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hoher Straf anbefohlen, dass sie sämmtlich bey jetzt her-fürdringender Nothl'einden Gefahr mit nothwendigem Ge-wehr und Werkzeug auf dem Platz A r or dem Rathhausspersönlich erscheinen und der gemeinen Bürgerschaft zurAbkehrung feindlicher Gewalt und Beförderung IhrerKayserl. Majestät Dienst und Autorität ein Exempel seinsollen" (Urk. Mat. S. 495). Der Franziskaner-GuardianTheodor Ray, damals Pfarrverwalter, ermuthigte die Ver-theidiger der Stadt. Am 13. September liess Ebersteinwiederum vergeblich zur Uebergabe der Stadt auffordern.Die Belagerten machten mit vielem Glück einen Ausfall.Inzwischen hatte der Herzog von Pfalz-Neuburg durcheinen Gesandten mit den kaiserlichen und hessischen Feld-herren wegen Bewilligung der Neutralität für die StadtDüren verhandelt, ,,da dero gantzes Landes Wolfahrt darangelegen" (vgl. Mat. S. 497).
Auf Ersuchen des Herzogs erklärte sich Eberstein fürdie hessischen Truppen und Graf von Hatzfeld von Blan-kenheim aus unter dem 13. September damit einverstan-den (Urk. Mat. S. 497—498), dass die Belagerung sofortaufgehoben werde und gleichzeitig auch die kaiserliche Be-satzung von dannen ziehen sollte. Das ,,im Feld bey Dü-ren den 15. September 1643 gegebene" Schreiben Eber-steins an Mandelsloe lautet, dass „der Herr Obrist wirdvon dem Pfalz-Neuburgischen Abgesandten vernommenhaben, dass die Stadt Düren von beyden KriegerischenTheilen in neutralen Stand zu setzen beliebt worden, ha-ben ihn derowegen hiermit verständigen wollen, dass alleHostilitäten von nun an gegen ihn eingestellt bleiben sol-len." In Folge dessen zog auch die kaiserliche Besatzungam 27. Sept. ab. Der Herzog von Jülich erliess gleich-zeitig an den hiesigen Magistrat die Verfügung, worin erstrengste Neutralität befahl und die Aufnahme jeglicherTruppen untersagte. Aber schon Anfangs Oktober erschienwieder eine Abtheilung Hessen vor der Stadt und ver-langte Oeffnung der Thore. Vergebens erklärte der Ma-gistrat, dass der Stadt von dem General Eberstein dieNeutralität gewährleistet worden, vergebens berief er sich