichsthaler kostete. Zur Auslösung der mit Beschlag belegten Glocken musste Düren 1200 Reichsthaler zahlen. Wie in der Stadt, so hausten die Truppen der Union auch in der Umgegend. Besonders litten das Schloss Nideggen, die Häuser Burgaii, Drovß, Widdendorf und Boisclorf. Ihre Besitzer retteten sich mit Lebensgefahr durch die. Flucht nach Montjoie. Am 25. Mai verliess General Rosa mit seinen Truppen die Stadt. An ihre Stelle zogen am 30. Mai 14 Kompagnieen „Holländer als alliirte Hülfs-Völker" in die Stadt. Die Reformirten zogen „ganz statsbar gekleidet mit grossen Schenkungen versehen bis an das Creutz vor der Collenporten" dem holländischen Kommandanten Franz von Bronckhorst entgegen mit der Bitte, er möge ihnen die St. Annakirche einräumen. Bronckhorst erhielt jedoch durch den General Rosa Weisung, dass er in der Stadt Alles beim Alten lassen solle. Unter Bronckhorst wurden an dem Jesuitenkollegium sowie hinter der Rentmeisterei neue Bollwerke angelegt; die Vorstädte vor Köln-, Ober- und Holzthor, sowie alle im Bezirk der Stadt 138 - ausserhalb gelegenen Häuser mit Ausnahme des Hauses Veldenstein und des Anna- oder Jesuitenhofes liess er niederreissen, überhaupt Alles entfernen, was dem heranrückenden kaiserlichen Heere im Falle der Belagerung zum Schutze hätte dienen können. Im August 1642 schickte nämlich Kaiser Ferdinand seinen treuen Reitergeneral Jan von Weerth zum Schutze des Landes gegen die fremden Eroberer nach den Jülich'schen Herzogtümern. Am 20. Oktober war die kaiserliche Armee in der Nähe von Düren angelangt. General Hatzfeld lagerte mit kaiserlichen Truppen bei Merzenich; rechts schloss sich an ihn der General-Feldzeugmeister Graf von Velen bei Haus Rath an, General von Wahl lagerte bei Binsfekl und die Kavallerie stand unter Jan von Weerth selbst längs der Ruhr bei Linnich. Am 22. Oktober begann die Belagerung der Stadt Düren, deren Besatzung entschlossenen Widerstand leistete und das Feuer gut erwiderte. Als aber das grosse Bollwerk hinter der Rentmeisterei zertrümmert und hinter dem Jesuitenkollegium Breschen in die Mauer geschossen waren, wurde der Rector des Jesuitenkollegiums am 24. Oktober in's kaiserliche Lager entsandt, wo der Vergleich zuStande kam, dass die Stadt, den Kaiserlichen übergeben werden, dagegen die Besatzung mit ihrer ganzen Bagage und mit den Waffen, jedoch mit ausgelöschten Lunten und abgeschraubten Feuersteinen, Abzug erhalten sollte. Dem- gemäss räumten die Niederländer am anderen Tage die Stadt. Die kaiserlichen Heerführer forderten von der Stadt zur Auslösung der Glocken und Wallgeschütze 4000 Reichsthaler. Da der Magistrat bei der allgemeinen Erschöpfung der Bürger augenblicklich diese Summe nicht aufbringen konnte, wurden 2 seiner Mitglieder, Daniel von Berg und Friedrich Graven, auf das Schloss zu Gürzenich in Verwahrsam gebracht. Durch Verwendung des Herzogs Wolfgang Wilhelm von Jülich ward die Summe auf 1700 Reichsthaler ermässigt und den Geiseln die Freiheit gegeben. Oberst Lucas blieb mit einem Regiment Hatzfeld'scher Truppen hier in Garnison. Auch Jan von W T eerth, General v. Velen, sowie Generalwachtmeister Saradezky bezogen in — 139 — und um Düren Winterquartiere. Kaum war Jan von Weerth auf Befehl des Kaisers nach Süddeutschland abgerückt, wo die Franzosen und Schweden verheerende Einfälle in Baiern und Oesterreich gemacht hatten, da erschienen auch die Hessen wieder und vertrieben die kaiserliche Besatzung aus den festen Plätzen. Nach der erneuten Niederlage Lamboy's durch die vereinigten hessisch-weimarischen und französischen Truppen erschien am Abend des 7. September 1643 ein Korps Hessen, ungefähr 7000 Mann, unter dem General von Eberstein vor Düren und nahm auf den Höhen vor dem Oberthor Stellung. Am Morgen des 9. September sandte General Eberstein durch einen Trompeter ein Schreiben zur Stadt, um deren Uebergabe zu verlangen, andernfalls werde er nach ausgeschlagener Güte das Recht der Gewalt den Waffen lassen. Der Stadtkommandant Oberst Graf Hermann Christoph von Mandelsloe beantwortete diese Aufforderung dahin, dass er die Stadt gegen alle Gewalt von wegen des Kaisers zu schützen beauftragt sei und den Hessen die Wahl lasse, entweder gütlich abzuziehen oder eine tapfere Gegenwehr zu finden. Die städtischen Schützen wurden zur Verstärkung der nur 400 Mann starken Garnison aufgeboten, während Eberstein den Belagerten den Wasserzufluss abschnitt. Am 11. Sept. begann das Bombardement von der Zülpicherstrasse aus. Die Kanonen der Stadt erwiderten lebhaft und es gelang, vom Thurme hinter der Rentmeisterei aus, zwei feindliche Stücke zu vernichten. Die Gattin des Kommandanten, welche sich auf die Mauer gewagt, wurde von einer Kugel getödtet. In der folgenden Nacht verlegte der Feind die beiden Batterieen nach dem Krausberge, und richtete sich von Tagesanbruch ab das Feuer gegen die Mauer zwischen Köln- und Wirtelthor. Eine hier entstandene Bresche von vier eingestürzten Mauerbogen wurde wieder verrammelt, und gleichzeitig wurden alle waffenfähigen Bürger, die Geistlichen nicht ausgenommen, zu den Waffen gerufen. Im Befehl des Kommandanten von Mandelsloe heisst es: „Es wird allen geistlichen Personen hiesiger Stadt Düren, wess Ordens oder Standes die seyn, aufs ernstlichste bei — 140 — hoher Straf anbefohlen, dass sie sämmtlich bey jetzt her- fürdringender Nothl'einden Gefahr mit nothwendigem Gewehr und Werkzeug auf dem Platz A r or dem Rathhauss persönlich erscheinen und der gemeinen Bürgerschaft zur Abkehrung feindlicher Gewalt und Beförderung Ihrer Kayserl. Majestät Dienst und Autorität ein Exempel sein sollen" (Urk. Mat. S. 495). Der Franziskaner-Guardian Theodor Ray, damals Pfarrverwalter, ermuthigte die Ver- theidiger der Stadt. Am 13. September liess Eberstein wiederum vergeblich zur Uebergabe der Stadt auffordern. Die Belagerten machten mit vielem Glück einen Ausfall. Inzwischen hatte der Herzog von Pfalz-Neuburg durch einen Gesandten mit den kaiserlichen und hessischen Feldherren wegen Bewilligung der Neutralität für die Stadt Düren verhandelt, ,,da dero gantzes Landes Wolfahrt daran gelegen" (vgl. Mat. S. 497). Auf Ersuchen des Herzogs erklärte sich Eberstein für die hessischen Truppen und Graf von Hatzfeld von Blan- kenheim aus unter dem 13. September damit einverstanden (Urk. Mat. S. 497—498), dass die Belagerung sofort aufgehoben werde und gleichzeitig auch die kaiserliche Besatzung von dannen ziehen sollte. Das ,,im Feld bey Düren den 15. September 1643 gegebene" Schreiben Ebersteins an Mandelsloe lautet, dass „der Herr Obrist wird von dem Pfalz-Neuburgischen Abgesandten vernommen haben, dass die Stadt Düren von beyden Kriegerischen Theilen in neutralen Stand zu setzen beliebt worden, haben ihn derowegen hiermit verständigen wollen, dass alle Hostilitäten von nun an gegen ihn eingestellt bleiben sollen." In Folge dessen zog auch die kaiserliche Besatzung am 27. Sept. ab. Der Herzog von Jülich erliess gleichzeitig an den hiesigen Magistrat die Verfügung, worin er strengste Neutralität befahl und die Aufnahme jeglicher Truppen untersagte. Aber schon Anfangs Oktober erschien wieder eine Abtheilung Hessen vor der Stadt und verlangte Oeffnung der Thore. Vergebens erklärte der Magistrat, dass der Stadt von dem General Eberstein die Neutralität gewährleistet worden, vergebens berief er sich — 141 — auf die Befehle des Herzogs: die Truppen bestanden auf ihrer Forderung und unterstützten sie durch eine Kanonade. Der Magistrat sah sich also gezwungen, die Stadt zu übergeben. Als der General Hatzfeld von diesem Vorfall Kunde erhielt, beschloss er, dem Magistrate die Schuld gebend, an Düren für die Missachtung der Neutralität Rache zu nehmen. Ehe man es ahnte, stand er mit seinem raublustigen Heere unter den Mauern. Zu schwach, um sich gegen diese Macht mit einiger Aussicht auf Erfolg vertheidi- gen zu können, liessen die Hessen es geschehen, dass der Magistrat mit den Kaiserlichen in Unterhandlung trat. Durch die genaue Darstellung des Herganges gelang es diesem, das der Stadt drohende Ungewitter abzuwenden. Die Besatzung kapitulirte, liess sich aber den freiwilligen Abzug mit 1000 Reichsthalern von der Bürgerschaft bezahlen. Bei dem steten Wechsel des Glückes und dem häufigen Tausche seiner Besitzer wurde Düren keine Erholung zu Theil. Der Sieger trat an den Platz und in die Fuss- stapfen des Besiegten: Katholiken und Protestanten bewiesen gleich wenig Schonung. Die Bürgerschaft schmachtete unter der Willkür räuberischer Besatzungen und Avurde durch die aufeinander folgenden Schätzungen und Requisitionen fast erdrückt. Wurden die Auflagen nicht pünktlich entrichtet, so erfolgten militärische Exekutionen, die das Vieh aus den Ställen und vom Felde wegtrieben und den Einwohnern den letzten Rest ihrer Habe wegnahmen. Ende 1643 überfiel der hessische Rittmeister Termaeten unsere Stadt wegen Verweigerung verlangter übermässiger Kriegskontribution und schleppte mehrere Bürger als Geiseln nach Neuss, wo das Hauptquartier der Hessen war. Nach langen Verhandlungen kam durch Vermittlung des Herzogs von Jülich mit dem Kriegskommissar Becker ein Vergleich zu Stande. Aber auch diese Vereinbarung wurde von den Hessen nicht gehalten. Schon im April 1644 überfiel Oberst Rabenhaupt 4 lothringische Regimenter bei Düren und bemächtigte sich des Lagers. Er wurde aber bald nachher von dem schnell herbeigeeilten Grafen __ 142 -- Christian von Nassau-Siegen geschlagen, gefangen und nach Münstereifel gebracht. Aber sein Nachfolger in der Kommandantur von Neuss, Oberst Kotz, überfiel in der Nacht zum 18. Juni 1644 mit einer Abtheilung Kavallerie plündernd die um Düren liegenden Höfe und Mühlen, Alles Vieh wurde am folgenden Tage von der Weide geraubt ; aber auf dem Rückmarsche nach Neuss wurden die Hessen vom kaiserlichen Feldmarschall von Gele'en eingeholt, der den Oberst nach Brühl in Gefangenschaft führte. Unterdessen kehrte Rabenhaupt wieder nach Neuss zurück, welches er zum Stützpunkt für seine Unternehmungen machte (vgl. Tücking, Gesch. d. Stadt Neuss S. 145—146). Ueber den damaligen zerrütteten Zustand Dürens drückt sich der Bürgermeister in einem Briefe, datirt: Marcocluri 12. April 1644, auf folgende Weise aus (Mat. S. 502): ,,Die Stadt Düren, einst so berühmt, die keine ihres Gleichen im Lande hatte, ist in einem Zeiträume von anderthalb Jahr dreimal belagert und durch die Belagerungen so zerstört und zu Grunde gerichtet, zugleich so von Nahrungsmitteln entblösst, dass man voraussehen kann, Düren werde nie mehr so herrlich, wie es früher war." Im Dezember 1645 Hess der Magistrat das Philippsthor besser befestigen, das Kölnthor aber durch Palissaden sichern, auf ein paar Monate schliessen und mit Mist zu- dämmen, weil er erfahren, dass die Hessen mit der Absicht umgingen, sich Dürens durch einen Handstreich zu bemächtigen. Es begab sich gleichzeitig ein Gesandter nach Düsseldorf, um dem Herzoge die Notwendigkeit vorzustellen, den seinem Posten nicht gewachsenen Stadtkommandanten durch einen tüchtigeren Mann zu ersetzen und. die aus unaus»ebildeten Mannschaften bestehende Besatzung mit erprobteren Soldaten zu vertauschen, die sich nicht fürchteten, im Falle einer Belagerung dem Feinde kühn in's Auge zu schauen. Am 5. Dezember 1647 liess der General Lamboy den Magistrat durch den Ober-Kommissar Hilgers ersuchen, für seine Truppen 8000 Pfund Brod, 50 Tonnen Bier und 50 Malter Hafer in das Lager nach Nideggen zu liefern. Der 143 — Magistrat suchte um Befreiung von dieser Auflage nach und begleitete das Gesuch mit einigen Geschenken. Am 9. Dez. verlangte der General die Aufnahme zweier Kompagnieen kaiserlicher Truppen zur Verstärkung der in der Stadt garnisonirenden pfalz - neuburgischen Soldaten, weil ein neuer Angriff der Hessen auf Düren erwartet wurde. Der Magistrat lehnte dieses Ansinnen ab mit der Erklärung, dass er ohne Ermächtigung des Herzogs keine fremden Truppen aufnehmen dürfe. Lamboy beschloss, sein Verlangen mit Gewalt durchzusetzen. Er liess mehrere Ge- schütze gegen die Stadt spielen, sandte jedoch, ehe erzürn förmlichen Bombardement schritt, nochmals einen Abgesandten an das Thor, um die gütliche Uebergabe zu verlangen unter der Androhung, dass der General im Weigerungsfälle die Stadt in einen Aschenhaufen verwandeln lassen würde. Der Magistrat erbat sich einen Aufschub von einem Tage, weil in der Zeit der Verhaltungsbefehl vom Herzoge eingetroffen sein könne. Aber die Frist ver- strich, und da der Kommandant nichts von der Uebergabe wissen wollte, säumte Lamboy nicht länger, seine Drohung zu vollführen. Es begann ein furchtbares Bombardement; die Stadt wurde von einer solchen Menge von Bomben und Granaten überschüttet, dass in kurzer Zeit an vielen Stellen Feuer ausbrach und eine grosse Menge Häuser zerstört wiirde. Die Bürger sahen nur zu bald, welches Loos ihrer warte, wenn noch länger Widerstand geleistet würde, und beschworen den Kommandanten, mit den Kaiserlichen zu unterhandeln. Als jener hierauf nicht achtete, empörte sich die Bürgerschaft, worauf der Kommandant Unterhandlungen anknüpfte, in Folge deren die Kaiserlichen am 12. Dezember in die Stadt einzogen. Obwohl Lamboy dem Magistrate im Voraus die schriftliche Versicherung ertheilt hatte, dass die Lasten der Einquartierung der Bürgerschaft möglichst erleichtert würden und die Garnison die strengste Manneszucht beobachten sollte, so blieb dieses Versprechen nicht bloss unerfüllt, sondern die Truppen erlaubten sich nach gewohnter Weise die gröbsten Excesse. Das Schlimmste dabei war, dass die — 144 — Offiziere mit schlechtem Beispiel vorangingen. So ward am Abend des 8. Mai 1648 der Bürgermeister Wilhelm Offermanns, als er an der Hauptwache vorbeiging, von einigen dort anwesenden Offizieren auf's gröblichste insul- tirt und unter Schmähungen bis in seine Wohnung verfolgt. Auf die Klageschrift des Magistrats wegen dieses empörenden Auftrittes erwiderte Lamboy mittelst Schreiben vom 17. Mai aus dem Lager bei Breidenbend, wie sehr er das Geschehene bedaure und dass er Einleitungen getroffen habe, um die Urheber gehörig zu bestrafen und dem Bürgermeister Genugthuung zu verschaffen. — Etwa 9 Monate blieben die Kaiserlichen Herren der Stadt. Am 30. August 1648 aber wurde Düren durch ein hessisches Truppenkorps unter dem Generallieutenant Gyse eingeschlossen und belagert. Den heftigen Angriffen und dem anhaltenden Bombardement, wodurch vor und nach an 50 Häuser und Scheunen sowie das Magazingebäude mit 2000 Malter Frucht zu Grunde gingen, setzte die Besatzung im Verein mit der Bürgerschaft drei Wochen lang den verzweifeltsten Widerstand entgegen. Erst als der gänzliche Mangel an Munition eine fernere Verteidigung unmöglich machte, wurden Verhandlungen mit den Belagerern angeknüpft und die Stadt am 20. September übergeben. Schrecklich hausten die Hessen während der Belagerung in den Umgebungen der Stadt. Die Feldfrüchte wurden verwüstet, das Haus Veldenstein, der Annahof, der Forst- ocler Kurtenbachshof, das Haus Velden mit der anschies- senden Mühle, das Siechhaus auf der Ruhr und noch vier andere Mühlen wurden zuerst geplündert und dann eingeäschert. Die Kapitulation vollzog sich unter folgenden Bedingungen (Urk. Mat. S. 506—507.): Die Hoheitsrechte des Fürsten von Pfalz-Neuburg bleiben bestehen. — Die Stadt soll mit leidlicher hessischer Garnison belegt, aber nicht aussergewöhnlich beschwert werden. — Die Billetirung soll wie vor Alters beim Rath verbleiben. — Die Stadt soll in ihren alten Heimkommen und Gerechtigkeiten, auch im Einnehmen der Accisen nicht gestört werden. — Keinem Marketender oder Solda — 145 — ten soll es gestattet sein, Wein, Bier oder dergleichen zu verzapfen, noch auch Fleisch, Brod u. s. w. zu verkaufen. Den freien Verkehr der Beamten und Diener des Herzogs sowie der Schöffen auswärtiger Dorfschaften behielten sich die Dürener dahin vor, dass dieselben bei ihrer Anwesenheit in der Stadt wegen Nichtbezahlung der Kontributionen ihrer Aemter hier durch Personalexekution nicht behelligt werden dürfen. — Die Bürger sollen für ihre auswärts gelegenen Güter hier nicht in Anspruch genommen werden. Die Befestigung der Stadt soll nicht behindert, die Einwohner, Geistliche wie Weltliche, wess Standes sie seien, sollen nicht belästigt werden, auch sollen die Glocken nicht beschwert werden, sondern die Bürger sollen vor aller Gewalt und Plünderung sammt und sonders geschützt werden. — Der römisch-katholischen Religion exercitium soll wie bisher frei und unbehindert in allen Kirchen und Klöstern der Stadt den katholischen Bürgern und geistlichen Manns- oder Weibspersonen allein überlassen bleiben, und Keiner soll in seinem exercitio religionis heimlich oder öffentlich beeinträchtigt werden. Die Truppen zogen in Einzelquartiere, und der Generallieutenant Gyse versprach, „die Herren Bürgermeister und Bürgerschaft sollen ihr contentement haben und noch besser, als sie sich versehen, gehalten werden." Am 26. Sept. liessen sich die Hessen durch den Bürgermeister, den ältesten Schöffen, einen Alt- und Jungrath sowie einen Siebenten im Namen der Bürgerschaft den Eid leisten, ,,Ihi-o Fürstl. Gnaden der Fürstl. Frau Wittib und Vor- münderin zu Hessen und dero Herrn Sohn zuvörderst treu und hold zu sein und zu deren Waffen Nachtheil nichts Widriges weder mit Gedanken, Worten noch Werken ma- chiniren, reden oder vornehmen zu wollen, weder selbst noch durch Andere, jedoch vorbehaltlich Eid und Pflicht gegenüber Ihrer Fürstl. Durchlaucht zu Pfalz-Neuburg" (Mat. S. 508) Das Verhalten der hessischen Truppen war nichts weniger als schonend. Die Bürger mussten ihnen gleich nach ihrem Einzüge 20000 Brode und 200 Malter Früchte liefern 10 — 146 — und 1000 Rth. erlegen, ferner an den General Gyse 100 Dukaten gleich und nach Monats Frist eben so viel entrichten. Dazu kam noch eine monatliche Kontribution von 300 Rth. Neben diesen Auflagen erhoben sie auch von allen zur Stadt gebrachten Waaren Abgaben; kurz, sie verfuhren ganz mit der Willkür des Siegers, ohne sich im Mindesten an die eingegangene Kapitulation zu kehren. Die Einwohner wurden zur Reparatur, der Mauern und zu andern Festungsarbeiten, wie auch zum Wachtdienste herangezogen und erfuhren von den übermüthigen Kriegern die empörendsten Misshandlungen. Der Druck überschritt das ertragbare Maass der Art, class viele Einwohner auswanderten. Der Bestand der hessischen Garnison betrug 600 Mann zu Fuss und 4 Kompagnieen Reiter. So wurde Düren in acht Jahren neunmal belagert und beschossen. In Folge dieser schnell aufeinander folgenden Kriegswunden und Drangsale hatte es viel an seiner früheren Häuser- und Einwohnerzahl verloren; sein Wohlstand war dahin, die Bürger waren durch Brandschatzungen und Erpressungen verarmt. Handel und Gewerbe lagen darnieder; der Ackersmann liess die Felder ungebaut. Theurung und Hunger waren die Folge. Das Maass des Elends voll zu machen, brach 1648 die Pest aus, welche bis ins folgende Jahr in unserer Stadt wüthete. Zu ihrer Abwendung stellte man viele Bittgänge an. Der westfälische Friede (24. Oktober 1648) setzte endlich dem furchtbaren 30jährigen Kriege ein Ziel. Die Kunde A r on diesem frohen Ereignisse erhielt unsere Stadt schon am vierten Tage nach dem Abschlüsse durch einen expressen Boten, welchen ein geborener Dürener Namens Matthias Geich, der als Legations-Sekretär bei der kaiserlichen Gesandtschaft den Friedensakt mitunterzeichnet hatte, mit der freudigen Nachricht an den hiesigen Magistrat absandte (Mat. S. 511—512.) Der Magistrat schickte dem anhänglichen Sohne der Stadt für die gute Botschaft am 31. Oktober ein Dankschreiben, worin es weiter heisst: ,,Wir alle sein durch die Einquartirung und seit dem Jahre 1640 bis daher durch die neunmalige Kays, als französisch — 147 - weimarische und hessische feindliche attaqquen als occu- pationes, reeuperationes und Ueherfall also zugerichtet, dass, wofern der Friede nicht erfolgl wäre, wir dieses Orts länger nicht hätten stehen können, sondern unserem geliebten Vaterland den Rücken wenden müssen, und gleich andren benachbarten ins Elend verlaufen müssen" (Mat. S. 510.) Das Herzogthum Jülich hatte als Antheil an den durch den Westfälischen Frieden den Schweden und Hessen zugestandenen Satisfaktions-Geldern die Summe von 68760 Rthl. 22 Albus aufzubringen. Zu diesem Betrage, welcher durch das Hebegeld auf 70700 Rthl. erhöht ward, musste die Stadt Düren 1349 Rthlr. 56 Alb. 9 Hb', beitragen. Bis zur völligen Abzahlung dieser Gelder hielten die Hessen einige feste Plätze besetzt. Noch während des 30jährigen Krieges, einige Jahre später als Jesuiten und Annuntiaten, nämlich 1635 Hessen sich auch die Kapuziner (vgl. Mat. S. 370—377) in Düren nieder, welche, ein Zweig der mindern Brüder des hl. Franziskus, die alte Strenge des Ordens wieder herstellen wollten. Frau Brandroster (vgl. oben S. 73) hatte dem Magistrat die Dreifaltigkeitskapelle, welche sie rechts vor dem Kölnthor in der Vorstadt hatte erbauen lassen, nebst anstossendem Hause für Armen- und Krankenzwecke geschenkt und wünschte an derselben Kapuziner. Wider Willen des Dürener Magistrats übernahmen solche, aus Jülich kommend, die Leitung und Aufsicht der Anstalt, bis sie, aus ähnlichen Gründen wie einst die Wilh'elmiten aus dem Paradies, in die Stadt zu ziehen gezwungen wurden. Die Kölner Vorstadt und so auch „Kirchlein und Wohnung" der Kapuziner hatte bei der Belagerung von 1642 sehr gelitten und sollte zur besseren Verteidigung der Stadt völlig beseitigt werden. Mit Erlaubniss des Pfalzgrafen kauften daher die Kapuziner 1642 provisorisch ein Haus auf der Kalle an der Stadtmauer. 1655 erhielten sie aber die Erlaubniss, dortselbst ein vollständiges Kloster zu errichten. Zu diesem Behufe schenkte der Baron von Gymnich zu Vi- schel seinen anschliessenden Kailerhof. Der Magistrat, 10* — 148 — welcher meinte, dass Geistliche genug in Düren wären und durch den Bettelorden der Kapuziner der Stadt neue Lasten aufgebürdet würden, erklärte sich mit dem Bau nur unter der Bedingung einverstanden, dass die Kapuziner keine weiteren Plätze zum Bau oder Garten begehren und den vor dem Kölnthor gelegenen Garten abtreten würden. Bis 1723 besassen die Kapuziner dortselbst übrigens noch einen Hopfengarten. Weiterhin mussten die Kapuziner 2 Gänge zum Walle auf Erfordern des Raths offen halten und mit dem Stadtwappen versehen lassen. Sie durften nicht von Haus zu Hans gehen, sondern nur in der Noth bei dem einen oder andern Bürger privatim ein Almosen nachsuchen. Am 13. September 1655 legte die Pfalzgräfin eigenhändig den ersten Stein zu der im folgenden Jahre vollendeten schmucklosen Kirche. Die Kapuziner bewohnten zunächst die vorhandenen alten Gebäulichkeiten, bis am 21. April 1721 der Gouverneur von Jülich im Namen des Kurfürsten Karl Philipp unter dem Donner der Kanonen, dem Klang der Glocken und rauschender Musik den ersten Stein zum Klosterneubau legte. Nach einer kurfürstlichen Verordnung vom Jahre 1766 war den Kapuzinern der Termin angewiesen in den Kirchspielen Derichsweiler, Lenders- dorf, Eschweiler, Langerwehe sowie in der Wehrmei- sterei. Die Kapuziner entwickelten eine hervorragende seelsorgliche Thätigkeit, besonders für die unteren Volksklassen, und waren bemüht, die katholische Religion zu erhalten, weshalb sie jährlich bei der 1645 durch Marg. Brandroster von Neuem vor dem Kölnthore errichteten Dreifaltigkeitskapelle auf einer eigens dazu errichteten Bühne Kontroverspredigten hielten. Auch halfen sie in der Nachbarschaft auf dem Lande eifrig in der Seelsorge, besonders durch mächtige Kanzelreden, ans. Im Jahre der Aufhebung des Klosters 1802 bestand das Klosterpersonal aus dem Guardian von der Bank sowie 17 Patres und Laienbrüdern. Die von den Kapuzineim 1713 eingeführte Erzbruderschaft der hl. Dreifaltigkeit zur Erlösung der gefangenen Sklaven bei den Türken bestand unter verän- — 149 — derter Form bis zur neuesten Zeit. Die Kirche der Kapuziner wurde nach Aufhebung des Klosters in den Kriegszeiten bald zum Magazin für Heu und Stroh, bald zum Militairlazareth, bald zum Einstallen der Pferde gebraucht. Später wurde sie wieder zum Gottesdienst eingerichtet, und 182Ü wurden die Klostergebäude für 2600 Thaler von der Stadt angekauft. Die Kirche wurde Annexkirche der St. Annapfarre und dem Gymnasium, nach Umbau des Klosters zum Gymnasialgebäude, als Gymnasialkirche zur Benutzung überlassen. 