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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
Entstehung
Seite
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Fleischhalle das ganze Jahr hindurch mit dem nöthigen Fleischwohl versorgen, damit die gemeine Bürgerschaft und Jeder-mann auf Gesinnen jederzeit gute Waare für ihr Geld be-komme, bei V erwirkung ihres Ambachtsund fernerer Strafedes ehrbaren Eaths. Weiter sollen die Metzger keine ge-brechlichen, sondern nur gesundeBeester" schlachten,aber keine Ochsen und Rindvieh oder clergl., so Mängelhätten; item Schafe, welche ,,buckig", item Schweine, soungeschnitten oder köttig, sollen sie nichtgelden", auchnicht schlachten noch verkaufen, bei Verlust des Fleisches,welches den Hausarmen durch den vereideten Marktmeisterausgespendet werden soll. Die Kälber, die sie schlachten,sollen 21 Tage alt sein, und wer darinbruchtig" befunden,soll das abgethane Fleischverburt" haben, welches denArmen ausgetheilt werden soll. Kein Fleischhauer sollgleichzeitig Ochsen- und Kuhfleisch feilhalten, damit dergemeine Mann nicht betrogen werde, bei Strafe von 10Mark, die zur Hälfte dem ehrbaren Rath, zur anderenHälfte dem Marktmeister verfallen. Die Fleischer dürfenkein Kalb- oder anderes Fleisch aufblasen, sondern müssenes ungeblasen abthun bei Verlust des den Armen vomMarktmeister auszutheilenden Fleisches. Das in der Fleisch-halle öffentlich hängende Fleisch soll allen Bürgern ohneUnterschied gegen gebührliche Bezahlung verabreicht wer-den bei Strafe des Verlustes des Fleisches, welches alsbaldauf die Klage des Bürgers durch die Marktmeister denArmen ausgetheilt werden soll, demgegenüber sich dieFleischhauer nicht damit sollen entschuldigen können, dassdas Fleisch bereits einem Anderen verkauft oder verspro-chen sei, denn was sie verkauft oder versprochen haben,sollen sie abhangen und hinwegschaffen. DieBeester"sollen in dem gemeinen, dazu verordneten Schlachthausund an keinem sonstigen Orte geschlachtet oderabge-than" werden, damit die verordneten Marktmeister gehörigeAufsicht führen, und was aufrichtig befunden, zum feilenKauf passiren lassen können, was aber nicht in Ordnung,zum Verkauf nicht zulassen, weshalb die Metzger jederzeitauf Ansinnen der Marktmeister auch ihre Häuser, Keller