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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
Entstehung
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Der Rath der Stadt wählte zum jährlichen Land-tag zu Düsseldorf zwei Deputirte, nämlich einen Schöffenund einen Altrath, die Jungräth.e waren hierbei ausgeschlos-sen. Bei dem Landtag wurde über das Landes wohl be-rathschlagt, es wurden die jährlichen Steuern, nämlichMilitär-Exigence und die nöthigen Beischläge festgesetzt.Der Stadtrath ordnete seinerseits die städtischen Steuer-umlagen und die städtische Oekonomie, schlichtete auchgeringere Bolizeigegenstände unter den Bürgern, hattedie Ober-Aufsicht über Hospital-, Armen- und damalsnoch auch über die Kirchen-Revenüen, wobei er auchReparaturen und sonstige Gegenstände besorgte. DieJnngräthe wurden beiVakaturen durch den Rath ans Bür-gern gewählt, die Alträthe aus Jungräthen. Die Schöffenaber wählten zu ihren Vakaturen aus Alträthen und Jung-räthen, und wenn unter diesen keine sonstigen Rechtsge-lehrte waren, aus Advokaten. Für die Justizpflege warvom Landesfürst bestellt ein ritterbürtiger landtagsfä-higer Amtmann oder dessen Verwalter mit dem Stadt-schultheiss für die Schlichtung persönlicher Klagen undgeringere Fiskalgegenstände, welche alle Wochen Amts-Verhör hielten; bei Real-Klagen über Grund-Eigenthumpräsidirte der Stadtschultheiss ohne Stimme und die siebenSchöffen urtheilten durch Einstimmigkeit oder per majora.Bei cliesemGericht wurden Erb- und Enterbungen über Erb-eigenthum vollzogen, auch erhielten Schuldverschreibungenihre Bestätigungen, welche das Vorzugsrecht bestimmten.Dieses Gericht wurde das Haupt- und Kriminal-Gericht ge-nannt, weil die in Jülich und den Bergischen Landen vorkom-menden gröberen Fiskal-und Kriminalsachen, nachdem dieInstruktion derselben durch das Jülich- und bergische Hof-rathsdikasterium geleitet war, einem Schöffengericht entwe-der zu Düsseldorf selbst oder Jülich oder Düren zur Be-urtheilnng zustanden, auch in wichtigen Gegenständen alledrei Schöffenstühle zur Beurtheilung aufgefordert wurden.Das Hofrathsdikasterium entschied nach den obigen Benr-theüungen, welche eigentlich nur Gutachten zu nennenwaren, definitiv. In Düren wohnten Beamte des Amts Düren,