2. Weitere Kriegskalamitäten und die grosse Pest in Düren. Als am 7. November 1649 die hessische Garnison zum grössten Jubel der Bürgerschaft endlich abgezogen war, rückten zwei Kompagnieen pfalz-neuburgische Soldaten unter dem Oberstlieutenant Grafen von Elmpt-Burgau in Düren ein. In einer Klageschrift des Magistrats an den Herzog vom Jahre 1652 wegen Verpflegung dieser Truppen heisst es unter Anderm: „Es haben ohne hohe und niedere Offiziere damals beide Compagnien 205 gemeine Dienst-Knechte gehabt, die welche gehabt haben 102 Weiber und 150 Kinder. — Nun ist hiebei ferners zu conside- riren, dass ein Soldat kaum so viel bekömmt, dass er das Brod und etwas dazu hat, woher werden nun die Weiber und Kinder unterhalten? Solches fällt dem Bürger übern Hals, welcher aus Mitleid das beste darbei thun muss" (Mat. S. 516) Im Januar des Jahres 1650 verheerten Truppen des Herzogs von Lothringen die Gegend um Düren: das Kloster Schwarzenbroich wurde besonders hart mitgenommen und ganz ausgeplündert; die Mönche wurden genöthigt, die Flucht zu ergreifen. Sie fanden Aufnahme im Franziskanerkloster Bethanien hierselbst. Das Kloster Wenau blieb ebenfalls nicht verschont, und nur die Flucht rettete den Bewohnern das Leben. Diese Vorfälle wirkten sehr nachtheilig auf die Gewerbe und den Handel. Der Pfalzgrat' schaffte sich diese Gäste durch eine bedeutende Summe — 150 -- vom Halse, wozu die Stadt ihren ratirlichen Antheil aufbringen musste. In den Fasten des Jahres 1650 erlitten die katholischen Priester und Pfarrer im Jülich- und Bergischen grossen Druck durch die Niederländer, mit welchen der Pfalzgraf wegen der Räumung des Schlosses Ravenstein, woselbst sie seit längerer Zeit eine Besatzung gehabt, in Händel verwickelt war. Diese Hessen den Druck, welchen die Protestanten durch den eifrig katholischen Pfalzgraf fühlten, die Katholiken in den hiesigen Landen doppelt entgelten. Viele Pfarrer und Klöstergeistliche, die ihnen in die Hände fielen, schmachteten lange Zeit im Kerker zu Orsoy bei Kleve, und mehrere ereilte der Tod in diesem Elende. Anderen gelang es eben, durch die Flucht sich gleichem Schicksale zu entziehen. In der Nachbarschaft Dürens waren Lendersdorf, Gürzenich, Derichsweiler, We- nau, Langerwehe, Pier, Merken, Hambach, Oberzier, Arnoldsweiler, Merzenich, Golzheim, Buir, Nörvenich, Soller, Stockheim, Drove, Froitzheim und Nideggen ohne Seelsorger. Der Erzbischof von Köln gab daher den hiesigen Franziskanern den Befehl, die Funktionen in den genannten Pfarreien bis zur Znrückkunft der Pfarrer vorzunehmen. Am 19. April besuchte der Pfalzgraf nebst seiner Gemahlin, einer geborenen Gräfin von Fürstenberg, unsere Stadt, um sich von deren zerrüttetem Zustande persönlich zu überzeugen. Am frühen Morgen angelangt, begaben sich dieselben in die Franziskaner-Kirche zur Anhörung der hl. Messe. Am. Nachmittag wohnten die hohen Personen mit dem Fürsten und der Fürstin von Sulzbach, die sich zur lutherischen Konfession bekannten, der Vesper bei. Unterm 24. April erliess der Pfalzgraf ein Rundschreiben, worin er die Geistlichkeit einlud, in ihre Funktionen zurückzukehren, da der Zwist mit den Generalstaaten der Beendigung nahe sei. Im September desselben Jahres kam der Herr Weihbischof von Köln nach Düren und spendete in der Franziskanerkirche 2492 Personen das Sakrament der Firmung. Durch Schreiben, datirt Neuss am 23. Juli 1650, ver- — 151 — langte der hessische Kriegs-Kommissar Becker vom Magistrat die Gestellung von 15 Pferden zur Fortschaffung der hessischen Artillerie aus Neuss, oder 90Rthlr. an Geld innerhalb zehn Tage, bei Strafe der Exekution. Im Juni 1651 fiel der Kurfürst von Brandenburg unter dem Vorwande, die Protestanten vor Bedrückungen sicher zu stellen und die Landstände und Unterthanen in ihren Privilegien schützen zu wollen, plötzlich ins Bergische ein und nahm mehrere Orte. Neuburg erhob Klagen bei dem Kaiser und rüstete sich zur Gegenwehr. Durch herzoglichen Befehl vom 18. Juni wurde dem hiesigen Magistrat befohlen, schleunig die Stadt in Vertheidi- gungsstand zu setzen und die Breschen in den Ringmauern herstellen zu lassen. Da der Herzog von Lothringen mit 15000 Mann zur Unterstützung Neuburgs heranzog, so gab Brandenburg nach mehrern Gefechten den Vorschlägen zum Frieden Gehör, der unter kaiserlicher Vermittlung im Oktober zu Stande kam. Am 4. April 1652 hielten die Deputirten der vier jülichschen Landstädte: Düren, Euskirchen, Münstereifel, Jülich, und die Deputirten der neunzehn Unterstädte: Sittard, Heinsberg, Wassenberg, Linnich, Gangelt, Süstern, Randerath, Aldenhoven, Geilenkirchen, Gladbach, Caster, Grevenbroich, Bergheim, Brüggen, Born, Bracht, Kalden- kirchen, Brühl und Boisheim eine Zusammenkunft in Düren, um Zwistigkeiten zu schlichten, welche die Unterstädter gegen die Hauptstädter erregt hatten. Der Herzog wohnte den Verhandlungen persönlich bei. Schon nach wenigen Jahren des Friedens und der Ruhe wurde Düren 1665 von neuem durch die Pest heimgesucht, der über 2000 Personen, darunter 17 Geistliche, zum Opfer fielen. Eine Frau aus Köln, welche zum Annafest gepilgert war, starb plötzlich in der Kirche, ebenso starben innerhalb 10 Tage alle Einwohner des Hauses, wo dieselbe eingekehrt war. So sehr sich der Magistrat auch „nach fleissig vorhergegangener Conferenz" beeilt hatte, Vorsichtsmassregeln zu erlassen, so verbreitete sich die Pest so schnell und allgemein, dass in kurzer Zeit nicht blos — 152 — die Stadt, sondern auch die ganze Umgegend angesteckt war. Der Magistrat verordnete am 29. August 1665, dass die Warte- oder Zeil-Schwestern in der Plätzergasse in ihrem Kloster verbleiben und nicht ausgehen sollten, als wenn sie zu Kranken gerufen würden, auch dürften sie nur in ihrer Kirche die Messe hören. Alle, „deren Häuser bereits inficirt oder beschmitzt", sollten sich gleichfalls in ihren . Häusern halten und nur der im Plätzergassenkloster zu dem Zwecke durch den Herrn Pater Rector eingesetzten Priester bedienen. Todte mussten binnen 24 Stunden begraben werden; erst nachher durfte der Leichendienst in der Kirche stattfinden. Der Vicepastor sollte die Leichenpredigten besonders bei Kinderbegräbnissen möglichst einstellen, jedoch blieb es Jedem unbenommen, genannten Vicekuratus für die alte Gebühr dazu zu bewegen. Bei Kinderbegräbnissen soll nur mit der Sonntagsglocke geläutet, bei Begräbnissen Erwachsener zwar mit allen Glocken, aber nur eine Pause geläutet werden. Die armen Kranken sollen, damit sie zu Hause bleiben können, aus der Steufmehrschen sowie aus anderen Stiftungen so weit möglich unterstützt werden. ,,So wird ein Jeder sich darnach zu richten wissen", schliesst der Erlass, dem bereits am 10. September ein zweiter folgte (Mat. S. 522—523). In diesem heisst es, dass Joh. Heinr. von Nicoll sich entschlossen, „Leib und Leben mit Visitirung aller Kranken, ob reich oder arm, mit seiner Medizin abzuwarten und seinen äussersten Fleiss darüber anzuwenden", und dass dies von allen Kanzeln verkündet worden sei. Die Bürger werden ersucht, zahlreiche Gaben in die zu diesem Zweck in den Kirchen ausgesetzten Kästlein zuwerfen, damit „den Armen und Unvermögenden an Leibs Unteimalt, sonsten auch nöthiger Medizin desto besser assistirt und aufgewartet werden möge." Damit die Kranken besser gepflegt und die Todten schneller begraben werden konnten, wurden „weil die Warte- oder Zell- schwestern im St. Gertrudiskloster dazu insuffizient oder nicht zahlreich genug sind", freiwillige Männer und Weiber gesucht, die sich beim Bürgermeister, den im Plätzergassenkloster eingesetzten Vätern der 'Gesellschaft Jesu — 153 — oder im Franziskanerkloster Bethanien anmelden sollten. Ebenso wurden gegen billige Erstattung „sichere annoch gesunde Personen" gesucht, welche den bereits Erkrankten die „Nothdurft einkauften und vor das Haus stellen sollten." Als Aufwärter und Pfleger der Pestkranken zeichnete sich vorzüglich der Buchdrucker Kaspar Habersperger aus; ihm ward für seine vielen unentgeltlich geleisteten Dienste vom Magistrat ein ,,Oertgen Haideland" am St. Johanneshäuschen zur Belohnung erblich übertragen. DerVicepastor Leonhard Leisten, welcher während der ganzen Dauer der Epidemie mit der edelsten Aufopferung unermüdlich die Pflichten der Seelsorge erfüllte, blieb gesund und sah das Ende dieser traurigen Zeit. Leider gerieth derselbe später in Konflikt mit der geistlichen Oberbehörde und wurde suspendirt. Neben den Massregeln des Magistrats wurden zugleich Gebete und Bittgänge angeordnet, um vom Himmel die Abwendung der die Stadt heimsuchenden Geissei zu erflehen. Die Seuche wüthete während 16 Monate fort. In dieser Zeit war, so schreibt die Chronik der Annuntiaten, ,,ein grosser Jammer und Elend in der Stadt zu sehen, alle Hantirung stand still, denn allen Auswärtigen war verboten, in die Stadt zu gehen. Die meisten Häuser waren zu, wie an Sonntagen und Feiertagen." Der Fruchtmarkt wurde auf der Haide zwischen dem St. Johannes- und dem Mut- tergottes-Häuschen „Gudestags und Samstags", der Gemüsemarkt jenseits der Ruhr zwischen der Vollmühle und den „Bostoi^pffen Buschen" gehalten. Ende November 1666 kamen die letzten Pestfälle vor; nach dem gänzlichen Verschwinden derselben hielt man am 21. Dezember Dankgebete und eine feierliche Prozession durch die Stadt. Am 16. Dezember hatte die Bürgerschaft dem Pfalzgrafen Philipp Wilhelm noch ausserhalb der Stadt auf der Ruhr den Huldigungseid geleistet. Philipp Wilhelm war am 20. März 1653 auf Wolfgang Wilhelm gefolgt und regierte bis 2. September 1690. — 154 =-- 3. Die Raubzüge Ludwig's XIV. von Frankreich. Kaum hatte das Land nach all' den Gräueln eines dreissigjährigen Krieges einen zwanzigjährigen Frieden genossen, da wurde es vom Kriegsunglück von Neuem heimgesucht. Der französische König Ludwig XIV., im Bunde mit England und Schweden, zog gegen die vereinigten Niederlande und das deutsche Reich und brachte auch über das jülich'sche Land alle Gräuel und Schrecken der Verwüstung und Zerstörung. Am 8. Dez. 1673 überschwemmten niederländische und deutsche Truppen die hiesige Gegend, ihren Marsch durch Plünderung und Mordbrennerei bezeichnend. Besonders erfuhren Drove, Froitzheim, Bins- feld, Merken, Jakobwüllcshcim sowie die Burg Rath ein hartes Loos; ihre Bewohner wurden misshandelt, die Häuser geplündert und eingeäschert. Selbst die Kirchen und ihre Diener entgingen diesem Schicksale nicht, und man sah Beispiele grösster Gottlosigkeit. Zu Schlossberg bei Birkesdorf lag der Generalstab, dessen Bedürfnisse die Stadt Düren liefern musste. Durch die Menge dieser Kriegsvölker entstand Mangel an Lebensmitteln. Das traurigste aber war, dass auch der grösste Theil desjülich- schen Adels für Ludwig gewonnen wurde. 20000 Deutsche kämpften in diesem Kriege unter Frankreichs Banner. — Im folgenden Jahre erschienen französische Heere unter dem General Turenne in den Rheinlanden. Man glaubte, die Schrecken des Hessenkrieges erneuert zu sehen. Auch unsere Gegend wurde ausgeplündert, die Bewohner wurden misshandelt, Kirchen und Klöster verunehrt. Als sich die Horden verzogen, wurde mit der Ausbesserung der hiesigen Festungswerke begonnen; insbesondere wurden die Vorthore neu erbaut. Zu diesen Arbeiten gab der Landesherr 400 Baumstämme und 2000 Pfund Eisen; das Amt Nörvenich und die vier Kirchspiele um Düren leisteten die Fuhren. Die Arbeiten waren zwei Jahre später erst vollendet. (Vgl. Mat. 525 ff; ausserdem wurde für die weiteren Nachrichten eine dem Verfasser von Herrn Peter Pauly freundlichst zur Verfügung gestellte ungedruckte Familien-Chronik der alten Dürener Familie Siberti benutzt.) — 155 — Im Juni desselben Jahres besetzten kaiserliche Truppen die Umgebung der Stadt; sie hausten wie in Feindesland. Im Jahre 1675 überzogen die Truppen des Herzogs Karl von Lothringen, durch deutsche Reichsvölker verstärkt, die Dürener Gegend; die Lothringer lagerten bei Ober- und Niederzier, die Reichstruppen bei Huchem- Stammeln, Hambach, Morschenich und Ellen. Zertretene Felder, geplünderte und zerstörte Gebäude bezeichneten die Spuren ihres Aufenthalts; die geplagten Landbewohner suchten mit den Habseligkeiten, die sie in der Eile fortbringenkonnten, ein Asyl jenseits der Ruhr, theilweise auch auf dem Hause Rath. Auch im folgenden Jahre wurde die hiesige Gegend von einzelnen französischen Streifpartieen heimgesucht. Bei einer solchen Gelegenheit litt neben andern Dörfern besonders das Dorf Oberzier. Die Bewohner hatten sich mit ihrem Vieh und andern Habseligkeiten in den nahen Wald geflüchtet; sie wurden aber in ilTren Schlupfwinkeln entdeckt und ihrer letzten Habe beraubt. Im Mai 1678 fielen die Franzosen unter dem Marschall von Luxemburg ins Jülichsche ein, ihren Marsch durch die wildeste Barbarei bezeichnend. Die Ernten wurden verwüstet, die Dörfer niedergebrannt, die Bewohner beraubt, schrecklich misshandelt und der Entbehrung preisgegeben; die ganze Gegend wurde in eine Wüstenei verwandelt. In den Aemtern Düren und Nörvenich traf über 40 Ortschaften dieses traurige Loos, u.a. Ellen, Hambach, Niederzier (das dortige Schloss wurde bis auf eine Mauer der Erde gleich gemacht), Huchem-Stammeln, Merzenich, Arnoldsweiler, Oberzier, Buir, Golzheim, Soller, Embken, Frangen- heim, Froitzheim, Ginnick, Nörvenich, Oberbolheim, Kauweiler, Ollesheim und Hochkirchen. Am 15. August steckte eine französische Truppenabtheilung die Mühlen bei Düren in Brand. Die oben erwähnte Chronik sagt darüber: „Am 29. Mai 1678 sind die Franzosen in's Jülicher Land kommen und haben viele Flecken, Dörfer, Burghäuser und Höfe in Brand gesteckt und sind auf die grausamste Art mit den Menschen umgegangen, welches weitläufig zu erzählen gar zu schreckbar und grausam ist und neben dem — 156 — haben sie so viele Kontributionen ausgeschrieben, dass noch viele Gemeinden wirklich daran zu bezahlen haben." Der damalige pfalzneuburgische Kommandant von Düren, Oberst von Ruland, kam beim Magistrat wiederholt mit dem Gesuche um Reparatur seiner Wohnung, der Bubenheimer Burg auf dem Viehmarkt (jetziges Land- rathsamt), ein. Der Magistrat erklärte unterm 30. August, dass der Stadt diese Pflicht nicht obliege, und er be- schloss gleichzeitig, dem Kommandanten die seinen Vorgängern anstatt Quartiers jährlich zugelegten 16 Rthlr. durch Notar und Zeugen anbieten zu lassen. Am 12. Oktober 1678 erschien die Avantgarde der Armee des Marschalls von Luxemburg unter dem Oberst Melac A'or Düren und verlangte die Oeffnung der Thore. Obwohl die Stadt durch den am 9. Oktober geschehenen Abzug der herzoglichen Garnison ganz von Truppen ent- blösst war, so hielt die Bürgerschaft es doch für schimpflich, sich von einem nicht bedeutenden Haufen in die Enge treiben zu lassen, und schlug daher die Forderung ab. Die Franzosen verfolgten ihren Marsch gegen Nörvenich hin, ohne etwas gegen die Stadt unternommen zu haben. Am andern Morgen langte incless das Gros der feindlichen Armee unter dem Marschall von Luxemburg selbst an, der die Truppen zwischen Gürzenich und der Ruhr sich aufstellen liess. Von hier aus ward ein Parlamentair zum Magistrate gesandt mit dem Verlangen, dass man Abgeordnete in das Quartier des Marschalls senden möge, um dessen Vorschläge anzuhören. Dem ward entsprochen. Der Marschall schlug gütliche Uebergabe der Stadt vor, welcher für diesen Fall möglichste Schonung und friedfertige Behandlung versprochen wurde; wofern die Uebergabe im andern Falle mit den Waffen erzwungen werden müsse, wurde angedroht, dass kein Menschenleben verschont bleiben solle. Diese Erklärung ward der Bürgerschaft auf den Zünften mitge- theilt und ihr vom Magistrat die Entscheidung überlassen. Sie entschloss sich zur freiwilligen Uebergabe, worauf die Franzosen am Nachmittag des 13. Oktober von der Stadt Besitz nahmen. Der Marschall von Luxemburg — 157 — setzte am andern Tage seinen Marsch fort; in Düren blieb eine starke Besatzung unter dem Kommandanten Ximenes. Schwer war der Druck, den die Stadt durch die Franzosen empfand. Die Verpflegung der Garnison und die öfteren Brandschatzungen und Requisitionen erschöpften die Mittel der Bürger, deren viele, um gänzlicher Verarmung vorzubeugen, die Stadt verliessen. Hierzu kamen noch die Frevel, welche die gemeinen Soldaten an dem Eigenthum und an den Personen selbst verübten. Vergebens waren die Klagen des Magistrats beim Kommandanten, vergebens seine Bittschriften an den Generallieutenant Calvo zu Aachen; statt der erwarteten Linderung wurden die Lasten nur noch vermehrt. So benutzte man das Bürgerspital auch zum Militärlazareth, worin eine Menge Kranke und Verwundete untergebracht wurde, deren Verpflegung der Stadt zur Last fiel. Auf Befehl des Kriegs-Kommissars Carlier dahier mussten sogar die bei Linnich stehenden Truppen von hier aus mit Früchten versehen werden, obgleich die Bürger Last hatten, den Lebensunterhalt der hiesigen Besatzung zu bestreiten. Zu dem Zwecke wurden alle Häuser der Stadt und selbst die Klöster durchsucht, und von 5 Malter Frucht überall 2 Malter weggenommen. Ein Befehl dieses Kommissars vom 24. Oktober erhöhte die städtischen Accisen in erheblicher Weise. Am 2. November erliess der Kommissar den Befehl, dass alle Bürger, welche die Stadt verlassen hatten, ungesäumt zurückkehren müssten, indem sonst ihre Wohnungen dem Erdboden gleich gemacht werden sollten. Diese Drohung wurde auch wirklich ausgeführt; viele, darunter einige sehr schöne Häuser wurden niedergerissen und an mehreren Stellen wurde Feuer angelegt. Dieser Frevel empörte die Einwohner dermassen, dass es zwischen ihnen und den Soldaten zu blutigen Auftritten kam, wobei einige auf dem Platze blieben. Unter den Gebäuden, welche so muthwillig zerstört wurden, befand sich die Bubenheimer Burg auf dem Viehmarkt. Aber Düren nicht allein, auch die Umgegend empfand die Geissei dieser ungebetenen Gäste. Auf ihren häufigen Streifzügen plünderten und verwüste- — 158 — ten sie benachbarte Burgen und Dörfer, so Zülpich und Nideggen, und nöthigten den Landmann, Haus und Hof im Stich zu lassen. Die erwähnte Chronik sagt zu Obigem: „den 13. Oktober 1678 ist Düren von einem Herzog von Luxemburg eingenommen worden, welcher den H. Ximenes zum Stadtkommandanten angesetzt hat; die.me.hr- sten Herren aus der Stadt haben die Flucht ergriffen, alle Häuser und Klöster wurden durchsucht, und was den Soldaten gefiel, nahmen sie fort. Männer, Weiber und Kinder flüchteten sich ins Franziskanerkloster; sogar der refor- mirte Prediger suchte in selbigem Schutz und die alte Wittwe luden flüchtete sich auch dahin, welche aber gleich darauf von Schrecken starb. Den 16. Oktober wurde einem jeden Bürger ein Soldat in's Haus gelegt, welche sich aber so betrugen, als ob sie Herren von unserem gewesen wären, sogar wurden die eigenen Hausherren von ihnen ge- tödtet, wenn sie nicht hergaben, was der Soldat forderte. Hierauf gingen sie auf die übrigen Städte des Jülicher Landes los und schonten weder den Adligen noch Geistlichen, und wenn ihnen nicht gleich bezahlt wurde, was sie forderten, so nahmen sie alle als Geisel fort und steckten überall viele Oerter an." Im Jahre 1679 durchzogen die Truppen ebenso das Kölner Land, dasselbe allenthalben verwüstend. Am 27. April 1679 verliessen 9 Kompagnieen mit dem Marquis von Genlis die Stadt, worin 3 Kompagnieen Schweizer zurückblieben. Die abziehenden Truppen re- quirirten 200 Malter Frucht und eine bedeutende Geldsumme. An ihre Stelle kamen wenige Tage nachher 10 andere Kom- pagnieen; der Unterhalt dieser Truppen kostete der Stadt täglich 87 Rthlr. 3 Albus. Ein am 18. Juli 1679 dem Magistrate durch den Kommissar Doublet übergebenes Schreiben des Armee-Intendanten du Marceaux enthielt die Bestimmung, class nach königlichem Befehl jedem Soldaten täglich 6 Stüber, jedem Offizier täglich 4 Franken 6 Stü- ber, dem Etats-Major monatlich 1000 Franken Gehalt gegeben werde. Als am 14. Dezember 1679 der Abzug der Franzosen erfolgte, liessen sie sich von den Bürgern alle Waffen und Munition ausliefern, erpressten noch eine Sum- — 159 — me von 12646 Rthlr. und zerstörten auch einen Theil der Mauer, die Thorflügel und Palissaden. Im Jahre 1680 besuchte der Herzog von Jülich das Annafest; ihm zu Ehren veranstaltete der Magistrat ein grosses Essen. Durch Beschluss vom 10. Oktober 1682 bestimmte der Magistrat, dass wegen der durch den Krieg zusammengeschmolzenen Einwohnerzahl neu beiziehende Bürger nur die Hälfte des Bürgergeldes und des Weines bei Aufnahme in die Zünfte bis auf bessere Zeiten entrichten sollten. Diese Verfügung wurde unterm 7. November 1Ö85 erneuert. Am 6. Juli 1683 beschloss der Magistrat unter dem Bürgermeister Johann Mockel auf die Nachricht, dass der Landesfürst der Anna-Kirmess beizuwohnen gedenke, drei oder vier Ohm Wein einzukaufen und ihn damit zu beschenken. Am 30. Oktober 1688 waren die untern Landstände des Herzogthums Jülich im hiesigen Franziskanerkloster unter dem Vorsitz des Grafen von Hatzfeld, Herrn zu Weisweiler, versammelt. — Die Bewohner des Herzogthums Jülich hatten kaum ihre verwüsteten Wohnungen wieder erbaut und angefangen, ihre Drangsale zu vergessen, als plötzlich die Franzosen ihre Fluren mit neuer Verheerung überschwemmten. Die Nachricht von ihrer Annäherung verbreitete in Düren Furcht und Schrecken; viele wanderten aus, während Alles seine Habseligkeiten in Sicherheit zu bringen suchte. Im November haben viele Bürger, so sagt die mehrfach erwähnte ungedruckte Chronik, aus Furcht vor den Franzosen ihre besten Habschaften auf Köln, Aachen, Jülich und in's Franziskanerkloster geflüchtet. ,,Den 14. Dez. des Abends kam die Botschaft an, dass die Franzosen mit vielem Geschütz sich der Stadt Düren näherten. Aus Furcht kamen die Bürger im Franziskanerkloster zusammen. Nachfs um 2 Uhr wurde ein Glockenzeichen gegeben, um Alle zu berufen, damit man 'berathschlage, wie man den Franzosen begegnen solle. In der Zeit, da sich die Bürger berathschlagten, haben die Weiber, Mägde und Knechte ihre Sachen in die Klöster gebracht. Den löten des Morgens forcierten die Franzosen — 160 — die Stadt auf; sie zeigten Briefe vom Kurfürsten, in welchen derselbe ihnen den Eingang gestattete. Diese Briefe aber waren nicht vom gnädigsten Landesherrn, sondern vom Herrn Marschall Spee unterzeichnet, worauf (sie!) die gar zu furchtsamen Bürger, weil keine Besatzung und Geschütz vorhanden, ihnen den Einzug gestatteten. Selbigen Nachmittag kamen also 1'600 Franzosen in die Stadt, worunter nur 400 Füsser waren, die Einquartirung aber war weit übertrieben, weil 6, 8, auch gar 10 Mann in ein Haus hineinfielen, welche kaum zu ersättigen waren; aus Abgang der Ställe setzten sie die Pferde in Kirchen-Vorhäuser und Stuben der Bürger. Den 16ten zogen die Füsser wieder ab, der Stadtkommandant war der Marquis de Varenne. Die Bürger hatten 10 Tage Heu und Hafer gegeben, und da alsdann nichts mehr in der Stadt vorfindlich war, muss- ten die umliegenden Dörfer das liefern und die es selbst nicht hatten, mussten Geld dafür zahlen; für die Unterherrschaften wurde eine Kontribution ausgeschrieben von ' 20000 Rchsthlr. und für das übrige Land eine Kontribution A'-on 200000 Rchsthlr. und diejenigen Ortschaften, welche um die bestimmte Zeit nicht bezahlten, wurden in Brand gesteckt. Den 17ten wurde auf Befehl des Kommandanten ausgeschellt, dass die Bürger die geflüchteten Sachen aus den Klöstern wegholen sollten, sonst wolle er die Klöster ausplündern lassen. Ein Offizier kündigte dies auch den Klöstern an und fügte dabei, dass ihnen auch verboten wäre, einen Bürger aufzunehmen. Die Bürger mussten so viel an Essen und Geld hergeben, dass in Kurzem der dritte Theil der Stadt nicht mehr bewohnt wurde. Dieses Jahr nahm hier also einen schlechten Ausgang, und der Gottesdienst wurde kaum mehr gehalten." Nach einer am 30. # Dezember 1688 vorgenommenen Zählung waren hierselbst 94 Häuser unbewohnt. „Das 1689te Jahr", sagt die Chronik, „hat ebenso schlecht angefangen, den 21. Januar ist vom Magistrat angesagt worden, dass die Bürgerschaft nicht mehr verpflichtet wäre, die französischen Offiziere zu beköstigen, allein die meisten fragten nicht darnach und zwangen die Bürger darzu. — 161 — Den 22ten ist der Befehl vom französischen Kommissär ergangen, dass die Klöster in Zeit von 12 Stunden alle Früchte angeben sollten, die bei ihnen wären niedergelegt worden, unter Strafe der Konfiskation. Anfangs März war die Stadt Düren in grösster Gefahr, ausgeplündert und in Brand gesteckt zu werden, was aber nicht geschah." Am 13. März erlitten die Franzosen unter dem General Sourdis durch den Kurfürsten von Brandenburg, Friedrich III., im Verein mit einem holländischen Korps, bei Neuss eine Niederlage. Die Trümmer der geschlagenen Armee sammelten sich in Düren. Als die Nachricht einlief, dass die Holländer gegen die Stadt im Anmärsche seien, liess der Kommandant de Varenne in der Nacht zum 21. März plötzlich die Häuser der Rathsherren mit Soldaten besetzen und den Magistrat auf dem Rath- hause versammeln, wo ihm laut obiger Notiz der Siberti- schen Familienchronik bedeutet wurde, dass die Stadt der Plünderung Preis gegeben und in Brand gesteckt werden