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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
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und Kammern eröffnen müssen bei einer Strafe von 20Mark, welche die Zuwiderhandelnden halb an den ehrbarenRath, halb an den Marktmeister zahlen müssen. Die Fleisch-hauer sollen nicht ohne Vor wissen und Bewilligung derMarktmeister im Sommer nach 8 Uhr Morgens und imWinter nach 4 Uhr Nachmittags schlachten, bei Verlustund Strafe von 10 Mark (halb an den Eath und Markt-meister). Die Fleischhauer sollen kein Fleisch, welchesnoch warm (frischgeschlachtet) ist, feil halten; was sie amMorgen verkaufen wollen, muss am vorherigen Tage abge-than sein, alles bei Verlust des Fleisches zur Ausspendedurch die Marktmeister; bei erheblichen Ursachen sollendiese den Fleischhauern jedoch Erlaubniss geben dür-fen, solches Fleisch feil zu bieten. Von Pfingsten bis St.Jakobs-Abend (also im Hochsommer) sollen sie bei Ver-lust des Fleisches an die Armen kein Schweinefleisch feilhalten. Die Metzger sollen die ,,lamberköpf" nicht mit demFleisch wiegen, sondern besonders verkaufen, bei Strafeeiner Mark an den Marktmeister. Die Metzger sollen fer-ner das Gemeinde-Schlachthaus rein und sauber halten. Weres in 2 Stunden, nachdem er daselbstabgethan", nichtgereinigt und gesäubert hat, soll jedesmal 5 Mark an denMarktmeister zahlen. Den Fleischhauern soll es nicht ge-stattet sein, gute, fetteBeester" insbesondere Rindviehzu kaufen und hier nicht zu schlachten, sondern etwa nachKöln oder anderswohin zu treiben; wer darin bruchtig be-funden, soll sein Ambacht auf ein Jahrverbracht" haben,das Fleisch auch an die Armen verlieren. Alle Hammelund Schafe, so auf der Ruhr geweidet, sollen allhier bin-nen der Stadt Deuren geschlachtet und nicht nach aus-wärts verkauft oder verhandelt werden, bei Verlust derSchafe und fernerer Ahndung des ehrbaren Raths. DieMarktmeister hatten auch die Aufsicht in der Fischbank (seit1597) am Hühnermarkte über die grünen (frischen) Fische,welche nur dort verkauft werden durften. Sie erhieltendafür von einer Tonne Häringefür deren Besichtigung 4 Schil-ling, aus jedem Strohkorb Bücking 4 Stück, aus jedem KorbSpierlinge einen Griff, aus einem Korbviehnfisch" 2 Stück,