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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
Entstehung
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Sommer 40, im Winter 48 Albus. Bei Anstellung einesneuen Postführers nach Aachen 1742 machte der Schultheissim Namen des Pfalzgrafen Einsprüche; der Magistrat aberblieb dabei, ,,dass die Postkarre präcise von Bürgermeisterund Rath dependirt." Im Jahre 1761 wurde dem Sohndes Heinrich Virnich, Johann Peter Virnich,der Aache-ner und Kölnische Postwagen' auf sechs Jahre in Pachtgegeben. Er musste wöchentlich zweimal Montagsund Donnerstags von Düren nach Köln fahren undan dem folgenden Tage zurückkommen. Jährlich bezahlteer 4 Goldgulden Pacht. Für jede Person, welche 50 Pfd.Gepäck frei hatte, war das Postgeld 36 Stüber, für jedenCentner Waare 10 Stüber, von 100 Rth. 7 1 / 5 Stüber. Hier-bei war der p. Virnich verpflichtet, die Packetchen an Ortund Stelle zu versorgen, zugleich war er verantwortlich füretwaigen Verlust der Postgüter. Ein ähnliches Verhältnissbestand für den Postwagen nach Aachen. In's Jahr 1775fällt die Einrichtung eines Postwagens von Düren nach Bonn,wöchentlich zweimal hin und her. Joseph Faust zeigtedem Magistrat an, dass er mit dem 1. Mai 1784 einenPostwagen nach Köln führen wolle. Der Magistrat geneh-migte diesen Vorschlag mit der Bestimmung, dass er wö-chentlich dreimal, jedoch in den Monaten Dezember,Januar und Februar nur zweimal, von Düren nachKöln und umgekehrt fahren müsse; ferner, dass erMorgens 4 Uhr von Düren abfahre, damit die Passa-giere die" Postwagen von Köln " nach Düsseldorf undBonn benutzen könnten, und endlich, dass er von Kölnum 1 Uhr Mittags wieder abfahre, damit die ankommen-den Passagiere von Düsseldorf und Bonn nach Düren ge-langen könnten. Neben der städtischen Post bestand auchzugleich einekaiserliche Post" in Düren, namentlich zurBesorgung der Briefe. In einem Erlasse des Pfalzgrafenvom 17. März 1704 ist dem Postführer Virnich untersagt,Briefe ausser den Frachtbriefen mitzunehmen. Dies istauch als Bedingung demselben im Pachtbriefe vom 5. März1761 beigesetzt, mit Androhung einer Strafe im Ueber-tretungsfalle von 6 Goldgld. und Ersatz des Briefporto's.