solle, wofern die rückständigen Kontributionen nicht auf der Stelle beigeschafft würden. Bei der Erschöpfung der städtischen Revenuen sah sich der Magistrat gezwungen, die erforderliche Summe durch Aufnahme mehrerer Kapitalien beizuschaffen. Am 22., Nachmittags 4 Uhr, ver- liessen die Franzosen, 25 Kompagnieen Kavallerie stark, die.Stadt. Die Freude der Einwohner über diesen Abzug war so gross, dass er durch ein allgemeines Glockengeläute gefeiert wurde. Auf herzoglichen Befehl wurden am 7. April 2 Kompagnieen pfalzneuburgischer Leibgarde zu Pferd unter dem Oberstlieutenant von Venning sowie zwei Kompagnieen Brandenburger Kavallerie unter dem Rittmeister von Entschwingen hierhin in Garnison gelegt. Die Stadt selbst gewann wieder ein freundliches Aussehen; die Strassen wurden gereinigt, die geschlossenen Läden geöffnet, der freie Verkehr wurde wieder hergestellt, und viele Ausgewanderte kehrten zurück. Aber leider währte die Ruhe nicht lange. Ein französisches Heer, welches die Stadt Kochern an der Mosel in Brand gesteckt hatte, verbreitete sich im Monat Oktober im Jülich'schen, alles mit Feuer und Schwert ver- li — 162 — wüstend. In der Nähe von Düren wurden Disternich, Froitzheim, Sievernich, Soller, Lüxheim, Stockheim, Bu- benheim, Jakobwüllesheim, Meisheim, Stepprath und Distel- rathin Aschenhaufen verwandelt; Gladbach, Kelz, Vett- weiss, Füssenich und Bürvenich entgingen zwar diesem Schicksale, wurden aber ausgeplündert. Ehe die Franzosen zur EinschliessungDürens schreiten konnten, erhielten sie den Befehl, sich nach Luxemburg in Marsch zusetzen. Alle Gräuel des dreissigjährigen Krieges sind nichts gegen die Frevel und Mordbrennereien, welche die Franzosen in diesem Kriege am Rheinstrome begingen. Am 14. September 1689 passirte der Kurfürst Friedrich TU. von Brandenburg auf der Reise zu seiner vor Bonn stehenden Armee unsere Stadt, welche auch an dieses Belagerungs-Korps bedeutende Haferlieferungen verabfolgen musste. Als Bonn gefallen und das Erzstift Köln von den Franzosen befreit war, kamen die brandenburgischen, münsterischen und pfälzischen Truppen im Jülich- schen in die Winterquartiere. In Düren standen seit Mitte September 4 Kompagnieen Infanterie und 2 Reiter-Kom- pagnieen unter dem Oberst Barbeson. Zu diesen kamen am 16. November noch 6 Kompagnieen Kavallerie unter dem Kommando des Obristwachtmeisters von Schadt; auch der Generalstab wurde kurz nachher, am 23. Dezember, in die Stadt gelegt. Bei letzterm befanden sich der General- lieutenant Graf von Schomberg, der Generalmajor von Dewitz, der Prinz von Holstein, der General Graf d'Autel, 14 Oberste und 10 Hauptleute von der Artillerie. Diese Truppen verweilten bis zum Juli des folgenden Jahres zu grosser Last der Stadt und der umliegenden Aemter hier in Düren. Am 8. Juli 1690 wurde die Umgebung der Stadt neuerdings von französischen Raubtrupps heimgesucht. Bei dieser Gelegenheit gingen in Distelrath zwei früher verschont gebliebene Höfe, das Siechhaus auf der Ruhr und der Hof Meisheim in Flammen auf. Die Chronik sagt darüber: ,,1690 den 8. Juli kamen die Franzosen abermals in diese Gegend, und nachdem sie viele Dörfer in Brand — 163 — gesteckt, näherten sie sich nochmals der Stadt Düren; die Besatzung machte sich mit den Bürgern auf, selbige zu verdrängen, wobei verschiedene Bürger getödtet und gefangen genommen wurden. U. A. wurde auch ein Markgraf vor der Wirtelpforte todt geschossen, was die Franzosen sehr bedauerten. Nachstehends vereinigten sich die brandenburgischen, münsterischen und pfälzischen Truppen, sie griffen die Franzosen auf allen Ecken an, anfangs am Unterrhein; sie nahmen die Plätze hinweg, worin jene fest und frei zu sein glaubten. Im März tödteten die Brandenburgischen ungefähr 2000 Franzosen, gleich nachher fingen auch die oberrheinischen Mächte an, gegen die Franzosen los zu gehen . . . und nach und nach verloren die Franzosen nach genauer Berechnung bei 50000 Mann. Düren behielt in dieser Zeit brandenburgische Besatzung." Vom 4. August bis zum 6. September d. J. garni- sonirten dahier neun Kompagnieen Dragoner unter dem Oberst von Jungheim. Nach kurfürstlichem Befehl musste jeder Soldat seinem Wirthe täglich 12 Albus zahlen; der Magistrat klagte jedoch, dass jeder für mehr als dieses Geld allein an Bier verzehrt habe, welches sie zwangsweise gefordert hätten. In demselben Jahre (1690) machten der Pfalzgraf, seine Gemahlin und die Prinzessin Marianne in Begleitung des Bischofs von Breslau unserer Stadt einen Besuch. Der Magistrat verehrte ihnen drei Medaillen und drei Ohm köstlichen Wein. Im August 1691 beunruhigten französische Streifkorps abermals Düren sowie die Umgegend; Brandenberg, Bergstein, Obermaubach, Strass, Winden, Gey, Lenders- dorf, Nothberg und Lucherberg wurden von ihnen geplündert resp. angezündet. Vom 20. Okt. ab zogen branclen- buro-ische Regimenter durch Düren in das Kölnische; die Truppenmärsche dauerten 8 Tage. Am 3. November kam der Kurfürst Johann Wilhelm von der Pfalz, welcher 1690 auf Philipp Wilhelm gefolgt war und bis zum 8. Juli 1716 eine glänzende Hofhaltung in Düsseldorf führte, in Begleitung seiner Gemahlin nach — 164 — Düren, um die auf der Wollersheimer Haide stehenden Truppen in Augenschein zu nehmen. Die Besatzung sammt den Bürgern zog ihm entgegen. Nach Beendigung dieser Besichtigung, am 4. Nov., wurde auf seinen Befehl das Urtheil an einigen Soldaten vollzogen, welches wegen eines geheimen Einverständnisses mit den Franzosen gegen sie ergangen war. Zwei wurden mit dem Schwerte hingerichtet, ein anderer aufgeknüpft, der vierte wurde mit dem Verlust seiner Nase und Ohren bestraft, der fünfte wurde auf Fürsprache der Kurfürstin begnadigt. Am 5. Nov. fuhr der Kurfürst wiederum von Düren nach Jülich. Am 6. November kam Generallieutenant Graf von Elten mit seinem Stabe und 600 Mann Infanterie sowie 400 Rei- tern nach Düren in's Quartier. Endlich kam der Friede zu Stande. Am 1. Januar 1698 wurde die Nachricht vom Friedensschlüsse zwischen Frankreich und dem deutschen Reiche zu Ryswik (30. Okt. 1697) von allen Kanzeln des Jülicher Landes feierlichst verkündigt. 4. Düren während des spanischen Erbfolgekrieges (1701 — 1714.) Die den Ländern geschlagenen Wunden waren noch nicht geheilt, als der Streit um die spanische Erbfolge Europa mit helleren Kriegsflammen als zuvor entzündete. Gegen Frankreich, mit dem die beiden Kurfürsten von Baiern und Köln, sowie die Herzoge von Savoyen und Mantua im Bunde, traten der.Kaiser mit dem zum König von Preussen erhobenen Friedrich III. von Brandenburg und dem neuen Kurfürsten von Hannover, England und die Niederlande in die Schranken. Prinz Ludwig von Baden brach nach dem Rheine auf, um die Rheinpässe zu decken; preussische, holländische und pfälzische Truppen rückten in das Erzstift Köln, um die Franzosen, welche der unpatriotische Kurfürst von Köln in dasselbe aufgenommen hatte, zu vertreiben; unterdessen schiffte sich auch die englische Armee unter dem in diesem Kriege so berühmt gewordenen Grafen, nachmaligen Herzoge Marlborough ein und landete in Holland. — 165 — Düren war in banger Erwartung, als sich am 5. Aug 1701 die Nachricht verbreitete, dass 30000 Franzosen unter Villeroi zu Büllingen, unweit Montjoie, ständen und Hess in aller Eile um eine Besatzung und um Verhaltungsbefehle bei dem Kurfürsten bitten. Die Furcht war diesmal unbegründet, indem der Feind nicht nach Düren vordrang. Die verlangte Besatzung kam im November und bestand in 500 Mann holländischer Truppen unter dem Brigadier de Capoll. Unter Leitung dieses Offiziers wurden die Festungswerke ausgebessert und vermehrt, zu welchem Zwecke man die zunächst an den Wällen gelegenen Gärten einzog und durch Palissaden und Verhaue sicherte. Die holländischen Truppen wurden im Jahre 1702 durch landesherrliche ersetzt unter dem Generallieutenant von Lybeck. Diese wurden indess nach kurzem Aufenthalte nach Jülich verlegt. Bei ihrem Abmärsche nahmen sie den bedeutenden Fruchtvorrath aus dem hier angelegten Magazin mit, wogegen der Magistrat wiederholt, aber umsonst reklamirte. Im Laufe des genannten Jahres 1702 ward das Jülichsche unausgesetzt von französischen Parteigängern beunruhigt. Kein Dorf, kein Ackersmann auf dem Felde, kein Wagen, kein Reisender auf der Landstrasse war vor ihnen sicher. Sie stahlen die Pferde aus den Ställen und von den Pflügen, beraubten den Landmann und führten selbst junge Leute mit weg. Zum Annafeste kamen daher in diesem Jahre nur wenige Pilger und „auch die Prozession auf Kevelaer ist nicht geführt worden, weil die Franzosen im ganzen Gelderland ausgebreitet waren." Bei dem Durchmarsche deutscher Reichstruppen im Jahre 1703 kam am 18. Mai der Erbprinz von Hessen-Kassel nach Düren, bei seiner Ankunft vom Magistrate gebührend empfangen. Im Herbst 1704, nach dem glänzenden Siege bei Höchstädt, lagerte sich die Armee der Alliirten auf ihrem Zuge an den Rhein bei Düren. Das Hauptquartier befand sich auf der Anhöhe vor dem Oberthor in der Nähe des Muttergottes-Häuschens. Durch die Menge dieser Truppen entstand Mangel an Lebensmitteln, so dass man mehrere Tage lang 4 Pfund Brod mit einem Kronenthaler bezahlen — 166 — musste. Im Mai 1705 wurde dem Magistrat die nahe Ankunft eines holländisch-englischen Heeres angekündigt, mit der Weisung, wegen des bevorstehenden Ueberganges schleunig die Ruhrbrücke wieder herzustellen. Das war jedoch wegen Mangels an Material augenblicklich nicht ausführbar, weshalb der Magistrat 2 Nothbrücken bei Birkesdorf schlagen liess. Am 18. Mai langte die Armee, 18000 Mann stark, bei Düren an; der Generalstab, wobei sich der Erbprinz von Hessen befand, nebst 200 Dragonern nahmen in der Stadt selbst Quartier. Während ihres zweitägigen Aufenthalts richteten die Soldaten grossen Unfug in den Feldern an. Wegen Mangels an Zufuhr kehrte das englische Heer bald von der Mosel zurück, um den Holländern an der Maas zu Hülfe zu eilen. Am 23. Juni rückten 200Dragoner mit dem General-Adjutanten dePaleotti hier ein; das Hauptheer, 80000 Mann stark, unter Marl- borongh, folgte am andern Tage. Die Truppen ruhten in den Umgebungen bis zum 27. aus; das Lager erstreckte sich bis Stammeln. Ihr Verhalten war gar nicht rühmlich. Nicht zufrieden, class sie den gedrückten Einwohnern den nö- thigsten Lebensunterhalt aufzehrten, vernichteten sie auch noch, mitunter muth williger Weise, deren Hoffnungen in Feldern und Gärten und erlaubten sich selbst Plünderungen. Der Schaden, den sie allein in der Dürener Feldgemarkung angerichtet, ist auf 10302 Rthlr. 36 Albus 6 Hlr. abgeschätzt worden. Bei dem Auf brache der Armee blieben in Düren 600 Kranke, welche grösstentheils an der Dissenterie litten, unter einer starken Bedeckung Kavallerie zurück. Sie wurden in Scheunen aufgenommen und auf Kosten der Stadt gepflegt. Die hier zurückgebliebenen Reiter erlaubten sich mancherlei Unfug gegen die Einwohner, denen sie ausser den Fouragelieferungen auch Geld abpressten. Als am 18. Juli ihr Abmarsch nach Mastricht erfolgte, mussten an hundert Karren zum Transport der Kranken von der Stadt und den benachbarten Aemtern gestellt werden. Am 29. August wurde die Kaisers-Mühle bei Düren, so genannt nach ihren damaligen Besitzern, Familie Kaiser, von französischen Truppen geplündert. Am 11. Juni — 167 — 1706 nahmen hannoversche Soldaten unter dem General- Lieutenant von Bülow auf zwei Tage in Düren Quartier. Am 5. November 1706 kamen neun Kompagnieen Dragoner unter dem Oberst Graf von Wittgenstein nach Düren in Garnison. Wegen der vielen auf der Stadt haftenden Lasten war es für den Magistrat sehr schwierig, Fourage und Unterhalt für diese Soldaten zu beschaffen. So kam es, dass die Stadt, als am 18. November sechs Kompagnieen nach einer andern Bestimmung abgingen, ihnen 2654 Portionen schuldig blieb, die sie binnen zwei Monaten zu zahlen versprach. Die Stelle der Abgegangenen nahmen sieben Kompagnieen Infanterie unter dem Kommando des Generalmajors von Volckcrshotten ein. Den Landgrafen von Hessen beschenkte die Stadt bei Gelegenheit seiner Durchreise mit Wein. Am 1-3. November bezogen zwei Bataillone preussischer Truppen unter dem Brigadier de Crouen in Düren Winterquartiere. Ihnen wurde zur Abhaltung des Gottesdienstes auf Verlangen ein Saal im Rathhause eingeräumt. Auf die Klage des Brigadiers, dass die Krämer ihre Waaren zu hoch im Preise hielten, wodurch der Soldat mit seinem Gehalt nicht ausreichen könne, verordnete der Magistrat unter dem 21. November, dass für die Folge die nachstehend angeführten Artikel nicht höher als zu den beigesetzten Preisen an Bürger und Soldaten verkauft werden dürften, nämlich: ein Mass Oel 20 Albus, ein Pfund Butter 10 Alb., ein Pfund Käse 7 Alb. 4 Hlr., ein Pfund Stockfisch 6 Alb. 4 Hlr., ein Mütgen Salz 6 Alb., ein Pfund gebeuteltes Weizenmehl 4 Alb., ein Pfund gebeuteltes Roggenmehl 2 Alb., ein Hä- ring 1 Alb. 4 Hlr., ein Pfund Laberdan 4 Alb., ein Pfund Seife 5 Alb. 4 Hlr., ein Pfund Kerzen 9 Alb. 4 Hlr. Der Aufenthalt letztgenannter Truppen dauerte bis zum 2. Mai dos folgenden Jahres (vgl. Mat. S. 549—550). Am 29. Juni 1708 rückte der holländische Major von Asbeck mit einem Kommando von 320 Infanteristen und 25 Reitern in Düren ein zur Bedeckung der für die Armee des Prinzen Eugen, welche von der Mosel herab im Anmärsche war, bestellten 32000 Brode. Auf die Nachricht — 168 — von der nahen Ankunft dieses Heeres sandte der Magistrat Deputirte entgegen, um den Prinzen, falls er hier sein Lager aufschlüge, zu bewegen, dazu die Ruhrwiesen zu benutzen und die Felder wegen der aufstehenden Saaten zu schonen. Die Deputation sprach mit Eugen am 2. Juli und begleitete ihr Gesuch mit einem Geschenke köstlichen Weines. Der Prinz ertheilte ihr den Bescheid, wo möglieb, wolle er dem Wunsche der Stadt entsprechen, er könne jedoch nicht eher die feste Zusage. geben, bis er an Ort und Stelle das Terrain angesehen habe. Die grosse kaiserliche Armee kam am 4. Juli hier an und schlug ihr Lager längs der Ruhr auf. Durch Verwenden des General- Quartiermeisters und des Generalmajors von Volkershotten war dieser Platz zum Lagern gewählt worden; aus Dankbarkeit verehrte die Stadt dem Erstem 50 Rthlr., dem Letztern zwei Ohm Wein. Der Generallieutenant Wilckens kamp'irte mit den Hessen auf der Haicle am Johannes- Häuschen und überschritt die Ruhr, ohne die Stadt zu berühren; dafür beschenkte ihn der Magistrat ebenfalls mit Wein. 1709 vom 5. Januar bis 10. April garnisonirten in Düren hatzfeldsche Dragoner. Als dem Magistrate die Nachricht zuging, dass auch den Winter über die Stadt mit Soldaten belegt werden sollte, beschwerte er sich unter dem 10. November beim Kurfürsten, dass die angekündigte Einquartirung mit den Kräften der Bürgerschaft im Miss- verhältniss stehe, indem bei der Menge in baulosem Zustande befindlicher Gebäude kaum noch 300 Häuser hier seien, welche Soldaten beherbergen könnten, und unter jenen wären wenigstens 100, deren Besitzer dem Krieger nicht einmal Feuer und Licht zu beschaffen vermöchten. Dieser Vorstellungen ungeachtet rückten schon wenige Tage später das gräflich sulzbachsche Regiment unter Oberst von Dopf und sechs Kompagnieen vom sachsen-meinin- genschen Regiment hier ein; sie verweilten bis Mitte Mai des folgenden Jahres. Die Last dieser Einquartirung war um so drückender für die Stadt, als diese die Früchte der in ganz Deutschland und Frankreich herrschenden Theuerung wegen mit vieler Mühe zu hohen Preisen — 169 -- beischaffen musste. Aus England wurde Korn ausgeführt. Der Winter war ungewöhnlich streng. 4 Monate dauerte anhaltend die schrecklichste Kälte und raffte, Hand in Hand mit dem Hunger gehend, viele Menschen nndThiere hin. Als nach dem Abzüge der kurfürstlichen Truppen die Posten wieder von den Bürgern bezogen werden mussten, befahl der Magistrat, dass jeder Bürger, den die Reihe träfe, die Wache auf dem Thurme sowohl, als an den übrigen Posten bei einem Gulden Strafe selbst beziehen müsse. Die Wache am Philippsthor sollte vier Mann, die aller andern Thore und die Hauptwache acht Mann stark sein; dann sollten zwei Oberoffiziere, der eine auf der Haubt- wache, der andere am Oberthor täglich die Wache A-erse- hen. „Mit dem Rundgange soll folgendes gehalten sein, dass erstlich die Visitirrunde der Rottmeister von der Haubtwacht um zehn Uhr, um zwölf Uhr aber der Haubt- mann daselbst die Haubtrunde, und der Rottmeister an der Kölner Pforten um halb ein, an der Oberpforten um halb zwei Patrouillen gehen, nachdem der fendrich die Tagrund, und des Morgens umb acht Uhren der Haubtman von der Haubtwacht die visitir rundt und der Wachtmeister-Lieutenant mittags gleichfals die visitir rundt thun, die abwessenden aufzeichnen und bei negstem Rathstag zur correction ahngeben sollen. Dan sollen die harneyen alle Zeit zugehalten werden und wan 4 ad 5 Man oder mehr zu pferdt oder fuiss sich ahn denen pf orten ahn geben würden, solche aufhalten auch deren passe abfordern, die schosspforten in acht nehmen und nöttigen pfalss alssogleich niederfallen lassen sollen." (Mat. S. 552 —553). Den 21. September musste ein vonMontjoie kommendes Kommando vor einem überlegenen Korps Franzosen hinter den Wällen Dürens Schutz suchen. Den Winter über standen in Düren der Generalmajor Graf von Hatz- feld, 6 Kompagnieen Dragoner und 16 Kompagnieen Infanterie unter Oberst von Freudenberg. Diese Truppen kosteten der Stadt innerhalb sechs Monate 2182 Rthlr. 24 Stbr. Bei dem Durchmarsche der kaiserlichen und — 170 — pfälzischen Truppen aus den Niederlanden an den Oberrhein wurde der Generalstab, wobei sich die Feldmarschall- Lieutenants von Merci, von Veigenbach, der General von Dalberg und der Fürst von Lobkowitz, und pfälzischer- seits der kommandirende General Graf von Vehlen und der General-Major von Hatzfeld, sowie 15 Obristen und die Adjutanten mit 560 Pferden befanden, am 5. Juli 1711 in Düren einquartirt. Am 22. August desselben Jahres liess der Bürgermeister Hcupgen einem Bürger wegen rückständiger Zahlung seiner Steuern Frucht aufmessen; als die Stadtdiener diese wegtragen wollten, wurden sie durch die Gerichtsdiener auf Geheiss des Schultheissen daran gehindert und die Säcko wieder geleert. Der Bürgermeister requirirte zur Abwohrung dieser Eigenmächtigkeit einige Mannschaft von der Wache; allein der wachthabende Bürgeroffizier weigerte sich mit der Erklärung, dass ihm der Schultheiss Hülfeleistung auf höhern Befohl unter Strafe von 20 Gld. verboten habe. Es blieb dem Bürgermeister nichts anderes übrig, als den Vorfall zu Protokoll zu nehmen und dem Landesherrn zur Entscheidung einzusenden. Solche Streitigkeiten mit dem Schultheissen über die Befugnisse des Magistrats kamen sehr häufig vor, und fast täglich erneuerten sich die Reibungen der städtischen Behörden mit diesem kurfürstlichen Beamten. Da auch die Gerichtsdiener, obwohl sie ursprünglich dem Bürgermeister untergeordnet waren, jetzt sehr häufig in Streitsachen gegen den Magistrat gebraucht wurden, so beschloss Letzterer, ihnen fernerhin keine Mäntel anzuschaffen, auch die übliche Be- schenkung um Neujahr und bei andern Festlichkeiten ihnen zu verweigern. Unter dem 31. Oktober empfing der Magistrat vom Kurfürsten die Nachricht über die am 12. dieses Mts. geschehene Wahl Karls VI. zum deutschen Kaiser. Diese Kunde wurde durch ein feierliches Hochamt mit Te Deum, Läuten der Glocken und Kanonensalven sowie einen feierlichen Aufzug der Bürgerschaft gefeiert. Abends wurden Pochkrähze und Theertonnen angezündet. Die — 171 — Bürger Offiziere erhielten an diesem Tage ein halb Olim Bleichart, jede Zunft für zwei ein halb Rthlr. Bier. Im November desselben Jahres übergaben der vom Kurfürsten in Religionssachen bestellte Kommissarius, Geheim- rath Robertz, und der Königl. Preuss. Resident Becker dem Magistrat eine Supplik der hiesigen reformirten Einwohner wegen Zulassung zu den Rathsstellen. Auf die Ablehnungsgründe des Magistrats befahl der Kommissar Robertz durch Dekret dem Bürgermeister undRath zu Düren, „einen aus der evangelisch-reformirten Gemeinde salva cle- mentissima confirmatione zu hiesiger Schöffenstelle anzuordnen, und demselben votum et sessionem zu gestatten dergestalt, dass bei begebender erstkünftiger vacatur solche Stelle mit keinem Anderen besetzt werden solle." (Mat. S. 555). Der Magistrat berichtete hierüber an den Kurfürsten und an den geheimen geistlichen Rath zu Düsseldorf, protestirte aufs förmlichste gegen jeden Eingriff in seine Gerechtsame und verlangte, „dass Bürgermeister und Rath bei dem uralt herbracht und von höchst Ihrer churf. Dchlt. Vorfahren ggst. belassenen jure eligendi gehandhabet, und die coiifirmation des etwa gegen die alte obser- vantz und wollherbragte possession erwehlenden evangelischen scheffen nicht erfolgen möge" (Mat. S. 556). Die Stadt bezahlte dem Kommissar während der Dauer seines Auftrags täglich 8 Rth. Diäten, welche Auslage der aus den Reformirten etwa doch gewählte Schöffe gemäss Beschluss des Magistrats der Stadtkasse erstatten sollte. Die Pro- testationen des Magistrats verfehlten ihren Zweck nicht, indem der Kurfürst die Zulassung der Reformirten zu den Rathsstellen nicht genehmigte. Im Mai 1712 wurde eine Abtheilung Infanterie hierhin zur Deckung der hierselbst für die Armee aufgespeicherten bedeutenden Fruchtvorräthe kommandirt. Im November bezog der Generallieutenant von Haxthausen mit einem Kavallerieregiment und zehn Kompagnieen Infanterie in der Stadt Winterquartiere. Durch kurfürstliche Verordnungen vom 18. und 29. Mai 1714 wurde die Erhebung einer Kopfsteuer (capitatio) — 172 — angeordnet und dem Magistrate aufgegeben, unter Zuziehung bürgerlicher Deputirten die Aufnahme und Einthei- lung der Familien in die vier Klassen dieser Steuer vorzunehmen. Gemäss dieser Aufnahme zählte Düren damals 1148 Bürger in 409 steuerpflichtigen Familien. Von diesen steuerten in der ersten Klasse 30, in der zweiten Klasse 80, in der dritten Klasse 174, in der vierten Klasse 125 Familien. In der ersten Klasse zahlte jede Familie 6 Rth., in der zweiten 4 Rth., in der dritten 2 Rth. und in der vierten Klasse 1 Rth. Die gewöhnlichste Form der Besteuerung aber war die nach dem Simpelfuss, wobei eine bestimmte Summe als Simplum angenommen und auf die Zahlungspflichtigen je nach ihrem Einkommen — Gewinn und Gewerbe — vertheilt wurde. Die Bürger bezahlten Reichs-, Landes- und städtische Steuern. 