— 114 —
entlassen, mit Verweigerung der Bürgerschaft, bürgerlichenEhrenämter, Freiheiten, Einwohnung, Gilden, Zünften, Er-kaufung von Häusern, Erbgütern etc. eingeschränkt undausgestossen." (Reinhardt a. a. O. S. 14.) Es wurde fer-ner durch ein Dekret des Herzogs Wolf gang Wilhelm vom1. August 1634 befohlen, dass der Jungfrau von Merodeund dem Johann Herten und andern Bürgern, in derenBehausung unkatholische Predigten wider das ertheilteMandat gehalten worden, eine Brächte von 50 Goldguldenauferlegt und dass bei Verweigerung der Zahlung die Exe-kution gegen sie vorgenommen werde.
Nach dem Abzüge des Predigers Kaspar Fink imJahre 1628 waren die wenigen übrig gebliebenen Luthe-raner zur Wiederherstellung der Gemeinde für's Erste vielzu schwach. Nachdem durch den westfälischen Friedendas Jahr 1624 als Normal]ahr angenommen wurde derart,dass einer Konfession die Ausübung ihrer kirchlichenRechte ebenso auch für die Zukunft zustehen sollte, wiesie dieselben nachweislich an irgend einem Tage des Jah-res 1624 besessen hatte, so wurden die Dürener Gemein-den wieder hergestellt. Für den Besitz von Kirchengüternwar der 1. Jan. 1624 als Normaltag festgesetzt worden.(Koch a. a. O. S. 88.) Die Lutherischen mussten sich abereinstweilen mit gemietheten Lokalen aushelfen, von denendas letzte in der Schellengasse gelegen war. Das Gottes-haus auf dem Viehmarkt (jetz. Kaiserplatz) wurde vonNeuem den Reformirten zugewiesen. Die lutherische Ge-meinde musste zu fremden Predigern ihre Zuflucht neh-men, und erst am 19. Nov. 1744 erhielt sie wieder eineneigenen Prediger, Franz Arnold Jäger aus Remscheid.Er bezog ein Gehalt von, 80 Reichsthalern. (Reinhardt S. 19.)Ihm folgte am 27. Juli 1759 Johann Theodor Erlev ausdem Märkischen bis Dienstag vor Pfingsten 1771. SeinNachfolger Justus Konrad Christian Landmann legte am3. März 1774 feierlich den Grundstein zur Kirche amSteinweg. Die kurfürstliche Erlaubniss zum Bau warunter dem 14. Mai 1773 ertheilt worden. Die Kirche,deren Baukosten zum Theil durch Kollektenreisen der