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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
Entstehung
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schaften organisirt gewesen wäre; Düren zählte damals21 Bruderschaften, so die Bruderschaft von der seligstenJungfrau Maria für die Weber, vom hl. Johannes für dieBrauer, vom hl. Crispinus für die Schuster, vom hl. Jo-docus für die Schneider, vom hl. Hubertus für die Schrei-ner, ja selbst die Musiker hatten eine Bruderschaft zumhl. Joseph. Durch eineneue Ordnung" von 1545 (Urk. Mat.S. 132135) wurde das anders. Herzog Wilhelm erinnert inderselben zunächst daran, dass durch seine Vorfahren im Ver-bund und Amtmannsbrief DürenBurgerlich Regimente"und zwar die Wahl des Bürgermeisters, der Rathsherren,Schöffen und Ambachtsmeister erhalten, und setzt danndie Bedingung zur Erlangung des Bürgerrechts in Dürenfest. Hiernach muss, wer nach Düren kommt und dortBürger werden will,Schein und Beweiss" bringen, wieer von seiner bisherigen Obrigkeit geschieden, ob er Güterbesitzt und einen unbescholtenen Lebenswandel geführthat. Wer diesen Nachweis erbringt, soll seine Bürgerschaftwerfen und gelden" mit 6, in späteren Zeiten 12 Gulden,erwirbt er aber durch ein Probestück die Mitgliedschafteines der nachbenannten sieben Ambachten, so ist er damitvon selbst Bürger geworden und kann seinen Namen in dasBürgerbuch einschreiben lassen, ebenso wie diejenige Per-son, welche ein Dürener Kind heirathet. Später musstevor Aufnahme in eine Zunft vorab das Bürgerrecht erwor-ben sein. Der Neuaufzunehmencle leistete den Bürgereid.Den Ambachten blieben in jedem Fall ihre Gerechtsamevorbehalten. Es mussten die Zunftgebühren in Geld undWein entrichtet werden. Nach Vorlesung der Zunftgesetzewurde dem neuen Bürger die Bürgermatrikel ausgefertigt.Der Herzog bestimmt dann weiter, dass kein Bürger mehrals einem Ambacht angehören darf, dass,der Gewandmachen will, nicht Bierbrauer sein soll, will er Bier brauenund feil halten, so soll er kein Gewand machen und so inallen Ambachten", deren nicht mehr als 7 in Düren seinsollen, nämlich Schmiede-Ambacht, Gewandmacher-Amt, dieBrauer, die Bäcker, das Schneider-Amt, das Schuhmacher-Amt und dasHoultzen-Ampt", d. i. die Schreinerzunft.