5. Die Zeit vom Ende des spanischen Erbfolge- Krieges bis zum Erlöschen der pf alz-neuburgischen Herrschaft; u. a. grosse Mission, sowie die Ursu- linerinnen in Düren. Vom Nov. 1714 ab überwinterte hier ein Kavallerieregiment, welches im Januar des folgenden Jahres durch 300 Mann Infanterie abgelöst wurde; letztere blieb nur kurze Zeit. Zur Abwehrung der dem Amte Nideggen und der Umgegend von den Franzosen zugedachten Exekution wurden jedoch im April neuerdings eine Abtheilung Infanterie und 50 Carabiniers hierhin verlegt. Am 23. Februar 1715 langte der Kurfürst Joseph Klemens von Köln, der laut dem Frieden von Rastadt resp. Baden in seine Länder und Würden wiederum eingesetzt worden war, auf der Rückkehr aus Frankreich hier an und stieg im Hause des Kammerraths Heupgen ab. Der Magistrat zog ihm an der Spitze der ins Gewehr getretenen Bürgerschaft mit fliegender Fahne und klingendem Spiel bis vor das Holzthor entgegen. Am anderen Tage setzte er, nachdem er vorher in der Anna-Kirche Messe gelesen und einigen Fersonen die Firmung ertheilt hatte, vom Magistrate bis vor die Stadt begleitet, seine Reise nach Köln fort. — 173 — Am 22. Juni genannten Jahres kamen auf Anordnung des Papstes mit Bewilligung des Kurfürsten zwei Missio- naire aus dem Jesuitenorden nach Düren. Der Kurfürst hatte den Magistrat im Voraus von deren Ankunft in Kenntniss gesetzt und befohlen, dass der Klerus und die Beamten der Stadt sie feierlich abholen sollten. Ungern sah sowohl die Geistlichkeit als der Magistrat diese Männer kommen; sie suchten daher deren Hierherkunft zu verhindern aus dem Grunde, weil sie ihrer nicht benöthigt wären. Dieses schlug fehl, und sie mussten trotz allen Sträubens sich endlich anschicken, mit Kreuz und Fahne die Missio- naire prozessionsweise am Holzthor abzuholen. Plier überreichte ihnen der Pater Rector des hiesigen Collegiums ein Kruzifix, und so zog man unter Absingung von Busspsalmen zur Annakirche. Nach einer kurzen, den Zweck ihrer Mission darlegenden Anrede kündigten die Missio- naire, ohne deshalb eine Anfrage gethan zu haben, an, dass sie um ein Uhr nach Mittag in der Kirche der Franziskaner ihren Unterricht beginnen würden. Die Franziskaner nahmen dieses übel; ein Pater ihres Konvents nahm in der bestimmten Stunde selbst Unterricht in der Klosterkirche vor. Erst auf strengen Befehl des Provinzials räumten sie die Kirche ein. Die Missionaire begannen nun ungestört ihre Predigten und Unterweisungen, die sie acht Tage lang fortsetzten. Ihre Vorträge verfehlten ihre Wirkung nicht. Zahlreich strömte das Volk von allen Seiten hinzu, um sich den angeordneten Bussübungen zu unterziehen. Die Büssenden trugen Kruzifixbilder und waren mit Geissein versehen; sie blieben bis zum späten Abend in der Kirche, um unter Aufsicht der Missionaire zu beten und sich zu geissein. Am ersten Abend geisselten sich 85, am zweiten Abend 272 und am dritten Abend 700 Personen. Zweimal wurden in dieser Zeit Prozessionen gehalten. Am letzten Tage der Anwesenheit dieser Bussprediger, am 30. Juni, gingen die Büssenden zur hl. Kommunion; über 7000 Personen kom- munizirten auf öffentlichem Marktplatze und mehr als 1500 Personen in der Franziskanerkirche. Die Studenten — 174 — traten barfüssig und mit grünen Kränzen geschmückt an den Kommunionstisch. Am Abend dieses Tages reisten die Missio- näire nach Burgau, wo sie 3 Tage blieben, von da nach Aachen und Montjoie. Als auffallend ist zu bemerken, dass der Kurfürst speziell befohlen hatte, Adlige und Nichtadlige, Bürger und Rathspersonen sollten bei Vermeidung einer Strafe von fünf Goldgulden den Predigten und Bussübungen der Missionaire beiwohnen. Durch Veranlassung derselben wurde auf dem Hauptmarkte ein Marienbild aufgerichtet. Es erhielt den Namen Marianische Säule oder Ehrensäule; während der Mission fand vor diesem Bilde an jedem Abend eine „Marianische Abendandacht" statt. Wegen desselben wurden gemäss kurfürstlichem Befehl vom 4. September der bis dahin auf dem Markte befindliche Galgen und das Rollhäuschen auf den Viehmarkt, der Esel (eine Art Pranger) aber etwas vom Markte ab in die Oberstrasse gesetzt. Ueber den früheren Zustand gibt der beigefügte Stadtplan ein deutliches Bild. In diese Zeit fällt auch die Erbauung des (alten) Ur- sulinenklosters in der Kölnstrasse. Im Mai 1681 kamen zwei Ursulinerinnen, eine aus dem Kloster zu Aachen, die andere aus dem Kloster zu Lüttich, nach Düren, wo übrigens auf Anrathen der Jesuiten bereits 1661 eine Schule für die weibliche Jugend vom Magistrat in der Paphengasse, damals auch Schulgässchen genannt, gegründet worden war (vgl. oben S. 130). Der Magistrat meinte, dass „an aller christlicher Devotion, Uebung sowie nöthiger Instruktion der Jugend nichts ermangele", auch beklagte er, dass die Klöster sich mit ihren Gärten so vergrössert, dass dieselben fast den halben Theil der Stadt besässen und innehätten; endlich befürchtete er, dass die Ursulinerinnen der Stadt zur Last fallen würden. Dagegen erklärte die Gründerin des Klosters, Schwester Klara aus Lüttich, dass jede Ursulinerin eine hinreichende Mitgift haben müsse und sie der Stadt durch unentgeltliche Uebernahme des Unterrichts der armen Kinder nur nützen würden. Die Schwestern bewohnten zuerst das Schwarzenbroicher Haus in der Schellengasse (Wilhelmstrasse), später mietheten sie — 175 — ein Haus in der Weierstrasse, darauf bezogen sie die Bu- benheimer Burg auf dem Viehmarkt. Fünf Jahre später kauften die Ursulinerinnen das Spetgens'sche Haus in der Kölnstrasse und bauten nach Hinzuerwerbung des Palant- schen Hauses, auch merodisches genannt, Kloster und Kirche. Der Bau wurde 1724 vollendet und später noch durch den Ankauf mehrerer anschiessender Häuser vergrössert, sodass er Anfangs dieses Jahrhunderts von der Ecke der Sackgasse in der Kölnstrasse bis zu dem jetzigen Neubau des Metzgers Freundgen, wo die Kapelle stand, reichte. In dem Hause an der Ecke der Sackgasse befanden sich das Pensionat und die Schullokale. Die Hauptbeschäftigung der Ursulinerinnen war der Unterricht der kleinen und die Ausbildung der grösseren Mädchen im Pensionate. Sie erhielten bald den ganzen Schulunterricht der weiblichen Jugend hierorts in die Hand. Die Schwestern haben die französische Revolution, nicht aber den Kulturkampf der siebenziger Jahre dieses Jahrhunderts überdauert. Im Jahre 1865 noch bauten die Ursulinerinnen das herrliche Kloster mit der schönen Kirche vor dem Kölnthor; im Jahre 1874 wurden sie zum Leidwesen der ganzen Bürgerschaft ausgewiesen. Die Schulgebäude gingen durch Kauf in den Besitz der Stadt über und dienen auch heute noch zu Schulzwecken. Am 25. Juli 1715 kamen der Kurfürst Johann Wilhelm und die Kurfürstin zum Besuche des Annafestes nach Düren. Der Magistrat und die Bürgerschaft erwarteten sie vor dem Thore und führten sie unter dem Donner der Geschütze und Glockengeläute in feierlichem Zuge auf das Bathhaus. Hier sprach anstatt des kranken Bürgermeisters der Schöffe Kannengiesser die Bewillkommnimg. Am anderen Tage wohnten die fürstlichen Gäste in der Annakirche dem Gottesdienste und demnach der Prozession bei. Nach Beendigung dieser Feierlichkeiten begaben sie sich zu dem Festmahle, welches der Magistrat veranstaltet hatte. Während desselben händigte der Schöffe Kannengiesser ihnen Namens der Bürgerschaft zwei goldene Medaillen ein, die an der Reliquie der hl. Anna angerührt — 176 — waren, und bot ihnen in üblicher Weise den Ehrenwein. Ausser den Medaillen und dem üblichen Geschenke von sechs Flaschen weissen Weines verehrte die Stadt dem Kurfürsten ein Fass besten Bleicharts. Die kurfürstlichen Hautboisten, welche von Jülich hierhin beordert waren, um bei der Ankunft der hohen Herrschaften und bei der Prozession zu spielen, empfingen Geldgeschenke. Bei der Abreise wurden die fürstlichen Personen von den Behörden und der Bürgerschaft bis vor das Thor begleitet, wo der Schöffe Kännengiesser zum Abschied den Dank des Schultheissen, Bürgermeisters und Raths nochmals aussprach. Am Rochusfest, den 18. August desselben Jahres, erfreuten der Kurfürst und seine Gemahlin die Stadt wieder mit ihrem Besuche; sie hatten sich jedoch alle Empfangsfeierlichkeiten verbeten. Den 20. Oktober kamen sie nochmals zur Beiwohnung des Gottesdienstes von ihrem Sommeraufenthalte zu Hambach hierhin. Bei dieser Gelegenheit trat die Bürgerschaft blos auf dem Markte in's Gewehr. Die Zeit Johann Wilhelm's war, wie bemerkt, die Zeit einer glänzenden Hofhaltung in Düsseldorf, auch das Schloss Hambach stand damals noch in vollster Blüthe. Der Nachfolger, Karl Philipp (bis 31. Dez. 1742), dessen Regierungsantritt in Düren 1716 auf den Zünften verkündigt wurde, residirte in Baden und bestellte für Jülich und Berg den Marquis d'Ittre zum Statthalter. Eine landesherrliche Verfügung vom 30. Sept. 1716 trug dem Magistrate auf, wegen des vom Prinzen Eugen bei Peterwardein (5. August) „gegen den Erbfeindt christlichen Nahmens befochtenen herlichen siegs" ein Dankfest zu halten. Dieses geschah am 18. Oktober durch einen feierlichen Gottesdienst mit Prozession, welchem der Kommandant, Oberst vonNorprath, und alle Beamten beiwohnten. Um die Aufbauung der durch die Kriege sehr ruinirten Stadt zu fördern und die Bürger dazu anzuregen, erliess der Magistrat eine Verordnung, genannt „Freiheit über das Häuser-Bauen und Repariren in hiesiger Stadt Düren" (Urk. Mat. S. 565), wonach „den Burgern, welche zur decör der Stadt hierselbst bauen wer- — 177 — den, einige freiheit von Haussteuer, Wacht- und Handdiensten auf einige Zeit angedeihen zulassen", versprochen wurde. 1. Derjenige, welcher ein Haus auf einer Stelle, wo keines stand, in Stein aufbaut, soll auf 24 Jahre Freiheit von Haussteuer, Wacht- und Handdiensten gemessen. 2. Derjenige, welcher sein verfallenes Haus von Grund aus in Stein wieder aufbaut, soll vorgedachte Freiheit 18 Jahre lang gemessen. 3. Derjenige, welcher sein ruinirtes Haus in Steinen reparirt und mit steinernem Giebel ausziert, hat 12 Jahre obige Freiheit. 4. Derjenige, welcher sein Haus mit einem steinernen Giebel von oben bis unten ausziert, soll eine 6jährige Freiheit, wie oben besagt, gemessen. In demselben Jahre liess der Magistrat auf die Wahrnehmung, dass einer Polizeiverfügung zuwider noch fortwährend Stroh zur Bedachung der Gebäude verwendet wurde, auf den Zünften bekannt machen, dass fortan kein neugebautes Haus mit Stroh gedeckt werden dürfe, und dass nach Verlauf von 6 Jahren auch die alten Strohdächer durch Pfannen oder Schiefer ersetzt sein müssten. Im Jahre 1719 sollten gemäss Verordnung des Lan- desherrn vom 19. Dez. 3 Kompagnieen Kavallerie nach Düren in Garnison gelegt werden. Die Stadt war aber seit dem 5. Oktober belastet mit 10 Kompagnieen Infanterie vom Vehlenschen Regiment nebst dem Stabe. Daher wandte der Magistrat sich mit dem Gesuche an den Fürsten, er möge die Infanterie ganz oder doch zur Hälfte verlegen lassen, ehe die neuen Truppen anlangten, um so mehr, als die Stadt durch die anhaltenden Kriegslasten schier verarmt sei. Dessen ungeachtet rückte die angekündigte Kavallerie hier ein. Der Magistrat musste seine dringenden Vorstellungen beim General-Kriegs-Kommissariate zu Düsseldorf wiederholen, ehe der Stadt die Last erleichtert wurde. Gemäss dem kurfürstlichen Ausschreiben vom 12. März 1720 betrug das landesherrliche Steuer-Kontingent der Stadt für dieses Jahr 8148 Rth. 32 Alb. 7 Hlr. Der Magistrat berichtete jedoch an den geheimen Rath nach Düsseldorf, 12 — 178 — dass es reine Unmöglichkeit sei, diese Summe neben den Umlagen für die Bedürfnisse der Stadt aufzubringen; er trug daher auf eine Ermässigung an, um so mehr, als die Stadt seit 5 Jahren mit den Zinsen der auf ihr haftenden Kapitalien im Rückstande sei. Die Ermässigung wurde endlich bewilligt, indem 407 Reichsthaler nachgelassen wurden. Der Kurfürst liess also mit sich handeln. Im Monat Dezember desselben Jahres reichte der Magistrat eine Klageschrift beim kurfürstlichen Hofe ein des Inhalts, dass Düren mehr als die andern Jülichschen Städte mit Einquartirungen bedrückt sei und noch in diesem Augenblick, ungeachtet des kürzlich geschehenen Abzuges zweier Kompagnieen, über 800 ledige und 350 beweibte Soldaten nebst zwei Stäben in Garnison habe und verpflegen müsse. Er bewies, dass die längere Tragung dieser Last nothwendig den Ruin der Einwohner herbeiführen müsse und bat, wo nicht die ganze Besatzung, doch wenigstens die Kavallerie zu verlegen. Letzteres wurde nunmehr erreicht; die Infanterie unter dem Oberst von Vehlen blieb ohne Unterbrechung bis zum 8. Mai 1722 hier stehen, an welchem Tage sie durch ein anderes Infanterie-Regiment unter dem Obersten von Norprath abgelöst wurde. Der Krieg, welchen Frankreich gegen Kaiser und Reich wegen der polnischen Königswahl 1733—-35 führte (vgl. Mat. S. 574—575), ging auch nicht ohne schädliche Einwirkungen für das Jülichsche vorüber. Am 20. Nov. 1735 bezog der Prinz Georg von Hessen-Kassel mit seiner aus kaiserlichen und Reichstruppen bestehenden Armee in und bei Düren Winterquartiere; der Prinz mit seinem Generalstab und Gefolge lag in der Stadt. Die Last, welche der Bürgerschaft durch diese auf längere Zeit hier kantonirenden Truppen aufgebürdet war, wurde noch vermehrt durch Durchmärsche und Einquartirungen anderer Truppentheile; der kaiserliche General Wallis und der Prinz von Waldeck mit ihren Stäben verweilten auch einen Tag hierselbst. In verschiedenen Berichten des Magistrats wird über das Verhalten und die Prellereien dieser Truppen bittere Klage — 179 — geführt; unter Anderm findet sich in einer glaubwürdigen Notiz bemerkt, dass die Bewohner der Umgegend gezwungen waren, jedem Soldaten neben ganzer Verpflegung- täglich ein Kopfstück (5 Sgr. 5 Pfg.) zu zahlen, welches beim Mittagessen unter dem Teller liegen musste. Der Stadt selbst wurde von dem Prinzen a t oii Hessen-Kassel ■ eine Kriegssteuer von 4640 Florin für jeden Monat auferlegt. Zudem mussten Düren und die 4 Gerichte beim Abmärsche der Truppen am 19. Januar des folgenden Jahres 4550 Florin «entrichten und weiterhin dem General ein Zeugniss aussteinen, dass seine Soldaten sich musterhaft betragen hätten. Nach dem Abschlüsse des Friedens währten die Einquar- .tirungen und Durchzüge der kaiserlichen Truppen noch ■einige Zeit fort. Am 21. April 1736 zog der General Graf von Seckendorf mit dem ganzen Stabe in Düren ein, :an demselben Tage, an dem sein langjähriger Waffenbruder, Prinz Eugen von Savoyen, zu Wien sein ruhmvolles Leben endete. Der österreichische Erbfolgekrieg (1740—48) verursachte dem Herzogthum Jülich, wie ganz Deutschland, aufs neue schmerzliche Wehen. Obwohl nicht Schauplatz be- •deutender Gefechte, litt es doch sehr durch die abwechselnde Besitznahme von den kriegführenden Parteien und unter ■den immerwährenden Einquartirungen und Anforderungen. Am 7. November 1741 bezogen französische Truppen in und bei Düren Winterquartiere. In die Stadt selbst kamen ausser dem Generalstabe zu liegen 48 Kapitains, 62 Lieutenants, 102 Sergeanten, 1902 Gemeine, 51 Tambours, nicht eingerechnet der Tross von Dienerschaft, Wagenknechte und Marketender, und 234 Pferde. Die Stadt war dadurch so überfüllt, dass auch die Pfarrwohnungen und ■die Klöster der Jesuiten und Kapuziner mit Soldaten belegt werden mussten; aber dennoch konnten die Leute nicht alle gehörig untergebracht werden, und eine Abtheilung musste nach Nideggen ausrücken. Für das Feldlazareth, welches von Aldenhoven nach Düren verlegt wurde, nahm man das Franziskaner-Kloster in Anspruch. Die nöthigen Utensilien dafür wurden in der Umgegend requirirt; das — 180 — Amt Montjoie lieferte 150 vollständige Betten, der Flecken Heimbach 15 Betten. Die Franzosen räumten Düren im Mai 1742 zur grössten Freude der von ihnen durch manche Unthat gekränkten und ausgesogenen Einwohnerschaft; sie hatten der Stadt über 16000 Rth. gekostet. Ihre Kranken blieben bis zum 28. Juli, wo sie nach Neuss geschafft wurden (Mat. S. 581 ff.). < VI. Kapitel. Düren unter pfalz-sulzbach'scher (bayrischer) Herrschaft. 1. Verfassung, Verwaltung, Verkehrswesen. Karl Philipp überlebte alle seine Kinder, infolge dessen die pfälzische Kurwürde sowie die Herzogthümer Jülich und Berg, bei seinem am 31. Dez. 1742 erfolgten Tode an den Pfalzgrafen zu Sulzbach, Karl (Philipp) Theodor, übergingen. Düren war unter der kurfürstlichen Regierung mit Jülich, Euskirchen und Münstereifel eine der Jülich'schen Hauptstädte; es hatte einen aus 15 Gliedern bestehenden Stadtrath, nämlich: sieben Schöffen, welche Rechtsgelehrte sein mussten, vier Alträthe und Ader Jungräthe. Dieser Rath hatte alle Wochen zweimal, nämlich Mittwoch und Samstag, seine Sitzungen. Der „Stadtsecretair" notirte die Erschienehen, und die bis zum Ende Verbliebenen erhielten 12 Albus Kölnisch Präsenzgelder. Dagegen durften aus Stadtmitteln fürderhin keine • „Schwelgereien, Eress- und Saufereien, Gastmähler als Meister-Essen, Jungraths- oder Geschworenen-Essen" im Rathhause stattfinden, auch nicht mehr der Nikolauswein gereicht werden. Der Rath wählte jährlich einen Bürgermeister auf ein Jahr aus seinen Mitgliedern nach althergebrachtem Turnus, wobei nach einem Schöffen einAltrath, nach diesem wieder ein Schöffe gewählt wurde. Der Rath wählte den Stadtrentmeister auf 2 Jahre, alternirend aus den 7 Schöffen und 4 Alträthen, und den Stadtsteuer-Empfänger auf Lebenszeit. In früherer Zeit hatte der Bürgermeister für 2"/o „geniessenden Entgelts" selbst die ausgeschriebenen Landessteuern zu erheben und dem Jülich'schen „Pfennigsmeister" abzuliefern (Chur- fürstliches Interims-Regl. v. 10. September 1685, vgl. Mat. 90—93, daselbst Final-Regl. vom 7. Febr. 1692, S. 93 bis 96). Längstens in 2 Monaten nach seinem Abgang musste — 182 — über den Empfang Rechnung gelegt und das Fehlende ersetzt werden. Die Fischerei auf der Ruhr wie im Stadtgraben soll öffentlich verpachtet werden und der Stadtrentmeister die Pacht einziehen. Die erste öffentliche Verpachtung der Fischerei auf der Ruhr wie im Stadtgraben geschah am 23. Februar 1686. Vorher setzte die Stadt 4 Fischer zum Fischfang in der Ruhr, soweit sie durch das Stadtgebiet reichte, an. (Mat. S. 620). Die Fischerei in der Ruhr war früher sehr bedeutend. Es gab sogar Sahne in der Ruhr, ausserdem Hechte, Makrelen, Forellen, Barben, Eschen, Weissfische, Gründlinge und Krebse (vgl. Linde & cle Bruyn a. a. O. S. 6). Der Salmfang hörte auf, als die Holländer Ende des vor. Jahrhunderts am Einfluss der Ruhr in die Maas Netzabsperrungen machten, wodurch der Eingang der Fische in die Ruhr abgeschnitten wurde. Der lOpfündige Salm im Stadtbach vom Jahre 1712 ist doch wohl in das Reich der Fabel zu verweisen (vgl. Hugo Schleicher f, aus Heimath und Fremde S. 97). Die Jagd übten die Dürener Bürger bis um die Wende dieses Jahrhunderts frei aus. Zwar massten sich schon 1748 die Amtsleute dieses Recht an (Mat. S. 621), aber der Kurfürst Karl Theodor gab unter dem 20. Februar 1748 das Recht der Gemeinde zurück. Die Amtsleute, insbesondere der Freiherr von Hompesch, Hessen aber in ihren Bemühungen nicht nach, und am 3. Juli 1761 erging an den Magistrat der Befehl, binnen 14 Tagen die Jagd zu verpachten. Der Magistrat reklamirte und betonte, ,,das& die Bürgerschaft die Jagdgerechtigkeit per alicpiot saecula hergebracht und inzwischen beständig ausser der jagd- mässig eingeschlossenen Jahrszeit exercirt habe, ohne dass sie hiedurch bei derselben an Gewerbe oder sonst einigen zumal in's Publikum eingeflossenen Schaden bemerkt." (Mat. S. 622). Die Eröffnung und Schliessung der Jagd wurde vom Magistrat bestimmt. Sie umfasste Hasen, Feldhühner, Enten auf der Ruhr und Schnepfen in den Brüchen. Auch damals schon hatte die nähere Umgebung unserer Stadt wenig Wald und Buschwerk (Linde & de JBruyn S. 5). — 183 — Der Rath der Stadt wählte zum jährlichen Landtag zu Düsseldorf zwei Deputirte, nämlich einen Schöffen und einen Altrath, die Jungräth.e waren hierbei ausgeschlossen. Bei dem Landtag wurde über das Landes wohl be- rathschlagt, es wurden die jährlichen Steuern, nämlich Militär-Exigence und die nöthigen Beischläge festgesetzt. Der Stadtrath ordnete seinerseits die städtischen Steuerumlagen und die städtische Oekonomie, schlichtete auch geringere Bolizeigegenstände unter den Bürgern, hatte die Ober-Aufsicht über Hospital-, Armen- und damals noch auch über die Kirchen-Revenüen, wobei er auch Reparaturen und sonstige Gegenstände besorgte. Die Jnngräthe wurden beiVakaturen durch den Rath ans Bürgern gewählt, die Alträthe aus Jungräthen. Die Schöffen aber wählten zu ihren Vakaturen aus Alträthen und Jungräthen, und wenn unter diesen keine sonstigen Rechtsgelehrte waren, aus Advokaten. Für die Justizpflege war vom Landesfürst bestellt ein ritterbürtiger landtagsfähiger Amtmann oder dessen Verwalter mit dem Stadt- schultheiss für die Schlichtung persönlicher Klagen und geringere Fiskalgegenstände, welche alle Wochen Amts- Verhör hielten; bei Real-Klagen über Grund-Eigenthum präsidirte der Stadtschultheiss ohne Stimme und die sieben Schöffen urtheilten durch Einstimmigkeit oder per majora. Bei cliesemGericht wurden Erb- und Enterbungen über Erb- eigenthum vollzogen, auch erhielten Schuldverschreibungen ihre Bestätigungen, welche das Vorzugsrecht bestimmten. Dieses Gericht wurde das Haupt- und Kriminal-Gericht genannt, weil die in Jülich und den Bergischen Landen vorkommenden gröberen Fiskal-und Kriminalsachen, nachdem die Instruktion derselben durch das Jülich- und bergische Hof- rathsdikasterium geleitet war, einem Schöffengericht entweder zu Düsseldorf selbst oder Jülich oder Düren zur Be- urtheilnng zustanden, auch in wichtigen Gegenständen alle drei Schöffenstühle zur Beurtheilung aufgefordert wurden. Das Hofrathsdikasterium entschied nach den obigen Benr- theüungen, welche eigentlich nur Gutachten zu nennen waren, definitiv. In Düren wohnten Beamte des Amts Düren, — 184 — Amts Nörvenich, des Dingstuhls Pier und der Wehrmei- sterei, welche ebenso Amtmännern oder deren Verwaltern, dann Vögten und Schultheissen oder Richtern unterstanden. Mehrere Advokaten hatten sich ebenfalls in Düren niedergelassen (Fortsetzimg der Mat. S. 718 bis 719). Das Land erschien gewissermassen als das Rentgut des Regierenden; die Bürger waren seine Gutssassen, die nicht nur die Kosten der Verwaltung und der Wehr trugen, sondern auch den landesfürstlichen Haushalt zu bestreiten, seine Söhne zu versorgen, seine Töchter auszustatten hatten. Trotzdem erscheint das Regiment nicht drückend, wie es sonst wohl in jener Zeit dies-und jenseits des Rheins gewesen sein mag; denn wir erfahren nicht, dass die Landesregierung zwangsweise den Bürgern ihren Besitz entzogen, wir vernehmen sogar oftmals (vgl. oben), dass Serenissimus sich von seinen Forderungen Bedeutendes abhandeln liess. Nur dann ei'scheinen die Lasten drückend, wenn Kriege das Land heimsuchten und schwere Kontributionen aufzubringen waren. Wie die Landesverfassung eine streng selbstherrliche, so war die städtische Verwaltung gewissermassen eine aristokratische. Es herrschte der Rath, welcher sich durch Kooptation ergänzte und alljährlich aus seiner Mitte den Bürgermeister wählte. Die Raths- mitglieder und zumal der Bürgermeister gingen fast ausnahmslos aus dem Gelehrten- oder Handelsstande hervor; so geachtet und mächtig um diese Zeit im übrigen Deutschland die Zünfte, das heisst die Handwerker, waren, so wurde doch in Düren ein Handwerksmeister niemals mit öffentlichen Ehren bekleidet. Rath und Bürgermeister hatten nur geringe direkte Einkünfte, doch waren die Stellungen mit vielerlei Nebeneinkünften ausgestattet und es scheint, class wenigstens die Rathsmitglieder niemals zu kurz kamen; der Bürgermeister allerdings glaubte oft Grund zum Klagen zu haben; zumal in schlechten Zeiten gingen Pachte, Zinsen und Gebühren lässig ein, so dass dem alljährlich wechselnden Bürgermeister jedesmal die Abrechnung schwer wurde und er oft auf den Ersatz der aus eigenem Vermögen vorgestreckten Gelder lange warten musste. — 185 — Wie oben, S. 29, bemerkt worden ist, hatte Düren die Accise dem Fürsten abgekauft (vgl. Mat. S. 176 und 610 ff.). Dieser Ankauf betraf nur die Stadt-Accise. In spätem Zeiten war vom Landesherrn noch eine .,Cameral-Accise", nämlich auf Bier und Branntwein, eingeführt worden. So that ein Malter Malz „zum Verzapfen" 46 Albus Cameral- und 24 Albus Stadt-Accise. Wegen Abschaffung oder doch Ermässigung dieser Auflage hatte der Magistrat auf Antrag der Zünfte Schritte beim Hofe gethan, aber ohne Erfolg. Nach weitläufigen Verhandlungen kam endlich am 13. Mai 1769 ein Vergleich über die sogenannten herrschaftlichen Monatsgulden zu Düsseldorf zu Stande. Gemäss diesem Vertrage bezog die Stadt von 1770 ab auch diese Accise gegen Abgabe einer jährlichen Summe von 800 Rth. Nach einem Verpachtungsprotokoll der Cameral-Accise vom 14. August 1741 geschah die Verpachtung derselben durch den Schult- heiss. Die Cameral-Accise betrug in diesem Jahre vom Bier 617 Rthl., vom Branntwein 107 Rthl. Jedes Ohm inländisches Bier that 40 Alb., jedes Ohm ausländisches 60 Alb. Dabei bestand die Bestimmung, dass die Wirthe der vier Gerichte weder brauen noch mälzen durften, und alles Bier, was sie verbrauchten, aus Düren beziehen mussten. Zu dieser Zeit bestand in Düren auch schon ein ausgedehnter Postverkehr (Mat. S. 654—658). Bis 1680 hatte der Magistrat allein das Postwesen geleitet, es stand „untei* des Magistrats Cognition". Seit dieser Zeit wurden von Seiten des Kurfürsten Einsprüche dagegen gemacht. Laut Bericht des Magistrats wurde 1687 die Konzession, jeden Montag eine Postkarre nach Düsseldorf zu fahren, dem Heinrich Virnich aus Düren ertheilt. 1702 fuhren Postkarren nach Nideggen und Montjoie, über Hambach nach Düsseldorf und über Embken nach Bonn. 1730 erhielt H. Virnich vom Magistrat die Konzession, Montags und Donnerstags eine Postkarre nach Köln zu fahren, was der Pfalzgraf bestätigte. Auch nach Aachen ging ein Postwagen. Der „der Plätze wegen" gegebene Postzettel kostete nach Köln oder Aachen im — 186 — Sommer 40, im Winter 48 Albus. Bei Anstellung eines neuen Postführers nach Aachen 1742 machte der Schultheiss im Namen des Pfalzgrafen Einsprüche; der Magistrat aber blieb dabei, ,,dass die Postkarre präcise von Bürgermeister und Rath dependirt." Im Jahre 1761 wurde dem Sohn des Heinrich Virnich, Johann Peter Virnich, „der Aachener und Kölnische Postwagen' auf sechs Jahre in Pacht gegeben. Er musste wöchentlich zweimal — Montags und Donnerstags — von Düren nach Köln fahren und an dem folgenden Tage zurückkommen. Jährlich bezahlte er 4 Goldgulden Pacht. Für jede Person, welche 50 Pfd. Gepäck frei hatte, war das Postgeld 36 Stüber, für jeden Centner Waare 10 Stüber, von 100 Rth. 7 1 / 5 Stüber. Hierbei war der p. Virnich verpflichtet, die Packetchen an Ort und Stelle zu versorgen, zugleich war er verantwortlich für etwaigen Verlust der Postgüter. Ein ähnliches Verhältniss bestand für den Postwagen nach Aachen. In's Jahr 1775 fällt die Einrichtung eines Postwagens von Düren nach Bonn, wöchentlich zweimal hin und her. Joseph Faust zeigte dem Magistrat an, dass er mit dem 1. Mai 1784 einen Postwagen nach Köln führen wolle. Der Magistrat genehmigte diesen Vorschlag mit der Bestimmung, dass er wöchentlich dreimal, jedoch in den Monaten Dezember, Januar und Februar nur zweimal, von Düren nach Köln und umgekehrt fahren müsse; ferner, dass er Morgens 4 Uhr von Düren abfahre, damit die Passagiere die" Postwagen von Köln " nach Düsseldorf und Bonn benutzen könnten, und endlich, dass er von Köln um 1 Uhr Mittags wieder abfahre, damit die ankommenden Passagiere von Düsseldorf und Bonn nach Düren gelangen könnten. Neben der städtischen Post bestand auch zugleich eine „kaiserliche Post" in Düren, namentlich zur Besorgung der Briefe. In einem Erlasse des Pfalzgrafen vom 17. März 1704 ist dem Postführer Virnich untersagt, Briefe ausser den Frachtbriefen mitzunehmen. Dies ist auch als Bedingung demselben im Pachtbriefe vom 5. März 1761 beigesetzt, mit Androhung einer Strafe im Ueber- tretungsfalle von 6 Goldgld. und Ersatz des Briefporto's. — 187 — Kaiserlicher Posthalter war im Jahre 174-3 N. Wolf, im Jahre 1791 von Gruben. 