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über den Empfang Rechnung gelegt und das Fehlende er-setzt werden. Die Fischerei auf der Ruhr wie im Stadt-graben soll öffentlich verpachtet werden und der Stadt-rentmeister die Pacht einziehen. Die erste öffentliche Ver-pachtung der Fischerei auf der Ruhr wie im Stadtgrabengeschah am 23. Februar 1686. Vorher setzte die Stadt4 Fischer zum Fischfang in der Ruhr, soweit sie durchdas Stadtgebiet reichte, an. (Mat. S. 620). Die Fischereiin der Ruhr war früher sehr bedeutend. Es gab sogarSahne in der Ruhr, ausserdem Hechte, Makrelen, Forellen,Barben, Eschen, Weissfische, Gründlinge und Krebse (vgl.Linde & cle Bruyn a. a. O. S. 6). Der Salmfang hörteauf, als die Holländer Ende des vor. Jahrhunderts amEinfluss der Ruhr in die Maas Netzabsperrungen machten,wodurch der Eingang der Fische in die Ruhr abgeschnit-ten wurde. Der lOpfündige Salm im Stadtbach vom Jahre1712 ist doch wohl in das Reich der Fabel zu verweisen (vgl.Hugo Schleicher f, aus Heimath und Fremde S. 97). DieJagd übten die Dürener Bürger bis um die Wende diesesJahrhunderts frei aus. Zwar massten sich schon 1748 dieAmtsleute dieses Recht an (Mat. S. 621), aber der Kur-fürst Karl Theodor gab unter dem 20. Februar 1748das Recht der Gemeinde zurück. Die Amtsleute, insbeson-dere der Freiherr von Hompesch, Hessen aber in ihrenBemühungen nicht nach, und am 3. Juli 1761 erging anden Magistrat der Befehl, binnen 14 Tagen die Jagd zuverpachten. Der Magistrat reklamirte und betonte, ,,das&die Bürgerschaft die Jagdgerechtigkeit per alicpiot saeculahergebracht und inzwischen beständig ausser der jagd-mässig eingeschlossenen Jahrszeit exercirt habe, ohne dasssie hiedurch bei derselben an Gewerbe oder sonst einigenzumal in's Publikum eingeflossenen Schaden bemerkt."(Mat. S. 622). Die Eröffnung und Schliessung der Jagdwurde vom Magistrat bestimmt. Sie umfasste Hasen, Feld-hühner, Enten auf der Ruhr und Schnepfen in den Brü-chen. Auch damals schon hatte die nähere Umgebungunserer Stadt wenig Wald und Buschwerk (Linde & deJBruyn S. 5).