III. Kapitel.
Düren als freie Reichsstadt.
Düren erhob sich im Mittelalter wieder zu grössererBlüthe. Am 25. Nov. 941 schenkte Kaiser Otto I. der Krö-nungskirche zu Aachen die Einkünfte der Kirche zu Dü-ren, „Duira", zu welcher Zeit Graf Gottfried als kaiser-licher Statthalter der Villa Düren im Sündergau vor-stand. Am 17. Januar 966 bestätigte Kaiser Otto I. dieseSchenkung der Kirche zu „Thuire" mit ihrem Zubehörvon Neuem. In der Schenkungsurkunde heisst es:
„fratribus in Aquisgrani Palatio iure perenni in propriumdonavimus ecclesiam unam, constructam in Villa, quae dici-tur Duira, in comitatu Sunderscas, ubi Godefridus Comespraeesse dinoscitur, et talem utilitatem Ulis concessimus,qualem antea ex supradicta ecclesia in nostrum habuimusservitium".Hier wird also die Kirche ausdrücklich mit der Königs-burg in direkten Zusammenhang gebracht; die Kirche ge-hörte zur Villa, sie war in oder doch dicht bei der Königs-burg errichtet. Der bis dahin vom Königsgut geleisteteZehnte für die Burgkapelle geht mit letzterer auf dasAachener Stift über, welches den zweiten Zehnten von demHofe zu Düren bereits besass. In den Urkunden derdeutschen Herrscher der Folgezeit wird Düren überausselten erwähnt. Im Jahre 1057 ward es mit allem Zube-hör der bischöflichen Kirche zu Verdun schenkweise über-lassen. Ohne Zweifel war diese Uebertragung vor Beginndes 13. Jahrhunderts wieder rückgängig gemacht worden.Düren war Keichsstadt, als im Jahre 1226 Heinrich VII.seinen Bürgern das Privileg gänzlicher Zollfreiheit er-theilte, als es im März 1242 an Wilhelm von Jülichund dessen Nachfolger verpfändet wurde. (Vergl. Werming-hoff in Gierke's Untersuchungen zur deutschen Staats- undRechtsgeschichte, 45. Heft, S. 129). Oben genannter GrafGottfried ist die älteste bekannte historische PersönlichkeitDürens. Er stand um die Jahre 941—966 dem „Reichevon Düren" als königlicher Beamter, als Graf, als oberster
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