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Chronik der Stadt Düren : mit 12 Holzschnitten und einem lithographierten Stadtplan
Entstehung
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Dieb aufgeknüpft, und noch am 26. April 1741 wurdendort ein Mann und zwei Frauenspersonen mit dem Radehingerichtet.

Das Dürener Schöffengericht bestand aus sieben vomFürsten ernannten und beeideten Schöffen und ist bis aufKarl den Grossen zurückzuführen. Den Vorsitz führte derRichter, iudex, im 16. Jahrhundert (seit 1516 unter Ger-hard von Quernheim) Schultheiss genannt. Der Fürst vonJülich setzte den Schultheiss ein. Die Schöffen wähltenden Gerichtsschreiber; der Richter oder Schultheiss er-nannte die beiden Gerichtsboten.

Unter dem Hauptgericht von Düren standen, wie er-wähnt, in früherer Zeit die vier Gerichte von Lendersdorf,Derichsweiler, Arnoldsweiler und Merzenich.

Die Kompetenz des Dürener Gerichtes, welches alle14 Tage Montags und Dienstags zusammentrat, erstrecktesich auf Civil- und Criminalsachen sowie auf Akte der frei-willigen Gerichtsbarkeit, indem nämlich ausser den streiti-gen Sachen vor ihm Zinsen- und Rentenverschreibungen,Schenkungen und Uebertragungen von Immobilien gethä-tigt werden konnten.

Ausser den vier genannten Untergerichten standen infrüheren Zeiten unter dem Dürener Hauptgericht nochHambach, Bedburg, Drove und Kerpen insofern, als auch fürdiese Gerichte Düren Appellinstanz war. Auch appellirtennoch im 16. Jahrhundert Euskirchen, Bergheim, Berghei-merdorf, Merode, Eicks, Frechen, Etzweiler, Hemmersbach,Sindorf, Lohn, Holz weder, Bachern u. s. w. an das Schöf-fengericht zu Düren.

Während das Dürener Gericht früher eine oberste In-stanz bildete und nur in schwierigeren Sachen freundschaft-lich beim Aachener Gericht sich Raths erholte, trat nacheinem Weisthum vom Jahre 1548 das Gericht zu Aachenals Oberinstanz (Hauptfahrt) für das Dürener ein. In denSachen, welche vor Schultheiss und Schöffen zu Dürenverhandelt wurden, ging die Appellation nach Aachen;was aber vor Bürgermeister und Rath verhandelt wurde,kam in zweiter Instanz an den Fürsten und seine Räthe.