2. Bis zum Ende des siebenjährigen Krieges. Im Anfang des Jahres 1743 begannen die Durehmärsche der englischen sog. pragmatischen Armee, welche König Georg II. aus den Niederlanden an den Main führte.. Auf die Nachricht, class hessische Truppen nach Düren kommen sollten, versuchte der Magistrat, die Eiiiquar- tirung abzuhalten aus dem Grunde, weil das Lazareth der Engländer sich noch in der Stadt befand, und die Bürger durch die anhaltenden Durchmärsche und Anforderungen ganz ausgesogen waren. Dieser Vorstellungen ungeachtet rückte am 1. Juni der Generalstab des Prinzen Georg von Hessen nach Düren; am 2. Juni folgten 6 Kom- pagnieen unter dem Oberst Wolf von Gudenberg; am 5. kam der Prinz Georg selbst in die Stadt und blieb bis zum 7; am 11. übernachteten hier Generallieutenant v. Graeffenberg mit dem Stabe, 2 Kompagnieen Kavallerie und das Leibregiment des Prinzen unter dem Oberst von Dalwigk. Die Durchmärsche kleinerer Abtheilungen, besonders englischer Truppen, wiederholten sich mit kurzen Unterbrechungen fast täglich bis zum 13. November. Tag- und Nacht waren die Einwohner geplagt, und das städtische Aerar war nicht nur gänzlich erschöpft, sondern es musste die Stadt zur Bestreitung der ihr bei den Durchmärschen und Kantonirungen auferlegten Unkosten mehrere bedeutende Kapitalien aufnehmen, um deren Vergütung der Magistrat sich später an die Landstände wandte. Am 19. Januar 1745 erliess der Kurfürst eine Verordnung, dass eine Aushebung für den Kriegsdienst der jungen Leute im Alter von 15—30 Jahren vorgenommen werden solle. Der Magistrat protestirte gegen diesen Eingriff in die alte städtische Freiheit und bemerkte, dass im Falle der Ausführung sicher zu erwarten stehe, dass alle Jünglinge ins Ausland fliehen und dadurch die Handwerke und Fabriken sehr leiden würden. Dieser Einwendungen ungeachtet kamen Aushebungsoffiziere hierhin; allein trotz — 188 — aller Aufforderungen erschienen die jungen Leute nicht. Die Differenzen' und Verhandlungen hierüber verzogen sich bis ins Jahr 1747, wo der Kurfürst unter dem 18. März den Bescheid an den Magistrat erliess: „dass die Commercianten, ihre Söhne, Handwerker, Knechte und übrige Angehörige zur Militz nicht gezogen, sondern die von Ihro Churf. Dhlt. ihnen ertheilte Freiheit nach wie vor ohngekränkt geniessen sollen" (Mat. S. 587). Schon gleich im Anfang des Jahres 1745 begannen neue Plagen für Düren durch die Durchzüge österreichischdeutscher und ungarischer Kriegsvölker. Zwei Jahre hindurch währten diese Durchzüge, und Düren war bald von englischen, bald von ungarischen und deutschen Kriegsvölkern, die alle gleich übermüthig waren, besetzt. Im Jahre 1747 wurde der Bau einer steinernen Brücke an der Aachenerstrasse begonnen, wo bis dahin nur eine hölzerne Brücke für Fussgänger bestanden hatte. Die Fahrbrücke lag bis dahin mehr nördlich am Siechhause bei Mariaweiler und hiess die „Melaten-Ruhrbrücke". Darüber führte die alte Strasse nach Aachen, während die heutige Strasse unter dem Bergvogt Daniels angelegt wurde. Der Bau geschah unter dem Bürgermeister Ricker und wurde 1753 die steinerne Statue des h. Johannes von Nepomuk mit grosser Feierlichkeit aufgesetzt. Die Statue trägt die Inschrift: „Franz Joseph Schmidt Confecit Con- fluentiae 1753". Zu damaliger Zeit floss noch ein Arm der Ruhr an der Stelle des heutigen Schenkelsweihers; die dort heute befindliche steinerne Brücke heisst noch heute im Volksmunde die „hölzerne Brücke". Im Jahre 1843 wurde die Ruhrbrücke mit Ausnahme des die Statue des h. Johannes tragenden Pfeilers durch Hochwasser vernichtet. In den Jahren 1755 und 1756 wurde unsere Gegend von schrecklichen Erdbeben (Mat. S. 596 ff.) heimgesucht. Zur Zeit des grossen Lissaboner Erdbebens vom 1. Nov. 1755 wurden hier häufig schwache Erderschütterungen wahrgenommen. Am zweiten Weihnachtstage fanden hier starke Erderschütterungen statt, welchen weitere kleinere im Januar und Februar folgten, bis am 19. Februar ein so — 189 — starker Stoss erfolgte, dass die Leute aus der Kirche resp. ihren Häusern flohen. Mehrere hundert Schornsteine stürzten ein; ein steinerner Pfeiler auf der Gallerie des St. Anna-Kirchthurras fiel herab, alle Glocken, gross und klein, läuteten, als wären sie gezogen worden; die St. Anna- Kirche wurde sehr beschädigt, insbesondere der Pfeiler des Kirchthurms, der an der linken Seite beim Eingange steht, so gespalten, dass mehr als hundert eiserne Klammern zur Befestigung eingegossen werden mussten, welche bei einer neuerdings 1892 nöthig gewordenenen Reparatur vorgefunden wurden. Im siebenjährigen Kriege, 1756—1763, wurden die Jülich-Bergischen Lande, da sie sich durch innere Macht nicht schützen konnten, wie immer von beiden Parteien heimgesucht. Der sonst friedliebende Landesherr Karl Theodor sah sich als Reichsfürst genöthigt, an diesem Kriege gegen Friedrich IL Theil zu nehmen; dafür wurden aber auch die hiesigen Lande von den Preussen und den mit ihnen verbündeten Hannoveranern nicht sehr schonend behandelt. Schon gleich beim Beginn des Krieges rückten die diesmal mit Oesterreich verbündeten Franzosen ins Jülichsche, das zwei Jahre ohne einige Zwischenruhe den Muthwillen dieser Truppen zu ertragen hatte; Kontributionen und Lieferungen nahmen fast kein Ende. Die Einrichtung eines Hauses zum Lazareth der Franzosen kostete der Stadt allein 300 Rthl. Als nach dem Siege des täpfern Herzogs Ferdinand von Braunschweig bei Krefeld (23. Juni 1758) über die Franzosen unter Clermont die preussisch-hannoversche Armee sich auch im Jülichschen ausbreitete, räumten die Franzosen unsere Stadt. Jetzt begannen neue Requisitionen. In den ersten Tagen des Juli erhielt der Magistrat von dem preussischen Generallieutenant Georg Ludwig, Herzog zu Schleswig-Holstein, aus dem Lager bei Gladbach die Ordre, wonach „das Amt Düren mit -der Stadt, einem Jesuiten-, Kapuziner-, Observanteri- und verschiedenen Nonnenklöstern" bei Vermeidung schwerer Verantwortung und militärischer Exekution binnen 3 Tagen zum Behuf — 190 — ■der alliirten Armee 30000 Rationen, bestehend ans je 1 j i Scheffel Hafer, Berliner Maasses, 12 Pfd. Heu, 10 Pfd. Stroh, ferner 20000 Portionen Brod ä 2 Pfd. ohne Einwendung an das Magazin zu Dülken liefern sollte. Am Morgen des 5. Juli rückten preussische schwarze Husaren hier ein, um die nicht gelieferte Fourage zu exequiren. Der Magistrat erliess einen Aufruf an die Bürgerschaft, dass jeder nach Kräften Geld vorschiessen möge, und am 11. Juli konnte genügendes Kontributionsgeld dem preussischen Kriegskommissar zur Verfügung gestellt werden. Nachträglich aber wurde der Stadt Düren noch eine Kontribution von 1000 Rthl. auferlegt und als die Zahlung nicht erfolgte, wurden vier Dürener Bürger ins's Hauptquartier nach Jülich als Geiseln abgeführt, bis die Zahlung erfolgt war. In demselben Jahre erlitt unsere Stadt noch eine dritte Exekution durch 240 Mann französische Infanterie und 50 Kavalleristen wegen nicht gelieferter Remontepferde. Durch Rundschreiben vom 23. August verlangte der Kurfürst eine Ueber- sicht über die durch die Preussen und Hannoveraner in -Jülich und Berg erhobenen Lieferungen und angerichteten Schäden. Der Magistrat begleitete seine Aufstellung mit dem Antrage, die Beträge möchten auf das Steuerkontingent für das laufende Jahr gutgeschrieben werden. Der Landesherr verwarf dieses Gesuch und erliess am 6. Sept. 1758 eine strenge Verordnung, dass die Steuern unverzüglich eingetrieben werden sollten. Die Vergütung der Kriegslasten wurde spätem Verhandlungen vorbehalten. Das allgemeine Unglück wurde noch durch Hagelschlag und Misswachs so vermehrt, dass im folgenden Jahre die Saat kaum bestellt werden konnte. Während des Jahres 1759 erfuhr Düren durch die Kriegsereignisse wenig mehr als einzelne Hin- und Herzüge französischer Truppen. Im Januar 1760 geschahen häufige Durchmärsche der aus Westfalen kommenden Franzosen. Im Mai berührten sie wieder Stadt und Umgegend auf dem Zuge an den Main. Das Hauptquartier befand sich in Düsseldorf, und bis Aachen hin waren alle Ortschaften mit Truppen beschwert. 1761 standen einige — 191 — Kompagnieen Franzosen in Düren in Garnison. Nach deren Abmarch blieb es verschont, bis endlich der am 15. Februar 1763 geschlossene Friede zu Hubertusburg un- serm bedrückten Lande die lang entbehrte Ruhe gänzlich wiedergab. Zur Tilgung ihrer ungeheuren Schulden, meist aus-den Kriegszeiten herrührend, bewilligten die Landstände der Stadt 1000 Rth. jährlich aus Landeseinkommen. Bis zur Ankunft der Franzosen findet sich für jedes Jahr diese Summe angewiesen. 8. Das Ende der kurfürstlichen Herrschaft; insbesondere die Schlacht bei Aldenhoven. Als Kaiser Joseph IL im Jahre 1784 die Eröffnung der Scheide von Holland forderte, passirte ein grosser Zug der kaiserlich-österreichischen Armee die Stadt Düren. Frühzeitig erhielt der Magistrat einen Befehl des Pfalzgrafen (vom 18. Dezember 1784), die nöthigen Vorkehrungen zur Verpflegung der bald einrückenden kaiserlichen Regimenter, wie für die Beischaffung der erforderlichen Fourage, welche in 4000 Rationen Heu, Hafer und Stroh bestehen sollte, zu treffen. Die Einquartirung war auf den 3. Jan. 1785 bestimmt, sie wurde aber durch den Eisgang des Rheines um einige Tage verspätet; nur eine Eskadron zog den 1. Januar, von Buir kommend, durch Düren auf Inden und Altdorf. Am 4. Febniar langte das „Teutschmeister"- Infanterie-Regiment, 2494 Mann stark, in der Nähe von Düren an und passirte am 5. Februar die Stadt beim Marsch über Aachen nach den Niederlanden. Bei der Nachricht von der baldigen Rückkehr der kaiserlichen Armee beschloss der Magistrat, ein grösseres Fourage- magazin anzulegen. Im Oktober langte die offizielle Ankündigung an, dass die Armee auf dem Rückmarsche sei. Den 25. November passirte ein grosser Theil des Coburg- schen Dragoner-Regiments die Stadt. Diesem folgte am 28. November der Stab mit 2 Eskadronen und der Bagage nach Düren in's Quartier, an welchem Tage ein glänzender Ball war, den der Graf Von Goltstein veranstaltete. Den 2. Dezember blieb der Stab des Regiments Toscana — 192 — unter dem General Harach in Düren; diesem folgten am 4. Dezember die Durchmärsche des Lattermann'schen Infanterie-Regiments in die Aemter Nideggen und Froitzheim; der Stab, die Kranken und die Bagage übernachteten in Düren. Den 18. Dezember rückte der Stab, eine Kompagnie mit der Bagage und dem Lazareth vom Regiment Teutschmeister in Düren ein; das Hospital, bestehend aus 23 Kranken und 17 Aufwärtern, kam nach Distelrath, der Stab und die Kompagnie blieben in Düren. 39 Subscriben- ten der Stadt veranstalteten abermals an diesem Tage einen Ball, wobei die „hohen Herrschaften und Gäste" freien Eintritt sowie Bewirthung hatten. Das Haupt-Gasthaus Dürens war der „Pfälzer Hof". Im Jahre 1787 beschloss der Magistrat die Abtragung des inneren Walles vom Wirtelthor bis zum Zehnthofe und den Verkauf des Terrains zu Bauplätzen. Die Ausstellung geschah am 3. April in 8 Parzellen; einen Rest am Wirtelthor behielt die Stadt, um ihn zu städtischem Gebrauch selbst zu bebauen. Obwohl die kurfürstliche Regierung unterm 13. März desselben Jahres das Vorhaben der Stadt gebilligt hatte, so erhob doch der Schultheiss Pangh Protest gegen den Verkauf, indem er Stadtmauern, Thore und Wälle als landesherrliche Regalien in Anspruch nahm. In dem Gegenbericht des Magistrats heisst es, dass „das ohnvordenkliche Herkommen in hiesiger Hauptstadt Deuren ein anderes ausweiset, dan Magistrat und Bürgerschaft befindet sich von ohndenklichen Jahren im entgegengesetzten Besitze, auch bestreitet er die Unterhaltungskosten, und in denen Stadt-Renthmeisterei-Rechnungen findet man die Beweise, dass hiesige Hörn- und Bollwerken aus eigenen von der Stadt aufgenommenen, auch von derselben bis auf heutigen Tag verzinsenden Kapitalien erbaut worden, also dass die Gründe diesseitigen Besitzstandes und der Abfall von dem berichtenden Schultheisen vorgebildete Regel sich leicht ermessen lassen" (Mat. S. 674). Die Stadt wurde darauf vom Landesfürsten in ihrem Rechte bestätigt. Ende 1790 begann der Durchzug der zur Dämpfung von in Lüttich ausgebrochenen Unruhen aufgebotenen — 193 — Reichstruppen, bestehend in kaiserlichen, pfälzischen, mainzischen und münsterischen Kontingenten. Düren wie die Umgegend war während der Monate November und Dezember sowie auch bei dem Rückmärsche dieser Exekutionstruppen im Monat März und April 1791 mehr oder minder stark mit Einquartirung belegt. Inzwischen war in Frankreich die Revolution ausgebrochen, und es entzündete sich der Krieg, der, nachdem ein von Preussen und Oesterreich zum Schutze des Thrones des unglücklichen Ludwig XVI. unternommener Einfall in Frankreich übel abgelaufen war, die Schaaren der französischen Freiheitshelden an den Rhein führte und nach dreijährigen blutigen Kämpfen endlich ganz Brabant und die deutschen Lande bis an den Rhein in den Händen der siegreichen Republikaner liess. In Folge des Treffens bei Jemappes und einiger anderen zum Nachtheile der Oesterreicher ausgefallenen Gefechte, räumten die Oester- reicher Belgien, und ein Theil ihres Heeres unter Anführung des Generals Clairfait nahm, von den Franzosen unter Dumouriez auf dem Fusse gefolgt, seinen Rückzug über Aachen und Düren. Den ganzen November und Dezember 1792 währten die Durchmärsche. Als sich der Vortrab des französischen Heeres unter dem General Dampierre näherte, zogen sich die Oesterreicher in ein verschanztes Lager auf dem Krausberge zurück. Am 20. Dezember zeigten sich mehrmals französische Streifwachen in der Nähe der Stadt, wurden aber sogleich durch die österreichischen Dragoner vertrieben. Um die Mittagsstunde des folgenden Tages rückte eine Abtheilung Franzosen in die Stadt, rekognoszirte alle Strassen und zog wieder ab. Um 4 Uhr kehrten sie in grösserer Anzahl, etwa 300 Mann Infanterie und 50 Pferde, zurück, liessen sich die Schlüssel der Stadt übergeben und besetzten die Thore. In der Frühe des 22. ward die Wache, am Oberthore von den Oesterreichern überrumpelt und die Stadt nach kurzem Widerstände von den Franzosen gesäubert. Gleichzeitig mit dem Ueberfall auf Düren wurden die Franzosen in der Nachbarschaft angegriffen und über die Ruhr zu- 13 — 194 — rückgeworfen. Nach einem hitzigen Gefechte in der Nähe von Gürzenich zogen sie sich auf Langerwehe und von da weiter anf Eschweiler zurück. Die Oesterreicher blieben Herren der Ruhr zwischen Nideggen unclLinnich und bezogen nunmehr in der Gegend von Düren und Köln ihre Winterquartiere. In Düren blieben mehr als 1500 Mann und das Hauptquartier des Generals Clairfait. Im Gymnasium und in den Klöstern der Kapuziner und Franziskaner wurden die Spitäler errichtet. Am 28. Februar 1793 trafen der Erzherzog Karl, der Prinz von Koburg und der Felclmarschall-Lieutenant Prinz von Würteinberg in Düren ein. In der Stadt waren 6000 Mann und 1000 Pferde einquartiert. In der Frühe des 1. März brach die ganze, aus 40,000 Mann bestehende österreichische Armee unter dem Oberbefehl des Prinzen von Koburg auf, überschritt in zwei Kolonnen hier und bei Jülich die Ruhr, überfiel die Verschanzungen der Franzosen bei Eschweiler und schlug sie in dem Treffen bei Aldenhoven, woselbst sie 6000 Todte und 4000 Gefangenen einbüssten. Eine Menge Blessirter, sowie einige erbeutete Kanonen und viele gefangene Franzosen wurden nach Düren gebracht. Die Franzosen waren nach den Niederlanden zurückgeworfen. Leider blieb im folgenden Jahre das Glück den kaiserlichen Waffen nicht hold. Der Feldzug von 1794 begann mit einem gewaltigen Massenaufgebot der Franzosen unter Jourdan. Am 26. Juni verlor der österreichische Feldherr Prinz von Koburg die Schlacht bei Fleurus, die Franzosen eroberten Belgien und rückten nun von der Maas her auf die Ruhrlinie zu. Der österreichische General Clairfait, der Sieger von Neerwinden und Aldenhoven, hatte an Stelle des Prinzen von Koburg den Oberbefehl übernommen und schlug sein Hauptquartier in Jülich auf. Die österreichischer Armee setzte sich von Linnich über Jülich und Düren nach Nideggen hinauf an der Ruhr fest. Am 23. September rückte der kaiserliche Feldmarschall- Lieutenant von Latour in Düren ein, wo alles zu einem kräftigen Widerstände eingerichtet wurde. Den Kraus- — 195 — "berg entlang lagerten sich bei 15,000 Mann Infanterie und 7 Regimenter Kavallerie. Am 24. September wurde das Hauptquartier in der Gegend von Merzenich bis Bins- feld aufgeschlagen, der linke Flügel zog sich in 2 Linien vom Krausberg bis Merzenich; das Magazin ward nach Distelrath verlegt. Am St. Johannes-Häuschen war eine Batterie von 10 Geschützen aufgeworfen, eine zweite auf «der Anhöhe von Girbelsrath und Merzenich, eine dritte auf der Anhöhe von Frauwüllesheim und Isweiler. Auf der Aachenerstrasse hatte man die Brücken über die Teiche :abgerissen und bei Derichsweiler die Chaussee durch Gräben durchschnitten. Düren wurde mit 36 Kanonen, 4 Kom- pagnieen Slavonier, einer AbtheilungPioniere und 50 Scharfschützen unter dem General-Major von Ott, den Generälen Petraesch und von Zopf besetzt und die Ruhrbrücke durch ■eine verschanzte Batterie, 2 Kompagnieen Slavonier, eine Escadron des Erzherzogs Leoj^old, die Husaren vonBarco und die Husaren und Jäger nebst den Scharfschützen von Corneville vertheidigt. Ein Theil der Avantgarde zog sich in's Wirtel- und Birkesdorfer Feld (Mat. S. 683). Den ersten Angriff unternahmen die Franzosen am :29. Sept., sie wurden nach einem heftigen Gefechte auf •der Landstrasse zurückgeworfen. Am 2. Oktober sah man vom hiesigen Kirehthurme aus die Franzosen am ganzen Horizont vom Montjoier Gebirge bis nach Inden zu in .zahlloser Menge auf allen Punkten aus Wäldern, Dörfern, ,Schluchten, auf Wegen und auf Feldern einherziehen. Die Sambre- und Maas-Armee., 80,000 Mann stark, war unter , Jourdan in vier Abtheilungen gegen die Ruhr im Anmarsch. Das Centrum, unter ihm selbst und den Generalen Haltry, Morlat, Championnet und Dubois, operirte gegen das vor .Jülich stehende verschanzte österreichische Lager, der rechte Flügel unter S.cherer .gegen Düren, der linke unter \General Kleber gegen Heinsberg und Randerath und die .Avantgarde unter Lefevre gegen Linnich (Mat. S. 684). Es war keine leichte Aufgabe., angesichts des österreichischen Lagers von 15,000 Kriegern, welche durch eine t&o bedeutende Artillerie .unterstützt waren, den Uebergang 13* — 196 — über die wohlverwahrte Ruhr zu erzwingen. Scherer achtete diese Hindernisse nicht. Während er zwei Divisionen den Fluss entlang auf Lendersdorf, Winden und Maubach. entsendete, um oberhalb Düren den Uebergang zu versuchen, begann er unter dem Schutze mehrerer in der Eile: aufgeworfenen Batterieen den Angriff auf die Ruhrbrücke. und Düren. Ein wohlgerichtetes Feuer empfing seine Truppen und schmetterte ganze Glieder zu Boden. Aber dieses. mehrte nur den Muth und die Entschlossenheit der Republikaner. Frische Truppen erneuerten den Angriff und nachdem eine am Breuers-Häuschen bei Gürzenich aufgestellte Batterie die Artillerie der Oesterreicher zum Schweigen gebracht hatte, ward die Ruhrbrücke mit dem Bajonette erstürmt. Die Division Marceau bewerkstelligte ebenfalls, obwohl mehrmals zurückgeschlagen, den Uebergang bei Birkesdorf, passirte den Mühlenteich bei der dort liegenden Mühle des Herrn Schöller, berannte die nahe liegende Burg Schlossberg, welche bei dieser Gelegenheit in Flammen aufging, und warf den Feind bis hinter die Schiess- ruthe (Weg vom Krausberg nach Arnoldsweiler) zurück. In Folge dieser Verluste verliessen die österreichischen Truppen Düren um 4 Uhr Nachmittags und zogen in ihre Verschanzungen auf dem Krausberge, von wo sie, um das weitere Vordringen der Franzosen zu hindern, die Ruhrbrücke und die Vorthore der Stadt anhaltend beschossen. Durch den Verrath eines hiesigen Einwohners, welcher gegen den Willen des Magistrats und seiner Mitbürger das. Holzthor öffnete, drangen gegen 6 Uhr die Franzosen unter dem Rufe: ,,Vive la republique" in die Stadt. Für diesen Verrath wurde Düren durch eine heftige Kanonade gezüchtigt, welche bis gegen 10 Uhr Abends dauerte und grosse Verheerungen sowohl an den Häusern selbst als auch an den Mauern und Thürmen anrichtete. Der Befehl des Generals Riese, die Stadt in einen Trümmerhaufen zu verwandeln, wurde nur auf die Vorstellungen und Bitten des dahier wohnenden pfälzischen Oberstlieutenants von Schetz und der Generale Quosdanowich und Ott zurückgenommen (Mat. S. 685). — 197 — Unterdessen war es auch den beiden detachirten Divisionen gelungen, oberhalb Kreuzau und bei Schlagstein •die Ruhr zu passiren und gegen Abend bis in die Gegend von Stockheim, Bubenheim und Steprath vorzudringen. :Sie hatten dort das österreichische Lager in gleicher Höhe vor sich, und dieses sowohl als die Stellungen bei Girbels- rath und Frauwüllesheim geriethen in Gefahr, umgangen zu werden. Wie auf dem rechten Flügel, so endete auch auf dem linken Flügel und im Mittelpunkte die Nacht das blutige Treffen zum Vortheil der Franzosen. Die Oester- reicher hatten Linnich verlassen und in Brand gesteckt und waren im Centrum bis unter die Mauern von Jülich zurückgedrängt. Der Brand von Linnich und Schlossberg, -die Beschiessungen von Düren, die lange Reihe der französischen Wachtfeuer der Vorposten am Stockheimer Busche, •die Errichtung von Batterien am Girbelsrather Berge gewährten am Abend des 2. Oktober einen imposanten Anblick, der jedoch die Bewohner Dürens und der Umgegend mit Angst und Schrecken erfüllte. Jeder flüchtete sich und seine Habe, so gut er konnte. Als am Morgen des 3. Oktober das Treffen auf der .ganzen Linie erneuert werden sollte, waren die Oesterrei- cher unter dem Schutze eines dichten Nebels bereits aufgebrochen. Ein Theil des französischen Heeres, 30,000 Mann, bezog bis zum 6. ein Lager, welches sich von dem Kreuze vor Binsfeld in grader Linie bis nach Merzenich hin erstreckte, während der Rest zur Verfolgung des Feindes aufbrach. Die benachbarten Ortschaften, das Haus Rath und der Weierhof bei Düren wurden in diesen Tagen von den Franzosen geplündert und auch in der Stadt selbst die gröbsten Excesse verübt. Am. Morgen des Abzuges der Oesterreicher ging Jülich ohne einen Kanonen- schuss über; der Bürgermeister beeilte sich, die Schlüssel der Stadt zu übergeben, und die letzten Oesterreicher trafen in den Thoren der Festung mit den Franzosen freundlich zusammen. Bei dieser Uebergabe, wie bei der ganzen Retirade soll es nicht mit rechten Dingen, wie Zeitgenossen sich erzählen, zugegangen sein; daher os denn hiess, die — 198 — Franzosen hätten „goldene Engeln" gehabt. In der Feste erbeuteten sie 63 Kanonen, 50,000 Pfund Pulver und viele andere Kriegsmunition. Am 6. Oktober fiel auch Köln, nachdem die Oesterreicher Nachts zuvor in aller Eile mit Zurücklassung einer bedeutenden Anzahl Kanonen und grosser Vorräthe sich über den Rhein zurückgezogen hatten. Zu Ende des Jahres waren die Franzosen Herren des linken Rheinufers. In Düren blieb die Division Grenier als Besatzung, welche ungeheure Requisitionen aller Art machte. Düren und die benachbarten Aemter lieferten bis zum 10. Okt. nicht weniger als 21,750 Brode von 6 Pfund. Eine zweite Brodlieferung, welche am 21. November ausgeschrieben wurde, belastete Düren mit 4787, das Amt Düren und die Herrschaften Burgau und Gürzenich mit 10,876, das Amt Nörvenich und die Herrschaft Binsfeld mit 13,020, den Dingstuhl Pier und Merken und die Herrschaft Merode mit 8236 Stück 6pfündiger Brode. Ausserdem wurde Fleisch, Fourage für die Kavallerie, Schuhe und dergl. in grossen Quantitäten geliefert. Alles Zugvieh musste zum Transport der Armee-Effekten gestellt werden, von wo es nicht, wieder zurückkam, sodass die