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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
Entstehung
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und um Düren Winterquartiere. Kaum war Jan von Weerthauf Befehl des Kaisers nach Süddeutschland abgerückt,wo die Franzosen und Schweden verheerende Einfälle inBaiern und Oesterreich gemacht hatten, da erschienen auchdie Hessen wieder und vertrieben die kaiserliche Besatzungaus den festen Plätzen. Nach der erneuten NiederlageLamboy's durch die vereinigten hessisch-weimarischen undfranzösischen Truppen erschien am Abend des 7. Septem-ber 1643 ein Korps Hessen, ungefähr 7000 Mann, unterdem General von Eberstein vor Düren und nahm auf denHöhen vor dem Oberthor Stellung. Am Morgen des 9.September sandte General Eberstein durch einen Trompe-ter ein Schreiben zur Stadt, um deren Uebergabe zu ver-langen, andernfalls werde er nach ausgeschlagener Gütedas Recht der Gewalt den Waffen lassen. Der Stadtkom-mandant Oberst Graf Hermann Christoph von Mandelsloebeantwortete diese Aufforderung dahin, dass er die Stadtgegen alle Gewalt von wegen des Kaisers zu schützen be-auftragt sei und den Hessen die Wahl lasse, entwedergütlich abzuziehen oder eine tapfere Gegenwehr zu finden.Die städtischen Schützen wurden zur Verstärkung der nur400 Mann starken Garnison aufgeboten, während Ebersteinden Belagerten den Wasserzufluss abschnitt. Am 11. Sept.begann das Bombardement von der Zülpicherstrasse aus.Die Kanonen der Stadt erwiderten lebhaft und es gelang,vom Thurme hinter der Rentmeisterei aus, zwei feindlicheStücke zu vernichten. Die Gattin des Kommandanten,welche sich auf die Mauer gewagt, wurde von einer Kugelgetödtet. In der folgenden Nacht verlegte der Feind diebeiden Batterieen nach dem Krausberge, und richtete sichvon Tagesanbruch ab das Feuer gegen die Mauer zwischenKöln- und Wirtelthor. Eine hier entstandene Bresche vonvier eingestürzten Mauerbogen wurde wieder verrammelt,und gleichzeitig wurden alle waffenfähigen Bürger, dieGeistlichen nicht ausgenommen, zu den Waffen gerufen.Im Befehl des Kommandanten von Mandelsloe heisst es:Es wird allen geistlichen Personen hiesiger Stadt Düren,wess Ordens oder Standes die seyn, aufs ernstlichste bei