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Diese bezogen vorläufig das Pfarrhaus auf dem Höfchen.Im Jahre 1629 blieb die gleiche Anzahl der Patres in derneu begründeten Dürener Residenz: zwei für die Seelsorge,einer für die äusseren Angelegenheiten. Die Pest fordertenoch immer ihre Opfer, und die Agitationen gegen die Je-suiten wurden fortgesetzt, ohne dass diese jedoch in irgendeiner Weise Schaden litten.
Nachdem die Gegner eingesehen,dass ihre Bemühun-gen zur Fernhaltung der Patres vom vorigen Jahre ver-geblich gewesen, glaubte man nun dieselben dadurch zumAbzüge bewegen zu können, dass man ihnen die Seelsorgedurch Sperrung der Beichtstühle resp. der Annakircheüberhaupt unmöglich machte. Da starb plötzlich der Pfar-rer von St. Anna und nun wurde von Seiten des Herzogsunter Zustimmung des Erzbischofs von Köln den Patresdie Pfarrkirche zur Verwaltung; am 12. März 1629 eigens
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übertragen. Damit eröffnete sich für dieselben ein reichesFeld der Thätigkeit. Den Regeln des Ordens gemäss stelltedie Gesellschaft einen Vicekuratus, der auch das eigentlichePfarrgehalt im Betrage von 200 Reichsthalern bezog. ZurGründung des Kollegiums schenkte der Pfalzgraf WolfgangWilhelm das ehemalige Pfarrhaus in der Paphengasse, wel-ches er 1571 eingetauscht hatte, zur Wohnung für dasKollegium. Der Vicekuratus hielt Vesper und Matutin, tauftedie Kinder, versah die Kranken und begrub die Todten,wobei damals auch Leichenreden gehalten wurden. DerRektor als Pfarrer- sass Beichte, predigte und hielt Kate-chese. Der Vicekuratus bezog als Gehalt 8 Malter Korn,7 Malter Gerste, 1 Malter Weizen, 1 Malter Hafer, undhatte 3'/ 2 Morgen Gotteshausland vor dem Oberthor zurNutzung, sowie die Stolgebühren, meist in einer „FloschWeins" bestehend, (vgl. Urk. Mat. S. 365—370.)
Die Patres richteten nunmehr ihr Augenmerk auchauf die öffentlichen Schulen, deren Zustand ein kläglicherwar. Indem sie es versuchten, das Schulwesen behufseiner gründlichen Restauration in ihre Hand zu bringen,erhob sich von Neuem energischer Widerspruch. In Volks-versammlungen und im Senat wurde die Angelegenheit