Feldarbeiten vielfach mit Menschenhänden verrichtet werden mussten. Ein kostspieliger Gast war der General Grenier, welcher täglich wenigstens 12 Gedecke zum Mittagsmahl von der Stadt forderte. Die zweimalige Anwesenheit des Ober-Generals. Jourdan mit seinem Stabe kostete der Stadt 11,397 Livres. Im Jesuiten-Kolleg und im Franziskaner-Kloster wurden Spitäler errichtet, zu deren Einrichtung besonders die Klöster Ellen, Schwarzenbroich und Wenau ausgeplündert wurden. Ansteckende Fieber beförderten eine grosse Sterblichkeit unter den französischen Truppen. Als Begräbnissplatz diente ein alter Festungsgraben vor dem Oberthor am ehemaligen Gotteshausthor, der davon der Franzosengraben genannt ist. Die Franzosen, welche damals die Rheinlande überflutheten, machten übrigens durchaus keinen heldenhaften Eindruck. Der Jülicher Präceptor Johann Joseph Kranz, der werthvolle Aufzeichnungen über dama- — 199 — lige Begebenheiten hinterlassen hat, machte folgendes Spottgedicht: Die Franzosen ziehen in Jülich ein, O welch' erbärmliches Yölkelein! Jülich's Bürger, schaut doch hinaus, Wie bunt sehen die neuen Gäste aus! Und diese wollen Euch glücklich machen? Wahrhaftig ja, es ist zum Lachen, Lumpen am Leibe, Lumpen im Sack, Das ist der Franzosen Reisepack. So der "alte Jülicher Präceptor in seinem ehrlichen deutschen' Grimme über die Herren „Ohnehosen". Leider lastete das Joch der Franzosen noch Jahrzehnte auf den deutschen Landen. VII. Kapitel. Düren unter französischer Fremdherrschaft. Nach der Besetzung des linken Eheinufers durch die Franzosen suchte das franz. Directorium für die Ausführung seiner Angliederungspläne durch die Verbreitung republikanischer Ideen unter der Bevölkerung zu wirken. Wie in vielen anderen rheinischen Städten, so z. B. in Köln, Bonn und Neuss, wurde auch in Düren ein Freiheitsbaum feierlich auf dem Markte aufgestellt. Einem neugegründeten Klub oder Zirkel schlössen sich Bürger aller Stände an; der Vorstand bestand aus 14 Katholiken und 14 Protestanten. Die Zusammenkünfte lieferten Stoff zn manchen Pasquillen, die, von dem Satiriker Dr. Mög- ling in Reime gebracht, auf den Strassen gesungen wurden. Die grosse „Freiheitsfeier" bei Aufrichtung der Freiheitseiche beging die Munizipalität Anfangs 1795; Männer, Frauen, Jünglinge und Mädchen aller Stände tanzten in bunter Reihe jubelnd um den mit der rothen Jacobiner- mütze gekrönten Baum herum. Nachher fand ein grosses Festmahl statt, für welches der Polizei-Chef Stephani, geschmückt mit der Tricolore, und der Hussier Scholemer in blutrothem Rocke den Keller des Weinwirfches Michels plünderten. Von Bezahlung war niemals die Rede. Solche Vorgänge waren geeignet, den anfänglichen Enthusiasmus eines Theiles der Bevölkerung über die „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" zu dämpfen. Ueberhaupt war der verständigere Theil der Bürgerschaft der Republik nicht gewogen, der Freiheitsbaum war ihnen ein Dorn im Auge und der Maire Effertz wurde auf öffentlicher Strasse durchgeprügelt. Am 10. März 1795 war grosse Feier wegen der Eroberung Hollands auch hier. Von früh Morgens begann das Glockengeläute bis 10 Uhr Morgens, wo dann ein Zug, bestehend aus der Schuljugend, Ackersleuten, Bürgern — 201 — und jungen Bürgerinnen, sich in Bewegung setzte vom Bathhaus aus durch die Stadt bis vor den Freiheitsbaum, wo auf einer dazu eingerichteten Bühne zuerst der Maire Emundts eine Rede hielt; darauf hielt der Bürger Biergans, ein Mönch, welcher das Kloster Schwarzenbroich verlassen hatte, ebenfalls eine Rede, worin Throne und Fürsten entsetzlich gegeisselt wurden und der „Bürger" Christus beschuldigt wurde, „dem Despotismus zu gänzlicher Unterjochung des Volkes brüderlich die Hand zu bieten." Bei dieser Gotteslästerung erhob der Bäckermeister Bartholomäus Joseph Nolden laut seine Stimme und rief: „Herunter mit dem verlaufenen Mönch! Halts Maul, Du Gotteslästerer"! Der grösste Theil der Zuhörer theilte diese Entrüstung und nur die Anwesenheit des französischen Militärs schützte den Mönch vor Misshandlungen von Seiten des Volkes. Die Bürgerschaft versammelte sich sofort in den verschiedenen Zünften, wo es zu stürmischen Debatten kam und beschlossen wurde, gegen Biergans öffentlich Klage zu führen. Auf die Nachricht von dieser Demonstration erschienen der Divisions- General Poncet und General Schlachter am 12. März in der Amtsstube der Municipalität; sie erklärten das freie Versammlungsrecht der Zünfte als nicht verträglich mit den Gesetzen der Republik und bedrohten die Mitglieder der Municipalität mit Arrest, wofern sie derartige Zusammenkünfte ferner dulden würden. Der Pfarrer Kohlhaas und die Bürger Bartholomäus Nolden und Franz Karl Voissen wurden auf's Rathhaus beschieden, von den Generalen verwarnt und die beiden letztern als Veranlasser der Zunftversammlungen in Haft genommen, um vor das Revolutions-Tribunal gestellt zn werden. Die Municipalität und mehrere angesehene Bürger vermittelten die Sache indess dahin, dass die Verhafteten nach wenigen Tagen wieder freigegeben wurden. Eine Verfügung der Municipalität verordnete das Anlogen der dreifarbigen National-Kokarde; Männer und Weiber wurden unter Strafe gehalten, dieselbe zu tragen. Ebenso ward eine höchst missliebige Verordnung über den Zwangskours der Assig- — 202 — naten (Papiergeld) publizirt. Die Titulatur ,,Citoyen" war ebenfalls beliebt. Auf grössere Hindernisse stiess die Einführung der (mit dem 22. Sept. 1792 begonnenen) französischen Zeitrechnung. Im amtlichen Verkehre musste sie angewendet werden, im Privatleben fand sie jedoch nur bei wenigen „Patrioten" Eingang. Die Mehrheit sträubte sich aus Religiosität und Gewohnheit gegen die Abschaffung der Sonn- und hohen Feiertage; sie wollte von einer Ein- theilung der Monate in drei Dekaden, in denen der zehnte Tag ein Ruhetag sein sollte, ebenso wenig wissen, wie von der Entfernung der Heiligen-Namen aus dem Kalender, an deren Stelle Namen von Pflanzen, Früchten, Thieren etc. gesetzt worden waren. Die Verordnung wegen der Eidesleistung der Priester: „Hass dem Königthum" etc. wurde zwar hier verkündet, doch nicht auf deren Ausführung gedrungen, und kein Dürener Priester hat den Eid abgelegt. Es war bestimmt, dass Geistliche, welche den Eid nicht geschworen hatten, weder Messe lesen, noch Kranke mit den hl. Sakramenten sollten versehen dürfen, unter Verwirkung ihres Lebens. Die Dürener Geistlichkeit mit ihrem würdigen Pfarrer Kohlhaas an der Spitze liess sich durch diesen „Kulturkampf" weder beirren, noch auch erschrecken. Kohlhaas, geb. 1753 zu Münstereifel, war seit dem 6. April 1793 Pfarrer von St. Anna bis zu seinem am 16. Febr. 1822 erfolgten Tode. Einer der Befehle, welcher das Volk in dem, was ihm heilig, am stärksten verletzte, war die Verbannung aller äusserlichen Religionszeichen, die durch Beschlüsse der Central-Verwaltung in Aachen befohlen worden war. Die Kreuze erlitten den ersten Sturm, sie wurden theils vermauert, theils in die Erde vergraben. Am 13. August 1791 begannen die Agenten der Republik mit deren Wegräumung. Die Handwerkermeister weigerten sich anfangs aus religiösem Gefühl, später fügten sie sich der Gewalt. Der Dachdecker Vassen begann mit dem Kreuze auf der Kirche St. Gertrud in der Plätzergasse. Die Oberin widersetzte sich, bis ein Gensdarm mit Gewalt ins Kloster drang: ebenso ging es im Kloster der Elisabetherinnen. — 203 — Der Maurermeister Johann Cremer brach den Oelberg im; Vorhofe des Gasthausklosters und das Marienbild auf dem Hauptmarkte ab, der Maurermeisler Peiffer das Bild auf dem Altenteich und das Kreuz am Oberthor. Die Kapuziner vermauerten das an der Kirchmauer befindliche Bild. Der Abnahme der Kreuze auf der Franziskaner- und Annuntiaten- kirche suchten die Dürener Meister unter allerlei Vorwänden. sich zu entziehen. Die Municipalität beauftragte daher einen französischen Dachdecker mit Namen Bartholemy und stellte ihm Gensdarmen und den Schlosser Kemmerich zur Seite. Bartholemy brach die Kreuze auf den genannten beiden Klosterkirchen, sowie das Kreuz auf dem Chore der St. Annakirche ab. Aber das Kreuz auf dem Annathurme sollte auch herunter, wofür Bartholemy 24 Louisd'or fragte. Das war der Municipalität zu viel und sie be- schloss deshalb, an die Central-Verwaltung zu berichten. Als auf deren Befehl Bartholemy die Arbeit ausführen wollte und die Spitze des Thurmes erreicht hatte, kam ihm die Sache doch zu gefährlich vor und er äusserte sich gegen seine Begleiter: ,,Non, non, an diesen Bürger Christus gebe ich mich nicht dran!" und er stieg unverrichtetersache wieder herunter. Kirchen und Klöster muss- ten die Kosten für Entfernung der Kreuze selbst zahlen. Die Chronik des Annuntiaten-Klosters meldet darüber: „Den 20. September 98 ist das Creutz vom Kirch- thurm auf Befehl der Franzosen gewaltsam abgenoh- men worden und die darzu bestellet worden, denen hat das Kloster noch darzu die Unkosten zahlen müssen." Ebenso war schon am 20. Juli desselben J. das Stadtwappen oben an der Frontspitze des Rathhauses mit Mörtel überzogen, das Stadtwappen an der Seitenmauer des Gymna- sial-Gebäudes gegenüber der Annakirche und das an der Elementarschule abgehauen worden. Nicht so streng verfuhren alle Regenten in Wegräumung der Kreuze; wir lesen im Municipalitätsbuche unter dem 6. Germinal 7. J., dass die Agenten der Gemeinden Rölsdorf, Gey, Hau und Hürtgen auf Angabe der Gensdarmerie durch die Munici- palitäts-Verwaltung zu Düren zur Erfüllung der Verord- — 204 — 6. Thermidor 6. J. ernstlich angehalten wurden und zwar, dass die Gensdarmerie augenblicklich niederzu- reissen befahl. Diesen Beschluss exequirte die Municipa- lität zu Düren auch gegen Stockheim und Niederau, Bins- feld und Frauwüllesheim, Eschweiler, Golzheim, Ollesheim, Irresheim und Nörvenich, Wissersheim, Eggersheim, Poll und Hochkirchen, unter dem 1. Floreal gegen Birkesdorf, Stammeln, Seihausen, Daubenrath und Viehöfen, Merze- nich und Girbelsrath, Arnoldsweiler, Ellen, Obei"zier, Niederzier und Morschenich. Dem Pfarrer Kohlhaas wurde streng verboten, ein Kreuz bei Begräbnissen vortragen zu lassen und dem Guardian der Franziskaner zeigte man unter Androhung scharfer Strafe an, dass kein Klostergeistlicher fernerhin über die Strassen in seinem Habit gehen dürfe. Der Guardian erschien vor der Verwaltung im Habit und erklärte den Herren, dass eine solche Forderung nicht im Gesetz stände, und so blieb es dabei. Auch an den Juden Heumann erging die strenge Ordre, die Leichensteine auf dem jüdischen Kirchhofe wegzuschaffen. Grosse Mühe hatte die Municipal-Verwaltung, ehe sie die Tauf-, Copulations- und Sterberegister der Katholiken, ■der Lutherischen und Reformirten, sowie die Geburts-, Heiraths- und Sterberegister der Juden erhielt. Nach Erlassung der strengsten Ordre überreichte der Pfarrer Kohlhaas dieselben vom Jahre 1618—1798, die Lutherischen von 1770—1798, die Reformirten von 1770 — 1777; die Juden erklärten, solche nicht geführt zu haben. Die städtische Verfassung erfuhr nach dem Frieden von Kampo Formio vom 17. Oktober 1797, in welchem das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten wurde, eine Umgestaltung. Auf Befehl des General-Chefs Hoche wurde zuerst der voimialige Magistrat in ,,Arrestations-Stand" versetzt, wobei den 21 Zunftmeistern aufgegeben wurde, ,,ad interim" Ader neue Mitglieder zum Magistrats-Amte zu wählen. Die bergischen und Jülich'sehen Lande wurden getrennt und die Verwaltung nach Düren verlegt, wo der französische Commissar Caselli eingeführt wurde. Zu der feierlichen Einsetzung dieser Regierung waren das „Corpus" der — 205 — Magistratspersonen und die Beamten des Gerichts als Zeugen der zu machenden Proklamation eingeladen. Das in Düren garnisonirende Militär war in Parade auf dem Hauptmarkte aufgestellt, woselbst die neue Anordnung bekannt gemacht wurde (vgl. Beschluss der Mittel-Kommission zu Bonn vom 1. Vendemiaire 6. J. in der Fortsetzung der Mat. S. 713—715). Das hiesige Rathhaus wurde zum Regieruugs- und Justizgebäude eingerichtet. Als Präsident der Regierung fungirte fast bei jeder Sitzung, wie die Protokoll-Unterschriften zeigen, ein Anderer. Am 2. Okt. selb. Jahres hielt die neue Regierung ihre erste Sitzung und in der Sitzung vom 5. Okt. beschloss dieselbe, die Steuern sollten einstweilen nach altem Fusse vertheilt werden. Der Stadtempfänger Gossen aus Düren wurde zugleich zum Generalempfänger der KonMbutionen, Domainen und sonstigen Gefälle ernannt und dabei bestimmt, dass die Steuervertheilung mit Zuziehung von 5 Gemeindegliedern geschehen sollte. In Betreff der Steuererhebung war der Kanton Düren in 14 Bezirke getheilt. Der Steuerempfang war öffentlich gemäss Pachtbrief vom 15. Germinal 8. J., an den Wenigstfordernden von der Municipalität verpachtet, unter Ratifikation der Central- Verwaltung. Der Empfang jedes Bezirks wurde einzeln ausgestellt. Mitglieder der Municipalität waren zur An- pachtung unfähig. Ausser zu leistender Bürgschaft war erste Bedingung, dass der Anpächter des Empfangs im Lesen, Schreiben und Rechnen vollkommen erfahren sei. Die Hebegebühr betrug 5 Centimes per Franc. Am 9. Sept. 1797 kam leichte Artillerie mit 70 Kanonen und 700 Pferden in Düren und Umgegend ins Quartier, und am 7. Nov. desselben Jahres kamen 26000 Mann nach Düren ins Quartier; kleinere Abtheilungen kamen fast täglich. Am 5. Dez. 1797 liess Caselli zur Sicherheit, des Landes, wie es im Berichte heisst, zwei Kompagnieen Soldaten nach Düren kommen. Der neue Magistrat bat aber den General Olivier, die Stadt mit dieser Einquartierung zu verschonen, weil dieselbe fortwährend mit Truppen-Einquartierungen belästigt wäre. Diese zwei Kompag- — 206 — nieen sowie 450 Chasseurs wurden sonach in die Dörfer jenseits der Ruhr verlegt. Düren wurde später Vorort des nach ihm benannten Kantons im Bezirke Aachen, hatte als Kanton einen Kommissar der vollziehenden Gewalt und als Gemeinde einen Agenten oder Maire zum Vorsteher, während jedes Arrondissement einen Unterprä- fekten, jedes Departement einen Präfekten hatte. Das Roerdepartement hatte als Präfekten 1800 Simon, 1802 Baron Mechin, 1804 Graf Laumond, 1806 Graf Lameth, 1809 Baron de Ladoucette. Der Maire hatte 2 Beigeordnete, Adjoints, dazu kam ein Munieipalrath zur Verhandlung über Ortsangelegenheiten und Abnahme der Gemeinderechnungen. Mit der alten Verfassung war auch das Bürgermeister- und das Schöffengericht, nachdem beide noch eine Zeit lang geduldet worden, aufgehoben; an deren Stelle trat 1800 ein Friedens- und Polizeigericht zur Ab- urtheilung minder wichtiger Civilklagen und zur Bestrafung von Polizeivergehen nach den codes Napoleons. Durch ein Gesetz der französischen Nationalversammlung wurde der von Grundstücken zu entrichtende Zehnte schlechtweg aufgehoben. Die Franzosen führten verschiedene neue Steuern ein, theils direkte wie Personal-, Grund-, Mobilar-, Thür- und Fenster-Steuer, theils indirekte wie Getränkesteuer, Stempeltaxe, Einregistrirungsgebühr für Verträge u. s. w. Als durch den Frieden von Luneville 9. Februar 1801 die Verbindung des linken Rheinufers mit Frankreich staatsrechtlich anerkannt worden, folgten den politischen Umgestaltungen auch Aenderungen auf kirchlichem Gebiet. Aachen wurde Bisthum mit 45 Haiipt- und 504 Hülfspfarreien. Viele Pfarreien, so in der Nähe Soller, wurden ganz unterdrückt, Soller angeblich, weil es den französischen Commissairen keinen freundlichen Empfang bereitet hatte. Bischof Berclolet starb am 13. Aug. 1809; sein Nachfolger, Le Camus, zog sich nach Sturz der französischen Herrschaft in den Rheinlanden schon am 16. Jan. 1814 zurück, worauf W. Fonk und Michael Klinkenberg als Kapitularvikare die kirchliche Verwaltung fortführten, ■bis am 20. Mai 1825 Ferd. Aug. Graf von Spiegel die Re- — 207 — gierung der wieder geeinten Erzdiözese antrat. Die Franzosen zerrütteten die kirchlichen Verhältnisse, besetzten Klöster und Kirchen, die sie zu Ställen und Magazinen umwandelten, so die Kapnzinerkirche, die Kirche der An- nuntiaten u. A. Im Jahre 1796 wurde alles Kirchengut in staatliche Verwaltung genommen; am 9. Juni 1802 folgte die Aufhebung aller Orden und Einziehung all ihrer Güter mit Ausnahme der für Armen und Krankenpflege bestimmten Stiftungen. Die neuen Verhältnisse hatten, wie alle menschlichen Einrichtungen, zwei Seiten, auch einiges Gute. Handel und Gewerbe blühten, alle Erzeugnisse der Landwirthschaft wurden theuer bezahlt, und reichliche Ernten beglückten die Jahre. Die Halbwinner und Eigenthümer von Ländereien, sonst in grauleinene Kittel und an Feiertagen in solche Kittel mit schwarzen Borden und Stickereien gekleidet, kleideten sich fortan in feines Wollentuch; ihre Frauen und Töchter wechselten ihre rohen leinenen Schürzen und Kleider mit kattunenen und seidenen Stoffen; Chaisen traten an die Stelle von' Karren, wenn der Halbwinner ausfuhr. Auch der Stand der Dienstboten besserte sich finanziell. Ein Knecht, der sonst 10 bis 15 Rthl. Clev. an Jahreslohn bezog, erhielt 50 bis 80 Rthl., und eine Magd, die früher 10 Schillinge = 3 Rthl. Jahreslohn bekam, erhielt nun 10 bis 20 Rthl. Der Strassen- bau wurde mächtig gefördert und am 23. Floreal erliess die Municipal-Verwaltung eine besondere, die Reinlichkeit der Strassen betreffende Verordnung, eine neue Wacht- ordnung, eine neue Thurmwächter- sowie Nachtwächter- Ordnung (Forts, der Mat. S. 705 ff.). Es wurden zwei Thurmwächter angestellt mit einem jährlichen Gehalt von 75 Rthl., dann für „Brand und Licht Entschädigung, etwaige Trinkgelder und ehemals gewöhnliche Abgabe für's Glockenspielen". Die drei Nachtwächter erhielten zusammen 50 Rthl. nebst ihrem Antheil an Geschenken um Neujahr und Fastnacht von den Bürgern, welche die fünf Wächter unter sich zu vertheilen hatten. Durch die Wirren dieser Zeit war der Haushalt der Stadt in die grösste Unordnung gerathen. Die Gefälle, — 208 — Renten und die sonstigen Einnahmen stockten. Die Mittel, welche die Mnnicipal-Verwaltnng versuchte, um neue Einnahmequellen zu schaffen, führten zu unangenehmen Reibungen mit der Bürgerschaft. Die Reparation der Kontribution etc. geschah wie von Alters anfänglich auf "j, der Industrie und auf 2 S der Länderei, im 6. J. aber wurde beschlossen, per Morgen 12 Stüber zu erheben. Dennoch war die Kasse oft so leer, dass die laufenden Ausgaben nicht anders als durch freiwillige Beiträge gedeckt werden konnten. Am 5. Oktober 1799 wurde Morgens in aller Frühe der Pfarrer Kohlhaas in seinem Schlafzimmer, der Kapuziner-Sonntagsprediger Pater Achatius nach der Messe in der Sakristei, sowie der Schöffe Leunenschloss in seinem Hause arretirt und als Geiseln bis zur Bezahlung der Kontributions-Rückstände nach Aachen geführt. Ihre Haft dauerte jedoch nicht lange, ebensowenig wie diese Schrek- kenszeit überhaupt. In dieser Zeit zählte man in der Gemeinde Düren und in nächster Umgebung (vgl. Forts, der Mat. S. 709): 1. vier Tuchfabriken, welche im Ganzen 34 Scherer-Werkstätten und ebensoviele Neben-Werkstätten innehatten, von welchen */„ feines Tuch und '/« gemeines Tuch verfertigten. Verarbeitet wurde daselbst jährlich für eine Summe von 200,000 Livres und der jährliche Gewinn-Ertrag war ungefähr 30,000 Livres. 2. Eine Eisenschmelze oder Giesserei, welche jährlich ungefähr 75,000 Centner verbrauchte, deren Ertrag ungefähr 75,000 Livres ausmachte. 3. Zwei Eisen-Stabhämmer oder Eisen-Schneidemühlen, deren eine jede jährlich an Stabeisen lieferte im Werthe vom 180,000 Livres. Der Ertrag einer jeden war nur 5 U I„ oder 9000 Livres. 4. Zehn Papiermühlen, von denen 8 jede Qualität oder Sorte Papier und 2 nur grobes oder Packpapier fabi^izirten. Die ersteren erforderten grosse Unterhaltskosten, und jede derselben war gebaut ä 40,000 Livres. Diese zusammen verarbeiteten jährlich ungefähr für 170,000 Livres, und ihr jährlicher Ertrag wurde auf ungefähr 30,000 Livres oder 6"/,, vom Kapital geschätzt. 5. Zwei Nagelfabriken, welche ungefähr 60 Arbeiter beschäftigten, hatten ihren Absatz meist — 209 — in Holland. Der Ertrag jeder derselben war ungefähr 5 bis 6000 Livres. 6. Eine Eisendrahtfabrik oder Eisen- Drahtzieherei. Der Absatz ging meist nach Portugal. 7. Zwei Fingerhutsfabriken in Kupfer und eine desgleichen in Eisen, deren Absatz ungefähr 30,000 Livres betrug. Im Jahre 1793 waren in Düren steuerpflichtig (Forts, der Mat. S. 708): 40 Ackersleute, 35 Kaufleute, 46 Krämer, 39 Bäcker, 38 Schuster, 3 Schuhflicker, 21 Schreiner, 31 Schneider, 51 Wirthe, 3 Weinwirthe, 16 Branntweinbrenner, 5 Bierbrauer, 51 Wollspinner, 54 Wollenweber, 1 Strumpfweber, 1 Leineweber, 4 Tuchsche- rer, 2 Tuchbleicher, 4 Knopfmacher, 2 Blaufärber, 8 Metzger, 4 Fassbinder, 4 Maurermeister, 4 Kupferschläger, 4 Leiendecker, 4 Goldschmiede, 4 Hufschmiede, 4 Hutmacher, 3 Sattler, 2 Blechschläger, 4 Weiss- und 7 Rothgerber, 7 Schlossermeister, 2 Buchbinder, 4 Zimmerleute 3 Wagner, 2 Uhrmacher, 2 Wollsortirer, 2 Glaser, 2 Perückenmacher, 3 Papiermeister, 3 Kaminfeger, 3 Tabakfabrikanten, 1 Wagenschmied, 6 Chirurgen, 2 Aerzte, 2 Notarien, 1 Thierarzt (Pferdearzt), 16 Fuhrleute, 3 Prokuratoren, 3 Apotheker, 2 Fischer, 5 Müdder, 1 Tanzmeister, 1 Zöllner, 2 Postgänger, 2 Juden. Von der Steuerpflichtigkeit waren befreit: 4 Klöster, 20 Familien, die „ohne Gewerb" waren, ,,249 Familien, die als Miether auf Zimmern wohnten", sodann die steuerfreie Länderei, nämlich 958 M. 1 V. l ] / 3 Pint. Ackerland, M. 173 2 I / 3 Pint. Ben- den, und 113 M. 1 Pint. Gärten, zusammen 1244 M. 2 V. lVs Pinten (Heb- und Subdivisionszettel der Haubstadt Düren vom 1. Febr. 1793 bis ult. Januarii 1794). Im 12. Jahre der Republik (1804) wären in Düren 515 Häuser, im Banne Dürens 19 einzelne Häuser und Mühlen und in Distelrath 9 Häuser. Die Gesamtzahl der hiesigen Einwohner war 4567, von welchen 4152 Katholiken, 110 Lutheraner, 284 Kalviner und 41 Juden waren; in den Mühlen und Häusern nächst Düren waren 155 Katholiken und 1 Reformirter, und in Distelrath waren 34 Katholiken. Nachdem Napoleons Glückstern bei Moskau tich ver- 14 — 210 — dunkelte und er bei Leipzig geschlagen war, retirirte er dem Rheine zu, weshalb im Jahre 1813 auch die Festung Jülich in gehörigen Vertheidigungszustand gesetzt wurde. Zum Festungsbau wurden Düren und die umliegenden Dörfer herangezogen, vorzüglich durch Lieferungen und Beifahren des Holzes für Palissaden aus den Forsten von Nörvenich und Gürzenich. So musste unter anderm Düren 300 Klafter, Arnoldsweiler 30 Klafter, Ellen 25 Klafter Holz liefern. Zur Verproviantirung der Garnison zu Jülich (aus 2500 Mann bestehend) lieferte der Kanton Düren 1125 Ctr. Weizen, 1342 Ctr. Mengsei, nämlich \ Weizen- und J / 4 Roggenmehl, 1000 Ctr. trockenes Gemüse, 125 Ctr. frisches Fleisch, 851 Ctr. Stroh, 1054 Ctr. Hafer, 46 Ctr. Reis, 15 Ctr. Salz, 456 Ctr. gesalzenes Ochsenfleisch, 70 Ctr. geräucherten Speck, 84 Hektoliter Wein, ~ ;,, Bleichart, 24 Hektoliter Branntwein, 91 Hektoliter Essig (Forts, d. Mat. S. 721). Unter dem 24. Nov. 1813 wurde in unserer Stadt ein Militair-Spital eingerichtet, zu dessen Verwaltung ein Komite eingesetzt wurde. Am 25. November kamen schon Kranke dahin und am 1 .Dez. weitere Kranke auf 20 Karren. In selbiger Zeit ward eine starke Truppen-Aushebung und Lieferung von Pferden ausgeschrieben und zudem verordnet, dass von acht zu acht Tagen 50 Arbeiter theils nach Jülich zum Arbeiten an den Festungswerken, theils in den Wald bei Siersdorf zum Holzhauen geschickt werden sollten. Solche und andere Requisitionen dauerten im Kanton Düren fort bis zum Januar 1814. Im Januar 1814 retirirte der General Sebastiani mit den letzten Truppen über den Rhein und nahm den Marsch von Köln und Bonn mit Artillerie und Bagage der Armee über Düren nach' Aachen. Am 10. Januar traf eine Co- lonne derselben, ungefähr 2000 Mann stark, in Düren ein und setzte den andern Tag ihren Rückzug eilig auf Aachen zu fort. Kaum hatten die letzten Franzosen die Stadt verlassen, so kamen den 11. Januar, Mittags gegen 11 Uhr, etliche Kosaken herein und da diese gute Aufnahme fanden (manche Dürener jubelten bei ihrer Ankunft), so folgte am 12. Januar ein ganzes Bataillon Kosaken. Sie lager- — 211 - ten auf dem Hauptmarkte und jedem Bürger ward angesagt, für wie viele Pferde und Mann er Proviant bringen musste. Dieses Volk setzte die Bürger in Erstaunen und auch in Schrecken. Am andern Tage marschirten sie nach Aachen. Diesen folgten die Lützower berittenen Jäger, dann Lapouchin mit seinem russischen Korps und so fort die Truppen aller verbündeten Nationen. Am 10. Januar wurde durch Schellenklang im Namen Alexanders, Kaisers von Russland, und der verbündeten Mächte bekannt gemacht: die bisherige französische Verwaltung bestehe einstweilen fort, jedoch sei alle Verbindung mit Frankreich untersagt; die etwa zurückgebliebenen