— 85 —
in seinem Lande zu erhalten. Dagegen wurden ihm seineErblande wieder abgetreten.
Die Belagerung von 1543 ist vielfach aus übertriebe-nem Lokalpatriotismus in einer für Düren zu schmeichel-haften und geradezu märchenhaften Weise dargestellt wor-den; thatsächlich galt das veni, vidi, vici für Karl d. V.,der in einem Tage Düren ohne besondere Mühe nahm.Das Jahr 1543 bedeutet die Zeit des tiefsten Elends fürDüren und seine nähere Umgebung. Rölsdorf (Rulesdorf)z. B. wurde in Brand gesteckt, Gey gänzlich geplündert;auch das adelige Nonnenstift zu Ellen ging in Flammenauf. Dieser Feldzug oder die ,,Jülicher Fehde" wurde imVolksmunde noch Jahrhunderte lang als das „JülicherWehe" bezeichnet.
Trotz seines Versprechens im Vertrag zu Venlo vom7. September 1543, ,,dass er alle seine Erblande, Be-sitzungen und Unterthanen in orthodoxem Glauben undin der Religion der alten Kirche erhalten, durchaus keineVeränderungen vornehmen lassen und dafür eifrigst sorgenwolle, dass jede durch seine Unterthanen oder Andere schonbewirkte Veränderung wieder aufgehoben würde", behieltder Herzog seine evangelisch gesinnten Räthe bei, dieweitere Verbreitung des Protestantismus wurde geduldet,den verfolgten Wallonen Zuflucht gewährt und nur aufbesonderes Andringen des Kaisers wurden Verbote undStrafbefehle gegen die Anhänger der neuen Lehre erlassen,(vgl. Reinhard, Geschichte der ev. (luth.) Gemeinde Düren,v. J. 1879 S. 6.) Als der Herzog 1566 gemüthskrank wurde,kam die Verwaltung, besonders unter dem Nachfolger Joh.Wilhelm, wieder ganz in die Hände katholischer Räthe,welche dem Versprechen der Aufrechterhaltung des katho-lischen Glaubens nachzukommen ernstlich bestrebt waren.Obgleich auf dem Landtage zu Düsseldorf vom Jahre 1591die Ausübung der Augsburgischen Konfession um des ge-meinsamen Friedens willen zugelassen wurde, konnte derlutherische Kultus meistens nur heimlich fortgesetzt werden,(Reinhard a. a. O. S. 7.) in sog. „heimlichen Bykompsten".(Koch, die Reformation im Herzogthum Jülich, S. 30.)