Druckschrift 
Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
Entstehung
Seite
55
Einzelbild herunterladen
 

zu Frankfurt dem Marienstifte einen Morgen Land beidessen Hof Düren zur Vergrössorung dieses Hofes. Dasgenannte Stift besass also zu jener Zeit hier in Düreneinen Hof. Bedenkt man, dass bereits Kaiser Lothar I.im Jahre 851 dem Aachener Marienstifte die Nona oderden zweiten Zehnten vom Königsgut in Düren schenkte,dass diese Schenkung auch ' später wiederholt feierlichstbestätigt und bekräftigt, vielleicht auch erweitert wurde,dass ferner die Dürener Kirche, welche den ersten Zehntenvom Königsgut in Düren hatte, später mit all ihren Ein-künften dem Aachener Stifte einverleibt wurde, so ist an-zunehmen, dass jener Hof des Marienstiftes nichts anderesals der ursprüngliche Königshof in Düren selbst gewesenist. Aus einem Nutzungsberechtigten wurde das AachenerStift zum Eigenthümer, und nirgends ist mehr in Urkun-den seit der Zeit von einem Königshof zu Düren die Rede.Im März 1233 cedirte Propst Otto vom Marienstift inAachen die Gefälle der Kirche zu Düren der Scholasterieseines Stiftes. Am 17. September 1290 beurkunden Rich-ter und Schöffen unter dem Siegel der Stadt Düren denRückkauf von sechs Malter Fruchtrente seitens des Marien-stiftes zu Aachen bei Bela von Distelroide und derenSchwager Richard von Frankenheim (Frangenheim). Am20. November 1302 verkaufte der Dürener Bürger Heinrichvon Epge für 60 Mark dem Marienstifte 8 Malter halbWeizen halb Korn Jahresrente, versichert auf lO 1 /* MorgenAckerland im Banne von Düren; Bartholomäus, Vogt undBürgermeister, Gobert Brant, Richter, und die siebenSchöffen Gerhard, Heinrich Philipp, Theodorich, Bartholo-mäus, Anselm und Johann von Cirna (Niederzier) besie-gelten es mit dem königlichen Siegel der Stadt Düren.Unter dem 14. März 1321 verei'bpachten Richter, Schöffen,Bürgermeister und Rath der Stadt Düren in mit demköniglichen Siegel versehener Urkunde dem Marienstifte zuAachen den GemeindeplatzWal" in der Nähe des Stifts-hofes bei der Stadtmauer von dessenZehnthause" bisgegen Philippspforte in der Länge des Stiftshofes, mit demRechte ihn zu versperren, behalten jedoch der Stadt den