oder versteckten französischen Militairs sollten angezeigt werden. In Düren wurden sogleich Magazine aller Art angelegt. Zu den Lieferungen in die Magazine mussten die Kantone Froitz- heiin, Gemünd und Jülich exekutorisch angehalten werden, da Düren nicht im Stande war, alles aufzubringen. Täglich musste der Pferdepark über 300 Pferde stark sein, theils um das viele und schwere Geschütz samt Bagage ohne Aufenthalt auf den schlechten Wegen fortzubringen, theils um Lieferungen anderwärts abzufahren. Vor der Festung Jülich standen 1000 Mann Kavallerie und 2000 Mann Infanterie vom Regiment des Majors Taratoff. Diesen wurde von Düren aus die nöthige Fourage geliefert. Am 30. Jan. brachten die Russen 22 gefangene Franzosen in Düren ein. Diesen wies der Maire den ersten Gasthof Dürens (Pfälzerhof genannt) zum Quartier an. Der Wirth, ein geborener Franzose, gedachte, seine Landsleute als liebe Gäste herrlich zu bewirthen; allein dieses musste auf Drohung eines russischen Offiziers unterbleiben. Als Gefangene, sprach er, nicht als Herren, sollen sie ,,bequar- tirt" werden. Mehrmals wurde, namentlich auch von Beamten, für diese Franzosen eine Kollekte abgehalten, die reichlich ausfiel. Unter dem 25. Febr. 1814 wurde für die kgl. schwedische Leibgarde auf Befehl des Kronprinzen eine Requisition von 300 Mänteln, 300 Schabracken, 300 Mantelsäcken und 300 Tschakos gemacht, welches alles binnen drei Tagen verfertigt sein sollte. Alle Läden Dürens wurden 14* __ 212 __ zur Beschaffung des hierzu nöthigen blauen Tuches etc. untersucht, und da solches nirgendwo zu haben war, blieb Düren auf die Vorstellung der Unmöglichkeit, dem Befehle nachzukommen, von der Forderung befreit. Am 26. Fe- brauar 1814 passirte der Kronprinz von Schweden unsere Stadt. Bei seiner Ankunft wurden alle Glocken gezogen, das Glockenspiel angestimmt, und wurde er so feierlichst abgeholt. Dieselbe Feierlichkeit hatte statt am 9. März bei Ankunft des General-Gouverneurs, Geh. preuss. Staatsrates von Sack, wo auch die Böller gelöst wurden. Mit den Soldaten hatten auch die Beamten der Franzosen die Rheingegenden verlassen, und im März 1814 wurde für den Nieclerrhein ein Generalgouvernement im Namen der verbündeten Mächte eingerichtet, an dessen Spitze der erwähnte Königlich preuss. Geheime Staatsrath von Sack trat; sein Amtssitz war Aachen. Der Maire von Düren hatte fortan wieder den Titel Bürgermeister zu führen. Zur Aufrechterhaltung der innern Ordnung bildete sich eine Bürgermiliz. Die drük- kendsten Abgaben zur Zeit der französischen Fremdherrschaft, die Getränke-, Salz- und Tabaksteuer wurden abgeschafft; doch musste zur Deckung der Kriegsbedürfnisse einstweilen ein ausserordentlicher Steuerzuschlao; gezahlt werden. Am 31. März 1814 zogen die Verbündeten in Paris ein; bei der am 5. April davon hierhin gelangenden Nachricht wurden alle Glocken geläutet, die Böller gelöst. und Abends die Häuser festlich beleuchtet. Am 16. April wurde in der Annakirche ein feierliches Hochamt mit Te Deum aus gleichem Anlass abgehalten. Nach der Abdankung Napoleon's wurde mit König Ludwig XVIII. am 30. Mai Frieden geschlossen. Am 3. August wurde der Geburtstag Friedrich Wilhelm's III. glänzend gefeiert. Die hier einquartirten Truppen erhielten nach abgehaltener Revue einen guten Schmaus: die Offiziere gaben den Herren zu Düren und den Herrschaften um Düren ein Souper und ein glänzendes Ballfest, welches Düren am 9. August ebenso glänzend erwiderte. Der Kongress zu Wien war mit der Ordnung der europäischen Staatsverhältnisse beschäftigt, als die Rückkehr Napoleons von Elba am 20. März — 213 -- 1815 neue Verwicklungen herbeizuführen drohte. Die Kongressverhandlungen wurden beschleunigt, und schon am 5. April erliess König Friedrich Wilhelm III. (reg. bis 7. Juni 1840) ein Patent, worin er für Preussen von den Rheinlanden Besitz ergriff; am 15. Mai nahm er in Aachen die feierliche Huldigung entgegen. Nicht lange nachher, am 18. Juni, unterlag Napoleon bei Waterloo, und der am 20. November geschlossene zweite Friede von Paris brachte den neu geordneten Staaten in Europa eine lange Zeit wohlthätiger Ruhe. VIII. Kapitel. Düren unter preussischer Herrschaft. Mit Beginn des Jahres 1816 trat an die Stelle des General-Gouvernements eine Eintheilung in die Provinzen Niederrhein und Jülich-Kleve-Berg, jene mit den Regierungsbezirken Aachen, Koblenz, Trier, diese mit den Bezirken Düsseldorf, Kleve und Köln. 1821 wurde Kleve mit Düsseldorf zu einem Regierungsbezirk und 1824 wurden beide Provinzen zu einer Rheinprovinz verbunden. Düren wurde Kreisort im Regierungsbezirk Aachen, an die Spitze des Kreises trat der Königliche Landrath (bis 1825 von Lommessem, bis 1837 von Ripperda, bis 1841 von Egicly, bis 1887 Geheimrath Stürtz, von da ab unser heutiger Landrath, Kgi. Kammerherr Maximilian von Breu- ning). Die neue Verwaltung trat mit dem 1. Mai 1816 in Wirksamkeit. Der Kreis Düren zählte damals 38347 Seelen, von denen 37371 Katholiken, 170 Lutheraner, 417 Reformirte und 389 Juden waren. Düren selbst hob sich besonders durch seine Industrie zusehends. Es zählte im Jahre 1818 eine Bevölkerung von 4987 Seelen (4542 Katholiken, 110 Lutheraner, 287 Reformirte und 48 Juden). Von den gewerblichen Etablissements blühten bereits damals-besonders die Tuchfabriken von Joh. Peter Schoeller in der Weierstrasse, Friedrich und Leopold Schoeller in der Wirteistrasse, Franz und Ernst Schoeller auf der Gerstenmühle, später Fritz Schoeller (Richard Prym), Peill & Cie. auf dem Viehmarkt, Schüll & Loer, sowie Flügel und Hoesch. Wenn auch die Angaben von Linde und de Bruyn a. a. O. S. 14 ff. betreffend Arbeiterzahl und Jahresumschlag der Tuchfabriken (2200 Arbeiter, ca. 1 Million Thaler) als übertrieben erscheinen, so sind sie doch mit ein Beweis, wie hoch schön im Anfang dieses Jahrhunderts die hiesige Industrie im Ansehen stand. Die Angaben bezüglich der Papierfabriken werden der Wirk- — 215 — lichkeit eher nahe kommen. Danach hatte damals die Pa- pierfabrik von Heinrich Aug. Schoeller auf dem Hammer ungefähr 80 Arbeiter und einen Umschlag von 48,000 Thaler, Ludwig Math. Hoesch am Kölnthor 70 Arbeiter und 40,000 Thaler Umschlag, Ludwig Schoeller auf der alten Mühle 55 Arbeiter und 30,000 Thaler Umschlag, Johann Schüll in der Oberstrasse 70 Arbeiter, 35,000 Thaler, Johann Arn. Schmitz in der Oberstrasse 70 Arbeiter, 40,000 Thaler, Gebr. E. und W. Hoesch auf dem Hühnermarkt 35 Arbeiter, 18,000 Thaler Umschlag. Von Eisenwerken waren hervorragend E. und W. Hoesch auf dem Hühnermarkt mit 70 Arbeitern und 60,000 Thaler Umschlag, Hoesch & Cie. hatte eine Sehneicleisen- und Walzmühle mit 50--60 Arbeitern und 50,000 Thaler Umschlag. Ausserdem gab es 2 Deckenfabriken von Wittwe J. W. Kannen- giesser an der Kapuzinerkirche und Pohl & Drouven in der Oberstrasse. Dortselbst befand sich auch eine Fingerhutfabrik von Christ. Jos. Müller; endlich sind zu erwähnen eine Sayett- und Flannell-Fabrik von Schoeller & Cie. auf der Gerstenmühle, sowie 2 Seifensiedereien von RucL Schenkel sowie Wilh. Virnich Söhne. Die meisten Fabriken sind später mit der grösseren Entwicklung der Stadt vor dieselbe verlegt worden. Der älteste Schoeller in Düren war Heinrich von Schoeler (geb. 1581), der sich 1638 mit Anna von Meisheim vermählte und in der Oberstrasse zu Düren wohnte, wo er 1662 starb (vgl. Schoeller, Geschichte der Familie Schoeller S. 21). Sein Sohn Heinrich Schoeller vermählte sich 1684 mit Job.. Marg. Kox zu Düren und starb 1701. Er hinterliess einen Sohn Franz Kaspar Schoeller 1685 —1755. Von dessen Söhnen Avar Jakob Nik. Ant. Jos. Schoeller, geb. 1713, Amtsverwalter des Amtes Düren, 1777 auch Bürgermeister dieser Stadt, wo er am 10. März 1788 starb (Schoeller a. a. O. S. 25). Die heutige Fabrikantenfamilie Schoeller stammt von Philipp Dietrich Schoeller aus Gemünd, geb. 1645, ab. Sein Enkel Heinrich Wilh. Schoeller liess sich 1735 als Tuchfabrikant in Düren nieder, wo er das Haus „zur Traube" bewohnte (a. a. O. S. 55). Schon am 10. März 1717 hatte Wilhelm — 216 — Schoeller aus Jülich, Gemahl einer Tochter von Philipp Dietrich Schoeller, das Haus „zum goldenen Stoer" oder „im Fisch" auf dem Markte zu Düren (vgl. oben S. 78) gekauft. Von ihm kaufte es am 18. Februar 1738 Johann Paul Schoeller für 1100 Reichsthaler; es wurde später mit dem Neben-Gebäude, dem früheren Gasthof zum „wilden Mann" (vgl. oben S. 106), in den Bau des Hauses des Kommerzienrathes Fritz Schoeller hineingezogen (a. a. O. S. 61). Johann Paul Schoeller erwarb am 31. Mai 1721 das Bürgerrecht zu Düren unter Entrichtung von 14 Gulden Bürgergeld; er vermählte sich 1724 mit Magdalena von Schaeven, deren Vater die „alte Mühle" (Papiermühle) vor dem Oberthor besass. Johann Paul Schoeller starb 1754 als angesehener Kaufmann; von seinen Söhnen besassen Philipp Rütger und Paul die bis dahin der Familie Kaiser zugehörige Kaisersmühle als Tuchfabrik. Philipp Rütger betrieb bis 1814 auf der sogen. Gerstenmühle eine Papierfabrik, die er dann an seine Brüder Heinrich Wilhelm und Arnold Schoeller verkaufte. Heinrich Wilh. Schoeller, der Vater von Heinrich August, war Besitzer der Papiermühlen Hammer und Gerstenmühle. Er liess 1817—18 die Gerstenmühle in eine mit den neuesten englischen Maschinen ausgerüstete Tuchfabrik umbauen, die er seinen beiden jüngsten Söhnen Franz Paul und Konrad Ernest überliess, bis schliesslich Kommerzien- rath Fritz Schoeller die Gerstenmühle erwarb. Ein dritter Sohn von Johann Paul Schoeller war Johann Arn. Schoeller, der Vater des am 18. Dezember 1884 hierselbst im Alter von 92 Jahren verstorbenen Geheimen Kommerzienrathes Leopold Schoeller (a. a. O. S. 63), unter welchem die Dürener Industrie sich einen Weltruf erwarb, welcher insbesondere auf der grossen Industrie-Ausstellung zu London im Jahre 1851 anerkannt wurde. Leopold Schoeller & Söhne, Peill & Cie., Joh. Peter Schoeller erhielten für Tuchfabrikate, welche von der Jury zu den ausgezeichnetsten der ganzen Welt gezählt wurden, erste Preise, desgleichen Hoesch & Söhne für Papiere, Karl Schleicher für fialvanisirten Stahldraht. Auf den Pariser Ausstellungen von — 217 — 1855 und 1867 ging die Dürener Industrie ebenso siegreich aus dem friedlichen Wettstreit hervor. Seit der Zeit haben grosse Spinnereien und Webereien, Nadel-, Tuch- und Zuckerfabrikation, Papierindustrie, bedeutende Maschinen-Erzeugung, Walzwerk-Betrieb und andere Indu- strieen Düren - - im Verhältniss zu seiner Grösse — zu einer der bedeutendsten Industrie-Städte Preüssens gemacht. Bürgermeister der Stadt Düren war unter der neuen .Kegierung zunächst Herr Flügel, dem ein Beigeordneter, der Gemeinderath und ein Stadtschreiber zur Seite stand. Der katholische Oberpfarrer, Herr Johann Peter Müller, der Nachfolger von Aegidius Kohlhaas, wirkte vom 1. März 1822 bis 18. Dezember 1841, wo ihm Franz Anton Vassen folgte. Ausserdem wohnten von Behörden in Düren ein lutherischer sowie ein reformirter Pfarrer, ein Arzt und Wundarzt für den Kreis (Dr. Günther); Düren hatte ferner ein Friedensgericht, ein Bergamt sowie ein Hauptsteueramt. Auf Flügel folgte als Bürgermeister 1831 der Kreisphysikus Dr. Günther, der bereits seit 1828 beigeordneter Bürgermeister und Präsident der Armenverwaltung gewesen war. Unter ihm wurde insbesondere das städtische Feueidöschwesen geordnet, eiiieFeuerlösch-Kommission gebildet, eine Feuerpolizei- und Feuerlösch-Ordnung erlassen sowie ein städtisches Brandkorps in 2 Kompagnieen mit je 3 Abtheilungen am 2. Juni 1832 eingerichtet. Auch für das Verkehrswesen entwickelte Dr. Günther eine lebhafte Thätigkeifc. Vom l.Mai 1835 ab wurde der Hauptpostverkehr von Köln nach Aachen, statt wie bis dahin über Bergheim und Jülich, über Düren geführt, da die neue Kölner Chaussee damals vollendet war. Die tägliche Schnellpost auf dieser Strecke begann am 15. Febr. 1836. Um dieselbe Zeit bildete sich hier ein „Komite" für die Annäherung der Eisenbahnanlage an Düren". Am 1. Sept. 1841 wurde die Rheinische Eisenbahn unter grossen Feierlichkeiten eröffnet. In die Zeit der Verwaltung durch Dr. Günther fällt auch die Wiederbelebung des Schützenfestes in Düren, 1834, welches von da ab glänzend unter Theil- nahme der Behörden wie der Bürgerschaft bis auf die — 218 — neueste Zeit jährlich gefeiert wurde. Das Statut — Tabula — der Ewaldus-Schützengilde mit dem Wahlspruche: „Con- cordia nutrit amorem, Conciliat benevolentiam, Atque ami- citiam äuget" wurde im Jahre 1584 festgestellt und obrigkeitlich genehmigt. Diese noch im Archiv der Gilde befindliche „Tabula", welche durch ebenfalls im Archiv vorhandenen Akt der Mitglieder im Jahre 1734 von neuem bekräftigt worden, blieb bis zum Jahre 1822 in Kraft, und wurden ihre sehr strengen Satzungen energisch gehandhabt, namentlich wurden die darin festgesetzten Strafen auf Fluchen, sowie auf Uebertretung der Schiessregeln oftmals ausgesprochen. Laut alten Aufzeichnungen war festgestellt, dass der sogenannte Schützengraben (zwischen Köln- und Wirtelthor, wo jetzt die Teppichfabrik steht) der Gilde zum Abhalten von Scheibenschiessübungen vom Kurfürsten und vom Stadtmagistrate geschenkt worden: „um dass die jungen Leute durch das Exercitiuin des Scheibenschiessens zur Landesdefension geübt werden" (vgl. Protokolle vom 10. März 1765 und 24. Juni 1862). Dies Geschenk (welches beim Verkauf des Grabens, 1862, von keiner Seite angezweifelt wurde) und sonstige Privilegien, z. B. jährliche Geldzuschüsse aus der kurfürstlichen Renteikasse und von der Stadtverwaltung (Kleinodien) zu den Pestschiessen und Freispielen weisen darauf hin, dass Ursprung und Zweck der Gilde mit der Stadt- und Landesverteidigung zusammenhingen. Die ältesten Schiessprämien bestanden in,,Hosen", später auch, in „Wecken und Schinken", welch' patriarchalische Prämien in neuerer Zeit selbstredend den modernen Geldpreisen, Medaillen und Werthgegenstänclen den Platz räumen mussten. Der Vorstand der Gilde bestand von Anfang an aus einem Schützenmeister und 2 Beisitzern, „Siebenten"; ersterer durfte nur auf ein Jahr gewählt werden. Diese Bestimmung über die Amtsdauer des Schützenmeisters bestand bis 1822, von da an bedingungsweise bis 1839 (nämlich, wenn nicht volle, einstimmige Wahl das Vertrauen eines jeden Mitgliedes zu der Person des Schützenmeisters dokumentirte), von wo an bis 1854 die ursprüngliche Bestimmung wieder in Kraft trat. — 219 — 1854, nachdem die Mitgliederzahl und das Vermögen gewachsen und in Folge dessen die Anzahl der Vorstandsmitglieder zur Verwaltung hatte vermehrt werden müssen, griff bei verbesserten Staatsgesetzen und Statuten das gewiss richtige Prinzip Platz, dass die mehrjährige Amtsdauer und grössere Befugniss des Vorstandes die Verwaltung verbessern und das Blühen der Gesellschaft befördern müsse. Am 19. August 1738 wurde eine neue Standarte angeschafft und 100 Jahre später, am 19. Aug. 1838, wurde das Fahnen-Jubelfest in grossartiger Weise gefeiert. Die alte Fahne wurde in der St. Annakirche vor dem Hochaltare durch den damaligen Oberpfarrer Müller unter grosser Feierlichkeit benedicirt. Am 2. November 1838 fand Empfang des Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preussen (späterer König Friedrich Wilhelm IV.) und Geleit desselben statt, wobei sich die Gilde laut Brief des Bürgermeisters Dr. Günther vom 3. November 1838 besonders zu Gunsten der Stadt hervorthat und auszeichnete. Am 12. und 13. Juni 1839 war Kronprinz Friedrich Wilhelm zum zweiten Male in Düren anwesend, wurde von der Gilde feierlich empfangen und zeichnete sich am 13. Juni bei Abnahme der Schützenparade durch höchsteigene Unterschrift in das. Schützenbuch als Mitglied der Gilde ein. Am 15. Oktober 1840 errang der beigeordnete Bürgermeister Karl Drouven bei dem zur Geburtstagsfeier des Landesvaters jährlich, diesmal auch gleichzeitig zur Feier der Erbhuldigung des Herzogthums Jülich, Kleve und Berg, stattfindenden Schei- benschiessen, zu welchem die Stadt Düren — wie früher, so auch heute noch — eine goldene Medaille als Preis schenkte, durch die üblichen Schüsse im Namen des Königs diesen Ehrenpreis, welcher an Friedrich Wilhelm IV. übersandt wurde. Der König schickte die Medaille an den Schützen zurück und sandte der Gilde nebst einem huldvollen Schreiben die grosse, goldene Erbhukligungs-Me- daille. Am 1. September 1841 betheiligte sich die Gilde an den bei der Eröffnung der Rheinischen Eisenbahn stattfindenden Festlichkeiten. Am 1. Oktober 1855 fand eine — 220 — leierliche Huldigung vor dem Könige und der Königin von Preussen am Bahnhofe zu Düren statt. Am 24. Juni 1862 wurde der Schützengraben an die Firma Leopold Schoeller & Söhne zu Düren für 5995 Thaler verkauft, wogegen am 1. Juli 1862 das jetzige prächtige und parkartige Besitz- thum der Gilde, Gross-Tivoli, für 7000 Thaler angekauft und bereits am 24. Aug. desselben Jahres bezogen wurde. Der eine Urkunde umschliessende Grundstein zu der grossen, zu 7400 Thaler veranschlagten Schützenhalle wurde am 13. April 1863 durch den Königlichen Landrath Emmerich Stürtz gelegt. Am 20. Juli 1862 übernahm die St. Ewal- dus-(Scheiben)-Schützen-Gilde die Aktiva und Passiva der 1835 in Düren gegründeten „GrossenBürger-Vogelschützen- Gesellschaft", welche im Gründungsjahre ihr erstes Schützenfest gehalten, wie auch die fernere Abhaltung des letztern. Bei dem Königsgeburtstags-Schiessen am 22. März 1867 errang der älteste Schütze, Leonharcl Scheicltweiler — in Vertretung des Bürgermeisters — den Preis für König Wilhelm von Preussen, welcher eine goldene Medaille übersandte, die mit der vorerwähnten Erbhuldigungsmedaille König Friedrich Wilhelm's IV. bei allen Festlichkeiten und öffentlichen Aufzügen der Gilde an schwarz-weissem Bande vom Schützenmeister auf der Brust getragen wird. Am 18. Mai 1873 feierte die Gilde die Einweihung einer neuen Fahne auf Gross-Tivoli. Am 14. September 1877 fand Huldigung und Begrüssung vor dem deutschen Kaiser Wilhelm I. in Zülpich statt, und war die Gilde durch das Offizier-Korps, den Vorstand, 2 Banner, 2 stattliche Kom- pagnie.en und ein Musik-Korps dabei vertreten. Am 19. Dezember 1877 wurden der Ewaldus-Schützen-Gilde von Seiner Majestät dem Kaiser Wilhelm die Korporationsrechte (Rechte einer juristischen Person) verliehen. Am 22. September 1884 fand Huldigung vor Seiner Majestät dem Kaiser bei Gelegenheit der Kaiser-Parade bei Lommer- sum statt. Die Zahl der Gilde-Mitglieder, welche in drei Kompagnieen vertheilt sind, beträgt heute etwa 500; die Einrichtung ist eine militärische und die Vermögens- Verwaltung eine durchaus kaufmännisch geregelte. So- — 221 — weit die bemerkenswerthesten, authentischen Daten aus dem Leben der Gilde, welche 1884 in glanzvollster Weise durch einen historischen Festzug das 300jährige Jubiläum der Ewaldus-Schützen-Gilde und das 50jährige des wiedererstandenen Bürger-Schützenfestes feierte. Bürgermeister Günther starb am 3. November 1848. „In so bewegten Zeiten, wie die unsrigen", sagt der Nachruf, „ist der Verlust eines Mannes, der bei treuer Erfüllung seiner Amtsgeschäfte sich allgemeine Achtung und Liebe und ein bleibendes Andenken bei seinen Mitbürgern erworben hat, doppelt zu beklagen". Die Bewegungen des Jahres 1848 gingen nämlich auch an Düren nicht spurlos vorüber. „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" spxütte in den Köpfen einiger jugendlicher Heisssporne, während die Bewegung im Uebrigen hierorts in grossdeutschem Sinne ziemlich ruhig verlief. Der Gemeinde- rath sah sich allerdings schon am 21. März 1848 veranlasst, eine Bürgersicherheitswache zu bilden, die nach den 5 Stadtthirmetern in 5 Kompägnieen vertheilt wurde. Die Führer trugen seidene Schärpe in schwarz-roth-gold und Seitengewehr, die Mitglieder schwarz-roth-goldene Kokarde. Für die bei den Märzstürmen in Berlin Gefallenen wurde nicht nur ein öffentlicher Trauergottesdienst in der Annakirche unter Theilnahme der Behörden, Schulen und Vereine abgehalten, wobei der Katafalk mit einer riesigen Bürgerkrone geziert war, sondern es wurde für die Hinterbliebenen auch eine bedeutende Sammlung veranstaltet. Am 7. April 1848 wurde Oeffentlichkeit der Gemeinde- rathssitzungen beschlossen und am 14. April fand die erste öffentliche Gemeinderathssitzung statt, „von den ersten Strahlen der deutschen Freiheitssonne erhellt", wie der Vorsitzende bemerkte. Es bildete sich hierselbst ein Verein „die Volksfreunde", der Unterricht im Fechten und Exer- ziren gab und ein „freisinniger politischer Verein", der Anerkennung der Monarchie unter Zugrundelegung der Volkssouveränität auf seine Fahne geschrieben und freies Associations- und Petitionsrecht verlangte. Seine Debatten waren oft sehr leidenschaftlich. Daneben gab es aber auch. __ 222 __ -einen „konstitutionellen Verein", der für die Monarchie eintrat, eine Volksvertretung in 2 Kammern, völlige Gleichheit aller Staatsbürger, Abschaffung der Adelsvorrechte sowie eine progressive Einkommensteuer forderte. Am 7. August wurde hier in Düren die Wahl des Reichsverwesers Erzherzog Johann durch Festzug und Te Deum in der Annakirche, Parade des Bürgerschutzvereins auf dem Viehmarkte, Festschiessen Nachmittags auf dem Schützengraben um eine goldene Medaille, allgemeine Häuserbeleuchtung und Festball gefeiert. Am 11. Oktober 1848 richteten Bürgermeister, Gemeinderath und Bürger der Stadt Düren an die preussische Nationalversammlung das Gesuch um Schaffung eines Grundgesetzes, um „dem gesetzlosen Zustande ein Ende zu machen". Nach der Verlegung und Vertagung der preussischen Nationalversammlung und dem dadurch entstandenen Konflikte erklärte :sich am 28. November eine Wahlmänner-Versammlung im Esser'schen Saale an der Eisenbahn in einer Adresse an •den König sowie an den Präsidenten der in Berlin weitertagenden Volksvertretung im Sinne einer versöhnlichen Ausgleichung. Am 8. Mai 1849 erkannte in Köln ein Kongress der Gemeinclevertreter aus 303 Städten und Ortschaften •der Rheinprovinz die Reichsverfassung vom 20. März 1849 an und stellte sich gegenüber Preussen auf die Seite der Frankfurter Beschlüsse. Die Reichsgewalt solle Anordnungen treffen, um eine Gegenrevolution zu Schande zu machen, •die Reichstruppen zusammenziehen und beeidigen. Es wurde für Preussen Entlassung des Ministeriums Manteuffel und Einberufung der Kammern verlangt, dagegen sei die Einberufung der Landwehr eine unnöthige Massregel. Der •Gemeinderath nahm diese Erklärung an, trotzdem der Oberpräsident in einem Erlass von der „wenig verhüllten Drohung einer gewaltsamen Losreissung der Rheinprovinz von der preussischen Monarchie" sprach und zur Gesetzlichkeit mahnte, sonst werde die Regierung von den Mitteln der Gewalt, die ihr zu Gebot stehen, Gebrauch machen. Das Streben nach dem Zustandekommen des deutschen Einigungswerkes blieb nach der Weigerung Friedrich Wil- — 223 — helm'sIV., die deutsche Kaiserkrone anzunehmen, unerfüllt, andererseits waren die freisinnigen Politiker mit der preus- sischen Verfassung vom 5. Dezember durchatis unzufrieden. Man verlangte Gesetzesvorlagen über Pressfreiheit, Versammlungsrecht, Anheften und Verkauf von Plakaten politischen Inhalts, es entstand der Kampf um das Wahlgesetz und ein heftiger Streit wegen des Dreiklassensystems. Erst die preussische Verfassung vom 31. Januar 1851 führte allmählich wieder ruhigere Verhältnisse herbei. Die Stockung der Gewerbe und eine überhand nehmende Arbeitslosigkeit hatten die Aufregung nur noch vermehrt. Jene rief den Gewerbeverein mit Statut vom 20. April 1849 hierorts in's Leben, und dieser suchte ein Adress- komptoir für die arbeitende Klasse der Gemeinde Düren zur Nachweisung von Arbeit abzuhelfen. Die ersten Ge- meinderathswahlen hatten 1846 stattgefunden und sprach sich 1850 der neue Gemeinderath gegen einen kollegiali- schen Gemeindevorstand aus und wählte am 3. Dezember den bisherigen kommiss. Bürgermeister Thom. Jos. Heimbach (f 1853) definitiv, sowie den Gemeinderath Apotheker Pet. Karl Brauweiler und Dr. Koenigsfelcl zu Beigeordneten. Recht segensreich wirkte die von Dr. Koenigsfelcl in's Leben gerufene Armen - Beköstigungs-Anstalt, welche z. B. von Januar bis Ostern 1850 täglich durchschnittlich 400 Personen beköstigte (vom 1. Dezember 1843 ab während 130 Tage 42,500 Portionen verabreicht!). Ein grosser Wohlthäter Dürens in schwerer Zeit war der am 19. Februar 1847 verstorbene Herr Rud. Schenkel, der ausser bedeutenden Zuschüssen zum Substanzvermögen der Armenverwaltung (stäclt. Armen-Versorgungsanstalt) jährlich eine grosse Summe zur wöchentlichen Vertheilung an die Armen hergab und das Terrain der städt. Badeanstalt an der Lindenpromenade zur Errichtung eines Spitals schenkte. Der evangelischen Gemeinde schenkte er, wie bereits erwähnt, den Friedhof, eine namhafte Summe zum Schulgebäude sowie Kirchenbau an der nach ihm benannten Schenkelstrasse, endlich der Rheinprovinz das Jesuit enkollegiums-Gebäude als Blindenanstalt. __ 224 •— Sein ihn als Wohlthäter der Stadt charakterisirendes Oel- gemälde von Frau Friedensrichter Fischbach geb. Severin aus Düren, einer Schülerin von Cornelius, bildet eine Zierde des Eathhauses. Humanitäts- und religiöse Bestrebungen gingen in Düren damals Hand in Hand und suchten das menschliche Elend möglichst zu lindern. Am 14. März 1851 begann die Mission der Jesuiten Hasslacher, Pottgeiser und von Me'alem in der Annakirche. Die Mission hatte sich eines ungeheuren Zulaufs aus allen Ständen und Bekenntnissen zu erfreuen. Sie schloss mit einer Prozession am 14. März und Pater Pottgeiser hielt auf einer Tribüne neben dem neuerrichteten Missionskreuz an der Marienkapelle die Schluss-Predigt. Abends war die Stadt glänzend beleuchtet. Wie 1801 das 300jährige, so wurde am 3. August 1851 das 350jährige Jubiläum der Ueber- tragung der Reliquie der hl. Anna von Mainz nach Düren glänzend gefeiert. Kardinal-Erzbischof Johannes v. Geissei hielt Pontifikalamt mit Umgang, Abends fand feierliches Te Deum, Fackelzug und Illumination statt. Am 1. Sept. 1853 erliess Oberpfarrer Vassen einen Aufruf zur Errichtung eines Waisenhauses. Bis zum Jahre 1854 wurden die elternlosen Kinder durch die Armenverwaltung bald einzeln, bald mehrere zusammen, in Privathäusern untergebracht. So war es kaum möglich, stets so für die Waisen zu sorgen, dass in Bezug auf Unterkunft, Pflege und Erziehung allen Wünschen, Anforderungen und Bedürfnissen in befriedigender Weise entsprochen worden wäre. Es war nöthig, dass ein Haus gegründet wurde, in welchem den Waisen neben einer gesunden leiblichen Pflege auch eine gute christliche Erziehung zugewandt werden konnte. Der im Jahre 1850 gegründete St. Vin- cenz-Verein, an dessen Spitze der A r erstorbene allverehrte Dechant Vassen stand, hat das Verdienst, den ersten An- stoss zur Gründung des Waisenhauses gegeben zu haben. Die derselben entgegenstehenden Schwierigkeiten waren so gross, dass es dem Herrn Dechanten Vassen erst im Jahre 1854, nachdem von wohlthätigen Personen 3000 Thaler zugesagt worden, möglich war, an den Erwerb — 225 — eines geeigneten Hauses zu denken. Das ehemalige Rent- meistereigebäude mit Hof räum und dem anliegenden Garten in der Oberstrasse, welches für ein Waisenhaus durchaus geeignet war, wurde öffentlich zum Verkauf ausgestellt. Herr Dechant Vassen kaufte im Vertrauen auf die Opferwilligkeit der katholischen Bürgerschaft das genannte Gebäude zu 6000 Thaler. Sofort wurde dasselbe durch Umbau und Einrichtungen im Innern mit einem weiteren Kostenaufwand von 5000 Thalern für die Zwecke eines Waisenhauses fertig gestellt, und konnten sofort 30—40 Kinder Aufnahme finden. Das neue Waisenhaus wurde unter den Schutz des hl. Joseph gestellt, und im Oktober des Jahres 1855 übernahmen die barmherzigen Schwestern aus dem Orden des hl. Karl Borromäus die Leitung der Anstalt. Nur wenige Jahre vergingen, und schon war es dem Herrn Dechant Vassen möglich, die ganze Kaufsumme abzutragen. Immer weitere Mittel wurden von dem im Jahre 1856 gegründeten Waisenhaus-Verein der Anstalt zugewiesen, und so war der Fortbestand derselben für lange Zeit gesichert, zumal im Laufe der Jahre fromme Vermächtnisse dem Hause zugewandt wurden. Herr Dechant Vassen begann schon 1856 mit der Kgl. Regierung Verhandlungen anzuknüpfen, um für die Anstalt die Rechte einer juristischen Person zu erlangen. Endlich nach 10 Jahren, im Oktober 1866, kam die landesherrliche Genehmigung. Somit war der Bestand des Waisenhauses für die Zukunft gesichert, die Anstalt war nunmehr in der Lage, selbständig ihr Eigenthum zu verwalten, sowie Geschenke und Vermächtnisse auf den eigenen Namen anzunehmen. Die Vermögensverwaltung wurde statutgemäss von einem Kuratorium geführt. Auf den Wunsch der katholischen Bürgerschaft wurde auch bald eine Kinderbe wahrschule von den Schwestern errichtet, welche sich eines starken Besuches erfreute. Segensreich wirkten die Schwestern unter der Leitung der Oberin, der jetzt noch in Trier weilenden Schwester Johanna, von 1855 bis 1877, in welchem Jahre sie durch den „Kulturkampf" vertrieben wurden. Die Eheleute Heinrich Blatzheim übernahmen nunmehr 15 — 226 — auf Wunsch des Herrn Dechanten Vassen die Anstalt und widmeten sieh lange Jahre hindurch der Pflege und Erziehung der Waisenkinder mit grosser Aufopferung. Endlich im Jahre 1890 war es den Schwestern vom hl. Karl Borromäus wieder vergönnt, die Führung des Waisenhauses zu übernehmen; auch wurde bald die Kinderbewahr- schule wieder eröffnet. Das alte, aus früheren Jahrhunderten herstammende Rentmeistereigebäucle, durch mehrere Umbauten und Einrichtungen seinen derzeitigen Zwecken an- gepasst, genügte indessen trotzdem nur nothdürftig seiner Bestimmung. In sanitärer Hinsicht konnten viele berechtigte Wünsche nicht erfüllt werden. Die 1890 wieder eingerichtete Kinderbewahrschule konnte die sich in grosser Anzahl einfindenden Kinder nur zum Theil aufnehmen. Nach reiflicher Ueberlegung entschloss sich das Kuratorium zu einem den heutigen Verhältnissen entsprechenden Neubau und beauftragte den Herrn Architekten Heinrich Brei- denbend in Düren mit der Ausarbeitung eines Planes. In der Sitzung des Kuratoriums vom 23. März 1892 wurden die von Herrn Breidenbend entworfenen Pläne zum Neubau eines Waisenhauses und einer Kinderbewahrschule, welche bereits von der kirchlichen Behörde und der königlichen Regierung genehmigt worden, angenommen. Da für die Ausführung der sämmtlichen umfangreichen Bauten (zu 120,000 M. veranschlagt) die Mittel nicht vorhanden waren, zumal jährlich aus dem Ertrag an Zinsen etc. zugelegt werden musste, so wurde zunächst mit dem Bau der Kinderbewahrschule begonnen. Die Einweihung der Klein- kinderbewahrschule geschah am 15. Nov. 1892. Am 19. Dez. 1892 wurde auch die neuerbaute Kapelle in Gegenwart vieler Freunde der Anstalt feierlich eingeweiht, und 1894 wurde das neue Waisenhaus an der nach ihm benannten Waisenhausstrasse (früher Spülgasse) bezogen. Im Jahre 1845 war ein anderes humanes Institut zu Düren in's Leben gerufen worden, nämlich die Blindenanstalt, welche vor einigen Tagen (1. August 1895) das Jubiläum ihres 50jährigen Bestehens feiern konnte. Der Anstoss zur Gründung fand sich im Jahre 1842 in der — 227 — Anwesenheit des Königs FriedrichWilhelmlV.und seiner Gemahlin, der Königin Elisabeth, in der Rheinprovinz; als diese zum ersten Male nach ihrem Regierungsantritt die Provinz besuchten und überall von der Bevölkerung mit Jubel und Herzlichkeit begrüsst wurden, da machte in einer Versammlung von Notabein zu Koblenz am 17. September 1842 der Geheime Kommerzienrath Diergardt (später Freiherr von Diergardt) den Vorschlag: „um das Andenken an die beglückende Anwesenheit Seiner Majestät des herrlichen Königs und Ihrer Majestät der edlen Königin in der Provinz bleibend zu erhalten, auf dem Wege freiwilliger Beiträge eine Blindenanstalt für die Rheinprovinz zu gründen und sie unter Beilegung des Namens „Elisabeth-Stiftung" unter das Patronat Ihrer Majestät der Königin zu stellen." Dem Diergardt'schen Beitrag von 1000 Thaler folgten solche des Herzogs von Arenberg und anderer gleichgesinnter Männer; die Königin Elisabeth übernahm das Protektorat und der vielseitige Wohlthäter der Stadt Düren, Herr Schenkel-Schoeller, schenkte als Heim der Anstalt das ihm gehörende Gebäude des Jesuiten-Kollegiums, das von 1845—1872 die Blinden beherbergte und jetzt als Gerichtsgebäude benutzt wird. Die Blindenanstalt hatte in den ersten zwei Jahrzehnten unter vielerlei Gestaltungen mit grossen Schwierigkeiten zu kämpfen. Von 1856 ab erhielt sie jährlich einen bedeutenden Zuschuss seitens der Provinz und 1862 wurde das Institut ganz von der Provinz als Rheinische Provinzial-Blindenanstalt übernommen. . Von da ab datirt der grosse Aufschwung der Anstalt, welche 1872 in das neue grosse, anfänglich als Irrenanstalt geplante Gebäude in Nord-Düren (Neu-Düren) übersiedelte; das alte Gebäude in der Jesuitengasse ging später in den Besitz des Justizfiskus für das am 1. Oktober 1879 in Folge der neuen Gerichtsorganisation in's Leben getretene Königliche Amtsgericht (an Stelle des bisherigen Friedensgerichts) über. Ebenfalls in den siebenziger Jahren erhielt Düren die in der Nähe der Provinzial-Blindenanstalt gelegene Provinzial-Irrenanstalt, um welche beiden Institute sich Neu-Düren gruppirt, welches bei seiner in 15* — 228 — den letzten Jahrzehnten erfolgten raschen Entwicklung demnächst eine geräumige, romanische Kirche erhalten solL 1856(24. Okt.) folgte auf Herrn Heimbach definitiv als Bürgermeister der Apotheker P. K. Brauweüer. Das Gehalt des Bürgermeisters —bis dahin waren nur 700 Thlr. Bureauunkosten vergütet worden — wurde, einschliesslich der Besoldungen der Sekretäre und der sonstigen Bureaukosten, auf 1400 Thaler festgesetzt. Einen eigenen Polizeikommissar hatte Düren seit 1837. — Im Jahre 1856 ergriffen mehrere hiesige Handlungs-Firmen die Initiative betreffs einer Telegraphenstation für den Privatverkehr, welche bald darauf in der Philippstrasse eröffnet wurde. Auch bildete sich damals ein Komite zur Vorbereitung einer allgemeinen städtischen Gasanstalt. Dieselbe wurde am 1. Oktober 1864 aus den Händen der Aktiengesellschaft für Gasbeleuchtung von der Stadt übernommen. Am 11. Juli 1856 beschloss der Gemeinderath, die Verleihung der neuen Städteordnung für die Rheinprovinz zu beantragen; am. 10. Oktober wurde dieselbe eingeführt. Düren zählte damals 8500 Einwohner; 7835 Katholiken, 602 Evangelische und 63 Israeliten. Unter dem Bürgermeister Brauweiler wurde die Mariensäule auf dem Hauptmarkte errichtet.. Ende 1856 und Anfangs 1857 fanden hierselbst geistliche Exerzitien statt, welche die Veranlassung zur Errichtung der neuen marianischen Säule an Stelle des in der französischen Fremdherrschaft beschädigten und dann verfallenen Marienbildes gab. Das herrliche gothische Denkmal wurde vom Dombaumeister Friedrich v. Schmidt entworfen und vom Bildhauer Karl Mohr in Köln angefertigt. Es. erhebt sich aus dem gleichseitigen Dreieck als seiner Grundform prismatisch bis zum Fussgestelle der Madonna, welches geziert ist mit den Wappen der Erzdiözese und der Stadt Düren, setzt sich fort in drei schlanken Säulchen,. die über der Madonna in eine Gewölbekappe zu der dornenfreien Rose als Schlussstein zusammengehen und den. reichen gothischen Baldachin tragen, und schliesst in einer Höhe von 30 Fuss mit einer Krone. Von den drei Seiten des untern Theiles ist die vordere Altaraufsatz, mit vor- 229 gesetztem Altare für theophorische Prozessionen; die linke Seite enthält den vollständigen dogmatischen Satz von der unbefleckten Empfängniss mit der Jahreszahl des Dogma's 1854, die rechte die Widmung der Säule namens der katholischen Bewohner Düren's mit der Jahreszahl 1857. Die Urkunden, auch die des Grundsteins sind abgedruckt in Nr. 1 des „Dürener Anzeigers" vom Jahre 1858. Das Denkmal wurde am 11. Oktober 1857 enthüllt und durch den Bürgermeister den beiden kathol. Pfarrern, Dechant Vassen und Lic. Veiten, feieiJichst übergeben. 10,000 Menschen wohnten der Feier bei. — An Stelle eines alten verwitterten religiösen Monuments auf dem Altenteich wurde 1882 die (von Wiethase entworfene) Anna-Säule errichtet. Die Grundsteinsurkunde sagt darüber: Im Jahre des Heils 1882, am 10. September, unter dem Pontifikate Leo's XIII. und der KeQieruno- des deutschen Kaisers und Königs von Preussen, Wilhelm I., haben katholische Bürger Düren's aus inniger Dankbarkeit gegen ihren vortrefflichen und allgeliebten Seelenhirten dies der hl. Anna, der Mutter der seligsten Jungfrau Maria, gewidmete Denkmal errichtet, zur dauernden Erinnerung an den Tag, an welchem der am 8. September 1822 zum Priester geweihte Oberpfarrer zum hl. Martinus und Land-Dechant Herr Franz Anton Vassen unter göttlichem Beistande das 60. Jahr seines Priesterthums glücklich vollendet hat. Auf Bürgermeister Brauweiler folgte 1868 der erste — 230 — eigentliche Berufsbürgermeister der Stadt, Herr Jakob Hubert Werners (f 2. April 1894). In seine Zeit fällt der gewaltige Aufschwung Dürens. Infolge der glücklichen Feldzüge von 1866 und 1870/71 nahmen alle Verhältnisse des öffentlichen Lebens einen mächtigen Aufschwung. Düren zählte 1868 nur 11000, heute zählt es 24000 Bürger, und wer Düren vor 25 Jahren gekannt hat mit seinen holperigen, engen und unschönen Strassen und damit unsere heutige, freundliche, hübsch gewordene Stadt vergleicht, der muss sagen, die Leitung unserer Stadtverwaltung hat in energischer, sicherer und genialer Hand gelegen im letzten Vierteljahrhundert. Manches Hinderniss wurde beseitigt, mancher Aufschluss bewirkt und je mehr dieses Prinzip unablässig verfolgt wurde, um so mehr hob sich der allgemeine Verkehr, Handel und Wandel. Die städtischen Volksschulen am Pesch und in der Schulstrasse, der Rathhausneubau, die Auf Schliessung der Kölnstrasse durch Abbruch des letzten Stadtthores, der Bau der herrlichen Bismarckstrasse, das städtische Wasserwerk, die städtische Bibliothek und Alterthums- sowie Münzsammlung, die Renovation der St. Annakirche, die herrlichen Denkmäler, die neue Ruhrbrücke u. s. w. — Alles das sind stumme, aber doch beredte Zeugen von dem vielseitigen erfolgreichen Wirken des Oberbürgermeisters Jakob Werners. Das Jahr 1868, in welchem Herr Bürgermeister Werners an Stelle des ausscheidenden Herrn Brauweiler zum Bürgermeister der Stadt Düren gewählt wurde, enthielt in sich ein glückliches Omen für das seitherige ungeahnt grossartige Aufblühen unserer Stadt. Justizrath Ahrweiler in Neuss, ein früherer Schüler des Dürener Gymnasiums, hinterliess dem Gymnasium 600,000 Mark jnit der Auflage, an die St. Annakirche eine Kapelle zu Ehren des hl. Joseph, ähnlich und gegenüber der Mariakapelle, anzubauen, und an jedem Mittwoch eine stille hl. Messe in dieser Kapelle halten zu lassen. Die ersten 20 Jahre wurden die Revenuen des Ahrweilerfonds zur Hälfte, seitdem zu einem Drittel zum Kapital, welches jetzt mehr als eine Million Mark beträgt, geschlagen; der Rest dient — 231 — zu Schülerstipendien. So ist das Gymnasium, welches um die Mitte dieses Jahrhunderts noch mit vielen finanziellen Schwierigkeiten bis nachgerade zur Existenzfrage zu kämpfenhatte, der zeitlichen Sorgen enthoben. 1891 hat essein neues Heim auf der Stelle des ehemaligen Zehnthofes bezogen. Während es um die Mitte dieses Jahrhunderts durchschnittlich 180 Schüler zählte, hat es deren jetzt über 300. Bei der mächtigen Zunahme der Bevölkerung hat auch das Volksschulwesen ein Emporblühen zu verzeichnen. Noch im Jahre 1858 hatte Düren nur 7 Lehrer an der katholischen Volksschule; 7 Ursulinerinnen unterrichteten die Mädchen, zusammen 1337 Schulkinder. Die Evangelischen hatten eine eigene Elementarschule in 2 Klassen, die mit 2 höheren Klassen, in denen Realfächer vorgetragen wurden, in Verbindung stand. Aus letzterer hat sich die evangelische Realschule, heute Oberrealschule entwickelt 'unter der langjährigen Leitung des Rektor a. D. Benrath f. Ausserdem bestand hier von den fünfziger bis in die siebenziger Jahre eine private katholische höhere Schule in dem alten städtischen Kornhause an der Philippstrasse, eine durchschnittlich von 50 Schülern besuchte Bergschule im alten Jesuitenkollegium sowie eine Sonntagshandwerkerschule, welche 1858 ebenfalls 50 Schüler zählte. Heute werden die städtischen Schulen von über 3000 Schulkindern besucht, an denen etwa 60 Lehrpersonen wirken, während im Jahre 1837 der ganze Kreis Düren bei 49,113 Seelen nur 71 Elementarschulen mit 68 Lehrern, 10 Hülfslehrern und 6 Lehrerinnen hatte. Die Zeit des mächtigen Aufschwunges aller Verhältnisse gab auch dem menschlichen Geiste die nöthige Schwungkraft, und in diesem Jahrhunderte begegnen wir in der Geschichte unserer Stadt vielen idealen Männern. In dem mit dem Zeitgeiste in Kunst und Wissenschaft fortschreitenden Düren herrschte um die Mitte dieses Jahrhunderts ein reger Sinn für Poesie; bei vielen Gelegenheiten stossen wir auf überraschend schöne Gelegenheitsgedichte. Lieder von bleibendem Werthe hinterliessen uns der mehrfach erwähnte Sanitätsrath Dr. Koenigsfeld sowie Pet. __ 232 — Jos. Fischbach (f 10. Febr. 1870 in Bensberg; Lebensbild und Auswahl seiner pol. u. relig. Ged., Hoster, M.-Gladbach 1871). Vor Allem ist hier der Dürener Volksdichter Jos. van der Giese zu erwähnen. Seines Zeichens Goldschmiedegesell, bearbeitete er nicht nur Gold mit den Händen, sondern er trug solches auch in liederreichem Munde. Volksthümlich wie wenige, und in litteraturfähiger Form keineswegs der letzte unter den Mundartdichtern Rheinlands, ,,ein Bursche von unendlichem Humor, voll von den herrlichsten Einfällen", und gleichzeitig voller Ernst, mit scharfem Blick für alle eigenartigen Erscheinungen des Lebens; ein geborener Poet auch im strengeren Sinne, und dabei kein „verbummeltes Genie", wie es so oft als Folge poetischer Begabung bei Handwerkern und andern Autodidakten sich ergibt, sondern ein solider, immer schlicht gebliebener Mann der Werkstatt, und dazu ein braver Bürger und guter Mensch, so war Joseph van der Giese, der Goklschmiedegesell und Dichter. Zur Selbständigkeit in seinem Erwerbszweige hat er es nie gebracht; dafür hat ihn die Muse entschädigt. Seine Gedichte in Mundart und Hochdeutsch gab der verstorbene Oberbürgermeister Werners heraus; ein Theil davon ist in Anthologieen übergegangen, auch in Firme- nich's „Völkerstimmen". Seine besten Sachen sind diejenigen, welche Dürener Lokal-Motive behandeln. Es befinden sich darunter zahlreiche wirkliche Cabinetsstücke, die auch kulturhistorischen Werth haben, wie: ,,Der Gang nach dem Werbehaus", „Die Schaarwache" u. a. m. Er starb am 3. August 1850; sein Oelbild fand einen Ehrenplatz im Piathhause, und sein Grab wurde 1858 durch ein Denkmal ausgezeichnet. Der mächtige Aufschwung der Stadt Düren in neuester Zeit datirt schon von Erbauung der Bahnstrecke Köln- Aachen im Jahre 1841 an. Bis dahin reichte die Stadt nach Norden nur bis zur heutigen Schenkelstrasse, weiter hinaus, auf dem sog. Wirtolfelde, standen nur wenige kleine Häuser. Sobald die Bahn Düren berührte, begann sich in der bis dahin ziemlich stillen Stadt ein reges lebhaftes Leben und Treiben zu entfalten; die Intelligenz der Dürener In du- — 233 — striellen und Kaufleute wusste die Vortheile, die der eiserne Schienenweg bot, auf's Beste auszunutzen, Handel und Gewerbe blühten auf und lenkten den meist geschäftlichen Fremdenverkehr in immer wachsender Progression hierher. Die Bevölkerungsziffer wuchs schnell und in Folge dessen die Stadt selbst; der ganze Stadttheil von der Wir- telstrasse an bis hinaus an die Grenze der Birkesdorfer Gemarkung ist in dieser neueren Zeit entstanden. Besonders aber in den letzten 25 Jahren, seit dem Jahre 1870/71, wo auf Grund der Erfolge des deutsch-französischen Krieges Alldeutschland wieder erstand, ist Düren ganz rapide gewachsen und hat seine äussere Physiognomie höchst vorteilhaft verändert. Neue Strassen entstanden, so Bonnerstrasse, Vereinsstrasse, Bismarckstrasse; die treffliche Neupflasterung fast aller Strassen wurde systematisch durchgeführt, eine Wasserleitung angelegt und die alten Stadtgräben, insbesondere auch „die Bach", welche ziemlich regellos durch die einzelnen Strassen floss, wurden übei*- deckt resp. in Cementrohre eingefasst. Trotzdem Düren vorwiegend Fabrikstadt ist, macht es doch auf den Fremden diesen Eindruck nicht; die Sauberkeit in den Strassen, welche meist recht stattliche Häuserfronten aufweisen, die vielen mit hübschen Gartenanlagen umgebenen Villen, die schönen Denkmäler geben der Stadt vielmehr ein im Grossen und Ganzen vornehmes Aeussere. Besonders aus den Erträgnissen ihrer Industrie hat die alte Stadt an der rheinischen Ruhr ihre reiche Verschönerung schöpfen können, die sich in schmucken Anlagen, glänzenden Villen, bezaubernden, vielfach mit schönem Bronze-Bildwerk, wie Hirschen und allegorischen Figuren, geschmückten Gärten, in reichen Gebäuden und stattlichen Monumenten heute darstellt. Von den neuen Profanbauten treten als eigenartig hervor: das schmucke „Volksbad" in der Philippstrasse, das etwas anders aussieht, als die Dürener städt. „Badestube" auf der Kalle in der alten Zeit, und die von der Privat- Wohlthätigkeit erbaute Kinderkrippe Maria Apollonia im Mausoleen-Stil mit zwei guten Medaillon-Reliefs: „Caritas", ein Frauen- und „Humanitas", ein bärtiger Männerkopf. — 234 — Dicht neben der Krippe macht einer der beibehaltenen alten Festungsthürme in rothem Ziegelrock mit schräg liegender breiter Schärpe von Epheu einen malerischen Eindruck. An öffentlichen Monumenten sind den beiden religiösen monumentalen Bildwerken: der schönen Mariensäule auf dem Markte und dem Monument der hl. Mutter Anna auf dem Altenteich, drei weltliche hinzugetreten: das Kaiser- Denkmal auf dem Kaiserplatz von J. Uphues, das Krieger- Denkmal in Brunnenform bei der Lindenpromenade von J. Degen, und ein Bismarck-Denkmal (Uphues) auf dem Rundplatz in der neu angelegten Bismarckstrasse, welche sich zu einem reichen Villenviertel gestaltet. Künstlerisch und gediegen sind diese drei patriotischen Denkmäler; im Verein mit jenen legen sie Zeugniss ab von dem ebenso religiösen wie patriotischen Sinne der alten, guten Stadt Düren und ihrer heutigen Bevölkerung. Inhaltsangabe. Seite. I. Düren zur Römerzeit. 1 — 6 II. Düren in fränkisch-karolingischer Zeit. 7—16 III. Düren als freie Reichsstadt. 17-23 IV. Düren unter der Herrschaft der Herren von Jülich. 1. Verpfändung der Stadt, Kämpfe der Jülicher Grafen mit den Kölner Erzbischöfen, Entwicklung der herzoglichen Landeshoheit 24—29 2. Verfassung und Verwaltung 29—43 3. Münze, Maasse, Verkehr, Industrie 43—46 4. Streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit 46 - 54 5. Die alte Martinskirche sowie die altern Klöster 54-56 a) Die Kommende Velden 56-59 b) Das Benediktinerkloster zum „Paradies" 59 — 60 c) Die Gotteshauskapelle und das Karmelitenkloster vor dem Oberthor 61—68 d) Das Franziskanerkloster Bethanien 68-71 e) Die Cellitinnen in der Plätzergasse 71 f) Die übrigen altern Ordensniederlassungen, Gast- und hl. Geisthaus 72—73 6. Die Annakirche und das Annahaupt 73-81 7. Die Jülicher Fehde 81-85 8. Wiederaufbau und Entwicklung der Stadt 86-91 9. Die Zünfte, Fleischhallen- und Tuchhallenordnung 91 — 102 10. Der Jülich'sche Erbfolgestreit 102-108 11. Die Reformation 108-116 V. Düren unter pfalz-neuburgischer Herrschaft. 1. Düren im 30jährigen Kriege; Gegenreformation, Jesuiten, Annuntiaten, Kapuziner 117—149 2. Weitere Kriegskalamitäten sowie die grosse Pest in Düren 149-153 3. Die Raubzüge Ludwigs des XIV. von Frankreich 154 — 164 4. Düren während des span. Erbfolgekrieges 164 172 5. Vom Ende des span. Erbfolgekrieges bis zum Erlöschen der pfalz-neuburgischen Linie 172-180 VI. Düren unter pfalz - sulzbach'scher (bayrischer) Herrschaft. 1. Verfassung, Verwaltung, Verkehrswesen 180—187 2. Bis zum Ende des siebenjährigen Krieges 187-191 3. Das Ende der kurfürstlichen Herrschaft, insbesondere die Schlacht bei Aldenhoven 191 -200 VII. Düren unter französischer Fremdherrschaft. 200—213 VHI. Düren unter preussischer Herrschaft. 214—234 Wegweiser zum Stadtplan. (Mitte 17. Jahrhunderts). 1. Annakirche. 2. Franziskaner-Kirche und Kloster Bethanien. 3. Eathhaus. 4. Ehemalige Pastorat, Jesuitenresidenz. 5. Annuntiatenkloster. 6. Malteserordensresidenz. 7. Alexianer z. St. Gertrud. 8. Stadtarmen im hl. Geist-Haus. 9. Kapelle zur hl. Dreifaltigkeit. 10. Ehemaliges St. Agatha-Hospital. 11. Fürstliche Rentmeisterei. 12. Stadtschule und Rektorat. 13. Hospital der armen Fremdlinge. 14. Wilhelmiter-Haus, jetzige Pastorat. 15. Rossmühle, Waage und daneben liegende ehemalige Lombardei. 16. Fleischhalle. 17. Schlachthaus und Stadthof. 18. Hauptmarkt, genannt Kornmarkt. 19. Viehmarkt. 20. Holzmarkt (alter Teich). 21. Hühnermarkt. 22. Ehemalige Judenschule. 23. Kölnische Pforte. 24. Oberpforte. 25. Holzpforte. 26. Philippspforte. 27. Weilerpforte. 28. Kölnervorstadt, genannt Kölnersteinweg. 29. Obervorstadt. 30. Burg Klein-Köln. 31. Der dicke Thurm. 32. Ehemaliger Judenkirchhof. Notiz: Auf dem Stadtplan ist in der Angabe der Himmelsrichtungen Mer. und Ort. zu vertauschen. ^9&~ Berichtigungen: In einem Theile der Auflage sind leider folgende Druckfehler untergelaufen: S. 27 Z. 4 von unten mnss es heissen ,,den" statt „dem". S. 31 letzte Z. „Rathshemi" statt „Rathsherren". S. 71 Z. 2 von unten ,,Buir" statt „Birkesdorf". Weitere kl. Druckfehler wolle clor" geehrte Leser gefälligst selbst berichtigen. /4 ■^■■■MiHmpMmm r—_. S.rt Fr. Jumpertz Hof-Buchbinderei Inh. Oeben & Fiedler